
Im Streit um die Zulassung zum Referendariat will die angehende Lehrerin und Klimaaktivistin Lisa Poettinger eine erste Niederlage vor Gericht nicht hinnehmen. Nachdem das Verwaltungsgericht München einen Eilantrag abgelehnt hatte, haben Poettinger und ihre Anwältin Adelheid Rupp nun «Hauptsacheklage» eingereicht, wie die Vorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern, Martina Borgendale, sagte. Rupp kündigte an: «Im Zweifelsfall werden wir bis vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.»
Das Kultusministerium in Bayern hatte der Lehramtsstudentin im Februar dieses Jahres offiziell ihre Zulassung zum Referendariat verweigert. Daraufhin zog Poettinger gegen den Freistaat vor das Gericht. Rupp beantragte den Erlass einer einstweiligen Anordnung auf eine vorläufige Zulassung.
Poettinger arbeitet aktuell als Schulbegleiterin und in einem Kindergarten. «Es ist eine totale Ungewissheit, wie es jetzt weitergeht», sagte sie.
GEW-Vorsitzende: Sogar der Papst äußerte sich kapitalismuskritisch
Die GEW zeigt sich weiter solidarisch mit Poettinger. «Wir, als die Gewerkschaft von Frau Poettinger, sind der Meinung, dass ihr das Grundrecht auf Ausbildung und freie Berufswahl nicht weiter verwehrt werden darf», sagte Borgendale. Als Grund habe das Kultusministerium unter anderem eine «mangelnde charakterliche Eignung» genannt. Dies habe das Ministerium daran festgemacht, dass Poettinger «Begriffe wie Profitmaximierung oder generelle Kritik am Kapitalismus äußert».
Kritik an den gesellschaftlichen Verhältnissen und der Wirtschaftsordnung müsse nicht nur erlaubt sein, sondern sei darüber hinaus wesentlich für die Weiterentwicklung des Zusammenlebens, sagte die GEW-Vorsitzende. Sogar der gerade verstorbene Papst Franziskus habe sich kapitalismuskritisch geäußert. «Was wir brauchen, sind Lehrerinnen und Lehrer, die bereit sind, in ihrer Freizeit für ihre Überzeugung einzutreten und ihren Schülerinnen die Partizipation an einer gesunden Demokratie vorzuleben.»
Poettinger: Drohschreiben bekommen
Poettinger kritisierte, dass das Kultusministerium ihre «charakterliche Eignung» bewertet habe: «Ich war ziemlich wütend, als ich das gelesen habe, weil was erlaubt sich dieses Staatsministerium, meinen Charakter zu beurteilen?» Menschen wie sie, «die sich auf eine linke Art und Weise für Klimagerechtigkeit einsetzen», würden «zu Antidemokrat*innen gemacht».
In einem Drohschreiben, welches Rupp und sie erhalten hätten, seien sie als «linke Schlampen» beleidigt und ihnen Vergewaltigung angedroht worden. «Wir lassen uns nicht einschüchtern», sagte Poettinger. Rupp habe bereits Strafanzeige gestellt.
Ministerium: Klimaaktivismus nicht der Grund für Verweigerung
Das Kultusministerium in Bayern begründet die Verweigerung der Zulassung zum Referendariat von Poettinger unter anderem mit deren Mitgliedschaft und ihrem Engagement für eine linksextremistische Gruppierung, gegenwärtig laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahren sowie dem öffentlichen «Billigen von Straftaten».
Poettinger ist Mitglied in der Gruppe «Offenes Antikapitalistisches Klimatreffen München», welches der bayerische Verfassungsschutz als linksextrem einstuft. Sie hatte sich wiederholt an Protesten für mehr Klimaschutz engagiert – hierzu laufen noch offene Verfahren gegen sie. News4teachers / mit Material der dpa
Poettinger kämpft vor Gericht um ihr Referendariat – GEW unterstützt das









Man muss sich fragen, worauf die «Hauptsacheklage” denn basieren soll.
Wir erführen bereits, dass Fr. Rupp, die Anwältin von Fr. Poettinger, zuvor bereits
argumentierte, dass das Kultusministerium “de facto ein Berufsverbot verhängt” habe.
Natürlich möchte Fr. Rupp ihr Geld verdienen, das bekommt sie ja so oder so, auch wenn Sie einen wahrscheinl. aussichtslosen Rechtsstreit einleitet, wie sie wissen müsste. Aussichtslos, weil Fr. Rupp ja u.a. bereits verlautbarte, dass die Staatsregierung “grob gegen das Grundrecht auf freie Berufswahl” nach Art. 12 GG verstoße. Aber tatsächlich reglementiert Art. 12 Abs. 1 GG:
“Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.”
D.h. ja nicht, dass jeder Anspruch auf alles Diesbzgl. hätte und speziell hier sind die Versagensgründe ggü. Fr. Poettinger, so sie sich entsprechend berstätigen, wohl komplett legitim (s. https://www.news4teachers.de/2025/02/fleischmann-fall-poettinger-loest-beim-lehrer-nachwuchs-grosse-verunsicherung-aus/#comment-669326), werden flankiert von u.a.:
Und ‘fun’ fact: Selbst wenn Fr. Poettinger einen Referendariatsplatz bekommen würde, würde das Land Sie ja niemals einstellen (alleine schon infolge dieses Vorgeplänkels), da haben die Ministerien Ihre Mittel und Wege (und bevor die üblichen Verdächtigen wieder eskalieren: Ist ‘ne Feststellung, keine Affirmation… im Gegenteil, zeigt es doch eine Lücke im System, falls jmd. doch am Ende gerichtlich als entsprechend unbescholten gilt).
Insofern: Die Zeichen stehen schlecht für Fr. Poettinger (und don’t shoot the messenger).
Ein Gericht hat entschieden.
Es handelte sich lediglich um einen Eilantrag. In der Hauptsache ist noch kein Urteil gefallen.
Und selbst dann steht der jungen Frau der Weg durch die Instanzen offen.
Danke für die wichtige, sachliche Aufklärung
Eine richterliche Entscheidung ist kein Urteil.
“Engagement für eine linksextremistische Gruppierung”
Mal schauen, welche tatsächlichen Taten der Prozess ans Tageslicht bringen wird.
Daumendrück!
Die Mitgliedschaft ist hinreichende Tat.
Ist sie nicht. Wäre sonst auch bei einer Mitgliedschaft in den vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD-Landesverbänden so. Dabei gilt aber: Es kommt auf den Einzelfall an. „Hinzukommen müssten weitere Aspekte, wie insbesondere Übernahme von Funktionen innerhalb der Partei, verfassungsfeindliche Äußerungen oder sonstiges Verhalten, das eine verfassungsfeindliche Gesinnung aufzeigt.” Gerne hier nachlesen: https://www.news4teachers.de/2024/05/wenn-die-afd-in-muenster-verliert-wird-der-druck-auf-staatsbedienstete-auch-lehrkraefte-mit-parteibuch-steigen/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Eine Mitgliedschaft ist u. U. ausreichend, z. B. ist eine solche in einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung nach dem StGB strafbar.
Es geht hier aber nicht um kriminelle oder terroristische Vereinigungen. Herzliche Grüße Die Redaktion
Kaum war das Licht des Tages erloschen,
die Nacht war angebrochen,
da ist der Troll unter seinem Stein hervorgekrochen.
Dunkel war’ der Mond schien helle,
schon war der kleine Troll zur Stelle.
Eifrig, eifrig dummes hier zu schreiben,
sollte besser wohl im Dunklen verbleiben.
Sagt der bayerische Beantenbund. Und die bayerische AfD wird im Gegensatz zur gesichert extremistischen Organisation der Fr. Poettinger vom bayerischen Verfassungsschutz als ‘lediglicher’ rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft, was einen Unterschied machen dürfte.
Haben wir denn Fälle analog zu dem der Ft. Poettinger, wo Mitgliedern von gesichert als rechtsextrem eingestuften AfD-Landesverbänden der Zugang zum Referendariat / zu entsprechenden Ämtern nicht verwehrt wurde (Abgrordnete sind davon ausgenommrn)? Wäre ein Vetsäumnis.
Und zum konkreten Fall: “Hinzukommen müssten weitere Aspekte, wie […] verfassungsfeindliche Äußerungen oder sonstiges Verhalten, das eine verfassungsfeindliche Gesinnung aufzeigt.” Haben wir ja vorliegen.
“Wäre ein Versäumnis.”
Dieses Versäumnis scheint massenhaft aufzutreten. Oder glauben Sie ernsthaft, dass es in Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt (also dort, wo die AfD als gesichert rechtsextremistisch geführt wird) keine Referendare mit AfD-Bezug gibt – bei Wahlergebnissen von fast 40 Prozent? Kein einziger Fall wie der oben geschilderte ist bislang im Zusammenhang mit der AfD bekannt geworden.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Ich möchte nicht glauben resp. mutmaßen, sondern wäre allenfalls an konkreten Zahlen interessiert. Auszuschließen ist das natürlich nicht, sondern im Gegenteil, wie Sie selber schreiben, recht wahrscheinlich. Es gibt aber keine allg. Gesonnungsprüfung (auch wenn heute zumindest eine kurzr Onlinerecherche keine Probleme bereiten sollte): Wenn der potenzielle Dienstherr es hier nicht mit einer Person zu tun hat, dir mit entsprechender Gesinnung öffentlich hausieren geht (wie Ft. Poettinger), wird es schwer… wir bräuchten also entsprechende Fallbeispiele.
Wir haben die Zahl: 0.
Dabei war zum Beispiel der ehemalige Landesvorsitzende der (vom Verfassungsschutz als “gesichert rechtsextremistisch” geführten) Jungen Alternative in Brandenburg zu Amtszeiten Referendar, was aber offensichtlich niemanden gestört hat.
Gerne hier nachlesen: https://www.landtag.brandenburg.de/de/hohloch_dennis/12103
Hier weitere Informationen zu Herrn Hohloch: https://www.news4teachers.de/2024/10/afd-abgeordneter-hetzt-vor-grundschuelern-gegen-fluechtlinge-gruppenvergewaltigungen-juristisches-nachspiel/
Herzliche Grüße
Die Redaktion
War denn diese Partei bereits so eingestuft als der besagte Herr sein Referendariat absolviert hat?
Es war offensichtlich, dass es sich um Rechtsradikale handelt – die sind ja öffentlich aufgetreten, was zu der Einstufung geführt hat.
Wie oben beschrieben: Es geht nicht um Mitgliedschaft. Es geht um das eigene Handeln.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Das geht an der Frage von @ed840 und der gegenständlichen Problematik vorbei. Dennis Hohloch wurde am 30. April 2024 aufgrund seiner Aktivitäten und Verbindungen als rechtsextrem eingestuft, also 8 Jahre(!) nach dessen Referendariat. Inwiefern soll das ein ähnlich gelagerter Fall wie derjenige der Fr. Poettinger sein?
Herr Hohloch war Vorsitzender der Jungen Alternative von Brandenburg während seiner Referendariatszeit. Er ist nicht danach plötzlich rechtsextrem geworden.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Die einzig relevante Frage (um Vergleichbarkeit herzustellen) ist, ich wiederhole, wann was wie offiziell eingestuft wurde (s.u.).
Die tatsächlich relevante Frage lautet, wie viele AfD-Mitglieder im oder vor dem Schuldienst jemals dienstrechtliche Probleme aufgrund ihres politischen Engagements hatten: null – bei geschätzt Tausenden von Fällen.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Wie erwähnt, die AfD-Mitgliedschaft alleine reicht nicht, aktuell beschränkt sich dies (ausgehend von Einstufungen des Verfassungsschutzes) auf drei Landesverbände und dann greift wieder die “wann”-Frage. Nichmal: Jmd. erst gar nicht zu verbeantem erscheint zudem einfacher als jmd. aus emdem Beamtenverhältnis zu befördern. Doof, ist aber wohl die Sachlage. Und mit Fällen schätze ich nicht.
