Wie ein Bürokratie-Monster namens „Medienentwicklungsplan“ die Digitalisierung der Schulen ausbremst – eine Analyse

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Von News4teachers-Herausgeber Andrej Priboschek.

DÜSSELDORF. Über die Digitalisierung der Schulen wird viel geredet, gerade in der Coronakrise. Vor Ort geschieht allerdings wenig. Geld ist da – aber es wird nicht abgerufen. Den Schwarzen Peter sollen dafür (mal wieder) die Schulen zugeschoben bekommen. Sie würden es nicht schaffen, die im Digitalpakt geforderten „Medien-Entwicklungspläne“ vorzulegen, heißt es. Tatsächlich aber ist der Anspruch an die Kollegien völlig überzogen – eine bürokratische Kopfgeburt.

Wie stellen Sie sich das Lernen in der Zukunft vor? Das sollen Lehrer beantworten. Foto: Shutterstock

Die Mittel aus dem Fünf-Milliarden-Euro-Digitalpakt fließen nur zäh in Richtung der Schulen. Insgesamt seien bisher Anträge im Umfang von gerade mal rund 125 Millionen Euro bewilligt worden. Beantragt worden seien Fördergelder in Höhe von 284 Millionen Euro. Das geht aus einer Umfrage unter den 16 Kultusministerien hervor, die der «Focus» im Juni veröffentlichte. Die langsame Umsetzung werde immer wieder damit begründet, dass die Schulen zuerst schlüssige Medienkonzepte vorlegen müssten, um an die Fördergelder heranzukommen, heißt es. Da ist tatsächlich etwas dran.

Christoph Gerwers, Bürgermeister der nordrhein-westfälischen Stadt Rees und Vorsitzender des Bildungsausschusses im Deutschen Städte- und Gemeindebund, bestätigt gegenüber der „Rheinischen Post“: Es sei kompliziert, das Geld zu beantragen. „Voraussetzung ist ein technisch-pädagogisches Einsatzkonzept, das die Schulträger gemeinsam mit den Lehrerkollegien ausarbeiten müssen“, sagt er.

Lehrer stellen Anforderungen, die nicht immer zu erfüllen sind

Keine leichte Aufgabe. Da träfen nicht selten zwei Welten aufeinander. „Die IT-Experten der Kommunen kennen sich in ihrem Fach aus, aber nicht mit Pädagogik. Und die Lehrer stellen pädagogische Anforderungen an die digitalen Geräte, die nicht immer zu erfüllen sind.“ Auf Seiten der Schulen mangele es an digitalem Know-how. „Sehr problematisch ist das fehlende IT-Wissen einiger Lehrer“, sagt Gerwers.

Das wirft die Frage nach dem Sinn des Konstrukts auf: Woher sollen Lehrer denn fundierte Kenntnisse über den Einsatz digitaler Technik im Unterricht bekommen, wenn sie diese noch gar nicht praktisch einsetzen können? Das Ergebnis der Digitalisierung wird also zur Voraussetzung gemacht – wie soll das funktionieren? Gerwers fordert mehr Fortbildungen für Lehrer, um das Problem zu lösen. Gibt’s eine Ausbildung zum Rettungsschwimmer auf dem Trockenen?

Der Bürgermeister mahnt in Richtung der Kollegien: „Es hilft auch nichts, die Medienkonzepte anderer Schulen abzuschreiben. Überall sind die Voraussetzungen andere, die digitale Ausstattung muss dem pädagogischen Konzept folgen.“

Was damit gemeint ist, macht ein Blick ins Internet deutlich, genauer: in das Download-Angebot des Landesmedienzentrums Baden-Württemberg. Dort steht ein Blanko-„MEP“ (also „Medienentwicklungsplan“) parat, der unausgefüllt bereits 37 Seiten umfasst (wovon aber nur sechs verpflichtend auszufüllen seinen, wie das Landesmedienzentrum versichert). Vorgesehen sind darin unter anderem:

