
Mediencoachin Schulz empfiehlt, von Anfang an gute Regeln für den Chat aufzustellen. Sie nennt vier Beispiele:
- Meinungsverschiedenheiten im direkten Gespräch miteinander klären, nicht im Klassenchat
- Fairen Umgang pflegen, keine Beleidigungen oder Schimpfwörter
- Vereinbarungen zu Fotos und Videos treffen, etwa keine Aufnahmen ohne Einverständnis teilen, auch keine peinlichen Aufnahmen verbreiten.
- Keine Schülerinnen und Schüler absichtlich aus dem Chat ausschließen.
Bewährt hätte sich, Chatmoderatoren aus der Klasse zu benennen, an die sich alle bei Problemen wenden können. Das Gründen von Chatgruppen könnte auf einem Elternabend besprochen werden, wobei auch die Vorschläge der Kinder berücksichtigt werden.
Die «Schau hin!»-Fachleute haben festgestellt, dass es jungen Usern manchmal noch schwer falle zu unterschieden, welche Nachrichten in eine Chatgruppe gehören – und welche nicht. So könne sich im Chat eine Situation schneller zuspitzen, aus dem Ruder geraten und in Mobbingattacken münden. Betroffenen falle es dann schwer, Auseinandersetzungen und Drohungen zu entfliehen.
„Viele Lehrer*innen denken, Klassenchats seien Privatsache der Schüler*innen”
Betroffene geraten in eine Zwickmühle: Verlassen sie den Chat, verpassen sie Infos und werden ausgeschlossen. Andererseits landen Mobbingnachrichten weiter auf dem Smartphone, wenn sie drin bleiben. Schulz rät Eltern, dass sie ihre Kinder als Ansprechpartner unterstützen und als Vorbild selbst einen fairen Umgang pflegen – auch online.
Wenn Lehrkräfte von problematischen Inhalten in Klassenchats erfahren, sollten sie frühzeitig eingreifen, so heißt es beim Bundesverband Mobile Beratung: „Viele Lehrer*innen denken, Klassenchats seien Privatsache der Schüler*innen. Wenn dort aber menschenverachtende Äußerungen geteilt oder Einzelne ausgegrenzt werden, beeinflusst es das Klassenklima und liegt damit auch im Verantwortungsbereich der Schule.“
Eingreifen heiße, mit allen Beteiligten über den Vorfall zu sprechen: den Eltern, den Schülerinnen und Schülern sowie anderen Lehrkräften der Klasse. Ziel des Gesprächs sollte sein, Grenzen aufzuzeigen, Solidarität und Zivilcourage zu stärken sowie gemeinsam Absprachen für den zukünftigen Umgang miteinander zu erarbeiten. Dabei sollten alle Schülerinnen und Schüler einbezogen werden, allen voran die (potenziell) Betroffenen. News4teachers / mit Material der dpa
Lehrerin droht Gefängnis, weil sie Mutter über Sexting-Video informieren will (und…)
Großes Problem > Schule > Sprechen > Problem weg.
Gern geschehen, kein Problem. Keine Kosten.
Bei uns ist “Gefahren im Internet” eines der vorgeschriebenen Themen im Sachunterricht in Klasse 3/4.
Aufgeklärt wird über die Altersbeschränkung von Apps wie WhatsApp/Instagram…., Cybermobbing und Cybergrooming, die Gefahren von Bilderpostings, In-app-Käufen usw.
Auf Elternabenden der Klasse 3 ist das Thema verpflichtend anzusprechen.
(In der weiterführenden Schule wird das Thema immer wieder aufgegriffen.)
Trotzdem haben schon 3.Klässler WhatsApp- Klassenchats, eingerichtet von den Eltern.
Wenn Cybermobbing im Klassenrat angesprochen wird kümmern wir uns darum, indem wir darüber sprechen und die Eltern bitten ihrer Aufsichtspflicht nachzugehen.
Was viele scheinbar nicht wissen: Lehrer haben (im Gegensatz zur Polizei) keine Hoheitsrechte! Wir dürfen weder Taschen noch Handys filzen noch ein Handy oä. “sicherstellen”!
Wir dürfen weder an Eltern- noch an Schüler-WhatsApp Gruppen teilnehmen, noch uns untereinander dienstlich in solchen Gruppen austauschen.
Wir können nur informieren/warnen.
Nein.
Was Kinder oder Eltern in privaten Chats besprechen IST deren Privatsache.
Wenn Kinder sich böse Briefe schreiben dürfen wir ja auch nicht deren Briefkästen aufbrechen und ihre Briefe lesen.
Störungen haben nicht zufällig Vorrang.
Vermeintlich private Chats beziehen sich AUCH auf Lerngruppen, sind diese als “Privatsache” zu bezeichnen ?
