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Druck auf extremistische Lehrer wächst: Bundesregierung will Disziplinarrecht verschärfen

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BERLIN. Müssen Lehrkräfte, die sich zum Beispiel bei der vom Verfassungsschutz beobachteten AfD engagieren, nun um ihren Beamtenstatus fürchten? Beamte sollen bei Dienstvergehen schneller disziplinarrechtlich sanktioniert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das Bundeskabinett jetzt beschlossen hat. Von Gewerkschaftsseite kommt allerdings Kritik.

Gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke, von Beruf Lehrkraft des Landes Hessen, wurden unlängst mehrere Anzeigen wegen Volksverhetzung gestellt – mal wieder. Foto: knipsdesign / Shutterstock

Um im öffentlichen Dienst arbeitende Verfassungsfeinde schneller loszuwerden, hat die Bundesregierung eine Reform des Disziplinarrechts auf den Weg gebracht. Der Verlust der Beamtenrechte soll künftig zudem bereits ab einer Verurteilung wegen Volksverhetzung zu sechs Monaten Freiheitsstrafe gelten. Bislang liegt die Grenze hier bei einem Jahr.

Das Kabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Vorlage von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD). Der Gesetzentwurf soll es dem jeweiligen Dienstherrn künftig ermöglichen, selbst eine Disziplinarverfügung auszusprechen. »Das langwierige Disziplinarklageverfahren, mit dem der Dienstherr statusrelevante Disziplinarmaßnahmen vor Gericht beantragten musste, entfällt«, teilte das Bundesinnenministerium mit. »Durch die Vorverlagerung des Ausspruchs auch dieser statusrelevanten Disziplinarmaßnahmen auf die behördliche Ebene ist ein schnellerer Abschluss des Verfahrens möglich«, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Das erklärte Ziel des Entwurfs unterstützt nach eigenem Bekunden auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP). Sie betonte am Mittwoch, sie toleriere nicht, dass Extremisten dem Ruf der Polizistinnen und Polizisten schadeten. Der GdP-Bundesvorsitzende, Jochen Kopelke, übte dennoch scharfe Kritik an dem Vorhaben. Er sagte, der Entwurf umfasse nicht nur Extremismus-Fälle, sondern greife auch bei »gewöhnlichen Dienstvergehen, die zu Zurückstufungen, beziehungsweise Degradierungen führen sollen«.

Aus Sicht der Gewerkschaft fehlen in dem Entwurf außerdem Vorgaben dazu, wie fälschlich beschuldigte Beamte nach einem Abschluss der Untersuchung rehabilitiert werden sollen. Es dürfe nicht vergessen werden, alles dafür zu tun, deren Ansehen in der jeweiligen Dienststelle wiederherzustellen. Wichtig wäre es laut GdP zudem, Fristen für die Einleitung und Durchführung von Untersuchungen und Widerspruchsverfahren zu etablieren.

»Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten sabotiert wird«

Zuvor hatte bereits der Beamtenbund Bedenken angemeldet. In einer Stellungnahme des dbb hieß es, die Verfahren würden durch die Reform womöglich sogar länger dauern, »denn neben dem bewährten behördlichen Disziplinarverfahren und einem bis zu dreistufigen gerichtlichen Instanzenzug kommt noch ein behördliches Widerspruchsverfahren hinzu«.

Faeser betonte am Mittwoch: »Wir lassen nicht zu, dass unser demokratischer Rechtsstaat von innen heraus von Extremisten sabotiert wird.« Bislang dauerten die Verfahren in solchen Fällen viel zu lang. Der Rechtsschutz der Betroffenen bleibe auch nach der geplanten Änderung gewährleistet, betonte die Ministerin.

»Wir Grüne haben im Gesetzentwurf eine Fristausweitung erreicht, so dass vergangene Dienstverstöße länger geahndet und verwertet werden können«, sagte der Obmann der Grünen-Fraktion im Innenausschuss des Bundestags. Dies sei nötig, da ein verfassungsfeindliches Weltbild erst durch die Summe einzelner Aussagen und Taten so eindeutig und schwerwiegend werde, dass es konsequent geahndet werden könne.

