Prüfer bemängeln unrechtmäßige Weiterleitung von Studiengebühren an Hochschulpartner

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HALLE. Rund 1,5 Millionen Euro an Studiengebühren hat die Hochschule Magdeburg-Stendal zwischen 2010 und 2015 an zwei Weiterbildungsanbieter weitergeleitet. Damit habe sie gegen das Hochschulgesetz verstoßen, bemängelt der Landesrechnungshof von Sachsen-Anhalt.

Die Hochschule Magdeburg-Stendal hat einem Bericht zufolge Studiengebühren unrechtmäßig zwei Dienstleistern, die Weiterbildungsstudiengänge angeboten haben, überlassen. Von 2010 bis 2015 seien 1,5 Millionen Euro an die Partner gezahlt worden, berichtet die in Halle erscheinende «Mitteldeutsche Zeitung». Diese Praxis verstoße gegen das Hochschulgesetz. Der Rechnungshof kritisiere das Modell in einem vertraulichen Prüfbericht, schreibt das Blatt unter Berufung auf das Papier.

Campus der Hochschule Magdeburg-Stendal. Rechnungsprüfer kritisieren den Umgang der Hochschule mit den Studiengebühren. Foto: Eddy1988 / Wikimedia Commons (CC0
Campus der Hochschule Magdeburg-Stendal. Rechnungsprüfer kritisieren den Umgang der Hochschule mit den Studiengebühren. Foto: Eddy1988 / Wikimedia Commons (CC0)

Nach dem Bericht bestätigte Wissenschafts-Staatssekretär Jürgen Ude dem Unterausschuss für Rechnungsprüfung im Landtag, die Kritik der Prüfer sei berechtigt. In einem Brief erklärte er demnach dem Ausschuss, das Ministerium habe «Verwaltungsermittlungen» in der Hochschule nahegelegt. (dpa)

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