Also bei den drei bekannten Bundesländer dürfte niemand mit Kontakten zur AfD noch das Ref antreten – interessant.
Warten wir ab, wann der Rest abgeknapst wird, wobei ich mich frage, ob solche Leute nicht generell aus dem Dienst entfernt werden müssten. Der Verfassungsschutz schätzt sie ja als bedrohlich ein…
Wäre jedenfalls angemessen… falls das dort doch passiert:
Skandal.
Ich habe meine Zweifel, dass der Verfassungsschutz sowas automatisch durch eine Einschätzung entscheidet.
Warten wir das Urteil ab – und die Einschätzung der AfD als Rechtsextreme Partei 😉
Die Einschätzung des Verfassungsschutzes ist rechtlich für die sich daran orientierenden Entscheider hinreichend, Letztere haben nämlich weder die Veranlassung, Aufgabe, Legitimation oder (i.d.R.) Möglichkeit, die Einschätzungen des Verfassungsschutzes zu hinterfragen und mittels eigener Einstufungen zu ersetzen. Die Einstufungen des Verfassungsschutz ist komplett hirneichend für die Einschätzungsprärogative der Entscheider.
Das wird das Gericht dann ja ggf. so entscheiden, also abwarten
Called it! 😀
Vergleichbarkeit zwischen einer Einzelperson und einer rechtsextremen Partei, welche Menschen, Demokratie und Rechtstaat bekämpfen will…
Völlig angemessen, aber wollen Sie Frau P. nicht lieber mit Hitler vergleichen? (augenroll)
Ich vergleiche nicht Personen mit Gruppen, sondern Einstufungen des Verfassungsschutzes, zwei extremistische Gruppen und Mitgliedschaften in diesen miteinander. Schwer zu verstehen… nicht. Aber Glückwunsch, dass Sie als Erster Godwin’s Law bedient haben. BTW: Es geziemt sich nicht für einen Lehrer, in ‘guten’ und ‘schlechten’ Extremismus zu differenzieren…
Ich meine mich erinnern zu können, dass Sie in einem der anderen Threads zu Fr. Poettinger diese Diskussion in ähnlicher Art und Weise bereits mit anderen Foristen hatten (ich habe aber nicht wirklich mitgelesen). Ich würde Dgl. ungern wiederholen wollen, aber:
Wichtig wäre doch bei Hrn Hohloch, ob vor dessen Referendariat in den Jahren 2015 bis 2016 bereits entsprechend öffentliche Verdachtsmomente bestanden… damals war die brandenburger AfD jedenfalls noch nicht als gesichert rechtsextrem eingestuft (das ist doch noch immer gar nicht der Fall, die AfD dort ist nach wie vor ‘nur’ Verdachtsfall), ebensowenig die JA (die ist es erst seit 2023, also drei Jahre nachdem Hr. Hohloch Landesvorsitzender der JA war), insofern verfängt Ihr Beispiel ja nicht. Und auch die Einstufung von hrn. Holoch persönlich als Rechtsextremist ist doch erst nach seinem Referendariat erfolgt.
Sie können (rechtsstaatlich) niemanden ex ante für etwas belangen (z.B. nicht zum Referendariat zulassen), was erst ex post juristisch konstatiert wird (zumal das ja auch ignoriert, dass die AfD im Jahr 2015 nicht die gleiche Partei wie heute war, da haben durchaus noch weitere Radikalisierungsprozesse stattgefunden).
… und am Ende wird man, nachdem man diese aufgezwungene Nebendiskussion objektiv betrachtet, auch noch in irgendeine Ecke gestellt. Deshalb:
Aber worüber reden wir hier überhaupt?
Finde ich das alles gut? Nein. Im Gegenteil. Ich würde mir hier einen deutlich aktiveren (schnelleren) Staat wünschen. So oder so wird doch das Vorgehen gg. Fr. Poettinger damit nicht unrechtens/unnötig.
Aber worüber reden wir hier überhaupt?
Über zweierlei Maß.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Wir haben uns auf eine AfD-Mitgliedschaft bezogen. Da steht die Null. Herzliche Grüße Die Redaktion
Hatten Sie nicht weiter oben argumentiert, eine Mitgliedschaft wäre eh nicht von Belang, es käme nur auf das Handeln an?
Wir hatten argumentiert, dass eine Mitgliedschaft allein nicht ausreicht. Dass unter den zig Tausenden von Lehrkräften mit AfD-Parteibuch keine Leute sind, die sich rechtsradikal gebärden, halten wir für wenig wahrscheinlich – siehe Höcke, siehe Hohloch. Herzliche Grüße Die Redaktion
Alles klar. Dann habe ich die Aussage “ Es geht nicht um Mitgliedschaft. Es geht um das eigene Handeln.” falsch interpretiert.
Wenn Papo tatsächlich meint, recht zu haben, fliegen die alle.
Frau P. könnte damit bestimmt gut leben. Ich meine, dass ist ja jetzt keine stumpfsinnige Kampagne gegen Links, oder? 😉
Wenn es sich um Mitglieder einer gesichert extremistischen Gruppierung handelt, dann dürfte zumidnest der Zugang zur Verbeamtung nicht erfolgen, ja. Hat dann aber auch miit meiner Meinung recht wenig zu tun. Aber die Mühlen der Verwaltung sind zudem so ‘ne Sache…
“Ich meine, dass ist ja jetzt keine stumpfsinnige Kampagne gegen Links, oder?”
Richtig (ich habe den unpassenden Smiley mal entfernt).
“dann dürfte zumidnest der Zugang zur Verbeamtung nicht erfolgen,”
Also extremistische Beamt*innen dulden? Interessante Auslegung von Verfassungsschutz ^^
Interessanter ist eher Ihr defizitäres Textverständnis. Aber hey… funktioniert das mit den roten Heringen eigtl. bri jmd.?
Ich meine Sie verstanden zu haben. Sie rattern Ihre Auslegung des Gesetztes herunter, dass Mitglieder einer verbotenen, rechtsextremen Partei ihre Beamt*innentätigkeit ausführen könnten, sofern das Verbot erst nach deren Verbeamtung erfolgte.
Wo habe ich Sie da ggf. missverstanden?
Ich weiß, dass Sie es nicht haben. Umd Sie bestätigen es mit Ihrem Kpmmentar eindrucksvoll. 🙂
Wo habe ich Sie missverstanden?
Ich nehme also an, Sie nicht missverstanden zu haben?
Sie können so viel annehmen und sich so oft bemühen, mich in eine Ihrer üblichen Strohmanndiskussionen zu verwickeln, wie Sie wollen, es ändert nichts an Ihrem bewussten Falschverstehen mit abstrusester Fehlinterpretation, die in keiner Weise waa äsmit dem zu tun hat,xm was ich schrieb (vulgo: Strohmann) oder dass och 8hnen nicht erkläre, was niemand sonst falsch versteht. 🙂
Ok, ich missverstehe Sie also und soll Strohmannargumente verwenden, obwohl ich mich meines Wisses auf Frau P. und die AfD bezog.
Die AfD wird wohl den Rechtsweg bestreiten (denn die sind ggf. sehr dumm).
Ich habe eine sehr starke Meinung zu dem Ausgang, eines solchen Verfahrens, aber ich bin kein Experte, daher könnte ich mich – leider – irren.
Was mich bestärkt ist die letzte Clownshow, welche die AfD nur gegen den Verdacht an den Tag legte 😉
Wo sehen Sie also den Strohmann und wie kann ich da wieder auf eine Gesprächsebene mit Ihnen kommen?
Es folgt Ihr Strohmann:
“Also extremistische Beamt*innen dulden? Interessante Auslegung von Verfassungsschutz ^^”
Das wohlgemerkt als Ihre Antwort auf meine Feststellung, dass “[w]enn es sich um Mitglieder einer gesichert extremistischen Gruppierung handelt, dann dürfte zumi[nd]est der Zugang zur Verbeamtung nicht erfolgen”…
“Wenn es sich um Mitglieder einer gesichert extremistischen Gruppierung handelt, dann dürfte zumidnest der Zugang zur Verbeamtung nicht erfolgen, ja.”
Und Beamt*innen sollten besser aus der AfD austreten, sollte der Einspruch vor Gericht nich… ich schaff es nicht XD
Aus der AfD austreten oder schmeißt die Faschos aus den Schulen und Ämtern!
Doch doch, der fiel schon auf, der H. Hohloch …..und wurde freundlich weiter befördert
“Hohloch war mindestens bis Ende 2021 gemeinsam mit Kalbitz Mitglied der Freiheitsboten Königs Wusterhausen. Zu dieser Gruppe gehörte auch der „Querdenker“ und Impfpassfälscher Devid R., der in Königs Wusterhausen einen erweiterten Selbstmord beging.[10]
Seit dem 18. Juni 2022 ist Hohloch Beisitzer im AfD-Bundesvorstand.[11] Im November 2022 wurde er durch den Landtag Brandenburg in den Rundfunkrat des Rundfunk Berlin-Brandenburg gewählt.[12]
Im April 2024 wurde bekannt, dass der Verfassungsschutz Brandenburg Dennis Hohloch als rechtsextrem einstuft.[13]
Wegen „Hassreden“ und „hasserfüllten Verhaltens“ löschte im Juni 2024 die soziale Plattform Tik Tok mehrere Beträge Hohlochs und schränkte zudem dessen Account stark ein. Ein Ersatz-Account, den Hohloch sich daraufhin anlegte, wurde ebenfalls komplett entfernt.[14]
Im Sommer 2024 besuchten neun- bis zwölfjährige Schüler und Schülerinnen der Montessori-Schule Potsdam den Brandenburger Landtag. Dabei hatten sie die Möglichkeit, verschiedenen Landtagsabgeordneten Fragen zu stellen. Das Gespräch endete in einem Eklat, als Dennis Hohloch dazustieß und über Migranten sprechen wollte. In seinem Redebeitrag warnte er vor Flüchtlingen und begründete das unter anderem mit Gruppenvergewaltigungen, die durch sie geschehen würden. Als eine Mutter sich wegen dieser Einlassungen bei der Schulleitung beschwerte, diffamierte Hohloch sie öffentlich.[15]
Bei der Landtagswahl 2024 zog Hohloch über das Direktmandat im Landtagswahlkreis Oder-Spree II erneut in den Landtag ein. ”
Soweit by Wikipedia, gibt sicher noch eine bessere Quelle mit news aus dem AfD – Haifischbecken oder dem Demokratie- Beispiel fürs Verfassungsviertelstündchen.
So… mein letzter Kommentar im Fall Hohloch und bzgl. dieser ablenkenden Vergleiche von Äpfeln und Birnen (und als Spoiler, damit auch optisch nicht wieter abgelenkt wird):
Mit Ihren Daten selsbt ist der Fall nicht mit dem der Fr. Poettinger vergleichbar. Einfacher:
(a) Fr. Poettinger wird vor(!) dem Referendariat u.a. die Mitgliedschaft in einer Gruppierung vorgeworfen, die selbst ebenfalls vor(!) Versagung des Referendariats vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft wurde.
(b) Hr. Hohloch absolvierte sein Referendariat als Mitglied der AfD und Landesvorsitzender der JA für Brandenburg, ohne(!) dass damals (und btw heute auch noch nicht) die Bundes-AfD oder auch der brandenburgische Landesverband vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft wurde, ebensowenig damals die JA (das war erst 2023 der Fall).
