Petition fordert: Höcke (Lehrer, Beamter, Rechtsextremist) die Grundrechte entziehen!

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KÖLN. Eine Woche nach Bekanntwerden eines Treffens rechtsextremer Aktivisten in Potsdam, darunter ranghohe AfD-Politiker, reißt die Debatte über den Umgang mit der AfD nicht ab. Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) warnte eindringlich vor der Rechtsaußen-Partei. Unterdessen demonstrieren Zehntausende für ein Verbotsverfahren. Mittlerweile mehr als eine Million Menschen fordern zudem in einer Petition, dem Thüriger AfD-Chef Björn Höcke – freigestellter Lehrer mit Beamtenstatus – die Grundrechte zu entziehen. Das sieht das Grundgesetz tatsächlich als Möglichkeit vor.

Die Thüringer AfD unter ihrem Chef Björn Höcke wird vom Verfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuft. Foto: knipsdesign / Shutterstock

«Es geht den Rechtsautoritären um einen Angriff auf das Wesen der Republik», sagte  Habeck dem Magazin «Stern». «Sie wollen aus Deutschland einen Staat wie Russland machen.» Darauf bereiteten sie sich systematisch vor.

Der SPD-Vorsitzende Lars Klingbeil sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland: «Alle Vernünftigen, die bisher noch leise waren, müssen jetzt auch laut werden.» Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sagte dem RND: «Wir sind jetzt alle gefragt – in unserem persönlichen Umfeld, am Arbeitsplatz, beim Sport, beim Einkaufen – gemeinsam klarzumachen, dass man mit der AfD Rechtsextreme wählt, die eine Gefahr für die Demokratie darstellen.»

Das Medienhaus Correctiv hatte vorige Woche über das bis dahin nicht bekannte Treffen von Rechtsradikalen mit Politikern von AfD und CDU in einer Potsdamer Villa vom 25. November berichtet. Der frühere Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich, Martin Sellner, hatte dort nach eigenen Angaben über «Remigration» gesprochen. Wenn Rechtsextremisten den Begriff verwenden, meinen sie in der Regel, dass eine große Zahl von Menschen ausländischer Herkunft das Land verlassen soll – auch unter Zwang. Heute will Correctiv seine Recherche im Berliner Ensemble vorstellen. Bei der szenischen Lesung sollen auch einige neue Details bekannt werden.

Wie News4teachers berichtete, fügen sich solche Deportationspläne, die sich offenbar auch gegen Parteikritiker richten, in schulpolitische Forderungen der AfD. So sprach sich der bayerische AfD-Spitzenkandidat bei der Landtagswahl in Bayern, Martin Böhm, öffentlich für einen getrennten Unterricht an Grund- und Mittelschulen von Kindern mit Deutsch als Muttersprache und den «anderen Kindern» aus, die nicht oder nicht so gut Deutsch sprechen. Letztere sollten «in ganz besonderen Klassen weitergebildet» werden – «keinesfalls mit Kindern, die die Sprache perfekt beherrschen. Weil immer wenn Sie zwei Flüssigkeiten zusammenschütten, dann erhalten Sie irgendwo eine Mischung.»

In den vergangenen Tagen gingen in verschiedenen deutschen Städten Zehntausende gegen Rechtsextremismus auf die Straße. Am Dienstagabend demonstrierten in Köln Zehntausende gegen die AfD.

«Wir lassen nicht zu, dass die Rechtsradikalen entscheiden, wer deutsch ist und wer nicht»

Dröge bezeichnete derlei Demonstrationen als ermutigend. «Diese Menschen zeigen: Eine laute Minderheit am rechten Rand kann sich nicht darauf verlassen, dass die demokratische Mehrheit schweigt.» Klingbeil betonte: «Wir lassen nicht zu, dass in unserem Land wieder unterteilt wird in «die» und «wir». Wir lassen nicht zu, dass die Rechtsradikalen entscheiden, wer deutsch ist und wer nicht.» Die AfD wolle Menschen aus dem Land schmeißen, die fester Teil des Landes seien.

