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Die krassen Versäumnisse der Kultusminister in der Corona-Krise – eine Bilanz, die mit Sorge auf den Herbst blicken lässt

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BERLIN. Keine Maskenpflicht mehr, keine Schnelltests: In diesen Tagen stellen die Kultusminister praktisch alle (der ohnehin offensichtlich unzureichenden) Corona-Schutzmaßnahmen an Schulen ein – Anlass für eine Bilanz. Wie haben sich die politisch Verantwortlichen in den bislang mehr als zwei Jahren Pandemie geschlagen? News4teachers dokumentiert in den nächsten Tagen eine erschreckende Folge von Fehlleistungen. Die Zusammenstellung lässt mit Sorge auf den Herbst blicken, wenn Vorraussagen von Fachleuten zufolge das Infektionsgeschehen wieder anzieht.

Durch Weitsicht haben sich die Kultusminister in der Corona-Krise nicht ausgezeichnet. Illustration: Shutterstock

1. Versäumnis: Entscheidungen wurden ohne ausreichende wissenschaftliche Grundlage getroffen.

Die Kultusminister haben sich zwar immer wieder eng mit Kinderärzte-Verbänden und einzelnen Medizinern abgestimmt, die Virologie – selbst das fachlich zuständige Robert-Koch-Institut – blieb erkennbar zumeist außen vor. Empfehlungen der Fachwissenschaft wurden spätestens ab dem Frühsommer 2020 ignoriert, als (gegen den ausdrücklichen Rat der Gesellschaft für Virologie) die KMK das Streichen der Abstandsregel für die Zeit nach den Sommerferien ankündigte.

Ab dem Herbst 2020 wurden die dann vorliegenden Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für den Schulbetrieb, die zum Beispiel Wechselunterricht ab einer Inzidenz von 50 vorsahen, durchgängig ignoriert.

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Seit Mai 2020 warnten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler vor der Ansteckungsgefahr durch Aerosole. Im September 2020, also erst unmittelbar vor Beginn der kalten Jahreszeit, veranstaltete die KMK eine Expertenanhörung zum Thema Lüften, deren Ergebnisse in einer Pressemitteilung falsch wiedergegeben wurden.

Es wurde mit Blick auf mobile Luftfilter in Schulen behauptet: Im Ergebnis kamen die Wissenschaftler überein, dass der Einsatz solcher Geräte grundsätzlich nicht nötig sei, wo Räume über Fenster gelüftet werden können“ – was nachweislich falsch war: Der Physiker Prof. Christian Kähler, Leiter des Instituts für Strömungsmechanik und Aerodynamik der Universität der Bundeswehr München, hatte (als einziger der Referentinnen und Referenten) selbst zum Einsatz der Geräte in Klassenräumen geforscht und sprach sich in der KMK-Anhörung gegen eine reine Fensterlüftung – und für den Einsatz von mobilen Luftfiltern aus.

Die Kultusminister haben auch nie eine systematische Begleitforschung beauftragt, um mit qualifizierten Stichproben herauszubekommen, was an Kitas und Schulen überhaupt geschieht. Bis November 2020 sammelte die KMK nicht einmal Daten. Punktuelle Erhebungen in der Frühphase der Pandemie unmittelbar nach dem ersten Lockdown hatten keinerlei Aussagekraft (weil sie logischerweise nur die Auswirkungen des Lockdowns feststellen konnten – keine Infektionen eben –, wie auch das Robert-Koch-Institut feststellte).

Als es dann später (Oktober 2020) doch mal eine einzige Untersuchung einer Landesregierung (Hamburg) über einen Ausbruch in einer Schule gab, wurde die Ergebnisse monatelang unter Verschluss gehalten, bis ein Bürger unter Hinweis auf das Informationsfreiheitsgesetz eine Veröffentlichung erzwang.

Ein erst im November 2020 von der KMK beauftragter Bericht zum internationalen Forschungstand wurde ebenfalls nur unter Druck veröffentlicht: Ein erster Zwischenbericht vom Januar 2021, in dem Schulschließungen als wirkungsvolles Instrument beschrieben werden, gelangte erst – unkommentiert – im August 2021 auf die Homepage der KMK, nachdem Journalistinnen und Journalisten der Untersuchung hinterherrecherchiert hatten. Der fertige Bericht schließlich trägt das Datum „Oktober“ (keine präzisere Angabe). Veröffentlicht wurde er allerdings erst – wiederum unkommentiert – Mitte Dezember. Eines der Ergebnisse: „Insgesamt zeigt sich in den Übersichtsarbeiten, dass Schulschließungen effektive Instrumente zur Eindämmung der Epidemie sind, allerdings nicht als Einzelmaßnahme.“

Am 18. November hatte der Bundestag – offenbar ohne Kenntnis des intern bereits vorliegenden Untersuchungsberichts – mit dem neuen Infektionsschutzgesetz das Verbot von Schulschließungen beschlossen.