Insofern:
Welche objektiven Verdachtesmomente hat es 2015/16 gg. Hrn. Hohloch gegeben, die das brandenburgische Bildungsministerium 2015/16, alternativ 2017 in Berlin bei Antritt seiner Lehrerstelle, hätte veranlasst haben sollen, Hrn. Holoch eigtl. das Referendariat (analog zu Fr. Poettiner) verwehren zu müssen? Ohne dass diese notwendige Grundbedingung nicht erfüllt ist, kann man in dem konkreten Fall nicht monieren, dass man Hrn. Holoch ‘dennoch’ zugelassen hätte (es gibt dann nämlich schlichtweg kein ‘dennoch’ o.ä.), was aber Grundvoraussetzung für den Vorwurf des Wertens mit zweierlei Maß ist.
Dass Hr. Hohloch mittlerweile, seit April 2024(!) nämlich, seitens des Verfassungsschutzes als Rechtsextremer kategorisiert wird, daran rüttelt hier doch niemand! Dass es ‘schön’ wäre, würde man Ihne auch dauerhaft von seiner Lehrtätigkeit befreien, daran doch auch nicht!
Aber der Fall ist mit dem der Fr. Poettinger auch deshalb nicht vergleichbar (und ich wiederhole auch dies), weil Hr. Hohlochh (leider) bereits verbeamtet und seit 2019 Mitglied des Landtages Brandenburg ist. Ist ‘doof’, sicherlich. Aber ein anders gelagerter Fall als der der Fr. Poettinger, bei der man offenbar ex ante was verhindern konnte. Und da lassen wir mal unerwähnt, dass es ohnehin absurd ist, nicht zwischen Bayern, Brandenburg ud Berlin zu differenzieren (die sind alle für ihren Bereich autonom verantwortlich), selbst wenn der Fall Hohloch ein solcher wäre wie derjenige der Fr. Poettinger.
“So… mein letzter Kommentar im Fall Hohloch und bzgl. dieser ablenkenden Vergleiche von Äpfeln und Birnen ”
Wir verlassen uns drauf! 🙂
Also aufgemerkt, liebe Lehramtsanwärter:
Seid Ihr AfDangehörig und habt ein ordentliches Strafregister, kein Problem , Ihr dürft sogar im BT Grundschüler mit Massenvergewaltigung drohen – das wird von Papopo verbal fremwortjongleuristisch gebügelt, no fear.
Seid Ihr allerdings nicht AfDzugeneigt, evtl etwas, ein ganz klein wenig links der Mitte, kritisch und aktiv, so verhaltet Euch bitte ganz ruhig, ja nicht demonstrieren und für die Umwelt einsetzen, das ist nicht papoistisch erwünscht (obwohl wirtschaftspolitisches Ziel ist: ” Erhaltung einer lebenswerten Umwelt ;).
Macht das, wie man sich einen nach Papomaßstab brauchbaren Lehrer vorstellt: HäscheninderGrube-Haltung.
Wenn Ihr @PaPo genehm seid, wird er dem Verfassungsschutz raten, Euch einzustellen. ( Er sollte im Gutachten etwas mehr auf die Rechtschreibung achten 🙂
Jaja, Einbildung ist auch eine Bildung – leider weit verbreitet, der Dr? 😉 allein machts nicht. Da verwett ich meinen drauf.
Aaah… Sie mimen hier (mal wieder) den Rainer. Sie bieten ein erschreckendes Mahnmal fehlender Lesekompetenzen, dadür überbordender Despektierlichkeit, Ahnungslosigkeit und Extremismusrelativierung. Spannend. Und bemitleidenswert traurig. Wenn Sie meinen, ich ‘bügelte’ irgendetwas Richtung AfD, mag es ein kognitices Problem Ihrerseits sen. Hoffentlich unterrichten Sie nicht.
Sie hat sich nicht mal geärgert. 🙂
Das Steak war en point, das Rosmarin-Kartoffelgratin raffiniert, der Wildkräutersalat ein Gedicht und ich durfte das Olivenbaguette bei einem wunderbaren südafrikanischen trockenen Rotwein wirken.
Würden Sie sie bitte öfters übelst beschimpfen ? Ich schicke dafür auch gerne 3 Ampullen Humor über @ Redaktion 😉 an Sie. Der Ironie- und Satiredetektor würde bei Ihnen auch nix mehr nützen.
PS: Sie lehrert freilich in der Theorie wieder ( Praxisunterricht ist wegen zu viel Virus im Umlauf verboten ) Die Referendare sind froh; die Schüler fluchen und sind trotzdem zufrieden. Noch Fragen ?
(Ach ja, Sie hatte eine Medfremdwortgeladene Antwort verfasst; diese hätte @ Redaktion nicht durchgehen lassen können 🙂
PPS: würden Sie bestseller sich bitte um eine passendere Rechtschreibung ohne Rtlprmpftwörter bemühen ? – aus Konnotationsgründen….
“Würden Sie sie bitte öfters übelst beschimpfen ?”
Derartiges Verhalten haben ausschl. Sie (und Rainer) hier demonstriert, wie jeder nachlesen kann. Überlasse ich auch weiterhin Ihnen. Aber natürlich, alles nur Ironie und Satire, sicher. 😉
Hm? Schon wiede Opferhaltung?
Ich dachte, Sie hätten dies zugunsten von Beleidigung der Lesekompetnz und zulezt eines geistreichen “Hä?” aufgegeben 😀
Naja, ich warte ja noch auf Ihre Klage wegen Beleidigung oder whatever, die Sie superernst und definitiv einreichen wollten bzw. bestimmt bald werden 😉
“Schon wiede Opferhaltung?”
Interessanter Versuch, von Ihrem Verhalten hier und demjenigen der multiplen Persönlichkeit (wie auch vom Metathema, wie immer) abzulenken, nachdem Ihr beider Verhalten hier (abermals) unmissverständlich benannt wurde. Kurz: Ich stelle fest.
“die Sie superernst und definitiv einreichen wollten”
… und da schreiben Sie davon, dass man Ihre unentwegt demonstriert miserable Lesekompetenz als eben exakt das ‘beleidigen’ würde! 😀
In Bayern müssen Bewerber m.W. einen Fragebogen zur Verfassungstreue ausfüllen in dem auch angegeben werden muss, ob man Mitglied in extremistischen oder verfassungsfeindlichen Organisationen ist oder solche Organisationen oder entsprechende Bestrebungen unterstützt.
Erscheint ähnlich sinnvoll wie ähnliche Fragen vor Einreise in die USA.
Ein Vorteil wäre, dass man Personen, die im Fragebogen falsche Angaben gemacht haben, wesentlich leichter loswerden kann, wenn sich später herausstellt, wen man da tatsächlich an Bord geholt hat. Es gibt aber Leute, die für eine Abschaffung dieses Fragebogens plädieren, weil bei den genannten Organisationen auch welche aus dem linken Spektrum dabei sind.
OK, wäre zumidnest dahingehend sinnvoll.
Wird Frau P. wohl getan haben. Sie bekannte sich ja wiederholt zu Verfassung und Demokratie
Macht(e) ein B. Höcke auch (GIYF), wird sogar einen entsprechenden Eid geschworen haben.
Und brach durch konkrete Handlungen – nicht durch Mitgliedschaft – ebendiesen Eid.
Ich sehe nicht, wo Höcke hier vergleichbar wäre
(A) Es geht darum, dass Lippenbekentnisse ang3sichts eiderszreitender Fakten nichts wert sein können.
(B) Die Mitgliefschaft bleibt hinreichende Tat und wird hier, wie Sie ebenfalls wissen, durch ein Sammelsurium weiterer Taten flankiert.
“Die Mitgliefschaft” scheint dem Ministerium und deren Anwält*innen nicht zu genügen.
Die scheinen der Meinung eines Geschichtslehrers im Internet weniger zh vertrauen als echten Expert*innen
…
Warten wir also weiterhin ab, was das Gericht sagt.
Kann es sein, dass Sie das gesamte Thema und auch der Inhalt dieser ‘Diskussionen’ hier massiv kognitiv-intellektuell überfordern?
Aber hey, netter Devalvierungsversuch seitens eines (nichtmal) Sonderpädagogikbachelors (naja.. eigtl. nur wieder der übliche Erguß eines begrenzten Horizonts, der mich verzweifelt mit “echten Expert*innen” treffen will – Sie dürfen sich gerne informierern, was Inhalt des Studiums der Politikwissenschaft ist, bevor Sie sich an Ihren lächerlichen Autoritätsargumenten versuchen). 😉
Weil sie in einem Verein ist – der nicht verboten ist – aber den Entscheidungsträger:innen nicht passt…
Schauen wir mal, ob das Schulamt mehr als eine persönliche (Ab)Neigung anführen kann
“aber den Entscheidungsträger:innen nicht passt…”
Wir hatten bereits hinteichend die Kategorisierungsgründe des bayerischen Verfassungsschutzes, die Sie fortwähren md willkürlich nicht lediglch in Frage stellen, sondern devalvieren wollen, etabliert – “nicht passt” ist extrem verzerrend: ‘Der Dieb hat nur eine Strafe bekommen, weil dem Staatsanwalt der Diebstahl nicht oasst!’… ‘ne, is klar.
Ich meine, ein Dieb definiert sich durch die (versuchte) Tat. Bin gespannt wie ein Flitzebogen, welche (versuchte) Tat der Frau nachgewiesen wird.
Leute zu kennen, die geklaut haben, ist meines Wissens keine Straftat an sich 🙂
Nochmal (ohne auf diese logical fallacy näher einzugehen):
Ihnen ist sehr wohl bekannt, was Fr. Poettinger zur Last gelegt wird; hier:
Etc. Etc. Etc.
Wir werden das hier jetzt nicht wiederholen und so tun, als läge gegen Fr. Poettinger nichts vor, außer dass sie bei einer vermeintl. ganz lieben, netten, harmlosen,v erfassungstreuen Gruppierung mal im Vorbeigehen ‘Hallo!’ gesagt hätte
Wir brauchen es nicht wiederholen.
Wir müssen abwarten. Sie brauchen mit Ihrer Privatmeinung nicht hausieren gehen, als hätte die mehr Gewicht als andere.
Sie schätzen die Chancen von Frau P. für sehr gering ein, ja, wir haben es verstanden.
Andere schätzen diese nicht so ein 🙂
Der Unterschied: Ich biete eine intersubjektivierbare bis objektive, fakten- und argumentbasierte Analyse, keine “Privatmeinung” – Sie und die multiple Persönlichkeit bieten (wie immer)… nichts……… und attackieren hemmungslos den Übermittler der Ihnen negativen Nachrichten. Kann man machen, ändert die Realitöt aber nicht.
Natürlich ist es Ihre Privatmeinung! 😀
Sie stützen sie mit Argumenten, ja und das wars.
Warten wir also ab, was die Fachleute und Entscheidungsträger*innen vor Gericht dazu sagen werden.
Dass Sie den Unterschied zwischen nüchterner Anayse und privater Meinung nicht verstehen, überrascht nicht.
¯\_(ツ)_/¯
Ein Hinweis könnte sein, dass die Betroffenen nicht Ihre Meinung verteten und ausschließlich darauf beharren, die Einschätzung des bay. Verfassungsschutzes würde genügen.
Zudem untergraben die meisten “nüchternen Analysten” – die haben es garantiert nötig, ihre Objektivität betonen zu müssen (augenroll) – nicht gegenteilige Meinungen (Lesekompetenz und anderes Kleinkindniveau).
Im Gegensatz zu Expert*innen haben Sie offensichtlich nicht das Gefühl, Ihre Fakten sprächen für sich.
Daher werte ich dies mehr als Meinung, aber hey, vielleicht halten andere Sie ja für objektiv 🙂
Ihr erster Absatz ergibt keinen Sinn.
