BERLIN. Der juristische Streit um einen selbst ernannten «Volkslehrer» geht in eine neue Runde. Der Pädagoge habe Berufung gegen ein Urteil des Berliner Arbeitsgerichts eingelegt, das seine Entlassung als rechtens eingestuft hatte, teilte eine Sprecherin am Dienstag mit. Somit kommt der Fall nun in die zweite Instanz. Ein Verhandlungstermin am Landesarbeitsgericht stehe aber noch nicht fest. Zuvor hatte der «Tagesspiegel» berichtet.

Im Januar hatte das Arbeitsgericht geurteilt, dass das Land Berlin keinen Lehrer beschäftigen muss, der im Internet den Rechtsstaat verunglimpft und dort Straftäter zu Wort kommen lässt. Die fristlose Kündigung des Grundschullehrers im Mai 2018 sei rechtens. Dieser sei dauerhaft nicht für den Schuldienst geeignet, hieß es im Urteil.
Lehrer nutzte Videos, um den Rechtsstaat zu verunglimpfen
Der Lehrer, der sich auf seinem Youtube-Kanal «Volkslehrer» nennt, hatte die Bildungsverwaltung auf Weiterbeschäftigung verklagt und eine politisch motivierte Entlassung gesehen. Das Gericht hingegen urteilte, der Lehrer habe seine Videos im Internet gezielt als Propagandamittel genutzt, um den Rechtsstaat anzugreifen und zu verunglimpfen. Das sei für einen Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht tolerabel – auch wenn es kein Fehlverhalten im Unterricht gab. Youtube hat die Videos mittlerweile gesperrt.
Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) hatte nach dem Urteil bekräftigt, Personen, die nicht zu Grundgesetz und Rechtsstaat stehen, hätten an einer Schule nichts zu suchen. dpa
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