Und selbst wenn, es bleibt unsere Aufgabe, für eine lernfördernde Unterrichtsathmosphäre zu sorgen. Die Vogel-Strauss-Methode schafft das eher nicht.
Ob die Kuckuck-Methode erfolgreicher ist, bleibt jedoch auch fraglich.
Gibt’s nur Kuckuck oder Strauss?
Zwischen weg- und hingucken oder vielmehr hinhören (!) gibts nichts?
Bei mir hat Unterricht Vorrang.
Das Sozialgedöns können gerne meine Kolleginnen in aller Ausführlichkeit zelebrieren.
Dieser Satz „Störungen haben immer Vorrang“ ist so platt und wird immer wieder nachgeplappert.
Seitdem ich diesen (und anderen) Mumpitz nicht mehr mitmache, funktioniert mein Unterricht jedenfalls deutlich besser.
In 99 von 100 Fällen gibt es nämlich gar kein ernstzunehmendes Problem.
Aber wenn man mit gaaaanz viel Verständnis und großen Kulleraugen die Kinder einlädt, ein bisschen zu dramatisieren, dann tun sie dir auch gerne den Gefallen.
So ganz generell und allgemein und prinzipiell lässt sich wohl feststellen, dass Kollegen mit großem Talent für ergebnislose Zeugenbefragungen und lächerliche Richterimitationen in anderen Kernbereichen ihrer Profession nicht sooo gut aufgestellt sind.
PS: Bitte jetzt keine Studie googeln, wie wichtig soziales Lernen (angeblich) ist, gucke ich mir eh nicht an.
Was ernst zu nehmen ist, können offensichtlich allein Sie entscheiden und mit entsprechend ebenfalls nur für Sie geeigneten Methoden durchsetzen. Falls das Ihre Paradigmen für Unplattheit darstellen sollen, ersparen Sie sich bitte weitere.
Und hier präsentiert sich das Beispiel par excellence, das ich mir weder als Kollegen noch als Lehrer meiner Kinder wünsche und – wenn ich mir das so recht überlege – als Nachbarn bitte auch nicht.
Wie überaus kollegial und einfühlsam.
“Sozialgedöns”. Nun ja…
Wer Sozialarbeit als “Sozialgedöns”, “platt” und “Mumpitz” bezeichnet, seine engagierten Kolleg*Innen entsprechend als weniger professionell darstellt, um die eigene Haltung hervorheben zu können, klingt trollig.
Das ist der Weg.
Ansonsten: Mit “Richterimitat” ist das Seifenoperverhalten gut auf den Punkt gebracht – Lehrer haben KEINERLEI Hoheitsrechte, der Griff nach dem Schülerhandy wäre (lächerlicherweise) strafbar.
Von daher – wie bestellt, do geliefert.
Weg? Allenfalls eine Sackgasse mit Scheuklappenempfehlung.
Sie würden damit die Persönlichkeitsrechte Ihrer Schüler verletzen, wenn Sie in der WhatsApp-Gruppe unberechtigt mitlesen.
Sie benötigten dazu zuerst das Einverständnis aller Beteiligten.
Dabei ist völlig irrelevant, worauf der Chat sich bezieht. Selbst wenn es in dem Chat ausschließlich um Sie ginge.
Ist alles seit dem entsprechendem Bericht über betroffene Kollegin bekannt. Trotzdem danke für Infos. Gibt durchaus legale Wege…
Kinder gründen mit von Eltern finanzierter Hardware eine Chatgruppe…..und es ist Angelegenheit der Lehrer*innen??? Gibt es nicht gerade dieses aktuelle Beispiel der Lehrerin, die sich kümmern wollte und nun strafrechtliche Konsequenzen fürchten muss. Eine Schüler-Chatgruppe auf einem Elternabend zu organisieren, halte ich auch für einen ganz schlechten Ratschlag, denn damit wird es zur schulischen Angelegenheit und man muss als Lehrer*in auch datenschutzrechtliche Konsequenzen fürchten, denn die Kommunikation über Messenger-Apps mit Eltern oder Schület*innen ist uns aus Datenschutzgründen untersagt. Mediencoachin Schulze vergisst auch den Hinweis auf das Mindestalter von 13 Jahren.
Wenn sich Kinder in ihrer Freizeit verabreden und sich analog streiten ist dies nicht Angelegenheit der Schule. Warum sollte eine private Chatgruppe das sein?
” Mediencoach” Schulze labert einfach normativen, gut klingenden Blödsinn – und spätestens wenn ein rabiates Elternteil zum Anwalt rennt, haben Sozialgedöns-Lehrer ein RICHTIG großes Problem.
