Urteil: Nach Geschlechtern getrennter Sportunterricht ist zulässig

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BERLIN. Jungen und Mädchen in Berlin dürfen für den Sportunterricht getrennt werden. Sie haben laut einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts keinen Anspruch auf koedukativen Unterricht. Eltern hatten geklagt, weil ihre Töchter am Sportunterricht der Jungen teilnehmen wollten. Ein nach Geschlechtern getrennter Unterricht sei zulässig, sofern dies pädagogisch sinnvoll sei, urteilte das Gericht. Weil sich nicht verlässlich feststellen lasse, welche Unterrichtsform zur Überwindung von Geschlechtergrenzen besser geeignet ist, verstoße die Trennung nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz. dpa

Justitia

 

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