Kind in dunklen Abstellraum gesperrt, Erzieherinnen verurteilt – GEW: Überforderung

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GERA. Es geht um rabiate Methoden von Erzieherinnen, doch der Prozess am Amtsgericht im thüringischen Gera wirft auch ein Schlaglicht auf die Folgen schlechter Personalausstattung in Kindergärten. Die Gewerkschaft GEW kritisiert, dass es in Krankheitsfällen oft keine Vertretung gibt.

Bei der Vorstellung läuft Eltern ein kalter Schauer über den Rücken: Während sie ihr Kind in guten Händen wähnen, wird es im Kindergarten drangsaliert. Genau das ist nach Überzeugung des Amtsgerichts Gera im «Spatzennest» in Pöllwitz (Kreis Greiz) passiert. Ein Mädchen wurde zum Essen am Stuhl festgebunden, ein Junge als Strafe in einen dunklen Abstellraum gesperrt, ein anderer zum Essen gezwungen, bis er unter Tränen würgte. Dabei waren sie gerade erst im Krippenalter, das Mädchen konnte noch nicht einmal laufen. Die beiden dafür verantwortlichen Frauen wurden zu Geldstrafen von 3.600 und 5.500 Euro verurteilt.

«Nicht jeder pädagogische Fehler ist eine Straftat», erläuterte Richter Siegfried Christ in der Urteilsbegründung. Doch seien in diesem Fall eindeutig Grenzen überschritten worden. So harmlos wie von der Verteidigung dargestellt wollte das Schöffengericht diese Erziehungsmethoden deswegen nicht abtun. Dabei verwies es auch auf das «Autoritätsgefälle» zwischen Erziehern und den kleinen Kindern, wodurch ein immenser Druck auf den Schützlingen gelastet habe.

Doch erkannte das Gericht auch Nöte der Erzieherinnen wegen der dünnen Personaldecke in dem Kindergarten an. Dabei sei zumindest eine der beiden ganz offensichtlich überfordert gewesen. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft kennt das Problem und sieht großen Verbesserungsbedarf bei den Arbeitsbedingungen in Thüringer Kindergärten. Bei den Erziehern seien inzwischen psychische Erkrankungen die zweithäufigste Ursache für Krankschreibungen, sagte GEW-Landeschef Torsten Wolf auf Anfrage.

So gebe es keine Vertretungsreserven etwa im Falle von Krankheit und Weiterbildungen. In solchen Fällen werden laut Wolf Gruppen meist zusammengelegt, so dass sich eine Erzieherin schon mal um mehr als 20 Kinder kümmern muss. «Vom pädagogischen Auftrag her ist das nicht zu verantworten.» Laut Kultusministerium liegt der Personalschlüssel bei eins zu sechs im Falle von Ein- bis Zweijährigen und steigt stetig auf eins zu 16 bei den Drei- bis Sechsjährigen. Das Ministerium verweist darauf, dass das Personal in den vergangenen Jahren aufgestockt und dabei verstärkt auf die berufliche Qualifikation der Erzieherinnen geachtet worden sei.

Der Fall in Pöllwitz ist nicht der einzige, der hierzulande für Schlagzeilen sorgte. Im vergangenen Sommer hat die Staatsanwaltschaft Gera Anklage gegen mehrere Erzieherinnen eines Kindergartens in Altenburg erhoben. Ihnen wird Nötigung, Körperverletzung und Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht vorgeworfen. Sie sollen Kleinkinder fest in Decken geschnürt und ihnen Tücher aufs Gesicht gelegt haben. Außerdem, so der Vorwurf, haben sie ihnen gegen ihren Willen Essen eingeflößt, so dass sie sich erbrechen mussten. Von den rabiaten Methoden sollen auch behinderte Kinder betroffen gewesen sein.

Das Urteil gegen die beiden Pöllwitzer Erzieherinnen ist noch nicht rechtskräftig. Während die Anklage auf Bewährungsstrafen von sechs und acht Monaten sowie eine Geldbuße plädiert hat, hat die Verteidigung Freisprüche gefordert. Die Frauen hatten unter anderem angegeben, dass ihr Vorgehen nur zum Schutz der Kinder gedient habe. Sie arbeiten nicht mehr in dem kommunalen Kindergarten, sind aber weiter als Erzieherinnen tätig. dpa

 

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