Handy ist “höchstpersönlicher Lebensbereich”, da darf nicht mal ein Polizist “einfach so” ran!!!
Liebe Redaktion, vielen Dank für das Aufgreifen dieses wichtigen Themas. Vielleicht könnte ein weiterer Artikel über die rechtliche Situation aufklären:
Wo beginnt und wo endet hier die Verantwortung einer Lehrkraft, da der Klassenchat zumeist in den Freizeit bespielt wird?
Die Lehrkraft hat – rechtlich – keine Verantwortung für einen Klassenchat. Der Artikel beschreibt, dass es für Lehrkräfte gleichwohl Sinn machen kann, sich über das Geschehen dort zu informieren, um sozialen Dynamiken in der Klasse entgegenwirken zu können, die womöglich den Unterricht negativ beeinflussen. Herzliche Grüße Die Redaktion
Die Lehrkraft hat rechtlich keine Verantwortung. Punkt.
Und ob es Sinn macht oder nicht- das kann man bei vielen anderen Dingen auch fragen. Wenn die Kinder z. B. “Blue Chow” trinken und Süßigkeiten mitbekommen oder mit Konsolen, Handys etc. ausgestattet werden von den Eltern, oder dass sie im Freizeitbereich keinen Schritt mehr zu Fuß gehen. Das wirkt sich auch mitunter negativ auf den Unterricht aus. Wo bitte ist da zum einen ein Ende und zum anderen die Grenzüberschreitung gegenüber den Eltern und ihrem Erziehungsverhalten?
Zudem gehe ich nicht ins Gefängnis, weil ich das Klassenklima retten wollte.
“Zudem gehe ich nicht ins Gefängnis, weil ich das Klassenklima retten wollte.” Was haben Sie denn vor, dass Sie befürchten, für ihr Eingreifen ins Gefängnis zu gehen?
Lesen Sie, was der Kollegin aus dem Raum Koblenz blüht- Haftstrafe, Verlust der Pension und des Beamtenstatus.Stand bei swr.de vor ca. 6 Wochen. Kollegin hat eine Schülerin schützen wollen, von der intime Videos kursierten.
Das liegt allerdings weniger an der Chatgruppe oder dem Video an sich, sondern an einem trotz Vorwarnungen katastrophal gebauten Gesetz.
Das Gesetz existiert aber, und war mir vor diesem Bericht über die bedauernswerte Kollegin in dieser Konsequenz nicht bekannt. Auch wenn es katastrophal gebaut sein sollte (Ist es das, oder geht es nicht eher darum echten Tätern keine Möglichkeit zur Ausrede zu bieten?), hat die Kollegin die Konsequenzen zu tragen.
Ja und? Da kann man bzw. sie sich bei Verurteilung dann ein Ei drauf braten. Am Ergebnis bzw. meiner Auffassung ändert das nichts.
Die Richter wissen, dass es schlecht gebaut ist und würden das Verfahren am liebsten straflos einstellen. Sie können es aber nicht und hoffen auf eine hinreichend schnelle Gesetzesänderung, bevor sie das Urteil sprechen müssen.
Außerdem war die Kollegin gar nicht Mitglied in einer Chatgruppe- das ist in RLP eindeutig untersagt. Sie hat sich aber kümmern wollen um Dinge, die im PRIVATBEREICH der SuS liegen und um die sich- verdammt nochmal- DIE ELTERN ZU KÜMMERN HABEN!
Die WhatsApp-Gruppe der Schüler ist deren Privatsache. Ich bin und werde niemals Mitglied einer solchen Schülergruppe sein. Abgesehen davon, dass mein Dienstherr mit die schulische Nutzung strengstens untersagt hat. Sollte in der Klasse etwas auftreten – dann ist es meine Aufgabe und die nehme ich auch an. In WhatsApp ist es Aufgabe der Schüler oder Eltern.
„ Schulz rät Eltern, dass sie ihre Kinder als Ansprechpartner unterstützen und als Vorbild selbst einen fairen Umgang pflegen – auch online.“
Jup, und wer einmal in eine Eltern -WhatsApp- Gruppe geschaut hat, wie da über die Unfähigkeit von Lehrerin A oder die fiese Benotung von Lehrer B hergezogen wird, der macht sich keine Illusionen über eine eventuelle Vorbildwirkung mehr.
Der Klassenchat findet in Klassenraum statt. Was sonstwo passiert, ist nicht meins.
Und die zeitliche Ressource für solcherlei Aufwand? Geht von der Unterrichtszeit weg oder wieder Überstunden? Was denn noch alles?