Ihr zweiter Absatz ignoriert Ihre eigenen Kommentare, die nüchterne Analyse umtergraben wollen, so dass ich speziell auch Ihnen das Evidente exponoerte (mal ungeachtet dessen, dass Ihr zweiter Absatz auch ein roter Hering ist). Und die Abänmerkungen zu Ihrer Lesekompetenz sind ebrnfalls nüchterne Analyse. Mithin: Lesen Sie mal Ihre Kommentare, sich Ihrerseits jetzt irgendwie besonnen inszenieren zu wollen, ist absurd.
Ihr ditter roter Hering / Absatz ist ein bewusster Pseudotrugschluss, der sich nicht aus neinen Beiträgen ergibt (befassen Sie soch bitte mit Sinn und Zweck von Erläuterungen, Elaborationen und Co.).
“Ihr erster Absatz ergibt keinen Sinn.”
Das Amt argumentierte im Interview mit der SZ nicht, dass die Einschätzung des bay. Verfassungsschutzes der einzig notwendige Grund sei, Frau P. das Ref zu verbieten.
Im Interview zählten sie – aus ihrer Sicht – weitere Gründe auf. Fast so, als würden Sie Ihre Meinung nicht vertreten, dass die Einschätzung des bay. Verfassungsschutzes allein genügen würde.
Aber hey, ggf. wird die Verhandlung ja sehr kurz ausfallen. Ihnen folgend muss ja nur ein einziger Punkt angeführt werden.
Wartem wir ab 🙂
Sie bewchreiben non sequitur-Fehlschlüe Ihrerseits, z.B. ggü. dem SZ-Interview, znd Sie bestätigen den Umstand, dass Sie tatsächlich nicht zwischen Analyse und Meinung zu differenzieren wissen – q.e.d.
¯\_(ツ)_/¯
Egal.
Ob die Analyse zutreffend ist, wird ggf. ja vom Gericht geklärt – entahm als Laie dies zumindest den Aussagen des Verteigigung.
Ob die Analayse des Verfasusngsschutzes als (einziges) Kriterium ausreicht, kann durchaus Ihre Meinung sein, aber entscheidend sind die Expert*innen vor Gericht.
Meine Fresse, Sie sind nur irgenein Lehrer wie der Rest von uns. Sie haben Ihre Meinung geschrieben, aber es ist nicht mehr als das.
Anwaltschaften und Gericht entscheiden über sowas, egal auf was Sie wetten
“Ob die Analayse des Verfasusngsschutzes als (einziges) Kriterium ausreicht”
Sie verstehen schlichtweg nicht, wie Verwaltungshandeln des (potenziellen) Dienstherrn (rechtlich) aussieht (und zwar unbeschadet eines evtl., aber unwahrscheinl. gegenteiligen Beschlusses eines Gerichts).
Mithin:
Hier geht es primär um Ihre transparenten Versuche, entsprechende Diskussionen, Fakten, Daten, (intersubjektivierbare bis objektivierbare) Argumente und Co. (und diejenigen, die entsprechend informieren) zu devalvieren und insg. derailment zu betreiben, um vom Fall der Fr. Poettinger abzulenken (resp. diese a priori rein zu wuaschen).
Wenn es Ihnen Ihnen um Diskussionen, Gegenargumente und Co. ginge, würden entsprechend leifern und auf all das Andere verzichten.
Alles wie immer …
Jap.
Irgendwo hab ichs satt – die realitätsferne Fremdwortgranate misst mit 2 Maßen
Ein Lehrer Hoecke lehrt zwar nicht, ist dafür, dass er im Landtag (seine Partei gilt dort als gesichert rechtsextremer Beobachtungsfall, die Jugendorganisation wurde verboten) AfDpropaganda macht, beurlaubt.
Es wäre interessant zu erfahren, ob er wieder eine Schule betreten dürfte, wenn er den LT verlässt.
Solange so etwas zulässig ist, nehme ich keinen mehr ernst, der meint, wir sollten an Schulen Rechtsextremismus entgegenwirken.
Wo bleibt die Vorbildhandlung: Die Glorreichen chassen Hoecke ? !
So wird ebenso wie durch die schei nbar rechtsfundierte völlige Zerfledderei der Realität/ oben ein – wie man sieht – fruchtbarer Nährboden für Nazis gefüttert. Politisch gerade Missbilligte dissen, andere frisch fröhlich ihre Parolen ( gab nie KZs, die Migranten sind an allem Schuld….) äußern lassen führt mit zu den Ereignissen an den Schulen.
Sie könnten ja auch mal einen anständigen Kommentar verfassen, wie wäre es? Irgendwo habe ich Ihre insinuierenden, fehl- und falschdarstellenden ad hominem-Kommentare nämlich auch satt.
Dann müssten Sie uns erläutern, wo ich (a) realitätsfern wäre und wo ich (b) mit zweierlei Maß messen würde.
zu a):
Was ist an den Feststellungen meinerseits ggü. Fr. Poettinger vermeintl. “realitätsfern” o.ä.?
Ihnen liegen die (belastenden) Aussagen der Fr. Poettinger selbst, die Stellungsnahmen des Ministeriums und die Rechtslage objektiv zur Prüfung vor, wenn ich irgendetwas diesbzgl. falsch oder verzerrend wiedergegeben habe, wo ich “Zerfledderei der Realität” betreiben soll, so benennen Sie es oder schweigen Sie bitte.
Und inwiefern soll “fruchtbarer Nährboden für Nazis gefüttert”, wenn man eine offenbare Linksextremistin nicht verbeamtet? Was ist denn das bitte für ein abstruser slippery slope Ihrerseits? Realitätsfern ist dann auch Ihre Unterstellung, es ging ‘nur’ ums “[p]olitisch gerade Missbilligte dissen” – ich missbillige Extremisten per se, egal ob sie Fr. Poettinger oder Hr. Hoecke (den ich auch, wenn möglich, aus dem Beamtenverhältnis entlassen würde, ähnlich wie ich Extremisten jeder Couleur erst gar nicht verbamten würde – zumindest oberflächliche Prüfungen sollten heute problemlos machbar sein) heissen, Ihnen wird aber angesichts Ihes whataboutism u.a. entgangen sein, dass das Thema hier die Erstere und ncith der Letztere ist. Mithin: Auch insofern Sie vom “dissen” fabulieren, demionstrieren Sie bereit,s dass Ihnen an einer nüchternen DIskussion nicht gelegen ist.
Mithin, zu Ihrem Ablenkungsthema:
Jmd. aus dem Beamtenverhältnis aufgrund seiner mangelnden Eignung im skizzierten (rechtlichen) Sinne zu entlassen, dessen Lehrtätigkeit infolge seines polit. Engagements derzeit ruht, ist thematisch, phänomenologisch und rechtlich nicht das Gleiche, wie jmd. deswegen erst gar nicht in den Beamtenverhältnis einzustellen. Mithin bedeutete es ein nicht unerhebliches Politikum den Vorsitzenden der AfD-Landtagsfraktion, der personell insg. größsten Partei und gleichzeitig Opposition im dortigen Landtag, insb. in dessen Mandatszeit aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. Dies auch zu Ihrer Realitätsferne. Sie versteigern sich hier in Ihrer ggü. der AfD und der ihr ggü. waltenden Untätigkeit verständlichen Wut und meinen hier in shooting the messenger-Manier diese offensichtlich (mal wieder) an mir auszulassen.
zu b):
Wo messe ich hier mit zweierlei Maß? Eigtl. habe ich ziemlich unmissverständlich geschrieben, dass die Mitgliedschaft in einer gesichert extremistischen Organisation hinreichendes Ausschlusskriterium für das Beamtenverhältnis ist / sei sollte. Verzeihen Sie mir, dass ich bei der Einschätzung, ob etwas gesichert extremistisch ist, aber dennoch die Entscheidung einer diesbzgl. qualifizierten und legitimierten Institution (wie des Verfassungsschutzes) und nicht Ihre Meinung zugrundelege (Rechtsstaatlichkeit ist ein Wert an sich). Die bayerische AfD (rechtsextremer Verdachtsfall) hat diesbzgl. nicht den gleichen Status thüringische AfD (gesichert rechtsextrem) und hat auch nicht die gleiche Einschätzung erhalten, wie die Organisationen, derer sich Fr. Poettinger verpflichtet hat. Mithin werden Sie mir ja wohl kaum ankreiden können, dass im einen oder anderen Fall die Behöden mal aktiv werden könnten (und nein, ioch billige die Inaktivität auch nicht). Bleiben SIe mal auf dem Teppich. Danke.
Wie kann man so viel schreiben, um
2 Tatsachen zu überschreiben:
1 H.Hoecke ist ein leuchtendes Beispiel, was Menschen, die blau-braun gefärbt sind, inzwischen jahrelang ! betreiben und initiieren können – er versteckt sich halt im Thüringer LT.
2 Frau Pöttinger muss das nachweisen, was H.Hoecke anscheinend gepachtet hat, obwohl er einer Partei, die übergeordnet verfassungsschutzmäßig unter Beobachtung steht angehört – Staatstreue und Beamteneignung.
H.Hoecke wurde diese trotz zahlreicher Prozesse
( u.a.Volksverhetzung ! ) nicht abgesprochen.
Frau Pöttingers ” Vergehen ” sind bekannt – möge jeder selbst urteilen, wer der schlechtere Staatsdiener ist/wäre.
Vlt. sollte sich der Bayer. Verfassungsschutz auch mit dem wichtigeren Staatsschutz unterhalten, denn eine Einstufungsberatung wäre vlt weiterführender als Ihre juristische Expertise.
Meine Schüler (viele aus Thüringen und weitaus realitätsnaher als Sie ) jedenfalls sehen die Belassung Lehrer Hoeckes im Amt und mehr als skandalös. Zumal diese einige aus der verbotenen, von H.Hoecke mit aufgebauten JA live, schlagkräftig erleben mussten.
@ PaPo, uns trennen Welten; ich werde auf Ihre ParagraphenFledderei ( sind Sie jetzt auch Drjur geworden ) die blaubraun begünstigt, nicht mehr antworten. So etwas kann ich nicht unterstützen.
Es ist (die Gründe erläuterte ich) ein Vergöeich von Äpfeln mit Birnen.
“Vlt. sollte sich der Bayer. Verfassungsschutz auch mit dem wichtigeren Staatsschutz unterhalten, denn eine Einstufungsberatung wäre vlt weiterführender als Ihre juristische Expertise.”
Hä?! Was habe ich denn damit zu tun? Allerdings bezweifel ich, dass der Bundesverfassumgsschutz hier nucht mit dem bayerischen Verfassungsschuzz bzgl. der grgenständliichen Orgsnisation, der Fr. Poettinger angehört, d’accord emwäre (ungeschtet desswn, dass das Votum des Ersteren hier für den gegenständlichen Fall nucht notwendig ust).
“ParagraphenFledderei”
Sie dürfen immer noch gerne srgumebtieren(!), wo ich irgendwwlche Fehl- u./o. Falschbehauptungen artikuliert haben soll. Können Sie aber offensichtlich nicht, ststtdessen bemühen Sie weiterhin ein ‘shooting the messenger’-ad hominem.
“die blaubraun begünstigt”
Moooooooooment mal:
Dieser absurde Vorwurf Ihrerseits wurde vollumfänglich dekonstruiert… und Sie wiederholen ihn einfach?!
Kann man maxhen, ist aber maximal untmredlich. Ihre Aussage ist im Grunde, dass wer gg. Linksextremismus ist und nicht gleichzeitig Whataboutism bzgl. B Hlöcke betreibt, die AfD begünstigt. Was für ein (hysterischer) Unsinn.