Im parlamentarischen Verfahren werde seine Fraktion weitere Vorschläge einbringen, da sie bei dem Vorhaben noch »Nachschärfungsbedarf« sehe, sagte Emmerich. »Dabei geht es um die Entfernung von Mitgliedern verbotener Vereinigungen, weitere gravierende Straftatbestände, die zur sofortigen Entlassung führen und die Frage, wie man Beamte im Ruhestand stärker in Verantwortung nehmen kann.« News4teachers / mit Material der dpa

Ein Verwaltungsakt soll künftig ausreichen, extremistische Beamte (also auch Lehrkräfte) zu entlassen – ist das zu leicht?

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67 COMMENTS

  1. Bei allem, was (auf Twitter & co) schon alles unter Volksverhetzung läuft, bin ich froh, dass ich kein Politiklehrer bin. Somit ist jedem Lehrer davon abzuraten, auch nur irgendetwas über politisches Engagement zu verraten und während des Unterrichts auch nur ein Mü vom medialen Mainstream abzuweichen. Wie das mit einer politischen Neutralität zu vereinbaren ist, mögen mir die Demokratieexperten erklären.

    • Wie Ihr Hass gegenüber Muslimen, den Sie in zahllosen Posts hier dokumentiert haben, mit dem Schuldienst vereinbar ist, möchten wir lieber nicht erklärt bekommen.

      Dass Sie kein Politiklehrer sind, begrüßen wir aber auch – darin sind wir uns einig.

      Herzliche Grüße die Redaktion

      • Auch wenn Sie es sich nicht vorstellen können: Ich kann das sauber voneinander trennen. Und gute oder schlechte Schülerleistungen begründe ich mit der individuellen Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft. Wenn die fehlende Leistungsbereitschaft der insbesondere muslimischen Kultur geschuldet ist, ärgere ich mich sehr darüber. Für die ganzen Korrelationen, die Sie als Hass, X-phobie, Y-ismus oder noch schlimmeres bezeichnen, kann ich nichts.

        • Wir glauben tatsächlich nicht, dass Sie Ihren persönlichen Rassismus von Ihrer Berufsausübung trennen können – tun Sie in diesem Forum ja auch nicht. Sie schreiben als Lehrer herabwürdigend über Muslime. Uns tun Ihre Schülerinnen und Schüler leid (und nicht nur die muslimischen).

          Herzliche Grüße
          Die Redaktion

          • Sie legen doch großen Wert darauf, als objektiv und seriös wahrgenommen zu werden. Da wäre es doch selbstverständlich, dass Sie sich Kommentare, die reine verdächtigung und Verunglimpfung von Menschen mit anderer Meinung sind, verkneifen.

          • Wir beziehen uns auf zahlreiche Posts, die wir von Georg erhalten haben – auch auf unveröffentlichte. Wir brauchen ihn nicht „zu verdächtigen“, er macht aus seiner Haltung ja gar keinen Hehl.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Der Redaktion ist nicht immer klar, was die einzelne Lehrkraft im Schulwesen erdulden musste. Die Redaktion sollte berücksichtigen, dass mancher Post und manche Ansicht eine lange und leidvolle Vorgeschichte haben.

          • Sorry, niemand muss extremistisch und/oder rassistisch werden, weil er im Beruf oder sonstwo was auch immer „erdulden musste“. Sich an Schwächeren und an Unbeteiligten für empfundenes Ungemach zu rächen, ist nicht gerade ein Zeichen menschlicher Größe (ums mal vorsichtig auszudrücken). Wir sehen das eher so: https://www.youtube.com/watch?v=6X9CEi8wkBc

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Liebe Redaktion, nicht selten ist die Lehrkraft in der schwächeren Position. Die Annahme, dass SuS Lehrkräften nicht schaden könnten, ist falsch.
            Trotzdem ist Rassismus natürlich grundsätzlich abzulehnen. Ohne Zweifel.
            Viele Lehrkräfte haben aus dem, was ihnen in der Vergangenheit widerfahren ist, gelernt. Das finde ich normal. Und dieses Lernen sollte nicht als Rassismus oder Extremismus missverstanden werden, sondern als das gesehen werden, was es tatsächlich ist: Selbstschutz. Herzliche Grüße

