Abifragen oder Windparks – Behörden müssen mehr Daten preisgeben

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Rheinland-pfälzische Behörden müssen künftig mehr von sich im Internet preisgeben. Ab Januar greift das Transparenzgesetz, dann müssen öffentliche Stellen von sich aus Daten ins Netz stellen. Schon seit 2009 kann jeder Bürger gemäß dem Informationsfreiheitsgesetz Fakten anfordern. Wenn die Behörden ihre Aktenordner nicht öffnen, steht der Weg zum Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (LfDI) offen, der die Angelegenheit dann prüft. Mit welchen besonderen Fällen er sich in diesem Jahr beschäftigte, stellte er in Mainz vor.

ABITUR: Ein Schüler aus Nordrhein-Westfalen wollte vor den Abitur-Prüfungen vorab die Fragen wissen. Er wandte sich an das dortige Bildungsministerium. Das lehnte ab. Er könne nach den Prüfungen die Fragen erhalten. Anschließend gab es Nachahmer in Rheinland-Pfalz, auch sie wollten vorab an die Fragen – vergeblich.

STAATSEXAMEN: Ein Jura-Student beantragte bei mehreren Prüfungsämtern bundesweit den Zugang zu alten Staatsexamensprüfungen, auch in Rheinland-Pfalz. Hintergrund sei, dass bei Jura-Prüfungen alte Fragen nicht so schnell noch einmal verwendet würden, erklärte Sonja Wirtz vom LfDI. Der Student wollte sich so das Lernen einiger Themen sparen. Er bekam die gewünschten Informationen nicht, der Landesbeauftragte hielt das für nicht vereinbar mit geltendem Recht. Juristisch ist der Fall noch nicht abschließend geklärt, der Student klagt außerhalb von Rheinland-Pfalz.

NAHWÄRMEVERSORGUNG: In Haßloch wollten Bürger eines Wohngebiets Details zu den Kosten für die Nahwärmeversorgung erfahren. Die Gemeinde gab an, die Informationen nicht zu haben. Diese seien beim zuständigen Unternehmen. Der Knackpunkt: Die Gemeinde war mit 74,5 Prozent an dem Betrieb beteiligt. Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße urteilte 2014, das Unternehmen sei in öffentlicher Hand, da gebe es keine Betriebsgeheimnisse. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz kippte das Urteil im März und sah wiederum keine Pflicht zur Herausgabe der Infos.

WINDPARKANLAGEN: Geplante Windparks waren 2015 mehrfach Gegenstand von Anträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Etliche Rheinland-Pfälzer wollten in entsprechende Verträge mit Gemeinden blicken. In allen Fällen hatten sie laut LfDI Erfolg.

DEBEKA: Das Versicherungsunternehmen musste nach umstrittenen Datengeschäften von Mitarbeitern ein Bußgeld von 1,3 Millionen Euro zahlen. Im Oktober wollte dann ein Rheinland-Pfälzer den Antrag sehen. Der Fall ist noch nicht entschieden, es laufen Gespräche zwischen dem LfDI und der Debeka. Es muss geklärt werden, welche Informationen als Betriebsgeheimnis gelten. Solche müssen nämlich nicht preisgegeben werden. (Ines Klose, dpa)

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Landesdatenschutzbeauftragter Rheinland-Pfalz

 

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