“uns trennen Welten”
Ja, ich bemühe mich um nüchtern-deskriptive Daten Fakten und Co., Sie üben sich in Feindmarkierungen. Umd: Dabke. Bitte halten Sie sich dieses Mal an Ihren Vorsatz.
@ PaPo, uns trennen Welten; ich werde auf Ihre ParagraphenFledderei ( sind Sie jetzt auch Drjur geworden ) die blaubraun begünstigt, nicht mehr antworten. So etwas kann ich nicht unterstützen. ): ):
s. vorletzter Absatz in meiner Antwort darüber.
Wird er auf Antrag dürfen. Jedoch halte ich folgende Szenarien für wahrscheinlicher:
1) Er stellt den Antrag nicht, sondern verdient sich als Redner oder Autor sein Geld.
2) Da er keiner Schule als Lehrer zugemutet werden kann, wird er ins Dezernat an einen Schreibtischjob ohne nennenswerten Einfluss befördert.
3) Da er keiner Schule als Lehrer zugemutet werden kann, wird er bei vollen Bezügen und Pensionsansprüchen freigestellt.
So siehts aus.
Ihre Erwartungen sollten Siw generell nicht allzu hoch bei Leuten hängen, die das N-Wort für Kulturgut erklären und sich gegen das Gendern in die Seile werfen, als hätten wir keine anderen Probleme.
Andererseits steht und fällt dies ja nicht mit diesem konkreten Fall. Vielleicht hat Frau P. ja auch tatsächlich Taten vollführt, die nicht anlasslos mit der Öffentlichkeit geteilt werden durften, aber vor Gericht die Entscheidung des Schulamtes in einem neuen Licht erscheinen lassen – oder auch nicht.
In jedem Fall werden die Reaktionären – will ja niemanden als “Rechtsradikal” beleidigen (augenroll) – deren Meinung nicht ändern.
Ggf. ziehen sie dann wieder über die Gerichte her -__-
Um Ihre Falsch- und Fehlbehauptungen ad hominem mit ‘poisoning the well’-Intention (wie immer) zu korrigieren:
(A) Ich habe ein literarisches Werk als Kunst- und damit Kulturgut und die entsprechende Kunstfreiheit der Künstler nach (Wesensgehalt des) Art. 5 Abs. 3 Sarz 1 GG (die btw absolut gewährleistet wird) verteidigt: https://www.news4teachers.de/2024/02/verlag-entscheidet-jim-knopf-wird-ueberarbeitet-kein-n-wort-mehr-auf-lummerland/#comment-577439.
(B) Was haben meine Argumente gg. das Gendern und der Umstand, was ich (vermrintl.) nicht auch jritisiere, mit dem recht wirren Kommentar Ihrer Vorrednerin oder insg. dem Thema hier zu tun?
Sie bemühen sich beide (abermals) recht intensiv, vom Fall der Fr. Poettinger abzulenken (umd gle8ch mal Kritik sn offenbaren EmL8nksextremisten als reaktionär bezeichnen – interessantes frsming). Muss die Art von Kommentaren sein, wo mir dann vorgeworfen wird, streitlustig zu sein…
dto
Was soll das in dem Zusammenhang bedeuten?
Ich stimme Ihnen zu.
Ne, Sie haben einfach nichts in der Hand als die Einschätzung des bayrischen Verfassungsschutzes, welcher der Gruppe – geschweige Frau P. – keine Taten nachgewiesen hat.
Ob es ausreicht, Leute kennen zu können, werden wir ja sehen, aber vielleicht liefert das Schulamt etwas mehr Substanz.
Ihre Annahme, dass die Einschätzung des bay. Verfassungsschutzes Gewicht hat, will ich nicht von der Hand weisen,
aber dass Sie mal wieder eine Absolutheit an den Tag legen – wahrscheinlich untergraben Sie wieder das Gericht, sobald Ihnen etwas nicht passt – ohne wirklich konkrete Beweise zu haben, sondern nur eine Einschätzung, ist ermüdend.
Wir schreiben uns dann wieder, wenn Frau P. verloren haben sollte und Sie argumentieren, warum gleiches Recht nicht für die AfD gelten sollte bzw. wenn Sie den Rechtsfrieden untergraben.
Bis dahin 🙂
“Sie haben einfach nichts in der Hand als die Einschätzung des bayrischen Verfassungsschutzes”
Und das ist mehr als hinreichend.
Sie hingegen haben, wie immer, absolut…. nichts.
“welcher der Gruppe […] keine Taten nachgewiesen hat.”
Ich glaube, Sie missverstehen (bzw. wollen missverstehen), was Extremismus bedeutet.
Ich helfe Ihnen gerne: https://www.verfassungsschutz.de/DE/themen/linksextremismus/begriff-und-erscheinungsformen/begriff-und-erscheinungsformen_artikel.html.
Kurz: Sie müssen nicht erst einen Sprengstoffanschlag auf ein im Bau befindliches Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau verüben o.ä., um Extremist zu sein, eine bestimmte Geisteshaltung resp. eine entsprechende polit. Positionierung etc. ist diesbzgl.
“Leute kennen zu können”
Und weil Sie diese bestenfalls realitätsverdrehende Fehlbehauptung wieder und wieder wider besseren Wissens rezitieren, möchte man meinen, dass Sie diesbzgl. ideologisch ‘befangen’ sind…
“Ihre Annahme, dass die Einschätzung des bay. Verfassungsschutzes Gewicht hat, will ich nicht von der Hand weisen”
Das machen Sie doch hier und in den vorherigen Threads zum Thema unentwegt, die EInschötzung, nein die Kompetenz des bayerischen Verfassungsschutzes komplett anlasslos zu ‘untergraben’…
“aber dass Sie mal wieder eine Absolutheit an den Tag legen”
Es sit ja auch absolut nicht beanstandbar, dass sich das Kultusministerium an der Expertise des bayerischen Verfassungsschutzes orientiert, ohne diese zu hinterfragen. Ich wiederhole: Das Kultusministerium hat nicht Aufgabe, Anlass, Kompetenz etc., die Einschätzung des bayerischen Verfassungsschutzes zu hinterfragen. Befassen Sie sich doch bitte einmal damit, wie Verwaltungshandeln hier (auch rehcltich) funktioniert.
“wahrscheinlich untergraben Sie wieder das Gericht, sobald Ihnen etwas nicht passt”
Welche Phantasterei ihrerseits wollen Sie hier wieder artikulieren?
Wo hätte ich irgendwann mal irgendwo irgenwie ein Gericht untergraben? Der Phantasialandbesuch mit meiner Klasse ist erst in ein paar Wochen angesagt…
“und Sie argumentieren, warum gleiches Recht nicht für die AfD gelten sollte”
Warum sollte ich das tun?!
Aaah… es ist nur wieder ein üIhrerseits übliches, komplett unsubstantiiertes ad hominem Ihrerseits, das komplett konträr zu dem ist, was man selbst in diesem Thread hier von mir lesen kann… *beruhigt ausatme*
“wenn Sie den Rechtsfrieden untergraben”
Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen (ich weiß nciht, ob ich Sie wie immer fragen soll, ob Sie Lack gesoffen haben, oder ob ich einfach den vorletzten Absatz rezitiere… hmmm… ach, was neues Altes):
Ich erinner emich jedenfalls, dass Sie nicht wissen, was “Rechtsfrieden” bedeutet und was diesen untergräbt und was nicht, s.https://www.news4teachers.de/2024/08/femizid-im-gymnasium-18-jaehriger-wegen-mordes-zu-elf-jahren-haft-verurteilt/#comment-617584, inkl. weiterführendem Link a.a.O.).
… ach… Rainer… fast hätte es hier ja mal ein richtiges Gespräch mit Ihnen gegeben. Aber Sie können wohl nicht anders. Schade.
Ich versuche es mal anschaulich: Sie verfügen über keinerlei Haltung und bemühen sich wortreich, Ihre Abneigungen hinter Regelungen zu verstecken, wenn Sie sich einen Punkt (Sie schrieben mir ja, dass Sie Punkte sammeln) erhoffen.
Egal wie aus der Zeit gefallen oder unangemessen, Sie klammern sich stumpf an die Regel.
Wenn ein Artikel sich mit Rechtsextremismus befasst, schreiben Sie in der Regel gar nichts, da Sie – meiner Meinung nach – keine Regelungen stumpf herunterrattern wollen, geschweige über das Rückrat verfügen, Ihre ware Meinung zu schreiben (Sie sind ja linksradikal oder so 😉 ).
Also schreiben Sie in diesem Fall stumpf eine Regel herunter und spielen die noch zu fällende Entscheidung als durch Sie geklärt herunter, wie ein Zuschauer, der dem Linienrichter zuruft.
Aber Sie können ja auch niemanden dir Daumen drücken, wem auch? Für die Betroffene können Sie keine Anteilnahme entbehren (obwohl Sie vermeindlich doch nur die Regeln erklären).
Menschen wie Sie würden Massenhinrichtungen gutheißen, sofern diese als Gesetz festgeschrieben sind.
Keine Haltung und nutzlos, sofern gerade die offene Gesellschaft nicht untergraben werden muss.
Und WENN Sie es ernsthaft meinen sollten: Was denken Sie über Frau P., ohne sich hinter dem Verfassungsschutz zu verstecken, der ja nicht Frau P., sondern eine Organisation einschätzte, ohne diesen Taten nachzuweisen?
Extrem viel Text für ein stumpfes ad hominem ohne Bezug zu meinen Kommentaren hier. 🙂
Und nein, ich verstecke meine Abneigung gg. Extremisten (wie Fr
. Poettinger umd Sie) nichtmal ansatzweise, im Gegenteil. Sie sxhreiben nur Unsinn.
“Egal wie aus der Zeit gefallen oder unangemessen, Sie klammern sich stumpf an die Regel.”
Insofern es hier u.a. darum geht, dass Extrenisten nicht verbeantet werden, lässt Ihre Rede von vermeintl. “aus der Zeit gefallen oder unangemessen[e] […] Rwgeln” seeeeeeeeehr tief blicken. Merken Sie wahrscheinl. selbst nichtmal.
“Wenn ein Artikel sich mit Rechtsextremismus befasst, schreiben Sie in der Regel gar nichts,”
Aaaaaaaaah… Ihre übliche Lüge.
Ich erinnere u.a. an meine Kommentare zu Höcke und Hohloch alleine hier (schwer zu verstehen… klar) oder an den Fall der verbeamteten Re8chsbürgerin, da waren sich alle einig, es fab nucht wirklich was zu diskutieren. Es liegt wohl eher an Personen wie Ihnen, die Linksextremisten rain zufällig immerzu aktiv vehement verteidigen (lustig, dass Sie mir aus meinen vermeintl. bichtverfolgten Kommentaren was stricken wollen, wöhrend Ihre konkreten Kommentare da eindeutig sind) , dass in Threads wie diesen mehr Aufklärungsbedarf (gg. Rekativisten wie Sie) herrscht.
“Sie sind ja linksradikal oder so”
Das Label schenke ich Ihnen. 🙂
“Menschen wie Sie würden Massenhinrichtungen gutheißen, sofern diese als Gesetz festgeschrieben sind.”
Schrieb ich doch letztens, dass dieser Dammbruch bei Ihnen nicht mehr lsbge braucht. Gewagte Äußerung ggü. mir, der ich hier unmissverständkch für das GG eintrete, von jmd. wie Ihnen, der pro Hanas-Demos, gewaltaffirmativen Linksextremismus und polit. Gewaltanwendung relativiert. Kurz: M.M.n. sind Sie einfach ein Idiot, um das mal klar zu sagen. Und Sie projizieren mächtig, Genosse Rainer.
Die Tiefen der Niedertracht, zu denen Sie sich bücken, um vom eigtl. Thema hier abzulenken. Klischee.