          • Rechtsradikalismus als Selbstschutz? Tut uns leid, können wir null nachvollziehen. Persönliche Probleme zu politisieren, um die eigenen Macken und Ängste (falsche Berufswahl?) nicht betrachten zu müssen, halten wir auch aus Gründen der Psychohygiene für völlig daneben. Solche Menschen, sollte es sie geben, gehören in die Therapie, nicht in Schulen, um sie dort auf Kinder und Kollegien loszulassen. Herzliche Grüße Die Redaktion

          • Liebe Redaktion, ich habe unmissverständlich geschrieben, dass Rassismus grundsätzlich abzulehnen sei. Ich habe nirgends geschrieben, dass Rechtsradikalismus als Selbstschutz gerechtfertigt sei. Auch von Macken und Ängsten habe ich nicht geschrieben.
            Die Methode, dem Gegenüber zuerst etwas zu unterstellen und anschließend empört dagegen zu argumentieren, ist nicht ok. Herzliche Grüße

          • Dann schauen Sie sich bitte den Kontext an, in dem Sie sich hier zu Wort gemeldet haben. Sie kommentieren den Beitrag „Druck auf extremistische Lehrer wächst“ – es geht hier nicht um berufliche Belastungssituationen. Herzliche Grüße Die Redaktion

          • Selbstschutz im Sinne von Kritik am vor die Wand gefahrenen Schulsystem, als Verfechter von Leistungsorientierung? In dem Sinne würde ich zustimmen. Was das aber mit Rechtsradikalismus zu tun hat, müssten Sie mir erklären.

          • Erst wenn die Anhänger einer Religion damit einer „Rasse“ angehören, macht hier „Rassismus“ Sinn.

          • Das ist Unsinn. Es gibt keine menschlichen Rassen – Rassismus aber sehr wohl. Dass der sich zunehmend auf „Kultur“ bezieht (statt auf Hautfarbe oder andere Körpermerkmale), ändert doch an dem Gehalt der pauschalen Herabwürdigung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft nichts.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Er ist genau richtig – weil er offenlegt, worum es dabei geht: nämlich sich qua Geburt als besser/wertvoller/höherentwickelt zu fühlen als andere Menschen und daraus bestimmte Rechte abzuleiten (und sei es nur ein Recht, Menschen aus anderen Kulturen öffentlich herabwürdigen zu dürfen).

            Alles andere verbrämt diesen Sachverhalt.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Nach der Logik müssten Sie es anderen Menschen auch verbieten, sich qua Geburt schlechter, benachteiligt, diskriminiert zu fühlen und daraus bestimmte Rechte abzuleiten.

      • „Hass“ setzt wie „Liebe“ eine interpersonale Beziehung voraus. Hier ist also die Begrifflichkeit, wiewohl weitverbreitet, gänzlich ungeeignet.

        • Kritik wäre angemessener und in etlichen Fällen auch berechtigt. Meine Kritik am Islam, an Gender usw. ist in Wahrheit ebenfalls in vielen Fällen eher eine Kritik an der einseitigen, falschen, lückenhaften Berichterstattung. Echter, seriöser Journalismus hat mit Belehrung nichts zu tun.

          • Schön, dass es Menschen wie Sie gibt, die aus Vornamen Tathergänge erschließen und aus regionaler Herkunft Persönlichkeitsanalysen erstellen und uns en passant erklären, was „seriöser, echter Journalimus“ ist – nämlich der, der Ihr schlichtes, letztlich auf Menschenfeindlichkeit gründendes Weltbild stützt. Wir praktizieren Journalismus ja erst seit Jahrzehnten, nach vorherigem Studium und Volontariat (Ausbildung), da können wir gegen Ihre, vom Social-Media-Dreck von Rechtsaußen genährte Expertise natürlich nicht anstinken. Schon klar.