Infolge der Correctiv-Recherche nahm auch die Debatte über ein mögliches AfD-Verbot wieder Fahrt auf. Habeck sagte dem «Stern» auf die Frage, ob er für oder gegen ein AfD-Verbot sei: «Das ist keine Frage der politischen Haltung, sondern des Rechts.» Über ein Verbot entscheide allein das Bundesverfassungsgericht. Die Hürden seien zu Recht sehr hoch, und der Schaden durch ein gescheitertes Verfahren wäre massiv. «Daher müsste alles absolut gerichtsfest sein. Das muss man sehr genau bedenken.» So oder so müssten die demokratischen Parteien die AfD politisch schlagen.

Neben einem möglichen Verbotsantrag wird mittlerweile auch über einen Antrag auf Entzug der Grundrechte für herausragende Verfassungsfeinde diskutiert. Bis Mittwochmorgen verzeichnete eine Unterschriftensammlung, die sich namentlich gegen den Thüringer AfD-Partei- und Fraktionschef Björn Höcke richtet, bereits mehr als 1,2 Millionen Unterschriften (hier geht es hin).

«Der Nazi Björn Höcke bewirbt sich seit Jahren initiativ darum, dass diese Paragrafen mal an ihm angewendet werden»

Der Thüringer AfD-Landesverband wird vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft, Höcke selbst als Rechtsextremist. Höcke ist verbeamteter Lehrer für Sport und Geschichte im hessischen Landesdienst, aber für sein Abgeordnetenmandat freigestellt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kündigte im August an, Höcke den Weg zurück in den Schuldienst versperren zu wollen (News4teachers berichtete).

Juso-Chef Philipp Türmer sprach sich nun dafür aus, den Grundrechtsentzug gegen Höcke einzusetzen. Nach dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz könne man zudem das aktive und passive Wahlrecht verwirken, sagte Türmer dem «Tagesspiegel». «Der Nazi Björn Höcke bewirbt sich seit Jahren initiativ darum, dass diese Paragrafen mal an ihm angewendet werden.»

Der renommierte Rechtswissenschaftler Prof. Ulrich Battis – der auch schon Gutachten zur Lehrerarbeitszeit vorgelegt hat, News4teachers berichtete – sagte RTL/ntv: «Es ist plausibel, dass man gegen ihn (Höcke) ein solches Verfahren einleitet, weil er sich in besonderer Weise, wie wir sie vorher so in Deutschland in den letzten 40 Jahren nicht hatten, exponiert hat.» Battis betonte: «Im Moment haben wir eine Situation, wie wir sie bisher nicht hatten. Deshalb ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein solches Verfahren Erfolg haben wird, eher größer einzuschätzen, als ich es je in der Vergangenheit beurteilt hätte.»

Wie die «Rheinische Post» berichtete, ist mittlerweile auch beim Petitionsausschuss des Bundestags eine Petition eingereicht worden, die fordert, Höcke Grundrechte zu entziehen. Sie müsse allerdings noch geprüft werden, bevor sie veröffentlicht werde, sagte die Ausschuss-Vorsitzende Martina Stamm-Fibich (SPD) der Zeitung. Ab 50.000 Unterstützern muss sich der Petitionsausschuss mit einer öffentlichen Petition befassen und Gelegenheit zur Anhörung geben.

Die Linke brachte noch eine weitere Forderung auf. Sie plädiert dafür, zunächst die Jugendorganisation Junge Alternative ins Visier zu nehmen. «Ein erster Schritt wäre ein Verbot der Jugendorganisation der AfD», sagte die stellvertretende Parteivorsitzende Katina Schubert. «Ein Verbot der JA wäre deutlich einfacher und schneller möglich, da sie nicht durch einen Parteienstatus geschützt ist. Ein Verbot wäre hier durch einen einfachen Ministerialerlass möglich.» Die Junge Alternative war vom Bundesverfassungsschutz als «gesichert rechtsextrem» eingestuft worden, nach einer Klage wurde diese Einstufung zunächst zurückgenommen. Sie wird offiziell als «Verdachtsfall» geführt.

Der politische Kurs der JA, so NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU), zeichne sich durch ein «völkisch-ethnisches Volksverständnis und Fremdenfeindlichkeit» aus. News4teachers / mit Material der dpa

Weil er behinderte Kinder ausschließen will: Faeser drängt darauf, Höcke aus dem Schuldienst zu entfernen

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39 Kommentare
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Unfassbar
3 Monate zuvor

Gerne prüfen und ggf. tun. Für den Bärendienst in Form von dann noch höheren Anteilen für die AfD sollen die Unterzeichner aber bitte die Verantwortung übernehmen.