Ach… eine Nachfrage hätte ich da noch:
“Sie schrieben mir ja, dass Sie Punkte sammeln”
Sieht man schon den Boden der Lackdose?
Wenn es Ihnen unangenehm ist, dass ich Ihren damaligen Kommentar erwähne, sehe ich zukünftig davon ab.
Ihre Phantasterwien bleiben wirr… was haben Sie jetzt wieder erfunden?
Natürlich, besseranonym_1 bis _n,Ihre Kommentare widerstreben zwar, wie immer, dem allg. Tenor hier, aber ausgerechnet Ihre Beiträge haben selbst in der hinterletzten Ecke nicht wirklich frequentierter Threads ein Vielfaches der Kommentatoren- und wahrshceinlich auch Leseranzahl an likes, egal wie wirr Ihre Beiträge sind (oder eher: Je wirrer, desto mehr likes). Ooooh man… peinlich. Warum drücken Sie die nicht gleich in den vierstelligen Bereich? 😀
Na so was,
Sie sind ja ein Daumenjäger (wie ein Forist bereits vermutete)
Da will ich mal nicht so sein, wenn das Ihr ego stärkt, bedienen Sie sich gerne. 🙂 🙂
Ist klar
Ihrer Meinung (spoiler: Es ist keine Meinungsfrage) nach ist es also kein hinreichendes Ausschlusskriterium nach Art. 33 Abs 2 GG i.V.m. § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG, Mitglied in einer vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Organisarion zu sein? Ist msn Mitglied in einer detartigen Orgsnisation, ohne derartiges Gedankengut?
“kein hinreichendes Ausschlusskriterium nach Art. 33 Abs 2 GG i.V.m. § 33 Abs. 1 Satz 3 BeamtStG, Mitglied in einer vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuften Organisarion zu sein?”
Eben dies wird ja jetzt vor Gericht ausgehandelt. Dort gehe es ja neben der Mitgliedschaft ja betont auch um das “Engagement” (genügt denen die bloße Mitgliedschaft nicht?).
Schauen wir mal (weiterhin), was da angeführt wird.
Wenn man den Verlautbarungen der Anwältin folgt, wird eben nicht dies angeklagt, sondern ein vermeintl. Verstoß gg. Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG (und ggf. Aet. 5 GG). Die Chsncen stehen schlecht… aber richtig: Abwarten (idealerweise phne ex abte-Absolution der Fr. Poettinger und Verklärung des bereits Bekannten).
“Die Chsncen stehen schlecht”
Sollten Sie dem Gericht schreiben (augenroll)
Sie scheinen ja eine nüchterne Analyse bereits nicht wirklich verkraften zu können… aber einmal anders: Angesichts der Faktenlage, was meinen Sie, was Fr. Poettingers Anwältin hier wie geltend machen könnte, dass die Chancen für Ihre Mandantin nicht schlecht stehen? Ich freue mich auf Ihre Rechtsexpertise.
“Sie scheinen ja eine nüchterne Analyse bereits nicht wirklich verkraften zu können”
Warten wir ab, ob die Expert*innen so argumentieren werden.
Bisher ratterte das Schulamt Ihre Ansichten nicht herunter, noch wurde die grundlegende Problematik ausgehandelt, dass der Verfassungsschutz Gruppen als linksextrem erklärt, ohne Taten nachzuweisen – woraus sich konkrete und schwerwiegende Folgen entwickelten.
Warten wir ab, was Profis zum Fall meinen
“dass der Verfassungsschutz Gruppen als linksextrem erklärt, ohne Taten nachzuweisen”
… wie schön, dass Sie trotz mehrfachem hinweis ignorieren, dass das, was Ihnen vom Verfassungsschutz vorliegt, Ergebnisfestellungen und nicht die Aktenlage ist und dass Sie zudem (nicht) gekonnt weiter ignorieren, dass zur Einschätzung einer extremistischen Gruppierung als extremistisch nicht notwendig ist, dass diese bspw. einen Sprengstoffanschlag auf ein im Bau befindliches Abschiebegefängnis in Berlin-Grünau verübt, sondern dass eine bestimmte Geisteshaltung resp. eine entsprechende polit. Positionierung diesbzgl. hinreichend ist. Deshalb genügen Ihre Worte ja auch bereits zur Eninschätzung. Aber OK, wir nehmen mit: In Rainers Welt ist man erst Extremist, wenn man eine “Taten” vorzuweisen hätte… was auch immer das sein soll und warum auch immer entsprechende Positionierungen, Absichtsbekundungen und Co. keine Taten sein sollen. Aber niemand erwartet, dass Sie inhatlich-sachlich irgendwie AHung hätten und etwas beitragen könnten, es geht Ihnen nur um das Ablenken von Fr. Genossin. 🙂
“sondern dass eine bestimmte Geisteshaltung resp. eine entsprechende polit. Positionierung diesbzgl. hinreichend ist.”
Frau P. bekräftigte wiederholt, kapitalismuskritisch, demokratie- und verfassungstreu zu sein.
Da muss der Verfassungsschutz mal mit ihr darüber reden, was sie deren Meinung nach zu denken hat.
“es geht Ihnen nur um das Ablenken von Fr. Genossin. ”
Sie scheinen nicht mehr allzu nüchtern bei Ihrer “Analyse” zu sein.
Aber gerne wieder. Wir beide sind keine Juristen. Wir sind nicht vom Fach, wir sind Lehrkräfte. Wir haben verschiedene Meinungen zum Thema, die keinerlei Relevanz für das Verfahren haben, dass ist den Expert*innen vom Gericht vorbehalten.
Sie können schreiben, wie Ihrer Meinung nach das Gericht entscheiden müsste, es hat genau so viel Relevanz wie meine Meinung – keine.
Wir müssen einfach abwarten.
Also keine Antwort… wie immer.
Ich schrieb eine Antwort.
Wenn Sie eine Frage haben, dürfen Sie die gerne stellen 🙂
Im Ernst, was ist Ihre Frage?
Höchstwahrscheinlich der Satz mit dem Fragezeichen…
Sie hauen also Forderungen nach Antworten raus, ohne dabei an eine Frage zu denken…
Aber hey, das Gericht brennt bestimmt auf Ihren Input. Sie sollten denen schnell schreiben – sonst sind Sie nur ein Lehrer wie der Rest von uns 🙂
Ihr Textrezeptionsdefizit hat sich jetzt also bereits auf Satzzeichen ausgeweitet… wow………
Ansonsten: Ihr üblicher Versuch von Daten, Fakten, Argumenten und Co. abzulenken. Unglaublich transparent. Und entlarvend.
Sie stellen keine Analysen, Sie sind in einem Internetforum.
WENN Sie Expertise hätten, KÖNNTEN Sie in dem Bereich arbeiten.
Aber nein, Lehrkräfte entscheiden nicht über diesen Fall und können nichts, außer ihrer Meinung beitragen.
Ui! Ein besonders simples Argument ad verecundiam (https://en.wikipedia.org/wiki/Argument_from_authority)… überraschend – nicht.
Rainer, Sie können sämtliche meiner entsprechenden kommentare objektiv prüfen, die werden nicht falsch, weil ich sie in einem “Internetforum” formuliere. Somit ist es auch ein non sequitur-Fehlschluss (https://en.wikipedia.org/wiki/Formal_fallacy) Ihrerseits.
Und Sie fliehen sich in diese logischen Fehlschlüsse noch und nöcher, weil Sie meine Analysen nicht verstehen u./o. wissen, dass Sie diese sachlich-inhaltlich, argumentativ nicht dekosntruieren können, weil Ihnen jedwede Ahnung von diesen Themen schlichtweg kompeltt fehlt.
Traurige, absolut transparente Ablenkungsmanöver starten Sie hier seit Jahren immer und immer wieder.
Mein Gott, soll sie doch woanders das Ref machen- in Bayern würde sie ohnehin nicht froh als verbeamtete Lehrerin. Odersiemacht einen Quer- oder Seiteneinstieg, das geht an vielen Orten mühelos und mit rotem Teppich.
Hat sie denn Mangelfächer und nach einem abgeschlossenen Studium mindestens 2 Jahre Berufserfahrung? – Zumindest bei uns noch Voraussetzung…
Ich habe die Vermutung, dass die da wohnt
Als ich vor über 30 Jahren nach dem Ref eine Planstelle angetreten habe, habe ich da auch nicht gewohnt. Einen Tod muss man halt sterben.
Warum sollte sie, wenn sie sich im Recht sieht und es von einem Gericht klären lassen will?
Ja, Familie und Freunde sind schön und gut, aber man muss einen Tod sterben? Warum?? 😀
Yoop, sie wohnt da, wo andere gerne Urlaub machen.
Kann schon sein…
Ich verstehe nicht, auf was Sie damit hinauswollen.
Vor allem wäre interessant zu wissen, welche Schule/ Schulleitung/ KuK jemanden wie “sie” noch “haben” möchte, nach den ganzen Querelen und dem (sorry =flapsig) juristischen Gedöns… falls sie ihren Prozess gewinnt?
Ich bin mir sicher, bei uns an der Schule – niemand- ….Wer holt sich schon freiwillig mögliche Probleme
ins Haus. ..???Und wenn es eine Zwangszuweisung gäbe, dann hätte sie wohl keinen Spaß… sorry, aber auch das ist ein Aspekt!
Vielleicht unfair, vielleicht ungerecht, mag sein, aber wie heißt es hier gerne häufig? Geliefert wie bestellt.
Sind Sie nicht die Dame, die Ihr Bett in der Schule aufgestellt hat 😉
Irgendwie haben Sie da ein paar Jährchen übersehen (na ja, mit 74 darf das schon sein).
Extreme/extremistische Lehrer mit “juristischem Gedöns” sind gerade in, s. Herr Hohloch, H.Höcke (biete zudem ++ in Thüringen)
Sicher, da haben Sie recht, es wird wirklich gerade geliefert, was bestellt wurde.
Sehe ich das richtig! Ihr Kommentar zielt auf die 3 letzten Worte ab, steht aber ansonten keinerlei Kontext zum Inhalt des Kommentars.
Ich kann mama51 nur zustimmen. Die Schule, die sie als Referandrin nehmen müsste, falls ein entsprechendes Urteil so ausfällt, wird sich sicherlich wahnsinning freuen, besonders die betreuenden KuKs. (Ironie).
Wir werden zum Glück nicht betroffen sein, weil sie ja in einen anderen Schulzweig möchte.
Das ist ganz einfach! Wer als sog. Klimaaktivistin gegen Recht, Staat und Gesetz verstößt – mutwillig und bewußt – hat im Staatsdienst nichts verloren.
Nicht umsonst gibt es den Begriff der Klimaterroristen.
Alles wie ich es will, mit allen Mitteln, aber bitte, bitte ohne Konsequenzen.
Nein! Zeit, dass mal wieder Konsequenzen aufgezeigt werden!
“Nicht umsonst gibt es den Begriff der Klimaterroristen.”
Zur Klarstellung: Im Zuge der Protestaktionen von Klimaaktivisten ist unter anderem der Begriff “Klimaterroristen” gefallen. Der Begriff wurde zum Unwort des Jahres 2022 gekürt. Die Aktivisten würden damit “kriminalisiert und diffamiert”, hieß es zur Begründung. Gerne hier nachlesen: https://www.tagesschau.de/inland/unwort-2022-101.html
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Ich vermute mal, dass der Klimaaktivist auf den dieser Begriff zurückgeht, das mittlerweile selber etwas kritischer sieht.
Der Begriff geht nicht auf einen Klimaaktivisten zurück, sondern auf Gegner von Klimaaktivisten.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Kann man vermutlich unterschiedlicher Meinung zu sein.
https://www.t-online.de/nachrichten/klima-und-umwelt/id_100096148/-gruene-raf-klimaaktivist-tadzio-mueller-zeigt-reue.html
Ungefähr so sehr, wie die Grünen den “Heizhammer” erfunden haben oder Flüchtlinge die “Messermänner”.