            Jetzt mal ohne Flachs: Wenn es praktizierenden Rassisten, Verfassungsfeinden und Reichsbürgern im Schuldienst (wovon es sicher nicht viele gibt – einige aber leider schon) an den beruflichen Kragen geht, begrüßen wir das ausdrücklich. Wer unser liberales, demokratisches, für alle Bürgerinnen und Bürger (egal welcher Herkunft) gleichermaßen offenstehendes Gemeinwesen ablehnt und dagegen agitiert, muss nicht auch noch mit Staatskohle durchgefüttert werden und im staatlichen Auftrag Hoheitsrechte ausüben. Die Schulen haben auch ohne solche Leute Probleme genug – unsere Meinung.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Zu Ihrem Flach: Ich bin da voll bei Ihnen. Allerdings bin ich nicht der Meinung, X-ismus oder Y-Phobie bereits bei verletzten Gefühlen, einer schlechten Note, einem angerempelt werden im Bus und ähnlichen Lappalien gelten zu lassen.

          • Hass auf Muslime und Rassismus. Harte Bandagen. Ich hoffe, die Redaktion hat da gute Gründe und Belege für solche starken Worte. Heute werden solche Begriffe zu inflationär benutzt, dass man damit nicht leichtfertig umgehen sollte.

            Georg ist definitiv nicht politisch links eingestellt in manchen Feldern. So viel würde ich unterstellen.

          • Es geht nicht um links oder rechts. Es geht um die Haltung zu Artikel eins des Grundgesetzes – gilt der nur für Deutschstämmige oder für alle Menschen in Deutschland? Daran machen wir das Weltbild aus.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Schön wie hier die Linksextremisten, Antisemiten, Islamisten offenbar so gar keine Rolle spielen. Sorry, aber das Wording hier ist doch recht eindeutig. Egal ob wir jetzt der AFD kritisch gegenüberstehen.

          • Wenn wir uns in unserem Leserforum so umsehen, stellen wir fest, dass Linksextremisten und Islamisten nicht vertreten sind – Vertreter von Rechtsaußen und, mmmmh, Menschen, die Probleme mit Rassismus und Antisemitismus so gar nicht sehen wollen, dagegen in durchaus nennenswerter Zahl. Könnte die Realität im Schuldienst widerspiegeln.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Wenn ich den Missbrauch in der katholischen Kirche kritisiere, habe ich dann etwas gegen Christen?
            Wenn ich die Krawallexzesse zum 1. Mai von Linksradikalen verurteile, bin ich dann rechts?
            Wenn ich Antisemitismus anprangere, bin ich dann linksradikal oder islamophob?
            Wenn ich dafür bin, dass man anstatt sich auf eine Genderdebatte zu versteifen, erstmal schauen muss, dass Menschen jeglicher sexueller Orientierung nicht beschimpft, körperlich angegangen oder physisch ausgegrenzt werden, bin ich dann homophob oder islamophob oder rechts oder links?

            Wenn man Missstände nicht beim Namen nennen darf, und diese können regional variieren, ohne in eine Schublade gesteckt zu werden, dann wird sich nichts zum Positiven ändern. Im Gegenteil.

          • Das Märchen, Missstände in Deutschland dürften nicht benannt werden, ist so alt und schief, dass es knarzt. Sie können die Opfernummer sein lassen: Es geht bloß darum, andere Menschen nicht zu verleumnden (auch wenn’s offenbar sehr schwer fällt). So können Sie natürlich auch den Missbrauch in der katholischen Kirche kritisieren – Sie können deshalb aber nicht behaupten, dass Christen grundsätzlich einen Hang zur Pädophilie haben.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

  2. Hey, was soll das? Selbst ein Aluhuttragender Reichsbürger mit Lehrbefähigung trägt zur Reduzierung des Unterrichtsausfalls bei. Bernd „das Brot“ Höcke als Symbolbild – recht so. Rechts so?

    Ein Radikalenerlass hatten wir schon mal. Dem ist selbst Mister „TheLänd“ Kretschmann zum Opfer gefallen.