  • Die Schule soll ihr „Zukunftsbild“ entwerfen („Unsere Schule in fünf Jahren“) und beschreiben, wie das „Lernen der Zukunft“ aussieht. Veranschlagter Aufwand allein dafür: „1 Pädagogischer Tag oder mehrere 2-3-stündige ‚Runde Tische‘ mit Arbeitsaufträgen zwischen den Terminen, zusätzlich ein öffentlicher Präsentationstermin“.
  • Sie soll – möglichst unter Einbeziehung von Schülern und Eltern – den Ist-Zustand der Digitalisierung ermitteln. Veranschlagter Aufwand: „2-4 Wochen“.
  • Sie soll die bisherigen Fortbildungen aller Lehrkräfte zum Thema der vergangenen drei Jahre dokumentieren.
  • Sie soll „Ziele und Maßnahmen“ für die einzelnen Fächer benennen. Aufwand: „1-2 Monate je nach Art und Größe der Schule und der Kapazitäten der Fachschaften“.
  • Sie soll die Unterrichtsentwicklung darstellen – unter Berücksichtigung der „sechs Kompetenzbereiche der KMK“ sowie des „Digitalen Kompetenzrahmens für Lehrkräfte der Europäischen Kommission“.
  • Sie soll konkrete digitale Pilotprojekte samt den dafür verantwortlichen Lehrern benennen.
  • Sie soll darlegen, wie sie den Einsatz der digitalen Lernmittel zu evaluieren gedenkt. Zeitrahmen: „1 – 2 Wochen“.
  • Sie soll einen verbindlichen Zeitplan erstellen, für dessen Entwicklung bereits „1 – 2 Wochen“ veranschlagt werden.

Dabei wäre schnell zu klären – und in fünf Minuten aufzulisten -, was fehlt: Jede Schule braucht vor allem erst einmal einen Internetanschluss mit angemessener Geschwindigkeit, WLAN in jedem Klassenraum und genügend Endgeräte für Schüler und Lehrer, um arbeiten zu können. Vielleicht ein paar digitale Whiteboards. Sie benötigt ein seriöses Online-Lexikon, um Zugang zu verifiziertem Wissen zu haben. Ein Standardpaket mit vernünftiger Lernsoftware wäre für den Einstieg nicht schlecht. Sie braucht stabile und datenschutzgeprüfte Kommunikationswege.

Würde jede Schule auf Stand gebracht, wäre das Geld ohnehin schon weg

Würde jede Schule in Deutschland auf diesen Stand gebracht, wäre das Geld ohnehin schon weg: Fünf Milliarden Euro klingt nach viel. Umgerechnet auf jede Schule sind das aber gerade mal 150.000 Euro. Heißt also: Die Lehrer können in das geforderte Wünsch-Dir-Was schreiben, was sie wollen. Extra-Würste wird es ohnehin nicht geben.

Die GEW hat ausgerechnet, dass allein für die Mindestausstattung der allgemeinbildenden Schulen in den kommenden fünf Jahren 15,76 Milliarden Euro benötigt werden. Also wäre – statt der Schulen – zunächst mal die Politik gefordert, ein Konzept zu schreiben, konkret: ein „Finanzentwicklungsplan“, der darlegt, wie sie die ermittelte Ressourcenlücke zu schließen gedenkt. Und dann müsste dieser auch umgesetzt werden.

Ach ja, die Schulträger haben übrigens ebenfalls ihren Anteil daran, dass der Digitalpakt nicht aus dem Quark kommt. „Die Corona-Krise hat die Beantragung der Mittel in vielen Kommunen gebremst“, so räumt Gerwers ein. Seit Mitte März gehe es in den personell geschwächten Verwaltungen kaum voran. Das werde sich aber bessern, so stellt der Kommunalvertreter in Aussicht – im nächsten Jahr. Zynisch gedacht: Na, dann haben die Schulleitungen Zeit genug, ihren „Medienentwicklungsplan“ zu entwickeln. Sie haben ja sonst nichts zu tun. Und die Digitalisierung der Schulen, die doch gerade mit Blick auf die Coronakrise vorangetrieben werden soll? Wird erstmal vertagt.