Sie sollten vielleicht Ihre primären Informationsquellen prüfen 😉
Wenn Sie nicht wollen müssen Sie nicht glauben was in dem oben verlinkten Artikel steht. Ich könnte zwar auch noch andere Quellen liefern, aber da ich das ewige “spoon-feeding” langsam leid bin, belasse ich es dabei.
“Wer Klimaschutz verhindert, schafft die grüne RAF.” Diese Formulierung wurde vielfach aufgegriffen – deshalb bezeichnete Müller sie nun als Fehler.”
Achso, Sie beziehen sich auf einen Schwachkopf, der weder Taktgefühl bei einem Todesfall aufbringen konnte, noch Fingerspitzengefühl bei öffentlicher Kommunikation (Ja, ich bin mir der Ironie – bei Letzterem! – bewusst, Danke)
Der Klimawandel bedroht die ganze Menschheit, auch Arschlöcher.
Wenn Sie allerdings irgendeinen Typen beim Wort zu nehmen bereit sind, jemand in der AfD bezeichnete sich ja als Faschist… also den ganzen Laden verbieten schätze ich (Dachte schon, es wäre in einem Rechtstaat schwieriger) 🙂
Wie gesagt, Sie müssen es nicht wahrhaben wollen, auf wen dieser Begriff zurückgeht, wenn Sie es nicht möchten.
“Auf irgendeinen Typen” ist meines Wissens eher die Ausnahme jenseits der Religionen.
Aber ok. Laut ed840 sind alle Klimaaktivist*innen jetzt Terrorist*innen, weil ein Typ im Internet dies schrieb. Ruft den Verfassungsschutz! Wir müssen ALLE von FFF wegen Terrorismus festnehmen! (augenroll)
Wegen meiner Quellen brauchen Sie sich keine Sorgen machen, davon habe ich genügend zuverlässige. Das müssten Sie aber eigentlich wissen, denn Sie bitten mich ja hier laufend um Quellen und Links, obwohl die ja nun nicht gerade schwer zu finden wären, wenn man es einfach mal selber probieren würde.
Ist halt das übliche Sealioning (https://en.m.wikipedia.org/wiki/Sealioning), um nicht genehme Diskussionen entgleisen zu lassen und von der Realität abzulenken… X-Filterblasentaktik.
Sie stimmen ed840 also zu, dass Teile der Klimaschutzbewegung aufgrund eines Internetposts aus Terrorist*innen bestehen? Das wäre irritierend einfältig von Ihnen…
(Bitte keine Bücher zum Klimaaktivismus als “Beweise” posten, Danke)
Ich finde erstaunlich, dass Ihre Lesekompetenz von Mal zu Mal sogar noch erodiert… verblüffend.
Was ist also Ihre Haltung zu der Aussage von ed840 bezüglich des Terrorismusvorwurfs bzw. des Betroffenen “Klimaaktivistin gegen Recht, Staat und Gesetz verstößt – mutwillig und bewußt – hat im Staatsdienst nichts verloren”?
Haben Sie keine Haltung zu dem Thema? Erstaunlich (augenroll)
*gääähn*
Ich schrieb Ihnen bereis nehrmals etwas zu Ihrem Haltungsfetisch:
https://www.news4teachers.de/2025/01/es-sind-ja-nicht-die-behinderten-kinder-schuld-dass-lehrerinnen-immer-mehr-machen-muessen-raul-krauthausen-ueber-inklusion/#comment-664229
Und mein Verhalten entbindet Sie von einer Haltung? Wie praktisch (augenroll)
Ist immer sehr authentisch, wenn Menschen erstmal abwehrend oder in langen Ausführungen reagieren müssen, wenn es um ihre Haltung und Werte geht.
Andererseits ist es aber auch witzig. Manche erwachsene Menschen scheinen das Bedürfnis zu haben, nicht direkt lügen zu müssen. Stattdessen versuchen sie sich in Halwahrheiten und Zweideutigkeiten zu verstecken.
Wie Kinder 😀
Wie gesagt;
Hat das jemals bei jmd. irgendwie, irgendwann, irgendwo funktioniert?
😀
Aber bitte:
“Stattdessen versuchen sie sich in Halwahrheiten und Zweideutigkeiten zu verstecken.”
Sie dürfen mir gerne nachweisen, wo ich einmal “Halwahrheiten” formuliert hätte (von Ihnen ist der Vorwurf pure Realsatire); Spoiler: Nirgendwo (im Gegenteil: Sie können alle meine Aussagen komplett transparent prüfen). Und nochmals: Bei mir ist gar nichts zweideutig, sondern kompeltt unissversätndlich (was Sie – Überraschung – nicht hindert, mir wissentlich bisweilen gar exakt das Gegenteil des Geschriebenen zu unterstellen… man kann es in diesem Thread beobachten).
Aber Glückwunsch:
Unser ‘Tanz’ lenkt doch wieder vom Thema ab, das ist ja exakt das, was Sie so dringend wollen. Wie Kinder, die sich die Finger in die Ohren stekcne, um die phösen, phösen Fakten nicht mehr hören zu müssen. 🙂
Sorry, Schreibfehler:
Wie erbärmlich! 😀
Cool. Wer außerhalb Müllers Umkreises bezeichnet sich und die Grünen als Terroristen? 😉
Wieder mal irgendne rechte Scheiße rausgehauen, ohne mit Nachfrage zu rechnen?
Das Engagement fürs Klima wird ihr angeblich nicht zur Last gelegt.
“Klimaterrorismus” hat etwas tragisch-komisches, wenn man die Toten infolge des Klimawandels bedenkt…
Naja, die sind ja ab jetzt eingepreist. Kümmern wir uns um die Leute, die uns auf unseren globalen Suizid aufmerksam machen wollen! (Außer Frau P, die kennt vielleicht Linksextreme)
Kommt halt darauf an, was man unter dem Begriff “Engagement” so alles verstehen möchte.
https://www.berliner-zeitung.de/news/doxing-kriminalitaetklimaaktivistin-lisa-poettinger-farbbeutel-auf-haeuser-sind-cool-zdf-morgenmagazin-g7-li.241401
https://www.spiegel.de/politik/deutschland/radikale-klimaschuetzer-fridays-for-terror-kolumne-a-bddd5ac9-08a1-4a16-8f89-eb55a3c61624
Farbbeutel? Terrorismus!!
Und Neubacher schrieb vor über drei Jahren etwas Weltfremdes über die Klimaschutzbewegung? Wie viele Morde begang FFF seitdem? Was wurde aus Neubachers Kindern?
DAS sind Ihre Quellen??
Da Ihen vermutlich der Begriff “Doxing” nichts sagen wird und Sie vermutlich wie üblich auch nicht in der Lage sein werden den selber zu recherchieren, schauen Sie bei Bedarf mal hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__126a.html
Was hat das mit Neubachers Kindern und Farbbeuteln zu tun?
Hier auch keine Antwort?
“Flodding the zone with shit” bedeutet ja nicht, Anfragen zu ignorieren.
Unhöflich! 🙂
Herrliche Ironie, Ihr “Außer Frau P, die kennt vielleicht Linksextreme”
Ja, aber was machen wir dann mit dem zukünftigen BK, einigen aus CSU und CDU…auch aus dem Volk, die so sehr dauernd (beobachtend;) nach rechts schauen, dass alles was andernseitig rundum ist, sofort links = gefährlich sein muss, weil:anders kanns ja gar nicht sein 🙂 wenn der blaue Hexenschuss einen fest macht. ( besonders betroffen ist H.Spahn; ich wünsche gute Besserung )
Vorsicht, die Koalitionspartner sind…..na bestimmt nicht links 🙂
Das ist das bequeme für Rechtsnationale Populist*innen: Es ist egal, wer in der Regierung ist und was passier. Die Schuldigen stehen immer fest, die Lösungen sind immer bekannt und – wie seltsam – niemals hart genug umgesetzt.
Warten wir den Prozess von Frau P. ab, ggf. sollten Gerichte und Verfassungsschutz unter den Beamt*innen gleiches Maß anlegen 😛
Ich habs schonmal geschrieben: Der Fall bereitet mir irgendwie Unbehagen. Auch wenn es angeblich nicht um den Klimaaktivismus geht, den Beigeschmack von “lehn dich nicht zu sehr aus dem Fenster, sonst verlierst du Chancen” bekomme ich da nicht aus den Kopf raus.
Würden Sie diese diese Gefühle dann auch bei Bewerber*innen hegen, die in Organsiationen aus anderen Phänomenbereichen des Fragebogens aktiv wären?
Ja, zumindest wenn es sich um “Vergehen” in ähnlicher Größenordnung handelt. Sie hat sich ja nicht zum IS bekannt oder Statinismus als Methode für gute Klimapolitik bezeichnet.
Wahlplakate zu zerstören ist natürlich nicht ok, und sympatisieren mit Extremen ist auch nicht wünschenswert, aber junge Menschen denken ihre Forderungen oft nicht bis zum Ende durch, neigen daher nunmal zu Extremen und reifen i.d.R. später nach.
Bei aller fehlenden Sympathie für Frau Poettingers Haltung sehe ich bei ihr daher nichts, was nicht unter verzeihliche Jugendsünden fallen würde.
Ob sie nachreift oder nicht können wir alle nicht wissen, aber ihr den Lebensentwurf dauerhaft zu verwehren ohne Chance aus Bewährung, das sehe ich als ganz klares Missverhältnis.
Und dazu kommt eben noch der Einschüchterungsaspekt in einer Zeit, in der der Preis für Regierungskritik sowieso Stück für Stück nach oben getrieben wird.
Die Frau ist Jahrgang ’96, hat ein Masterstudium absolviert etc., da gibt es keinen Welpenschutz mehr… und die Vergehen sind dann doch etwas gravierender und persistenter, zudem will Sie mit diesem Päckchen on den Staatsdienst, da muss nsn ausgereift sein.
Aber auch da ist die Frage weniger was sie privat tut, sondern was sie im Dienst tut.
Wir kennen ja z.B. die Chats die ab und an in Polizeikreisen durchgestochen wurden, da hat man auch viel durchgehen lassen, weil es primär um die Dienstausübung geht. Gleiches Recht für alle sollte schon gelten.
Mal ganz fiktiv: Wären Sie dafür, dass Bewerber die in als rechtsextremistisch eingestuften Organsiationen aktiv wären, öffentlich Straftaten gebilligt hätten usw. usw. , zum Polizeidienst zugelassen würden, solange man keine entsprechenden Chatprotkolle ausfindig machen konnte?
So wie sie das beschreiben, kommen im Kopf andere Bilder. Bei rechtsextremen Straftaten denkt man eher an Gewaltakte und an Bedrohungen anderer Menschen. Das würde ich nicht akzeptieren.
Ich sehe bei Frau Poettinger keine Gewaltneigung und auch nicht, dass die eine Gefahr für die ihr anvertrauten Kinder.
Wären in ihrem Beispiel die “Delikte” z.B. Sitzblockaden und zerstören von Wahlplakaten der Grünen, würde ich den Leuten schon eine Chance auf Bewährung einräumen.
Seltsam. Weiter oben haben Sie noch geschrieben links oder rechts wäre Ihnen bei der Beurteilung der Sachlage egal und jetzt geht es plötzlich nicht mehr um Fakten sondern um “im Kopf andere Bilder”?
Die gebilligten Delikte in meinem fiktiven Beispiel wären
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__126a.html
https://dejure.org/gesetze/StGB/303.html
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__241.html
usw.