      • Und – so falsch? Gibt es einen Rechtsanspruch auf staatliche Beschäftigung auch für Verfassungsfeinde? Herzliche Grüße Die Redaktion

        • Ja, sehr falsch, weil das Gegenteil von Demokratie. Stellen Sie sich mal vor, eine echte undemokratische Partei käme an die Macht und würde so einen Radikalenerlass in die Tat umsetzen.

          • … womit Sie suggerieren, dass Deutschland kein Rechtsstaat ist und eine Regierungspartei machen kann, was sie will. Kann sie nicht; dafür haben wir die Judikative bis hoch zum Bundesverfassungsgericht.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • „Eine echte undemokratische Partei“ ist Ihrer Meinung nach ? @ Georg ?
            Ich muss da an das Apibiz/B-Kreuzberg denken > zahlreiche Dokumente über gegliche Extremismusform, gefüttert zum großen Teil von Antifa-Gruppen – oft als gefährlich gesehen, doch selbst vom Verfassungsschutz nur in wenigen kleinen Randgruppierungen als wirklich gefährlich proklamiert.

            Ob Sie eine Antifa-Gruppe bereits auf dem Schirm hat ( nach so mancher Äußerung ) 😉 ?
            Drum, Demokratie ist auch Vielfalt – wie wärs mit Beispiel und Beleg ( > undemokratische Partei ) ?

      • Kretschmann als Lehrer oder Bernd „das Brot“ Höcke als Lehrer oder der Radikalenerlass?

        Ich sorge mich eher darum, dass Höcke mit seiner rechten Mischpoke (Wortspiel mit „rechts“ und einem Wort aus dem hebräischen) noch mehr politischen Einfluss gewinnt. Inhaltlose Demokratiefeinde.

  3. Wo ist die rote Linie?
    Wir haben im Bundestag von der Linken bis zur AfD so ziemlich jede radikale Ansicht.
    Ist ein Lehrer auf sicherem Grund wenn er auf der Basis der Programme von Linke und AfD argumentiert?
    Oder ist für Lehrer das ein disziplinarischer Verstoß, was für Bundestagsparteien in Ordnung ist?
    Ich würde Lehrern empfehlen besser den Mund zu halten.
    Zu was man als Verfassungsschutz bei gewählten Parteien zu feige ist wird bei Lehrern wohl viel schneller als problematisch wahrgenommen werden.

    • Nur aufgrund der Tatsache, dass eine Partei in Parlementen vertreten ist, lässt sich nicht ableiten, dass sie auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Der Verfassungsschutz Thüringen z. B. stuft die dortige AfD, die im Landtag sitzt, als gesichert extremistisch ein. Es gebe „Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung“.

      Herzliche Grüße
      Die Redaktion

      • Zweifelsohne richtig extremistische Lehrer zur Ordnung zu rufen.
        Als Lehrer sollte man Dinge möglichst gemeinsam mit den Schülern von allen Seiten betrachten.
        Aber wo bleibt die Moral, wenn man den Wolf im Parlament wegen seiner langen Zähne ignoriert und den Fuchs jagt?

        • Es hat mehr mit Recht als mit Moral zu tun, wenn man Extremisten nicht mit Hoheitsrechten ausgestattet sehen will. Die haben Bundestagsabgeordnete nicht. Herzliche Grüße Die Redaktion

          • Wie nehmen hier keine Extremisten am anderen Ende des Spektrums wahr – Kommunismus hat hier noch keiner gefordert. Herzliche Grüße Die Redaktion

          • Ich wage mal zu widersprechen. Alle Artikel und Kommentare, die die Abschaffung des gegliederten Schulsystems fordern, sind faktisch eine Forderung nach Kommunismus, Marxismus oder ähnliches.

          • Uns war bislang nicht bekannt, dass Länder wie die USA, Großbritannien oder Japan kommunistische Staaten sind… toll, was man hier lernt.

            Dass es auf News4teachers Artikel gibt, die ein Gesamtschulsystem fordern, war uns auch neu.

            Herzliche Grüße
            Die Redaktion

          • Fordern ist ungleich haben.
            Gegen die Gymnasien wird in den Artikeln oft genug gewettert oder es werden zumindest die Vorzüge des längeren gemeinsamen Lernens hervorgehoben.