2. Versäumnis: Dem Gesundheitsschutz in Kitas und Schulen wurde keine Priorität eingeräumt.

Im Pandemie-Verlauf waren bis Juni 2021 offiziell bei 47.380 Erzieher*innen und Lehrkräften eine Corona-Infektion nachgewiesen worden – bei 919 von ihnen verlief eine Erkrankung so schwer, dass sie in einem Krankenhaus behandelt werden mussten. Mindestens 35 Angehörige der Berufsgruppe verstarben. Dies geht aus Lageberichten des Robert-Koch-Instituts hervor.

Im Arbeitsschutzgesetz (§ 4) heißt es unter der Überschrift „Allgemeine Grundsätze“: „Der Arbeitgeber hat bei Maßnahmen des Arbeitsschutzes von folgenden allgemeinen Grundsätzen auszugehen:

  1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für das Leben sowie die physische und die psychische Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird;
  2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;
  3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen;
  4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Einfluß der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen;
  5. individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen;
  6. spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen.“

Es gilt also beim Arbeitsschutz „Safety first“ – heißt: immer vom schlechtesten Fall auszugehen und Sicherheitsmaßnahmen entsprechend großzügig auszulegen. Dieser Grundsatz jeglichen Sicherheitsmanagements wurde in der Pandemie für die Kitas und Schulen niemals angewendet. Dass Kitas und Schulen aus dem Geltungsbereich der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) ausdrücklich herausgenommen wurden (§ 1, Absatz 2 „abweichende Vorschriften der Länder zum Infektionsschutz, insbesondere im Zusammenhang mit der Betreuung von Kindern (…) bleiben unberührt“), passt in dieses Bild. Darin ist geregelt, welche Schutzmaßnahmen in Betrieben zu gelten haben.

Politisch galt in Kitas und Schulen stets das Gegenteil von „Savety first“, nämlich das „Prinzip Hoffnung“: Hoffnung darauf, dass die Pandemie ohne weiteres Zutun der Kultusministerinnen und Kultusminister irgendwie endet. Bereits im Juni 2020 erklärte die KMK, dass nach den Sommerferien Unterricht ohne Abstandsregel möglich sei. Ein Jahr später erklärte die KMK, dass Inzidenzen für den Schulbetrieb keine Rolle mehr spielen.

Karin Prien, mittlerweile KMK-Präsidentin, twitterte im Februar als schleswig-holsteinische Gesundheitsministerin: „‘Gesundheit steht ganz klar vor Bildung‘ ist zu Ende gedacht ein rigider Satz, den ich nicht teile.“

Eine entsprechende Prioritätensetzung lässt sich den Beschlüssen der Kultusministerkonferenz entnehmen:

10. Dezember 2021: „Für die Kultusministerinnen und Kultusminister der Länder hat der kontinuierliche Präsenzunterricht an den Schulen daher weiterhin höchste Priorität, um das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Teilhabe zu gewährleisten. Selbstverständlich ist dabei der Gesundheitsschutz der Schülerinnen und Schüler und aller an Schulen Beschäftigten zu gewährleisten.“

6. August 2021: „Kontinuierlichem Präsenzunterricht muss im Schuljahr 2021/2022 in der Gesellschaft höchste Priorität eingeräumt werden.“

27. Oktober 2020: „Die Kultusministerinnen und Kultusminister bekräftigen, dass das Recht auf Bildung von Kindern und Jugendlichen am besten im Präsenzunterricht in der Schule verwirklicht werden kann und Schulen als Orte auch des sozialen Miteinanders von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sind. Dies muss oberste Priorität bei allen Entscheidungen über einschränkende Maßnahmen haben, die aufgrund steigender Infektionszahlen zu ergreifen sind.“

Gleichzeitig wird postuliert: „Schulen sind (..) im Vergleich zu anderen Lebensbereichen als sichere Orte anzusehen.“

Diese Wahrnehmung hat Konsequenzen für das Sicherheitsmanagement in Schulen. In der Corona-Arbeitsschutzverordnung heißt es: „Der Arbeitgeber hat zu prüfen, welche geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen werden können, um betriebsbedingte Personenkontakte zu reduzieren. Die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen ist auf das betriebsnotwendige Minimum zu reduzieren, sofern nicht durch andere Maßnahmen ein gleichwertiger Schutz sichergestellt werden kann.“ Davon konnte und kann in Schulen keine Rede sein. Oft war nicht einmal die Ausstattung der Lehrkräfte mit medizinischen Masken sichergestellt. Impfangebote durch Betriebsärzte während der Arbeitszeit, wie sie die Corona-Arbeitsschutzverordnung ebenfalls vorsieht? Fehlanzeige.