Natürlich geht es um Bilder im Kopf, das ist immer so, auch bei Ihnen.
“Rainer Zufall” z.B.scheint nur affektiv auf Bilder in seinem Kopf zu reagieren.
Wenn es keinen konkreten Sachverhalt gibt, worauf soll ich dann reagieren? Rechts- bzw. linksextreme Straftaten können von Graffitis bis hin zu Mord gehen, also muss ich mir etwas überlegen was gemeint sein könnte, das hab ich getan.
Keine Gewaltneigung?
Keine Bedrohungen anderer Menschen?
… s. zweiter Link in meinem Ausgangsbeitrag.
Keine Gefahr für die ihr anvertrauten Kinder?
… s. meinen Ausgangsbeitrag (passim).
“würde ich den Leuten schon eine Chance auf Bewährung einräumen”
Es gab seitens Fr. Poettinger ja nichtmal eine Distsnzierung…
Wo sprach sich Frau P. für Gewalt, Bedrohung (gegen Kinder) aus???
Da hätte der bay. Verfassungsschutz doch deutlich konkretere Ausssgen zurhand, als dass sie andere Leute kennen könnte/ würde 😀
Immer wieder erstaunlich, welche Strohmänner Sie konstruieren und wumke Sie raaain zufällig alles vergessen, was (auch konkret Ihnen ggü.) bereits erläutert, demonstriert, diskutiert (etc.) wurde, z.B. im Ausgangsbeitrag hier oder in vorangegangenen Threads… sooo ttansparent. Aber bitte: https://www.news4teachers.de/2025/02/fleischmann-fall-poettinger-loest-beim-lehrer-nachwuchs-grosse-verunsicherung-aus/#comment-669476.
-wumke
+wie
-t
“Es gab seitens Fr. Poettinger ja nichtmal eine Distsnzierung…”
Wo ist Ihre Distanzierung gegen Gewalt? (augenroll)
Frau P. bekannte sich zu Verfassung und Rechtsstaat. Keine Ahnung, wo Sie da Gewalttaten einzupflegen glauben.
Aber ist das überhaupt wichtig?
Der bay. Verfassungsschutz verdächtigt die Gruppe, in der Frau P. ist – es benötigt keiner weiteren Gründe!
Füße hochlegen und schauen, was die Fachleute daraus machen 🙂
“Wo ist Ihre Distanzierung gegen Gewalt? (augenroll)”
Ihre Beiträge werden immer sinnloser (und das will was heißen):
Wieso sollte ich mich von Gewalt distanzieren, wenn ich im Gegensatz bspw. zu Fr. Poettinger (und Ihnen) hier nie (polit.) Gewalt das Wort geschrieben habe (und lediglich zur Vollständigkeit: In diesen Zusammenhöngen habe ich unmissverständlich artikuliert, dass mir – im Gegensatz zu Ihnen – diese Gewalt ein absolutes Unding ist, die “Distanzierung” gab es hier also bereits vor Urzeiten, wie Sie ja auch wissen).
“Keine Ahnung, wo Sie da Gewalttaten einzupflegen glauben.”
Ich werde Ihre Beiträge künftig im Unterricht als Anschuungsmaterial verwenden, wenn es um logische Fehlschlüsse und Co. geht. Eindrucksvoller als mit Ihrem Beitrag, der unmittelbar auf den Beleg hin so tut, als würde er den Beleg nicht sehen, kann man z.B. eine invincible ignorance (https://en.wikipedia.org/wiki/Vincible_and_invincible_ignorance) gar nicht veranschaulichen.
“Aber ist das überhaupt wichtig?”
Nein… natürlich nicht. Im Gegenteil: Alle Lehrer sollten politischer Gewalt nicht nur affirmieren, sondern proaktiv anwenden. Wie Recht Sie haben……… nicht.
“Der bay. Verfassungsschutz verdächtigt die Gruppe, in der Frau P. ist – es benötigt keiner weiteren Gründe!”
Er nannte die Gründe. Und weil Sie dies hier seit Monaten wider ebsseren Wissens negieren und ridikülisieren wollen, ist auch eindeutig, wo und wie man SIe zu verorten hat; case closed.
Was Beamte in Ihrem Privatleben treiben, hat u.U. durchaus Relevanz, s. §§ 33 Abs. 1 Satz 3; 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG; Art 33 Abs. 2 GG etc. – was sie privat tut und was dienstlich, lässt sich insb. an einer derartigen neuralgischen Stelle, wo es ihre zentrale Aufgabe wäre, verfassungstreu i.S.d. fdGO, des GG etc., Kinder und Jugendliche zu demokratischren Staatsbürgern zu erziehen, nicht wirklich differenzieren (der Amtseid ist keine leere Formel).
“da hat man auch viel durchgehen lassen”
Hat man?
Klar ist das Privatleben auch relevent, aber es ist eben eine Frage der Dosis, ab wann man die Türe zuschlägt.
Bei jungen Menschen, die üblicherweise noch reifen werden, sollte man nicht sofort die Türen zuwerfen.
Bis zu welchem Alter gestehen Sie jungen Menschen einen “Reifeprozess” zu? Gibt es da einen Zeitpunkt, ab wann jemand “reif” ist, andere junge Menschen zu unterrichten? Wer stellt das fest und wie?
Warum muss ich jetzt an Otfried Preußler und die Diskussionen dazu denken (vor etwa einem Jahr auch hier bei n4t)? Ach ja, es ging u. a. um “Jugendsünden”. Natürlich kann man den Fall Preußler nicht mit dem von Poettinger vergleichen.
Bei ihm ging es darum, ob eine Schule seinen Namen tragen soll, bei ihr darum, ob sie Schüler unterrichten darf. Seine, ihm vorgeworfenen, “Jugendsünden” beging er im Alter von ca. 17 – 22 Jahren. Sie ist schon Ende 20. Er verbrachte seine Kindheit und Jugend während der NS-Diktatur, sie in einer demokratischen Gesellschaft. Kann man nicht vergleichen. Blöder Gedanke von mir!
Aber trotzdem frage ich noch einmal: Ab wann ist der Reifeprozess (für Lehrer?) abgeschlossen? Wann ist die Zeit für “Jugendsünden” vorbei?
Sorry, diese Fragen sind wohl wieder einmal TABU! Dabei hätte ich zu gern gewusst, ob ich meine beiden Kinder, die ich mit Ende 20 schon hatte, unter “Jugendsünden” verbuchen muss/darf. 🙂
“Vergehen” graviender Natur?
Oha! Hoffen wir mal, dass die nicht nur in einer Gruppe ist, die andere Gruppen kennt und aufgrunddessen als extrem eingestuft wird..
Welcher Vergehen machte sich Frau P. schuldig? 😀
Vielleicht Leute kennen zu können ist meines Wissens kein konkretes Vergehen. Vielleicht sollten die Profis vor Gericht darüber ein Urteil fällen…
Daa Verve, mit dem Sie hier linksextremistische Gruppierungen und die Mitgliedschaft in solchen verteidigen… bezeichnend……….
Wenn Linksextremismus Ihrer Meinung nach nur bedeutet, andere Menschen zu kennen…
Ich sehe da keine relevante Handlung.
Naja, wenn wir die ganzen Rechtsextremen endlich rausschmeißen, die sich aufgrund von Aussagen, Handlungen und ggf. andauernden Unterstützung einer rechtextremen Partei für den Beamtenstatur als unqualifiziert definierten – mit Ausnahme der vieeelen Menschen, die nicht wussten, was die AfD-Spitze sagte – DANN können wir uns ja Frau P. annehmen, deren Gruppe andere Gruppen kennt… (oder übersehe ich da etwas bei der Einschätzung des bay. Verfassungschutzes? 🙂
“oder übersehe ich da etwas bei der Einschätzung des bay. Verfassungschutzes”
Ja, wissentlich all das, was Ihnen etliche Male erläutert wurde umd demggü. Sie sich in Strohmanntaktiken, reductio ad absurdum und invicible ignorance üben. Für wen machen Sie das, wenn Sie nicht schlichtweg provozieren wollen? Sie wissen schon, dass die Leser hier regelrecht… naja… lesen können?
Sie relativieren halt einseitig Extremismus, immer und immercwieder.
Sie führen wiedermal nichts an, außer dass die Gruppierung andere kennt.
Wenn dies hinreichend ist, können wir ja einfach abwarten.
Das Ministerium scheint Ihre Meinung nicht zu teilen – denen sollten Sie dringend schreiben, dass keine weitere Vorbereitung notwendig sei.
Ansonsten warten wir ab, was echte Expert*innen vom Fach entscheiden werden
“Sie führen wiedermal nichts an, außer dass die Gruppierung andere kennt.”
Ihr sealionining i.V.m. Ihrer invincible ignorance ist sooo ermüdend und enervierend. Aber hier: https://www.bige.bayern.de/infos_zu_extremismus/linksextremismus/parteien_und_szene/gewaltorientierte_szene/index.html (> “Antikapitalistische Linke München (AL-M)” > strg+f “Offenen Antikapitalistischen Klimatreffen München”); “in maßgeblicher Weise beteiligt” ist kategorisch und im Wesentlichen gravierend anders als lediglich “andere kenn[en]” – wissen Sie ja selbst, Sie zitieren ja andernorts von dort und es wurde Ihnen immer und immer und immer wieder erläutert und unter die Nase gehalten, woraufhin Sie immer und immer und immer wieder Unsinn der Marke “außer dass die Gruppierung andere kennt” abgelassen haben (vulgo: lügen). Geschenkt, dass Sie zudem ignorieren, dass es sich hier nicht um das Gutachten, sondern eine Zusammenfassung der Einstufungen handeklt (Was Ihnen im Fall der Eisntufung der AfD druch den Verfassungsschutz hinreichend ist… da fordern Sie auch keine Akteneinsicht oder tun so, als gäbe es kein Gutachten,d ass hinter der öffentlichen Kundmachung stünde).
“Das Ministerium scheint Ihre Meinung nicht zu teilen – denen sollten Sie dringend schreiben, dass keine weitere Vorbereitung notwendig sei.”
Ich finde es erschreckend, wie sehr Sie hier die arme Logik malträtieren…
Keine Sorge, die AfD ist derzeit nicht betroffen
Sind Sie etwas sehr auf die AfD fixiert?
Seltsam oder?
Als wäre Rechtsextremismus die größte Bedrohung der Gesellschaft in Deutschland…
https://www.mimikama.org/59-prozent-extremistische-straftaten-rechts/
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2021/05/pmk-2020.html
https://www.forschung-und-wissen.de/nachrichten/psychologie/rechtsextremismus-ist-die-groesste-gefahr-fuer-deutschland-13375517
Aber Gendern, der Islam, Toktok und Transmenschen sind garantiert auch irgendwo in der Gefahrenliste (augenroll)
Das heißt wohl “ja”.
Hey, der Verfassungsschutz war wohl ähnlich “fixiert”.
Fast so, als wäre die AfD eine Bande von Rechtextremen, die unsere Gesellschaft bekämpfen will 😀
Aber wir leben in Deutschland, also schmeißen sich jetzt alle auf eine Linke. Die unterscheidet Deutschland von anderen zwar nicht durch das Blut – wie die Nazis (und anstehende Minister für Kultur?),
aber sie kennt andere Leute. Und die könnten (vielleicht) gefährlich sein!
Seit Menschen, die Sekundenkleber haben könnten, sah sich der bay. Verassungsschutz keiner größeren Bedrohung ausgesetzt ()
Augen rollten unters Sofa, sorry
Die 90er: Basballschlägerjahre (bpb)
Die 2020er: Sekundenkleberjahre ?
🙂 würde ich für Werbung – “Uhu hält auch Sie am Boden” verwenden.
Extremismusrelativierung noch und nöcher…