Der Autor

Der Journalist und Sozialwissenschaftler Andrej Priboschek beschäftigt sich seit 25 Jahren professionell mit dem Thema Bildung. Er ist Gründer und Leiter der Agentur für Bildungsjournalismus – eine auf den Bildungsbereich spezialisierte Kommunikationsagentur, die für renommierte Verlage sowie in eigener Verantwortung Medien im Bereich Bildung produziert und für ausgewählte Kunden Content Marketing, PR und Öffentlichkeitsarbeit betreibt. Andrej Priboschek leitete sieben Jahre lang die Öffentlichkeitsarbeit des Schulministeriums von Nordrhein-Westfalen.

Der Bildungsjournalist Andrej Priboschek. Foto: Tina Umlauf
News4teachers-Herausgeber Andrej Priboschek, Gründer und Leiter der Agentur für Bildungsjournalismus. Foto: Tina Umlauf

In eigener verlegerischer Verantwortung bringt die Agentur für Bildungsjournalismus tagesaktuell News4teachers heraus, die reichweitenstärkste Nachrichtenseite zur Bildung im deutschsprachigen Raum mit (nach Google Analytics) in den vergangenen drei Monaten jeweils mehr als 1.000.000 Leserinnen und Lesern monatlich und einer starken Präsenz in den Sozialen Medien und auf Google. Die Redaktion von News4teachers besteht aus Lehrern und qualifizierten Journalisten. Neben News4teachers produziert die Agentur für Bildungsjournalismus die Zeitschriften „Schulmanager“ und „Kitaleitung“ (Wolters Kluwer) sowie „Die Grundschule“ (Westermann Verlag). Die Agentur für Bildungsjournalismus ist Mitglied im didacta-Verband der Bildungswirtschaft.

Hier geht es zur Seite der Agentur für Bildungsjournalismus.

Der Beitrag wird auch auf der Facebook-Seite von News4teachers diskutiert.

„Lehrerinnen und Lehrer eignen sich bestens als Sündenböcke“: Warum das Image der Schulen in der Corona-Krise so leidet – ein Interview

 

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dickebank
3 Jahre zuvor

Ich habe es heute schon an anderer Stelle des Forums geschrieben und sehe es durch die redaktion ebstätigt.

„Wozu Autofahren üben und den Führerschein machen, wenn es weder Straén noch Autos gibt?

Wie das „Lernen auf Distanz“ gezeigt hat, haben lediglich 50% der Schülerschaft sich damit auseinander gesetzt. Die einen (60%), weil sie nicht wollten, und 40%, weil sie nicht konnten.
Bei der letzteren Gruppe sind die Gründe:

– es gibt zuhause keinen Computer (egal on Desktop-PC oder Labtop oder Tablet),
– es fehlt ein Festnetzanschluss und das datenvolumen für das Smartphone ist begrenzt,
– die technische Infrastruktur am AdW (Pampa) ist weit hinter dem LTE/4G-Standard zurück,
– Schüler*innen und Eltern sind trotz Hilfestellungen nicht in der Lage Hardware und Software eizurichten oder zu bedienen
– die Zahl der Endgeräte je Haushalt bei mehreren Kindern und Erwachsenen im Home-office ist begrenzt, so dass es zu Limitierungen bei der Nutzung kommt, wodurch die erreichbarkeit stark eingeschränkt ist.

Die Schuldigen an der Misere allein in der Lehrerschaft ausmachen zu wollen, zeigt dass der Standpunkt des Posters lediglich einen Erfahrungshorizont mit dem Radius Null hat.

Btw in einer Schule ohne WLAN und Beamern in allen Klassenräumen sowie fehlendem Glasfaseranschluss sowie sonstiger Ausstattung, muss man sich als lehrkraft um vieles gGedanken machen, nicht aber um die Digitalisierung von Unterricht. So lange die politischen Entscheidungsträger auf kommunaler Ebene, die den Schulträger stellen, die Mittel für die Digitalisierung nicht zur Verfügung stellen oder die Bundesmittel trotz seitens der Schulen vorgelegter „Medienkonzepte“ nicht abrufen, da sie zuerst die Einreichung der Medienkonzepte aller Schulen in ihrem Zuständigkeitsbereich abwarten wollen bzw. verhindern, dass eine „Taskforce“ aus Vertretern der betroffenen Schulen eine Musterkonzept für alle Schulen erarbeitet, das lediglich an die jeweilige Schule angepasst werden muss, wird sich in absehbarer Zeit nichts ändern – trotz kontinuierlichen Lehrerbashings.“