Rainer Zufall
3 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Wenn die AfD als konform und nicht demikratiefeindlich befunden, also nicht verboten würde, wäre dies ein Rückschlag für die Demokratie?
Ich könnte behaupten, es würde die Opferrolle der AfD beenden, politisch von allen verfolgt zu sein. Nachteil für alle Parteien: sie müssten nun konkret liefern, anstatt sich in Angst zu suhlen

Tim Bullerbü
3 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Konform mit was? Dem Grundgesetz?

Rainer Zufall
3 Monate zuvor
Antwortet  Tim Bullerbü

Ich bezweifel es, aber die Gerichte entscheiden es, nicht die Beliebtheit

trooper
3 Monate zuvor
Antwortet  Unfassbar

Vor Angst sterben ist auch ein Tod!

Mondmatt
3 Monate zuvor

Erscheint mir bedeutend sinnvoller als ein komplettes AfD Verbot.

Damit würde einer der gesichert schuldigen der AfD getroffen und nicht Millionen von Protestwählern diskreditiert.

Man würde den wirklich extremen und geistig derangierten Rechtsradikalen einen gewaltigen Warnschuss vor den Bug verpassen.

Leider sind die Hürden relativ hoch (Antrag durch Bundestag, Bundesregierung oder Landesparlament & eindeutiger Nachweis vor dem BVG).

Wollen wir mal hoffen, dass in diesem Fall die demokratischen Parteien mal bereit sind sich ,ohne Rücksicht auf eigene Interessen, zusammenraufen.

Rainer Zufall
3 Monate zuvor
Antwortet  Mondmatt

Millionen Protestwähler*innen, welche Deportationen auf Veranstaltunten, im Internet und Höckes Buch bejubelten.

Warum genau sollten Gerichte darauf Rücksicht nehmen? Anscheinend sehen aber genügend andere Parteien politische Nähe zu diesen von Hass zerfressenen Individuen, die wählen bestimmt noch mal in ihrem Leben dekokratisch 😉

Mondmatt
3 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Geht es Ihnen eigentlich um eine sachliche Diskussion um die Stärkung der Demokratie oder sehen sie hier eine Möglichkeit endlich mal „alte Rechnungen“ mit Leuten zu begleichen die nicht ihre Weltanschauung teilen.

Irgendwie klingt ihre Argumentation nicht noch Versöhnung und Durchsetzung der Demokratie sondern eher „dem ganzen rechten Pack“ das Wahlrecht entziehen.

Solche Leute wie Sie beunruhigen mich nur unwesentlich weniger als die AfD Wähler.

Ulrike M.
3 Monate zuvor

Bei allem Verständnis finde ich es grundsätzlich problematisch, wenn per Petition oder Ähnlichem „Mehrheiten“ über „Minderheiten“ entscheiden, denn Minderheitenschutz ist ja ein Wesensmerkmal der Demokratie, sprich, Minderheiten wären ja immer einer Mehrheit ausgeliefert, wenn Rechte per Mehrheitsvotum zuerkannt oder aberkannt werden können. Das darf keine Frage der Mehrheit sein. Grundrechte sind nicht an Mehrheiten gebunden, sie gebühren jedem. Sie abzuerkennen ist bislang immer zurecht gescheitert.

Um nicht falsch verstanden zu werden, in einer Demokratie gilt das Mehrheitsprinzip, aber innerhalb der Grenzen, die die nicht umsonst die Verfassung festschreibt. Da gibt es die nicht veränderbaren Teile, die auch nicht mittels einer „momentanen Mehrheit“ ausgehebelt werden können. Gott sei Dank.

Insofern mag man gerne vor einem Gericht klagen (wenn das geht), dass Herrn Höcke Grundrechte aberkannt werden, aber das Gericht möge bitte nach den juristischen Grundsätzen und nach nichts anderem (Petitionen, Demonstrationen etc.) entscheiden auf der Basis unserer Verfassung. (Die AfD ist derzeit so stark, die bekäme sicherlich auch eine Million Unterschriften zustande zur Aberkennung der Grundrechte von Herrn Scholz. Und dann? Jagt dann eine Petition die andere? Entscheidet dann die mit den meisten Stimmen?)

