Massenschlägerei bei Einschulungsfeier – Polizistin wird durch Messerstich verletzt

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HEIDELBERG. Bei einer Einschulungsfeier in Heidelberg ist ein Familienstreit eskaliert. Die Polizei musste mit einem Großaufgebot anrücken. Bei der Schlägerei kam ein Messer zum Einsatz; eine Polizistin wurde ins Bein gestochen. Drei Männer wurden festgenommen.

Die Polizei rückte mit einem Großaufgebot an. (Symbolfoto) Foto: NicoLeHe / pixelio.de

Am Freitagvormittag fand an einer Grundschule im Heidelberger Stadtteil Emmertsgrund eine Einschulungsfeier der Erstklässler statt, so berichtet die Polizei. „Eine Vielzahl der anwesenden Eltern, Verwandten, Bekannten und Kindern sollten jedoch nicht nur den besonderen Tag ihrer Einschulung ihrer Sprösslinge feiern, sondern auch Zeuge werden, wie sich Erwachsene untereinander unzivilisiert verhalten können“, so heißt es im Polizeibericht.

Im Rahmen der Feierlichkeiten hätten sich gegen 11.40 Uhr zahlreiche Elternteile auf dem Vorplatz der Schule befunden, während sich die Erstklässler sowie weitere Schulklassen in ihren Klassenzimmern aufhielten. Als ein 35-jähriger deutsch-irakischer Vater eines der Kinder sich den Feierlichkeiten hinzugesellte, sei es zwischen ihm und der von ihm getrennt lebenden 26-jährigen deutsch-irakischen Kindsmutter zunächst zu verbalen Auseinandersetzung gekommen. Als sich eine 33-jährige Verwandte der Mutter in den Streit einmischte, soll der 35-Jährige diese körperlich angegangen haben.

Immer mehr Familienangehörige mischten sich ein

Hierauf wurde die Polizei verständigt, eine Streifenwagenbesatzung traf kurze Zeit später ein. Während die Beamten den Sachverhalt abklärten, kamen laut Polizeibericht plötzlich weitere Familienangehörige beider Parteien hinzu. Fünf männliche Personen griffen den 35-Jährigen trotz Präsenz der Polizei an und traktierten diesen mit Schlägen und Tritten. Nachdem der Vater zu Boden gegangen war, trat insbesondere ein 37-jähriger Mann gegen den Kopf des am Boden liegenden Mannes.

Eine Polizeibeamtin eilte hinzu und wollte den 35-Jährigen von seinen Angreifern wegziehen. Hierbei stach der 35-Jährige mit einem kleinen Messer, die von hinten an ihm ziehende Polizeibeamtin in den Oberschenkel. „Offenbar konnte der 35-Jährige zu diesem Zeitpunkt nicht erkennen, dass eine Polizeibeamtin hinter ihm stand und ihm helfen wollte“, so heißt es. Die Polizeibeamtin zog sich eine oberflächige Stichwunde zu. Die Beamtin musste in der Folge mit einem Rettungswagen in einen Krankenhaus gefahren werden. Sie wurde leicht verletzt, konnte ihren Dienst jedoch nicht fortsetzen.

Angehörige gerieten im weiteren Verlauf aneinander, so dass insgesamt 18 Funkwagenbesatzungen zusammengezogen wurden. „Die eingesetzten Einsatzkräfte setzten zur Lagebereinigung Pfefferspray ein und mussten bei den vorläufigen Festnahmen körperliche Gewalt gegen die Personen anwenden. Gegen Einzelne, nicht unmittelbar handgreiflich Beteiligte wurden Platzverweise erteilt“, so heißt es. Die Bilanz: Drei Männer wurden vorläufig festgenommen und nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wieder auf freien Fuß gesetzt.

Polizei bietet besondere Betreuung für die Schüler an

Der Schulleitung wurden für die Folgewoche entsprechende Betreuungsangebote für ihre Schulkinder durch speziell geschulte Beamte des Polizeireviers Heidelberg-Süd angeboten. Der Polizeiposten Emmertsgrund ermittelt nun unter anderem wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriff gegen Polizeibeamte. News4teachers

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert. Ein Leser schreibt:

 

Schlägerei bei Einschulung – es ging ums Fotografieren

 

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Pälzer
4 Jahre zuvor

4t traut sich was. Das Adjektiv „deutsch-irakisch“ ließen gestern fast alle Zeitungen weg. Ist ja auch zum Verständnis der Ereignisse irrelevant.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Pälzer

Den Mut bzw. diese Selbstverständlichkeit sollte jedes Medium aufbringen bzw. veröffentlichen.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  Redaktion

Bei den Vorurteilen gibt es für mich zwei Möglichkeiten:
– Entweder treffen sie statistisch belegbar zu. Dann sind es keine Vorurteile und können diskriminietungsfrei benannt werden. Es liegt dann an den Gruppen selbst, sich vorurteilsabbauend zu verhalten.
– Oder sie treffen statistisch belegt nicht zu. Dann spricht aber nichts dagegen, den Ausnahmetatbestand zu benennen, weil keine Diskriminierung vorliegen kann.

In beiden Fällen kann man problemlos veröffentlichen.

xxx
4 Jahre zuvor
Antwortet  xxx

Aber warum passiert das bei der japanischen oder niederländischen Minderheit nicht oder wenn, dann im positiven Sinne?

Pälzer
4 Jahre zuvor

Wie lange dauert es eigentlich im Mittel, bis die wieder auf freie Füße gesetzten Menschen vor Gericht stehen und – falls sie nicht besonders bedürftig oder erst 13 oder zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig gewesen sind – bestraft werden?