anonymerkritiker
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Und wenn Dickebank es noch hundert mal postet. Deutungshoheit hat nicht die/derjenige der seine Meinung immer wieder mit falschen Fakten kund tut. Und dies ist hier der Fall. Und dann auch noch ganz billig mit Copy Paste. Ganz schwach.
Hier Mal der Link zu den Erwiderungen die ich dem Kommentar von Dickebank entgegen gebracht habe.
Ich hatte es mir übrigens erspart auf die letzte Erwiderung in den Kommentaren nochmals zu antworten. Einfach den Verlauf durchlesen. Wirken lassen. Und dann Mal reflektieren wie die Aussenwirkung ist, sollte es sich um eine Lehrkraft handeln.
https://www.news4teachers.de/2020/06/tepe-fordert-von-den-kultusministern-das-naechste-schuljahr-endlich-serioes-vorzubereiten-unter-mitwirkung-auch-der-lehrerschaft/

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  anonymerkritiker

Es geht doch nicht um die Deutungshoheit. Warum sollte die GEW-Chefin denn ihre Forderung medial stellen, wenn alles in bester Butter wäre. Warum fordert sie wogl für die Vorbereitung des nächsten Schuljahres die Mitwirkung der Lehrkräfte ein?

Das Problem – auch in Hinblick auf die Digitalisierung von Schule – ist die Trennung zwischen innerer und äußerer Schule. Damit sind die unterschiedlichen Zuständigkeiten für Peronal und Inhalte auf der einen Seite und die für die Gebäude un die sachmittelausstattung. Das daraus resultierende Hemmniss heißt Konnexitätsprinzip.

Nur weil die Länder digitale Mindestausstattungen einfordern, heißt das nicht, dass die Kommunen diese klaglos umsetzen. Ein Problem, das der Lösung harrt, ist die Forderung, dass die Daten, die im Schulbetrieb entstehen, nicht auf ausländischen Servern landen dürfen.

Wenn alle so easy wäre, wie Sie hier behaupten, warum gibt es dann für NRW nur die jetzt unter Corona-Bedingungen hastig freigegebene Beta-Version von LOGINEO als schulische Plattform? Warum gibt es nicht wie bei anderen behörden oder städtischen Dienststellen einheitliche Dienst-Accounts für alle Lehrkräfte? Warum müssen lehrkräfte mehrseitige erklärung bezgl. der DSGVO unterschreiben und ihren privaten Rechner dem Regime der Landesverwaltung unterstellen? Wären Sie damit einverstanden, wenn ihre Steuerdaten auf den privaten Endgeräten von Finanzbeamten im Home-office verarbeitet würden und ggf. auch dort gespeichert werden?
Oder anders herum, wären Sie damit einverstanden, dass Ihr Arbeitgeber Ihre Wohnung betritt, um Ihren Rechner auf eventuelle Verstöße gegen die DSGVO zu kontrollieren? Genau das aber, müssen Lehrkräfte unterschreiben.

Solange der Betrieb schulischer Netze einschließlich Wartung der Rechner, Administration der schulischen Netze (Verwaltungsnetz und Jedermann-Netz) von Lehrkräften im gegenzug zu ein bis drei Entlastungsstunden erfolgt, könne Sie sich in Ihrer Traumwelt einrichten, es wird aber die realexistierende schulische Wirklichkeit nicht verändern.

Und noch eines, den zeitlichen Ablauf und das Erscheinen von Artikeln auf dieser Plattform kann ich nicht beeinflussen. Wenn also ein Forum durch einen Initiativbeitrag neu eröffnet wird, dann ist es aus meiner Sicht durchaus statthaft, sich selbst zu zitieren. Diese habe ich hier getan, sogar mit dem Hinweis versehen, dass ich inhaltlich das gleiche bereits an anderer Stelle gepostet habe. Wäre es Ihnen lieber, ich würde meine Meinungen und Einschätzungen von Situationen und Schverhalten beliebig ändern, nur um Ihnen zu gefallen?

