LÜNEBURG. Die Dschungelcamp-Reise der Mutter von Teilnehmerin Nathalie Volk (21) beschäftigt ein viertes Gericht. In dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Lüneburg geht es jetzt um die Frage, ob die damals krank geschriebene Lehrerin das Attest durch falsche Angaben bekommen hat. Bis zum 6. März hat das Gericht drei Verhandlungstermine angesetzt.
Die Staatsanwaltschaft Lüneburg wirft der 48-Jährigen den Gebrauch eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses vor. Die Anklage geht davon aus, dass die Frau das Attest durch falsche Angaben erschlichen hat. Zuvor hatte die Pädagogin vergeblich einen Antrag auf Urlaub eingereicht. Ihre Tochter nahm im Januar 2016 an der zehnten Staffel der RTL-Sendung «Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!» teil.
Das Amtsgericht Soltau hatte die Lehrerin im vergangenen März zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen von jeweils 70 Euro verurteilt, doch die Verteidigung legte Berufung ein. Seine Mandantin sei tatsächlich erkrankt gewesen, betonte der Anwalt. Auch das Verwaltungsgericht und das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg waren mit dem Fall befasst. Die Landesschulbehörde habe die Lehrerin zu Recht vorläufig vom Dienst suspendiert, entschieden kürzlich die Richter des OVG, anders als zuvor das Verwaltungsgericht. Dort wird es im Juni wiederum um die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gehen. dpa