Bücherleser
3 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

@Redaktion
Gilt in DE verschiedenes Recht für Personen, die politisch bedeutungslos und nicht gefährlich genug sind und für Menschen, die politisch bedeutend sind? Ich dachte bisher es gilt: „Gleiches Recht für alle.“ ?

Bücherleser
3 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Danke, das habe ich jetzt verstanden.

Bücherleser
3 Monate zuvor
Antwortet  Redaktion

Um nicht wieder missverstanden zu werden, sollte ich noch ergänzen: Ich bin dafür ALLEN Extremisten die Grundrechte zu entziehen und bei Höcke hätte das schon längst passieren müssen!

pfk
3 Monate zuvor
Antwortet  Ulrike M.

Es gibt zwar kein Grundrecht auf Klugheit, aber auf Dummheit auch nicht.

Es gibt Grundsätze und Rechte die sollten nicht verhandelbar sein.
Dann schauen wir aber mal auf die Realität.

Ihr Scholz-Gegenbeispiel und ihre Argumentation sind deshalb NoBrainer. Tut mir leid für Sie und noch mehr für die Anderen, die diese mageren SuppenkasperNichtargumente vorgesetzt bekommen, täglich.

In der Hauptstadt hängen mal wieder die ekelhAFDen Plakate. Menschen hatten sich dran zu schaffen gemacht, weil sie den unaussprechlichen Dreck vermutlich nicht ertragen konnten und haben Kommentare zugefügt (ja ja ist ne Strafttat, ist bekannt) – kurz nachdem heraus kam was die AFDen im November in Potsdam getrieben haben.
Menschen zusammenzutreiben, eventuell vielleicht sogar abschlachten zu wollen oder zu lassen…
es wurde mit weiteren Plakaten der Blauen drübergeklebt : „wer keine Argumente hat, zerstört Plakate.“

Argumente!?

ARGUMENTE!?

Dazu sind zwei Sachen zu sagen:

Ein gehängtes Plakat der Blauen ist noch lange nicht und wahrscheinlich auch NIE ein Argument. (Ich denke da auch an die Ti**en und A**ch Bilder zum Beispiel, die deren Plakate mal zierten…)
Die Afd und ihre Spießgesellen sind dabei zu kommunizieren und sie werden es versuchen umzusetzen, Menschen zu deportieren, konzentrieren usw. usf.
Ein Fascho wird als Lehrer/Politiker beschäftigt und alimentiert und lädt sein widerliches menschenverachtendes Geschwätz und Gehetz der Allgemeinheit in die Kanäle. Schön wär es, an dieser Stelle Grenzen zu ziehen. Oder wie erklärt man irgendeinem SuS oder LuL oder EuE bei Verstand, warum er aus Deutschland ein Land machen möchte, dessen Stammbaum ein Kreis werden soll? Welches Grundrecht bringt denn der Herr H. dafür in Anschlag?
Frau Weidel lebt vorsorglich schon mal in der Schweiz… damit sie vielleicht von ihren eigenen Gesetzen, die es irgendwann mal gibt nicht getroffen wird, oder was soll das?

Wie idiotische Gesetze ein Schuss ins eigene parteienüberzeugte Knie werden können, ist zum Beispiel schön in der Serie The Man in the High Castle nachzuvollziehen.

PS: Bitte informieren Sie sich über Petitionen. Die laufen Hand in Hand mit gültigem Recht.

Rainer Zufall
3 Monate zuvor
Antwortet  pfk

Bin da ganz bei Ihnen, ich habe aber die Sorge, Sie lassen sich bezüglich der Plakate in eine Nicht-Diskussion ziehen.
Wenn die AfD Argumente mag, kann sie ja mal welche bringen – wäre erfrischend 😉

Wutbürger
3 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Würden sie ja gerne, aber bei der umgreifenden Zensur ist das schwerlich möglich.

unverzagte
3 Monate zuvor
Antwortet  Wutbürger

AfD Opfer Modus…wenn es nicht so traurig wäre, wäre es lustig.

Tim Bullerbü
3 Monate zuvor
Antwortet  Ulrike M.

Es geht hier nicht um Minderheiten oder Mehrheiten. Es geht um Demokratie, Rechtsstaat und Angriffe auf die Verfassung.