          • Tut uns – nicht – leid, dass wir Beiträge veröffentlichen, in denen Menschen zu Wort kommen, die offenbar Ihr Weltbild nicht teilen. Herzliche Grüße Die Redaktion

          • Dann lesen Sie einfach nochmal Ihren Artikel „50 Jahre Gesamtschule: GEW sieht noch Chance, gegliedertes Schulsystem zu überwinden“ vom 12.10.2021.

          • Offenbar gelingt es Ihnen nicht zu differenzieren zwischen einem Artikel, der etwas fordert (= Kommentar) – und einem Artikel, der die Position (in diesem Fall der größten Bildungsgewerkschaft in Deutschland) wiedergibt. Das ist zweierlei. Herzliche Grüße Die Redaktion

  4. Es pielt keine Rolle, gegen welche Extremisten sich das Gesetz wendet. Denn wenn keine juristische Prüfung durch die Judikative erfolgt, also ein Beamter sich nicht mehr sicher sein kann, vor der „Willkür “ (da die entscheidung ohne juristische Prüfung erfolgt) seines Dienstherren geschützt zu sein, hat das genau welche Konsequenzen?

    Vorher war es so, dass die Beweislast beim Staat lag, der Beamte also keine Angst um seine Bezüge haben musste und damit seine Existenz im Verfahren gesichert war. Nun muss der Beamte aber Angst um seine Existenz haben, weil er seine Bezüge verliert, während die Klage gegen den Dienstherren läuft.

    Zumindest verstehe ich das Verfahren so.

    Das mag bei Extremisten, die von ihrer Verfassungsgeindlichen Haltung nicht abdrücken können, richtig sein. Aber das Werkzeug ist insgesamt zu mächtig, als das damit nicht auch fatale Fehler gemacht werden können.

    Die Verkürzung auf 6 Monate hätte gereicht und war richtig, der Rest geht meiner Meinung nach zu weit.

    Oder ich verstehe es einfach falsch.

    • Die Beweislastumkehr wird besonders zum Problem des Beamten, weil es unmöglich ist, nachzuweisen, dass man etwas __nicht__ ist.

      • Sorry, das ist natürlich Quatsch. Unter Rechtfertigungsdruck gerät natürlich nur derjenige, der sich zuvor entsprechend öffentlich positioniert hat. Herzliche Grüße Die Redaktion

        • In der ersten Stufe vielleicht.
          Später reicht es schon, wenn man einen Beamten auf irgendeiner denunziert. Schon darf dieser sich mit dem Verfassungsschutz auseinandersetzen. Hatten wir alles schon.

          Wenn das alles dann so klappt. Kann man das Denunziantentun auch auf jede beliebige Opposition anwenden.

          • „Hatten wir alles schon“? Nein, hatten wir nicht – Rechtsradikale im Staatsdienst sind in der Vergangenheit, besonders krasse Fälle ausgenommen, unbehelligt geblieben. Der „Radialenerlass“ richtete sich praktisch nur gegen Linke. Herzliche Grüße Die Redaktion

  5. Wo gibt’s denn an dokumentierte Fälle, wo Lehrer in der Schule Volksverhetzung betrieben haben? Auch ein AfD-Lehrer hat ja wohl ein Recht darauf, nur das verantworten zu müssen, was er selber gemacht hat, und nicht das, was irgendjemand (etwa Höcke) gesagt hat.
    Außerdem: Höcke wird bestimmt im Landtag bleiben, bis er die Altersgrenze erreicht. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass er jemals wieder unterrichten will. Was ist konkret bekannt über Lehrer, die in der AfD sind? Es gibt einen AfD-Abgeordneten im Bundestag, der als Studiendirektor von seiner Schule beurlaubt ist und ggfs. wieder zurück könnte.
    Und was mag ein „verfassungsfeindliches Weltbild“ sein (steht oben im Artikel) ? Ist das überhaupt justitiabel? Zählen Salafisten oder Sektenanhänger mit einem Guru auch dazu?

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