„Viele Lehrer*innen denken, Klassenchats seien Privatsache der Schüler*innen. Wenn dort aber menschenverachtende Äußerungen geteilt oder Einzelne ausgegrenzt werden, beeinflusst es das Klassenklima und liegt damit auch im Verantwortungsbereich der Schule.“
NEIN!
Klassenchats SIND Privatsache der Schüler*innen.
Auch Konflikte zwischen Familien oder den Kindern außerhalb der Schule beeinflussen das Klassenklima. Sie liegen wie die Aktivitäten in sozialen Medien DEN ELTERN!!!
Dienstrecht: Ich darf nicht mit meinen SuS über Whats oder andere App kommunizieren. Schon gar nicht stelle ich (im Unterricht) Regeln für Klassenchats etc. dort auf.
Die Kollegin aus Rheinland- Pfalz hat genügend Lehrgeld bezahlt!
Die Lehrkräfte geben an die Kinder keine Handys und erstellen keine Klassenchatgruppen auf WhatsApp, sollen aber die Probleme ansprechen, lösen, proaktiv verhindern??
Wo sind die Eltern in dieser Überlegung?! Immerhin kaufen sie das Endgerät, verhindern nicht die (rechtswidrige) Nutzung von WhatsApp…
Ich möchte auch, dass mein Kind den Umgang mit einer Kettensäge lernt, also gebe ich sie einfach mit in die Schule und die Lehrkräfte haben sich nun um einen sicheren, geschützten und mobbingfreien Umgang zu kümmern.
Diese Sichtweise ist einfach pervers!
Ja, danke!
Wir als Lehrer dürfen aus gutem Grund nicht mit Kollegen oder Schülern dienstlich über Whatsapp kommunizieren. Wenn Kinder und Jugendliche das auf ihrem privaten Handy nutzen, ist das Privatsache, auch die rechtswidrige Nutzung ist in der Verantwortung der Familie. Selbst bei dringendem Verdacht auf Mobbing usw. darf eine Lehrkraft keinen Einblick in ein Schülerhandy nehmen. Abnehmen des Gerätes nur im ausgeschalteten Zustand, Einblick in den Inhalt nur für Eltern oder die Polizei. Noch Fragen?
Man lädt viele Aufgaben auf die Schule ab, aber hier ist absolut eine Grenze, denn sonst machen sich die Lehrer strafbar. Darüber sollte auf einem Elternabend hingewiesen werden, nur die Eltern sind hier in der Verantwortung. Außerdem haben sie es gekauft und ihren Kindern gegeben.
Ich würde noch 2 Punkte ergänzen:
– Screenshot von der Beleidigung machen
– wenn nötig und strafrechtlich relevant Strafanzeigen stellen
von ersterem würde ich dringend abraten: sollte der Screenshot Inhalte fallen, die in den Bereich von Kinderpornographie fallen, sind Sie dran.
Ich sprach von Beleidigung.
Nicht von Kinderpornographie.
Ich wollte nur drauf hingewiesen haben. Es gibt immer mehr solche Fotos/Videos in WhatsAppGruppen von SuS – gab die Woche grad einen Artikel in der Zeit dazu.
Ich möchte noch mal darauf hinweisen, dass WhatsApp durchaus AGBs hat, die die Nutzung durch Elfjährige verhindern sollen.
Die Schüler/innen nutzen WhatsApp unter Missachtung der Altersgrenzen und mit Duldung der Eltern.
Ich bin verantwortlich für die iserv Chatgruppen. Die moderiere ich und da kann ich Nachrichten nach belieben löschen und auch problematische Schüler*innen auf “nur lesen” stellen. Das ich früher Whatsapp Schüler*innengruppen hatte treibt mir noch heute Schweißperlen auf die Stirn. Und was die Schüler*innen jetzt auf Whatsapp machen geht mich nichts an.
Wozu brauchen die Schüler “iserv Chatgruppen”? Können die nicht in den Pausen (oder im Unterricht unter Anleitung der Lehrkraft) miteinander reden oder nach dem Unterricht, indem sie sich treffen, so wie früher? Notfalls auch per Telefon, Flatrate hat heutzutage doch wohl jeder.
Warum muss die Schule jedem Bedürfnis der Schüler, wie diese ihre Freizeit gestalten wollen, nachkommen?
“Wozu brauchen die Schüler „iserv Chatgruppen“?”
Infos austauschen, wenn z.B. eine Klassenarbeit verschoben wird , Smalltalk auch wenn Zeit ist, vielleicht auch mal einen Link zu einer Tascard vor einer Arbeit +++ Und warum sollte Schule Schüler*innen nicht mal entgegenkommen, ganz ehrlich eine bestimmte Form von Konservatismus ist (vor allem wenn sie sich als realistisch framt) gruselig aggressiv und bösartig. Die Schüler*innen sind nicht meine Feinde.