Tigerente
3 Monate zuvor
Antwortet  Tim Bullerbü

Also geht es doch um Minderheiten oder Mehrheiten, denn die Demokratie beruht auf dem Mehrheitsprinzip, dem sich Minderheiten beugen sollen, deren Grundrechte jedoch trotz allem niemals angetastet werden dürfen, auch wenn sie in der Minderheit sind.

Blau
3 Monate zuvor
Antwortet  Ulrike M.

Das ergibt doch keinen Sinn, was du da schreibst. Eine Petition ist doch kein Gerichtsurteil. Sie kann nur dazu anregen, dass eines in Gang gesetzt wird. Vor Gericht kann auch David gegen Goliath klagen. Das ist urdemokratisch.

Tigerente
3 Monate zuvor
Antwortet  Blau

Es werden aber immer wieder Petitionen präsentiert mit dem „Impetus“, man solle tun, was Menschenmengen fordern. Warum sonst wird so eine Petition verfasst? Petitionen sollen aber bitte nicht an die Stelle von Gesetzen und Gerichten treten. Es bleiben bitte die Gerichte diejenigen, die feststellen, was den Gesetzen entspricht und was nicht – und nicht „Menschenmengen“ per Petition. Das nennt sich Gewaltenteilung und Rechtsstaat!

Rainer Zufall
3 Monate zuvor

Ja, es muss wasserdicht sein. Darum werden immer nur Straftäter angeklagt, die schuldig sind…

Und Habek (guter Mann) sieht die Aufgabe bei den Gerichten? Interessant, ich dachte die Prüfung auf ein Verbot obliegen Bundestag, –rat etc.

Aber anscheinend ist es kein Rechts- sondern ein Meinungsstaat? Nur wenn genug Menschen auf der Straße sind, wehrt sich der Staat gegen seine Feinde? ☹️

Naja, solange die Mahner, Anwiegler und kühlen Köpfe eine politische Antwort finden und keinen rechten Stumpfsinn nachplappern…

Tim Bullerbü
3 Monate zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Herr Höcker ist kein Angeklagten, es ist kein Strafverfahren.
Und zum Glück ist es ein Rechtsstaat. Und diesen zu schützen, ist die Aufgabe von allen.

Rainer Zufall
3 Monate zuvor
Antwortet  Tim Bullerbü

Cool! Kann ich ein Verbot der AfD beantragen? 😀
Bei welchem Gericht muss ich mich melden?

Einer
3 Monate zuvor

Die Beschreibung Lehrer, Beamter, Rechtsextremist ist die falsche Reihenfolge. Es sollte lauten Rechtsextremist, Beamter, Ex-Lehrer
Bitte um Korrektur!

Muellerin
3 Monate zuvor
Antwortet  Einer

Er ist aber auch Landtagsabgeordneter.

vhh
3 Monate zuvor

Steht Höcke allein für die AfD? Der Mann ist kein dämonischer zweiter Hitler und das Problem ist die Ideologie, für die eine AfD steht und Unterstützung bekommt. Prüfung eines Parteiverbots, ja, bitte! Aber Höcke ‚verbieten‘? Nicht mehr wählbar, kein Wahlrecht mehr, schön, aber das baut nur einen Märtyrer auf, der seinen Märtyrerstatus natürlich hinausposaunen wird. Oder wollen wir ihm zusätzlich noch mal eben das Recht auf Meinungsäußerung nehmen? Das alles würde doch nur eine eher bedeutungslose Gestalt bestrafen, weil man sich dann gegenseitig auf die Schulter klopfen und kämpferische Haltung beklatschen kann. Schon mal etwas von der Hydra gehört? Neue Köpfe wird es immer geben.

DerechteNorden
3 Monate zuvor
Antwortet  vhh

Nicht alles, was Höcke öffentlich von sich gibt, ist Meinung. Einiges fällt unter Volksverhetzung. Und viele Anhänger finden es gut, dass er das tut. Er ist also nicht bedeutungslos, leider.
Wie lange soll man denn damit warten, solch elendes Gehabe zu unterbinden? Bis die AfD in Thüringen tatsächlich stärkste Fraktion ist? Oder Höcke MinPrä ist?

vhh
3 Monate zuvor
Antwortet  DerechteNorden

Volksverhetzung =§130 (1), bei Wiederholung kann das recht schnell bis zur Freiheitsstrafe gehen. Dazu müssten allerdings Verfahren in etwas weniger als Jahren abgewickelt werden.
Die AfD wird aller Wahrscheinlichkeit nach stärkste Fraktion, egal ob Höcke antritt oder nicht.

