Haubitz will Lehrer ganz von schriftlicher Bildungsempfehlung entlasten

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DRESDEN. Erst in Oktober 2016 hatte das Oberverwaltungsgericht Bautzen die bindende Bildungsempfehlung in Sachsen gekippt und die Schullaufbahnentscheidung vom Elternwillen abhängig gemacht. Im März 2017 hatte die sächsische Landesregierung eine neue Bildungsempfehlung im Schulgesetz verankert, auch um auf den befürchteten Ansturm auf die Gymnasien zu reagieren. Dieser scheint aber bislang ausgeblieben. Kultusminister Haubitz will nun noch einen Schritt weitergehen, um die Lehrer zu entlasten.

Sachsens Kultusminister Frank Haubitz (parteilos) will die schriftliche Beurteilung für die Bildungsempfehlung schon bald abschaffen und damit Lehrer entlasten. «Aufgrund der vielen Änderungen macht es keinen Sinn mehr, eine verbale Einschätzung um jeden Preis aufs Papier zu bringen. Deswegen wird das schon in diesem Schuljahr geändert», sagte Haubitz dem Sender Radio Dresden. Auf Wunsch der Eltern könne aber weiter ein Wortgutachten geschrieben werden.

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Da die Bildungsempfehlung in Sachsen gerichtlich gekippt wurde, reicht nach Meinung von Kultusminister Haubitz auch eine verbale Empfehlung. Foto: U.S. Department of Agriculture (CC BY 2.0)
Da die Bildungsempfehlung in Sachsen gerichtlich gekippt wurde, reicht nach Meinung von Kultusminister Haubitz auch eine verbale Empfehlung. Foto: U.S. Department of Agriculture (CC BY 2.0)

Bisher mussten Klassenlehrer in der Grundschule für jeden Viertklässler eine schriftliche Bewertung verfassen. Da die Bildungsempfehlung in Sachsen gerichtlich gekippt wurde, kann man sich laut Haubitz nun auch die Arbeit mit der Beurteilung sparen. Er geht davon aus, dass alleine dadurch für jeden Lehrer bis zu zehn Stunden Arbeit entfallen.

Den Wegfall der Empfehlung hatte Haubitz neben anderen Maßnahmen schon am 15. November in seinem öffentlichen Brief an die Schulleiter genannt, ein Datum aber offengelassen. Das Schreiben, in dem sich der neue Kultusminister unter anderem für eine Verbeamtung der Lehrer und einen Ausgleich für ältere Kollegen aussprach, sorgte für Wirbel. Die CDU/SPD-Koalition wurden von dem Brief komplett überrascht. (dpa)

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sofawolf
6 Jahre zuvor

ZITAT: „Sachsens Kultusminister Frank Haubitz (parteilos) will die schriftliche Beurteilung für die Bildungsempfehlung schon bald abschaffen und damit Lehrer entlasten.“

Das ist sehr gut und macht Sinn.

Wenn in einem Bundesland sowieso die Eltern entscheiden dürfen, an welche weiterführende Schule ihr Kind gehen soll (und von dort bei entsprechend schlechten Leistungen wieder abgehen kann oder muss), braucht man den ganzen bürokratischen Kram an der Grundschule nicht.

Es reicht ein freiwilliges Gespräch beim Elternsprechtag jener Eltern, die das wünschen, mit dem Klassen- u/o. mit Fachlehrer(n), das ja sowieso völlig unverbindlich ist. Dann muss es auch nicht aufgeschrieben und sonstwie dokumentiert und protokolliert werden. Da kann ein echtes Bürokratiemonster eingespart werden und alles Grundschullehrer entlasten. (Ups, passt ja gar nicht zu meiner sonstigen angeblichen Grundschullehrerhetze, gel ?)

Die Eltern entscheiden. Basta! Danke für diesen mutigen Schritt, Herr Haubitz.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

Einem Wunsch nach einem Gespräch darf sich kein Lehrer verweigern. Insofern sehe ich darin keine Schlechterstellung der Eltern.

xxx
6 Jahre zuvor

Guter Vorschlag. Bei den Anmeldegesprächen an der weiterführenden Schule müssen die Eltern dann erklären, weshalb ein 3er-Schnitt in LesenSchreibenRechnen ohne sonderpädagogischem Förderbedarf, ADHS oder LRS/Dyskalkulie für eine gymnasiale Eignung spricht.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Ja, oder die weiterführende Schule, sprich das Gymnasium darf nach Kriterien, die zu definieren sind, ablehnen aufgrund des Notendurchschnitts oder der Noten in bestimmten Fächern oder oder oder …

dickebank
6 Jahre zuvor
Antwortet  sofawolf

… oder wählt unter den Anmeldungen diejenigen aus, die es zur Bildung der von der Schulentwicklungsplanung des Schulträgers vorgesehenen Zügigkeit benötigt. Bei 131 Anmeldungen un geplanter Vierzügigkeit können gerade einmal 11 Kinder abgelehnt werden. Die Ablehnung muss justiziabel sein und kann durch eine entsprechende Klage ganz schnell außer Kraft gesetzt werden.

Bei sinkenden Schülerzahlen werden natürlich alle Anmeldungen angenommen, um die bestehende Zügigkeit – und damit auch die genemigten Planstellen – aufrecht zu erhalten.

Ansonsten aber, ruhig weiter träumen.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Die Träume von heute sind die Wirklichkeit von morgen. 🙂 🙂 🙂

xxx
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Sie haben recht, Zügigkeit geht vor Fähigkeit.

Die rechtssichere Ablehnung sollte doch durch geeignete Gesetzesänderungen schnell herstellbar sein z.B. durch Notenschnitt oder Wohnort (Schuleinzugsgebiet). Beim geeigneten Notenschnitt kann man schuljährlich aufsteigen, weil ein Schüler mit Schnitt 1,5 auf einer Realschule trotz schlechteren Noten in der Grundschule nun wirklich nichts verloren hat.

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Es reicht vollkommen, wenn die weiterführende Schule, im Kern geht es natürlich um das Gymnasium, entscheidet, wen sie nimmt und wen nicht. Dafür lassen sich Regelungen finden!

sofawolf
6 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Jetzt macht die Grundschule den ganzen Beratungskram, protokolliert und dokumentiert und es ist alles im Prinzip umsonst, weil sich die Eltern in den meisten Bundesländern doch darüber hinwegsetzen können.

Komisch, dass sich da jemand für Bürokratie ausspricht.