Schulschließungen sind rechtens: Karlsruhe lehnt Eilantrag von Eltern ab

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KARLSRUHE. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag einer Familie aus Bayern gegen die Schul- und Kita-Schließungen in der Corona-Krise abgewiesen. Die Kläger wiesen zwar nachvollziehbar auf die erheblichen Belastungen ihres Familien- und Berufslebens hin, heißt es in der am Mittwochabend veröffentlichen Entscheidung. Angesichts der Gefahren für Leib und Leben müssten die Interessen der betroffenen Eltern und Kinder aber zurücktreten. (Az. 1 BvR 1230/20)

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet über den NC im Fach Medizin. Foto: Mehr Demokratie / flickr (CC BY-SA 2.0)
Die Entscheidung ist gefallen. Foto: Mehr Demokratie / flickr (CC BY-SA 2.0)

Geklagt hatten die Eltern mit ihren vier Töchtern, von denen drei zur Schule gehen und die jüngste noch in die Kita. Die Eltern arbeiten beide in Vollzeit und teilen sich den Haushalt und die Kinderbetreuung. Sie hatten geltend gemacht, dass sie die Beschränkungen inzwischen für nicht mehr verhältnismäßig halten. Die Mädchen würden dadurch in ihrem grundgesetzlich geschützten Recht auf Bildung und persönliche Entwicklung verletzt. Dabei stehe nicht gesichert fest, ob ein regulärer Schul- und Kita-Betrieb die Infiziertenzahlen tatsächlich wieder ansteigen lassen würde.

Präsenzunterricht wird stufenweise wiederaufgenommen

Im Eilverfahren wogen die Verfassungsrichter nur die drohenden Nachteile gegeneinander ab. Dabei kommen sie zu dem Ergebnis, dass der sofortige Wegfall sämtlicher Beschränkungen die größeren Risiken berge. Eine Rolle spielte auch, dass der Präsenzunterricht inzwischen stufenweise wiederaufgenommen wird und es Notbetreuungsangebote gibt.

Die Familie hatte auch Verfassungsbeschwerde eingelegt. Diese nahmen die Richter nicht an und verwiesen die Kläger an die bayerischen Verwaltungsgerichte. Sie müssten erst den Rechtsweg erschöpfen. Das sei vor allem bei den Schul- und Kita-Schließungen wichtig, weil hier die Bewertungen und Risikoeinschätzungen von Experten von großer Bedeutung für die verfassungsrechtliche Beurteilung seien. dpa

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