Aktuell: Viertklässler müssen ab Montag zur Schule – Schülerin zieht Eilantrag zurück
FRANKFURT/MAIN. Eine Schülerin aus Frankfurt wehrt sich erneut mit einem Eilantrag vor Hessens oberstem Verwaltungsgericht gegen eine Rückkehr in die Schule. «Zur Begründung ihres Antrags beruft sie sich auf Belange des Infektions- und des Gesundheitsschutzes, die in Zeiten der Corona-Pandemie nicht hinreichend gewährleistet seien», erklärte ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel am Donnerstag. Am (morgigen) Freitag werde der zuständige Senat darüber entscheiden. Danach will das Gericht die Öffentlichkeit informieren. (Aktenzeichen 8 B 1300/20.N)

Das Mädchen hatte bereits im April eine Rückkehr der Viertklässler in hessische Grundschulen verhindert. Die Kasseler Richter gaben damals ihrem Antrag Recht und hoben die Schulpflicht für diesen Jahrgang auf. Die Viertklässler würden im Vergleich zu Schülern, denen aus Gründen des Infektionsschutzes der Schulbesuch weiter untersagt werde, ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt, lautet die Begründung.
Nachdem bereits Abschlussklassen wieder unterrichtet werden, will das hessische Kultusministerium ab Montag (18. Mai) die Rückkehr zahlreicher weiterer Kinder und Jugendlicher in eingeschränkter Form. Darunter sind Viertklässler und alle Schüler an weiterführenden Schulen. Die übrigen Grundschüler der Klassen eins bis drei sollen am 2. Juni in die Klassenräume zurückkehren. dpa
Aktuell: Viertklässler müssen ab Montag zur Schule – Schülerin zieht Eilantrag zurück
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Gericht stoppt Schulstart für die Viertklässler am kommenden Montag
Diese Viertklässlerin muss ein hoch begabtes und erstaunlich stark juristisch geschultes Kind sein. Ich hätte im Alter von 10 Jahren noch keine Klagen vor Verwaltungsgerichten formulieren können. Oder sollten doch irgendwie Erwachsene mit im Spiel sein? Das würde uns aber der Artikelschreiber sicher mitteilen.
Sehr geehrter Pälzer,
wenn in Deutschland ein Kinderrecht verletzt wird, können Kinder vor den nationalen Gerichten bis hin zur höchsten Instanz – dem Bundesverfassungsgericht – klagen. Natürlich wird die Viertklässlerin, wie praktisch jeder Kläger, Unterstützung durch einen Anwalt haben. Das erscheint uns nicht erklärungsbedürftig zu sein. Dass die Eltern die Klage zumindest unterstützen, liegt auf der Hand, ist aber Spekulation.
Mit freundlichem Gruß
Die Redaktion
Liebe Redaktion,
Ihre Antwort auf den Kommentar von Pälzer ist so nicht ganz korrekt.
Kinder können grundsätzlich nicht klagen.
Zunächst ist hier die Frage der Geschäftsfähigkeit anhand der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches zu klären.
Gemäß § 62 Verwaltungsgerichtsordnung besitzen beschränkt geschäftsfähige Personen, wie die Grundschulerin aus Hessen, grundsätzlich keine Prozeßfähigkeit. Es sei denn, es gibt eine entsprechende Vorschrift, die minderjährige für den Gegenstand des Verfahrens als geschäftsfähig anerkennt.
Lieber Jurist,
hier finden Sie Hintergrundinformationen zum Klagerecht von Kindern in Deutschland:
https://www.netzwerk-kinderrechte.de/fileadmin/bilder/user_upload/Individualbeschwerde_%C3%9Cberblick_2015.pdf
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Ja, so etwas hatte ich vermutet: im Grunde geht es darum, das Thema „Kinderrechte“ irgendwie in den Vordergrund zu heben, indem man so tut, als sei das Kind selbst aktiv.
Sehr geehrter Pälzer,
wir finden es – ehrlich gesagt – erschreckend, wie ein Lehrer, offenkundig ohne blassen Schimmer in der Sache, Unterstellungen in die Öffentlichkeit bläst und damit den gerne auf Rechtsaußen verbreiteten „Lügenpresse“-Beschimpfungen Nahrung gibt.
Wir haben das berichtet, was objektiv zu berichten war – auf der Grundlage einer Pressemitteilung des Gerichts. Die Schülerin ist Klägerin im Verfahren – hier nachzulesen: https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/pressemitteilungen/pr%C3%A4senz-beschulung-von-sch%C3%BClerinnen-und-sch%C3%BClern-der-4-jahrgangsstufe-der-0
Würden wir etwas anderes vermelden, wäre das reine Spekulation. Dass hinter einer Klage immer eine juristische Beratung durch „Erwachsene“ steht (in der Regel durch Anwälte) ändert an der Tatsache, dass die Schülerin klagt und das Gericht die Klage anzunehmen bereit war, nichts. Es geht uns nicht darum „das Thema ,Kinderrechte‘ irgendwie in den Vordergrund zu heben“ – wenn wir das Thema Kinderrechte aufgreifen, dann machen wir das offen und offensiv.