Wie gesagt, es geht mir nicht um Deutungshoheit, es geht um berechtigte Kritik an den Konzepten der KMK und deren länderspezifischen Umsetzungen, wobei ich besonders das Agieren meines Arbeitgebers hier in NRW im Blick habe. Und da trennen Wunsch und Wirklichkeit nicht nur in Hinblick auf die Digitlisierung Welten. Die schulische IT-Ausstattung ist genauso verwahrlost wie die Sanitärräume. PC-Räume machen noch keinen digitalen Unterricht möglich.

So zu tun, alos ob die beschriebenen Mängel Folge des fehlenden Einsatzes von Lehrkräften wären, fällt in den bereich der Legendenbildung. Die IT-Ausstattung und deren Betrieb in der freien Wirtschaft ist auch nicht auf den Einsatz der dort Beschäftigten zurück zu führen. Vergleichen Sie, wenn es Ihnen möglich ist, doch einmal das E-Coverment z.B. von Estland und Deutschland bezüglich digitaler Aktenführung. Warum glauben Sie, dass die schulische Ausstattung so viel besser sein könnte als die der deutschen Justizverwaltungen?

Wolfgang Kuert
3 Jahre zuvor

Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun!

Jean-Baptiste Poquelin, alias Molière

Küstenfuchs
3 Jahre zuvor

Ein Kernproblem ist das völlig Versagen im Bereich der Fortbildungen. Wird normalerweise eine Fortbildung in einem Fach zu einem Thema angeboten, sind die Voraussetzungen der Teilnehmer in etwa gleich. Im Bereich der Digitalisierung ist das völlig anders: Es gibt Kollegen, die können nicht mal in eine Word-Datei ein Bild einfügen, und andere, die grundsätzlich mit fast allem klar kommen und ein paar pädagogische Tipps bräuchten. Diese beiden Kollegen kann ich aber nicht in eine gemeinsame Fortbildung setzen, dass ist, als wenn ich einen Erstklässler mit einem Abiturienten in den gemeinsamen Matheunterricht setze.

Es liegt auf der Hand, dass man adressatengerechte Fortbildungen braucht, die nicht mal im Ansatz angeboten werden.

Michael Werner
3 Jahre zuvor

Es ist einfach unglaublich, wie sich ein Land selbst ausbremst.
Der Wasserkopf will immer ein Konzept, bescheuerter geht’s einfach nicht mehr. Schon mal was von dem Satz „Probieren geht ueber studieren“ gehoert.
Meinen die wirklich, dass ein Erfinder zunächst ein Konzept ueber seine Erfindung geschrieben hat, bevor er losgelegt hat mit dem Erfinden. Nein, die haben probiert und dann ist meist was Großes entstanden. Leider hat die Gesellschaft in Deutschland diese Eigenschaft längst verloren.

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Michael Werner

Nur ist Probieren nicht statthaft. Es muss sich wenn überhaupt um einen genehmigten Versuch handeln.

Michael Werner
3 Jahre zuvor

Deutschland ist in allen Bereichen nur noch das Land der Konzepte, nichts mehr wird wirklich gemacht, die Sicherheit des Gewohnten ist mehr Wert als die Unsicherheit, wenn man etwas Neues ausprobiert, experimentiert, verwirft….. nochmal probiert. Beispiele: Seit Jahrzehnten Konzeptautos mit alternativen Antrieben, die Energiewende auch nur ein Konzept, die Veränderung in der Tierhaltung auch nur ein Konzept, Einwanderung auch nur ein Konzept, am Ende entstehen individuelle Verlierer und eine Gesellschaft verliert insgesamt.

Emil
3 Jahre zuvor
Antwortet  Michael Werner

Sie haben soo Recht! Wenn ich die Konzepte zähle, die ich im Laufe meines Lehrerlebens geschrieben habe…..
Leider fahren unsere Dienstherrn auf viele vollgeschriebene Seiten ab, die Praxis interessiert sie dagegen wenig. Nun ja, abheften können die Damen und Herren ja…..

