Premiere in Deutschland: Erstmals darf eine Fachhochschule Doktortitel verleihen

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WIESBADEN. Die Hochschule für Angewandte Wissenschaften Fulda hat als erste Fachhochschule in Deutschland das Promotionsrecht erhalten. Sie darf damit ihren Studierenden eigenständig einen Doktortitel verleihen. Bisher war das allein Universitäten vorbehalten. «Wir betreten hier Neuland, sind aber sehr gut auf diesen Schritt vorbereitet», sagte Hessens Wissenschaftsminister Boris Rhein (CDU) am Montag.

«Es geht hier nicht um Eitelkeiten oder Prestige», betonte Rhein. Das Promotionsrecht sei kein Angriff auf die Universitäten. Vielmehr erhoffe sich die Landesregierung eine Diskussion um die Weiterentwicklung des deutschen Hochschulsystems. Ende 2015 hatte die Konferenz hessischer Universitätspräsidien das Promotionsrecht für Fachhochschulen noch abgelehnt.

Wer als Hochschule für Angewandte Wissenschaften den Doktortitel verleihen will, muss gewisse Voraussetzungen erfüllen. So sollen unter anderem mindestens zwölf Professoren die Promovierenden betreuen. In nichttechnischen Fächern müssen innerhalb von drei Jahren mindestens 150.000 Euro an Drittmitteln eingeworben werden. «Erste Betreuungsvereinbarungen könnten noch dieses Jahr getroffen werden», sagte Karim Khakzar, Präsident der Hochschule Fulda. dpa

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