Dass bei der Corona-Politik der Kultusministerinnen und Kultusminister der Gesundheitsschutz nie im Vordergrund stand, führte und führt zu kaum nachvollziehbaren Inkonsequenzen: So wurde der Schülertransport als Infektionsquelle nur selten mitgedacht. Versuche zur Entzerrung blieben punktuell – noch immer müssen Schülerinnen und Schüler tagtäglich in übervollen Bussen zur Schule und wieder zurück nach Hause fahren. Weitere Beispiele: Die Maskenpflicht wurde in etlichen Bundesländern im Winter 2021 im Sportunterricht ausgesetzt – also ausgerechnet dort, wo durch schweres Atmen die meisten Aerosole ausgeschieden werden. Grundschulklassen mussten strikt voneinander getrennt werden – außer im Religionsunterricht, der dann doch Infektionen klassenübergreifend ermöglichte. News4teachers

Hier geht es zu Teil zwei des Beitrags.

Zwölf Lehren aus Corona

Eine Bildungspolitik, die die Schulen langfristig krisenfest machen würde? Wäre möglich – meint jedenfalls der Lehrerverband VBE. Seine 16 Landesverbände haben ihre Erfahrungen und Expertise in “12 Lehren aus Corona” zusammengefasst. “Nach zwei Jahren wissen wir, was unbedingt beachtet werden muss und welche Maßnahmen erforderlich sind.“

Im Wortlaut fordert der VBE:

  1. „Die Politik muss für alle an Schule Beteiligten transparent und nachvollziehbar machen, auf welcher wissenschaftlichen Basis sie welche Entscheidungen getroffen hat!
  2. Die Politik muss bei ihren Entscheidungen die Lebens- und Schulrealität besser beachten. Dafür müssen auch die Interessenvertretungen von Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrkräften in die Beratungen einbezogen werden, bevor Maßnahmen festgelegt werden!
  3. Die Politik muss transparente Stufenpläne auf der Basis bundeseinheitlicher Kriterien entwickeln, welche Maßnahmen bei welchem Infektionsgeschehen zu ergreifen sind!
  4. Die Politik muss Sorge dafür tragen, dass Vorgaben aus den Ministerien mit realistischem Vorlauf an die Schulen gegeben werden!
  5. Die Politik muss in den Schulen einen bestmöglichen Gesundheitsschutz gewährleisten, wo erforderlich auch durch den Einsatz technischer Geräte, um Präsenzunterricht zu ermöglichen!
  6. Die Politik muss dafür Sorge tragen, dass Lehrkräfte nur für das eingesetzt werden, für das sie ausgebildet sind!
  7. Die Politik muss die Leistung der Lehrkräfte anerkennen und sich schützend vor sie stellen.
  8. Die Politik muss Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler anerkennen, statt sich nur auf kognitive Leistung zu fokussieren.
  9. Die Politik muss das Bildungssystem dauerhaft mit Ressourcen ausstatten, sodass eine individuelle Förderung möglich wird. Sie muss zudem wirkungsvolle Strategien entwickeln, um pandemiebedingte kognitive und sozial-emotionale Defizite bei Kindern und Jugendlichen nachhaltig auszugleichen. Eine bessere Ausstattung mit Lehrkräften und multiprofessionellen Teams ist dafür unabdingbar.
  10. Die Politik muss sicherstellen, dass dem Ausstattungsschub mit digitalen Endgeräten echte Innovation beim Lehren und Lernen folgt.
  11. Die Politik muss das Kooperationsverbot durch eine in der Verfassung verankerte Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen ersetzen, um mehr Bildungsgerechtigkeit unabhängig vom Wohnort und sozioökonomischen Hintergrund der Schülerinnen und Schüler gewährleisten zu können.
  12. Die Politik muss dafür sorgen, dass so in Schulbauten investiert wird, dass in ihnen zeitgemäßes Lernen, Lehren und Schulleben zu jeder Zeit sicher möglich ist.“

Hier geht es zu Teil zwei des Beitrags.

Der Verharmlosungskurs der Kultusminister manövriert die Schulen in die Sackgasse – Corona ohne Ende droht

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