Wenn es Ihnen nicht passt, dass Kindern in Deutschland (und Europa) ein Klagerecht eingeräumt wird, dann richten Sie Ihre Kritik doch bitte an den Gesetzgeber, der dafür zuständig ist, und eine Justiz, die sich danach richtet – und streuen Sie keine Verschwörungstheorien zu Lasten von Menschen, die sauber (journalistisch) arbeiten.
Mit freundlichem Gruß
Die Redaktion
Sehr geehrter Herr Priboschek, ich kann mir – ebenso ehrlich gesagt – aber auch nicht vorstellen, dass eine Viertklässlerin aus eigenen Stücken darauf kommt, auf irgendein Kinderrecht zu klagen. Dahinter stecken doch Erwachsene, sprich: die Eltern.
Wenn diese Vermutung, die bei mir eigentlich Gewissheit ist, die beliebte Herabsetzung als „Verschwörungstheorie“ nach sich zieht, bin ich gern und lieber Verschwörungstheoretikerin als Idiotin.
Das ist doch uninteressant im Sinne der Klageerhebung. Von der entscheidung wieder in die Schule zu müssen, sind doch nicht die Eltern betroffen sondern die Zehnjährige selbst. Wenn sie also nicht wieder zur Schule will oder die Eltern nicht wollen, dass sie wieder zur Schule muss, dann müssen die Eltern im Namen des Kindes die Klage erheben.
Da das Kind mit 10 Jahren nicht rechtsmündig ist, können die Eltern sogar gegen den Willen des Kindes im Namen des Kindes die Klage erheben.
Der Prozzess wird dann immer als „Sache Kind xy vs. Land Hessen“ geführt. Das alles hat weder etwas mit den Kinderrechten noch mit irgendwelchen Verschwörungstheorien zu tun. Es ist eine Folge der Prozessordnung.
Warum soll nicht eine Viertklässlerin klagen? Kinderrechte werden im Sachunterricht und im Ethikunterricht der Grundschule thematisiert. In vielen Grundschulen werden demokratische Verfahrensweisen im Schulalltag praktiziert. Man sollte die Kinder hier nicht unterschätzen. Auch wenn sie sicher Unterstützung ihrer Eltern haben, sollte man ihre Besorgnis und Vorbehalte angesichts des Infektionsgeschehens ernst nehmen. Kinder sind keine kleinen Anhängsel der Erwachsenen, sondern eigenständige Persönlichkeiten!
Warum sollte eine Grundschulschülerin nicht auf ihr Recht auf Unterricht klagen und die Entfaltung ihrer Person einklagen.
Oder nicht gegen die Unterbindung der Ausübung ihrer Freizügigkeit klagen, wie diese im Grundgesetz garantiert sind, wo sie als Risikopatientin und Überträgerin des SARS-CoV-2 weitestgehend ausfällt.
Da sie nicht in dem Maße wie 18 bis 30 jährige Multispreader, die noch auf der Suche nach einem Parter sind und sich dementsprechend kontaktfreudig verhalten und zur Ausbreitung des Virus emsig beitragen.
Es stimmt. Demokratie muss eingeübt, und sie sollte praktiziert werden, um diesem Personenkreis die selben Bewegungsmöglichkeiten einzuräumen.
Und die Ausübung ihrer Grundrechte sollte ermöglicht werden, wie diesen Risikogruppen, die in großen Ansammlungen, und noch dazu zu Haupteinkaufszeiten, in voll besetzten Geschäften, dazu mit selbstgenähten Gesichtsbedeckungen, dieser Freiheit nachgehen.
Diese dann belehren unfolgsame Mitbürger beim Regelverstoß mit einem herrischen Aufruf: „Maske auf, die sitzt falsch!“, und sorgen so in der Funktion eines neuzeitlichen Blockwartes für eine regelkonforme Umsetzung der neuen Norm „Kontaktverbot“.
Ja , da geht einem erst einmal die Kinnlade runter und man fragt sich , was macht diese Gruppe hier zu dieser Zeit an diesem Ort.
Das ist wie Radfahren auf der Autobahn im Gegenverkehr oder es entspricht dem Queren von Autobahnen zu Fuß im Dunkeln, im morgentlichem Berufsverkehr.
Da fragt man sich langsam: „In welchem Film bin ich da aufgewacht, und wo ist hier der Notausgang, aus den in Welt der neuen Regeln und in Teilen schwachsinnigen Anordnungen, Verordnungen und ordnungswirksamen Sanktionen.