Tigerente
3 Monate zuvor
Antwortet  vhh

Solange die AfD keine absolute Mehrheit der Sitze erringt, wofür man nicht unbedingt die absolute Mehrheit der Stimmen braucht (wegen der 5-%-Hürde), wird eigentlich nichts zu befürchten sein. In Potsdam erreichte die PDS mal in den 1990er Jahren 44% der Stimmen mit ihrem OB-Kandidaten Rolf Kutzmutz. In der Stichwahl verbündeten sich alle anderen Parteien und die PDS unterlag.

Tigerente
3 Monate zuvor
Antwortet  vhh

Es zeigt sich hier ein großes Manko des deutschen Wahlrechts. Für einen Parlamentssitz braucht man wohl etwa 1,..% der Stimmen (siehe Sitz für den SSW, der Partei der dänischen Minderheit, im Bundestag), aber wenn eine Partei weniger als 5% erringt, bekommt sie diese Sitze nicht (der SSW ist davon befreit). Sie bleiben aber auch nicht „leer“, sie werden – was ich ja total undemokratisch finde – auf die anderen Parteien aufgeteilt, sprich Parteien, die man als Wähler einer „gescheiterten Partei“ gar nicht gewählt hat, bekommen diese Sitze der Parteien, die an der 5-%-Hürde scheiterten.

Wenn also z.B. 3 Parteien mit je 4,9% an der Hürde scheitern, werden gut 15% der Parlamentssitze auf die anderen Parteien aufgeteilt. Wenn also z.B. FDP, SPD und Grüne in Sachsen an der Hürde scheitern und die AfD hat 30% bekommen, dann bekommt sie 30% der „nicht besetzten Sitze“ von FDP, SPD und Grünen und dadurch dann vielleicht doch noch eine absolute Mehrheit, die sie eigentlich nicht hatte (z.B. mit 40% der Stimmen). Das ist doch eine totale Verfälschung des Wählerwillens.

Läuft aber so in Deutschland ab seit Jahrzehnten!

Maggie
3 Monate zuvor

Ich finde der Staat wehrt sich zu wenig, aber deshalb sollte man den Herrn nicht überbewerten. Wie kann es sein, dass der Herr noch Beamter ist und zurück in den Dienst könnte, obwohl er als Faschist bezeichnet werden darf. Wo ist das entsprechende dienstrechliche Verfahren, das diese Posse beendet. Dies hätte man schon seit Jahren machen können und wäre ein deutliches Zeichen gewesen. Reden, die die Demokratiefeindlichkeit beweisen gibt es haufenweise. Es wird aber nicht gehandelt.
Demokratie muss Alterität ertragen, das heißt nicht alles zu akzeptieren. Wir haben entsprechende Gesetze und müssten diese nur anwenden. Gleich mit einer so gewagten Anklage anzufangen, die evt. nicht klappt ist nicht zielführende. Ebenso wie ein Parteiverbot der AfD. Das letzte das ich erlebt habe (NPD) ist nicht durchgegangen. Lieber einzelne Landesverbände verbieten lassen, bei denen man entsprechende Beweise hat – das schadet der Partei mehr als ein Parteiverbot das scheitert.
Genauso verhält es sich mit Höcke. Er muss wirklich etwas spüren und dies kann man ja steigern – je mehr Erfolg man hier hat je schlechter für die Partei und es verändert die Wahrnehmung bei den Wählern. Zumindest bei den Protestierenden – den Rechten mit abgeschlossenem Weltbild ist eh nicht beizukommen.

GriasDi
3 Monate zuvor

Zuerst sollte dieser Herr aus dem Schuldienst entfernt werden.

Tigerente
3 Monate zuvor
Antwortet  GriasDi

Arbeitet er denn noch im Schuldienst? Man sieht in diesem Falle vielleicht die Nachteile des Beamtentums. Aber das Beamtentum ist hochgradig attraktiv und erstrebt bei Lehrern!

Muellerin
3 Monate zuvor

Die Überschrift vergisst zu erwähnen, dass Höcke ja auch Landtagsabgeordneter ist.