Jonas
3 Jahre zuvor

Tipp:

Bei der Anschaffung von digitalen Medien in der Schule immer auf dem Boden der Realität bleiben.

Genau überlegen was hat welchen Mehrwert …

Als Beispiel: Nicht sinnvoll ist es massenweise digitale Whiteboards in den Schulen zu installieren. Es muss den Schulen langsam klar werden, dass es bereits viel bessere Lösungen gibt. Und auch viel viel billigere.

Stichworte: Beamer, Tablet und Stift (AppleTV am Beamer)

Hf
3 Jahre zuvor
Antwortet  Jonas

Deswegen heißt es ja, dass die Schulen das pädagogische Konzept erstellen sollen. Für die technische Umsetzung sind die Kommunen zuständig. Schließlich sollten ja da die Fachleute sitzen.
Und große Trugschluss ist doch einfach: Kauft doch ein paar PC und macht online Unterricht bzw. Distanzuntericht. Nur braucht der Zugang zur großen Online Welt halt auch noch die entsprechende Infrastruktur.
1) Anbindung an ein schnelles Internet (auch auf dem Land)
2) Netzwerke in den Schulgebäuden incl. Stromversorgung (auch WLAN Router müssen ins Netz eingebunden werden), also sind bauliche Maßnahmen incl. Brandschutz notwendig. Da wird bei den Schulhäusern einiges auftreten, dass momentan niemand auf dem Bildschirm hat.
Zudem stehen die Handwerker ja Schlange und warten darauf, die Installationsauträge auszuführen, weil sie sonst nichts zu tun haben.
3) Für eine vernünftige Tonqualität ist es ggf. erforderlich entsprecchende Equipment (Headset…)
vorzuhalten.

Ich höre jetzt auf, weil es sowiso nichts hilft, und es oben sowieso niemand intressiert, solange man sagen kann, ich habe doch alles getan und die Gelder zur Verfügung gestellt. Die sollen halt endlich machen.

Thommy
3 Jahre zuvor

Als Schul-IT Verantwortlicher für eine recht große Stadt mit etwa 90 Schulen kann das leider bestätigen.

Bevor Technik in die Schule kommt MÜSSEN die päd. Konzepte stehen. Wie oft habe ich es erlebt, das Schule Notebooks und iPads fordert, bekommt und nach 5 Jahren die Geräte brandneu und unbenutzt abgeholt wurden. Es hat einfach das Konzept zur sinnvollen Nutzung gefehlt. Und ja, dass ist die Aufgabe der Schule. Es ist weder Aufgabe des Schulträgers noch des kommunalen IT-Dienstleisters die päd. Konzepte für die Lehrer zu entwickeln.

Zum Thema Digitalpakt kann ich folgendes sagen: Uns steht etwa 15 Millionen € zur Verfügung. Die Konzepte zur Verausgabung und Umsetzung stehen. Schauen Sie allerdings mal auf die Situation Handwerker und Ingineure für Bauprojekte und IT-Projekte zu bekommen. Das ist aktuell beinahe unmöglich. Davon abgesehen sind die Beteiligungen (politische Gremien) und vor allem die gesetzlich vorgeschriebenen Ausschreibungsgesetzt sehr zeitintensiv. Bis zur finalen Abstimmung mit den Schulen und den politischen Gremien mit einer Laufzeit von etwa 6 Monaten kommen jetzt die EU-weiten Ausschreibungen. Diese haben erneut eine Minimallaufzeit von 6 Monaten. Dazwischen liegt noch die Genehmigung des Förderantrages beim Land.

Macht in Summe 1 Jahr. Dazwischen liegt noch die Personalgewinnung (im übrigen ist Personal nicht über den Digitalpakt finanzierbar). Bevor die Kommune also handlungsfähig ist vergehen leicht 12 – 18 Monate. DIESER PROZESS IST VORGEGEBEN UND LÄSST SICH NICHT VERKÜRZEN.