Wenn man gute Bekannte unter ihren Gesichtsvorhängen wiedererkennt, um diese freudig zu begrüßen, du aber im nächsten Augenblick, als Folge deiner fröhlichen Umarmung, die 250 Euro Strafgebühr abdrücken darfst, da du die 1,5 Meter Abstand unterschritten hast, die die lustig verkleidete Truppe an risikofreudigen Mitmenschen kurz vorher beim Ermahnungsaufruf noch deutlich unterboten hatte.“
„Das ist Realität,“ sagt dir die helle Mittagsonne, und es ist Teil deiner neuen Regelwerke, in die du dich schleunigst einfügen solltest, um deine finanziellen Möglichkeiten in Folge der neuen Strafgebührenverordnung, nicht weiter einzuschränken.
Eigentlich kann man sich doch eher wundern, warum nicht mehr Menschen von ihrem Klagerecht Gebrauch machen – vor allem Eltern, die Angst um die Gesundheit ihrer Kinder und ihre eigene Gesundheit bzw. die ihrer Angehörigen haben.
Von einer sicheren, gut geplanten Rückkehr in die Schulen kann bundesweit doch eher keine Rede sein.
Die relative Sicherheit der Kinder beim Schulbesuch hängt von der Umsicht der Schulleitungen und Lehrer und den eher zufällig günstigen oder ungünstigen (räumlichen) Bedingungen vor Ort ab.
Die Beteiligten vor Ort können sich noch so krummlegen und bis zum Umfallen arbeiten – wenn sich die Gefährlichkeit des Virus weiterhin bestätigt, bedeuten Schulen und Unterricht m.E.außergewöhnliche und kaum einschätzbare Risiken.
Einfach mal in Ruhe lesen.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/213829/Coronakrise-Kinder-haben-das-Recht-auf-Bildung
Da stimme ich zu. Eine sichere, geplante Rückkehr in die Schulen (und Kitas) findet und fand nicht statt. Man baut hier auf das Stillhalten der Eltern und Lehrer. Die Kinder selbst bemerken solche Umstände auch, können sich aber eben (wie in dem o. g. Fall) ohne Hilfe von Erwachsenen nicht zur Wehr setzen.
Was haben sie gegen Eltern ?
Nichts, andernfalls würde ich es ja anwenden.
Genau so sehe ich das auch.
Im Grunde müssen sich Lehrer und Schüler bzw. Eltern gemeinsam organisieren.
Wir Eltern werden uns organisieren und weiter gegen diese unter epidemiologischen Gesichtspunten ungleiche und ungerechtfertigte schlechere Behandlung der Kinder zur Wehr setzen, zumal die Kinder unter 10 Jahren nicht zu den Verteilern dieses Virus gehören, nicht daran erkranken und genauso ein Grundrecht darauf besitzen, Bildung zu erhalten und ihre Persönlichkeit zu entfalten.
Schämen sollte sich jene, die unklare Einzelbefunde, bei denen noch nicht einmal geklärt ist, ob die beschriebenen Einzelpersonen nicht an einem weiteren Virus (z.B.Rhinoviren etc.) erkrankt waren, die diese Einzelfälle reißerisch dazu benutzen, um Ängste bei Eltern und Politikern zu schüren, um Kinder in ihren Grundrechten wissenschaftlich ungerechtfertigt einzuschränken.
Ich wage kaum zu schreiben, wie mir der Schwall der Empörung gegen die Wiedereröffnung des Schulbetriebs vorkommt. Es kann doch nicht wahr sein, dass so getan wird, als würden mutwillig die Gesundheit und das Leben der Schüler aufs Spiel gesetzt und als könne man die Schulen bis zur Immunität von 60 bis 70 Prozent der Bevölkerung schließen. Das dauert wahrscheinlich Jahre.
Für verbeamtete Lehrer oder Behördenleiter sehen die Corona-Auswirkungen anders aus als für die meisten Selbstständigen und Arbeitnehmer im Wirtschaftsleben, was sich erheblich auf die persönliche Bilanzierung der Corona-Politik auswirkt. Die Ergebnisse dürften nicht gleich, sondern sehr verschieden sein.
Wer wurde gezwungen selbständig zu werden?
Chacun à son goût.
Sie leben davon, dass Sie andere antreiben oder abkassieren. – Ich lebe davon andere zu schikanieren und sie im Gegenzug dafür auch noch benoten zu dürfen.
Sie dürfen der Landesregierung jetzt in den Hintern kriechen, um ihr Geschäft wieder aufnehmen zu dürfen. Ich als Landesbediensteter stecke schon drin. Jetzt beschweren Sie sich nicht noch dafür, dass ich vor Ihnen da war.