„Höhere Rechtssicherheit“: Privatschul-Verband berichtet von Gesprächen mit Microsoft

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BERLIN. Der Verband Deutscher Privatschulverbände (VDP) hat in einem Mailing an seine Mitglieder von Gesprächen mit Microsoft über den Datenschutz berichtet – Ergebnis unter anderem: ein gemeinsames Pilotprojekt, in dessen Rahmen eine Handreichung für die datenschutzkonforme Nutzung der MS Office Produkte durch freie Schulen im Sinne einer Standardkonfiguration entwickelt werden soll. Durch einen Strategiewechsel bei Microsoft sieht der Verband die Rechtssicherheit für Schulen in freier Trägerschaft im Umgang mit der Software gestärkt (was dann gleichfalls für staatliche Schulen gelten dürfte).

Der Datenschutz kann mit Microsoft-Produkten eingehalten werden – versichert Microsoft. Foto: Shutterstock

Die Nutzung von Microsoftprodukten sei unter dem Aspekt der Datenschutzkonformität zu einem zentralen Thema von Schulen und Bildungseinrichtungen geworden, so heißt es in dem von VDP-Bundesgeschäftsführerin Judith Aust unterzeichneten Schreiben, das News4teachers vorliegt. „Aus diesem Grund steht der VDP Vorstand hierzu im Austausch mit Microsoft“, schreibt sie.

Beim jüngsten Treffen habe der US-Konzern einen „Strategiewechsel“ vorgestellt, der es „künftig in der EU ansässigen Kunden aus dem öffentlichen Sektor und Unternehmenskunden ermöglichen wird, ihre Daten innerhalb der EU zu verarbeiten und zu speichern“. In einer schriftlichen Stellungnahme dazu, über die News4teachers bereits berichtete, weise Microsoft Vorwürfe zurück, Microsoft 365 und Microsoft Teams für Unternehmen und die öffentliche Hand – insbesondere den Bildungssektor – könnten nicht datenschutzkonform eingesetzt werden oder seien gar selbst nicht datenschutzkonform.

„Mit dieser Offensive reagiert Microsoft bewusst auf die Bedenken und Behauptungen der jeweiligen Datenschutzbeauftragten“

„Derartige Aussagen sind nicht richtig“, erklärt Microsoft in ungewohnt deutlichen Worten. Der Konzern war bislang eher um leise Töne im Streit um den Datenschutz bemüht. In dem VDP-Schreiben heißt es nun: „Mit dieser Offensive reagiert Microsoft bewusst auf die Bedenken und Behauptungen der jeweiligen Datenschutzbeauftragten. Gesprächsweise wurde uns erläutert, dass der Konzern nicht davon ausgeht, dass die entsprechenden Produkte offiziell ‚erlaubt‘ würden, möglichen Rechtsstreitigkeiten sehe man aber gelassen entgegen.“

Weiter berichtet Aust: „Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Beschluss vom 7.9.2022, Aktenzeichen: 15 Verg 8/22) haben wir ebenfalls auf die Tagesordnung unseres Gesprächs gesetzt, um die Einschätzung dazu von Microsoft unmittelbar zu erfahren.“

Wie News4teachers ebenfalls berichtete, hatte das OLG in zweiter Instanz geurteilt, dass öffentliche Auftraggeber (also auch Schulen und Schulträger) darauf vertrauen können, wenn ihnen IT-Anbieter Datenschutz-Kompatibilität zusichern – und sie beauftragen (hier geht es zu dem Bericht). „Wir können davon ausgehen, dass dieses Urteil und die von Microsoft verfasste Stellungnahme zu einer höheren Rechtssicherheit für Schulen in freier Trägerschaft führt. Wenn – wie Microsoft in seiner Stellungnahme erläutert – Cloud-Lösungen fortlaufend die aktuellen Sicherheitsanforderungen (z.B. Art. 32 DS-GVO) abbilden, können Sie darauf Bezug nehmen bzw. sich darauf verlassen“, so teilt der Verband nun seinen Mitgliedern mit.

Abschließend: „Um für eine noch weitreichendere Verfahrenssicherheit bei der Nutzung von Microsoftprodukten zu sorgen, haben wir darüber hinaus mit Microsoft ein Pilotprojekt für freie Schulen verabredet. Entwickelt werden soll eine Handreichung für die datenschutzkonforme Nutzung der MS Office Produkte im Sinne einer Standardkonfiguration. Damit verlässt Microsoft den Weg einer kundenunabhängigen Standardkonfiguration, angestrebt werden organisationsspezifische Anwendungsszenarien für Schulen in freier Trägerschaft. Wir wollen u.a. Letztgenanntes zeitnah vorantreiben und konkretisieren. Wir halten Sie über alle Entwicklungen diesbezüglich auf dem Laufenden!“

Die Ergebnisse dürften auch die bundesweit zahlreichen öffentlichen Schulen interessieren, die ebenfalls Microsoft-Produkte nutzen. News4teachers

„Kommunikation wie bei der Mafia“: Wie ein Datenschützer versucht, Schulleitungen unter Druck zu setzen

 

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8 Kommentare
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Ron
1 Jahr zuvor

Cloudlösungen und die Übertragung von Daten über internationale Leitungen dürfte auch in Zukunft streng datenschutzrechtlich durchaus problematisch sein. Warum insbesondere bei Schulen hier aber eine so hermetische Datensicherheit gefordert wird, hat sich mir noch nie erschlossen. Während Firmen, die wirklich etwas zu verlieren haben, auf Lösungen von Microsoft und Co. vertrauen, scheinen die Rechtschreibfehler von Kevin von immenser datenschutzrechtlicher Bedeutung zu sein.

Andreas
1 Jahr zuvor

Unabhängig von der konkreten Diskussion um Microsoft als Antwort auf den „Rechtschreibfehler von Kevin“:

Die tatsächlichen Daten sind i.d.R. gar nicht interessant. WhatsApp kann hervorragende Profile von Personen erstellen die WhatsApp nutzen (oder auch nicht nutzen), obwohl die Nachrichten sogar Ende-zu-Ende verschlüsselt sind und von WhatsApp nicht gelesen werden können – Die Metadaten sind da vollkommen ausreichend.

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Andreas

Welche Metadaten entstehen denn bei der Nutzung von Office 365 auf einem Schulrechner mit wechselnden Benutzern?

Walter
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lera

Einführung in verwaltete Metadaten (engl. Übersetzung)
https://learn.microsoft.com/de-de/sharepoint/managed-metadata

Last edited 1 Jahr zuvor by Walter
Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Walter

Sehr informativ, aber welche personenbezogenen Metadaten entstehen denn nun konkret bei der Nutzung von Office 365 auf Schulrechnern mit wechselnden Benutzern?

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lera

Um Antwort wird gebeten 😉

Ron
1 Jahr zuvor
Antwortet  Lera

Ich frag mich auch, welche Daten aus den Schreibversuchen von Kevin zu gewinnen sind, der ja selbstverständlich auch mit seinem Handys bei Tiktok und Insta unterwegs ist, in diversen Games zockt und bereitwillig alles verknüpft, was zu verknüpfen ist, weil er das Kleingedruckte als 14jähriger aus Prinzip schon nicht liest.

Lera
1 Jahr zuvor
Antwortet  Ron

Leider werden wir es nie erfahren.

Aber immerhin habe ich mich mal so ganz allgemein mit Metadaten und ihrer Klassifizierung befasst. Für Allgemeinplätzchen und die Demonstration von Pseudo-Expertise reicht es halt noch…