Also alles nicht so einfach wie es vielleicht aussieht…

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Thommy

Es ist nicht Aufgabe der Lehrkräfte pädagogische Konzepte zu entwickeln. Wofür gibt es Ministerien bzw, die den Ministerien unterstellten Landesinstitute und Agenturen? Konkrete Aufgabe der Lehrkräfte besteht allenfalls in der Anpassung der vorgegebenen Konzepte an die schulinternen Curricula und die Umsetzung und Evaluation der methodischen Vorgaben, die in Hinblick auf den Einsatz „neuer Medien“ im Untericht beschlossen worden sind.

Palim
3 Jahre zuvor
Antwortet  dickebank

Danke!

Im übrigen wird man immer die Kollegien mit ins Boot holen müssen. Dazu bräuchte es Zeit, sich miteinander mit neuen Inhalten beschäftigen und aufstellen zu können. (gilt nicht allein für Digitalisierung)
Zeit im Rahmen des Unterrichts bräuchte es auch.

Stefan Größle
3 Jahre zuvor

Das Beispiel mit der 37 Seiten Vorlage aus Baden-Württemberg ist kompletter Unsinn. Schulen, die ohne Beratung arbeiten wollen, erhalten ein Dokument, in dem Erklärungen und Anleitungen vorhanden sind. Meine Schule hat das Dokument am Ende auf 11 Seiten gepackt, von anderen Schulen weiß ich, dass niemand über die 20 Seiten hinausging. Da viele Dinge tabellarisch dargestellt werden, braucht dann eben alleine der Überblick über die vorhandene Ausstattung 1-2 Seiten etc.
Warum ein a sich seriöses Portal hier bei dieser völligen Falschdarstellung bleibt, erschließt sich mir nicht. Ist aber ein gutes Beispiel für manipulative Nachrichten – von daher freut sich der Deutschlehrer in mir ein wenig darüber.

Yvonne Pritz
3 Jahre zuvor

Müssen Schulen für den Einsatz von Lehrbüchern auch erst Konzepte entwickeln? Diese gehören zur Grundausstattung und die methodisch didaktische Arbeit damit ist wohl sicher Teil des Lehramtsstudiums. Der Einsatz von digitalen Medien muss doch ebenso gehandhabt werden…. Gesunder Menschenverstand…. Aber in Deutschland müssen bürokratische Hürden aufgebaut werden, damit ja keine Gelder fließen…

dickebank
3 Jahre zuvor
Antwortet  Yvonne Pritz

Die Eingangsfrage muss mit „Ja “ beantwortet werden. Um eingeführte Lehrwerke an Schulen in NRW austauschen zu können, bedarf es zunächst einmal eines entsprechenden Beschusses einer Fachkonferenz, die dies auf Grundlage eines Konzeptes beschließt. Die zugrunde liegende Frage ist ja, ob sich die ziele des weiterentwickelten schulinternen Curriculums mit einem anderen als dem bisher verwendeten besser erreichen lassen. Wenn sich diese Frage mehrheitlich mit „Ja“ beantworten lässt, muss ein entsprechender Antrag an die Schulkonferenz der Schule gestellt werden. Auf der SchuKo muss dann den dort stimmberechtigten Lehrkräfte-, Eltern- Und Schüler*innenvertretern ggf. das Konzept erläutert werden, bevor diese dann formell beschließen. Grundsätzlich muss dabei im Vorfeld geprüft werden, ob es durch den Wechsel des Lehrwerkes zu Auswirkungen auf den Lehrmitteletat kommt. Dabei ist zu prüfen, ob ggf. die Kommune als Sachaufwandsträger stärker belastet wird oder ob es zu Verschiebungen kommen kann, die Auswirkungen auf den Eigenanteil der Eltern haben. Ferner muss geklärt werden, wie sich das Auslaufen des bisherigen Lehrwerkes mit Blick auf die Kontinuität des Lernprozesses und die zukünftigen Schulabschlüsse der Abgangsklassen auswirkt.

So ganz ohne Konzept läuft da gar nix:)

Wer braucht schon gesunden Menschenverstand, wenn es ein Einspruchsrecht und einen Klageweg mit dreiteiligem Instanzenzug gibt? Sind Sie wirklich der meinung, dass lediglich mit Blick auf SARS-COC 2 „q u e r -gedacht“ wird?