KIEL. Schleswig-Holstein kürzte oder strich, je nach Besoldungsgruppe, 2007 (wie andere Bundesländer auch) das Weihnachtsgeld für Beamtinnen und Beamte, darunter Tausenden von Lehrkräften. Obwohl der Fall seit Jahren beim Bundesverfassungsgericht liegt, steht eine Entscheidung aus. Der dbb drängt nun endlich auf Klärung – und will notfalls vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen. Es geht dabei um eine Menge Geld.

Der Streit um die Streichung beziehungsweise Kürzung des Weihnachtsgelds für Beamtinnen und Beamte im Jahr 2007 geht in die nächste Runde. Zwar wurde bereits im Jahr nach der Kürzung Klage eingereicht, zehn Jahre später landete der Fall beim Bundesverfassungsgericht. Eine Entscheidung steht laut dbb Beamtenbund und Tarifunion Schleswig-Holstein weiterhin aus. Deshalb sei nun in Karlsruhe eine Verzögerungsbeschwerde eingereicht worden.
„Das ist eines Rechtsstaates zunehmend unwürdig und den Beamtinnen und Beamten des Landes und der Kommunen so nicht mehr zuzumuten“, sagte der dbb-Landesbundvorsitzende Kai Tellkamp. Die Beschwerde sei laut dbb der „logische Schritt“, nachdem vor sechs Monaten eine Rüge ausgesprochen, aber ignoriert worden sei. Sollte die Beschwerde wirkungslos bleiben, sei der Beamtenbund bereit, zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen.
„Das beklagte Land vermochte die damit gegebene Vermutung einer evident unzureichenden Besoldung nicht zu widerlegen“
Dabei geht es nicht nur um finanzielle Einschnitte für die Beamtinnen und Beamten. Fast täglich, so der dbb, gebe es neue Angriffe auf das Statusverhältnis. Dazu zählten Forderungen, die Zahl der Verbeamtungen drastisch zu senken, die Lebensarbeitszeit zu verlängern, Beamtinnen und Beamte in die Rentenversicherung zu integrieren oder Versorgungsfonds zu plündern. So solle der Fonds im nördlichsten Bundesland um 300 Millionen Euro „erleichtert“ werden, hieß es.
Schleswig-Holstein kürzte 2007 das Weihnachtsgeld für die unteren Besoldungsstufen und strich es ab Besoldungsgruppe A 11 ganz. Dagegen klagen Beamte der Gruppen A 7 bis A 16 – auch Lehrkräfte, wie die GEW mitteilte. Sie halten die Kürzung für verfassungswidrig, da sie das gebotene Maß der Alimentation unterschreite.
Das Finanzministerium prüfte 2015, ob die Beamten im Norden ausreichend bezahlt werden, und bejahte dies. Die GEW unterstützte Musterklagen mehrerer Mitglieder gegen die Streichung des Weihnachtsgeldes. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein entschied dann 2021, dass die Besoldung mehrerer verbeamteter Lehrkräfte 14 Jahre zuvor gegen das verfassungsrechtliche Gebot der amtsangemessenen Alimentation verstieß. Diese Verfahren wurden daraufhin ebenfalls dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt „zwecks abschließender Überprüfung der bundes- und landesrechtlichen Vorschriften“, wie es bei der GEW heißt.
Aus Sicht der Gewerkschaft belegt die damalige Entscheidung des OVG, dass die Streichung des Weihnachtsgeldes nicht rechtmäßig war. Das Oberverwaltungsgericht stellte in der Begründung fest: „Das beklagte Land vermochte die damit gegebene Vermutung einer evident unzureichenden Besoldung nicht zu widerlegen. […] Ganz im Gegenteil sei es nicht angängig, den Beamten des Landes allein aus haushalterischen Gründen ein derart einseitiges Sonderopfer aufzuerlegen. Dies zeuge nicht von einem schlüssigen Gesamtsparkonzept.“
„Auch ich möchte Klarheit in dieser Frage und habe Verständnis, dass die Beamtinnen und Beamten eine baldige Entscheidung erwarten“
Sollte das Bundesverfassungsgericht die Wiedereinführung des Weihnachtsgelds oder Anpassungen in der Besoldung fordern, weiß das Finanzministerium in Kiel allerdings nicht, wie hoch die Ausgaben tatsächlich ausfallen würden. 2007 rechnete man mit einer Einsparung von 100 Millionen Euro pro Jahr. Eine Wiedereinführung könnte jedoch bis zu 140 Millionen Euro jährlich kosten, wenn man die Entwicklung von Besoldung und Inflation einbezieht, hieß es. Erkennt das Verfassungsgericht Nachbesserungsbedarf beim Besoldungsniveau, hat die Landesregierung ein Jahr Zeit, eine neue Regelung vorzulegen.
„Auch ich möchte Klarheit in dieser Frage und habe Verständnis, dass die Beamtinnen und Beamten eine baldige Entscheidung erwarten“, sagte Finanzministerin Silke Schneider (Grüne). Ob in welcher Höhe Nachzahlungen oder Anpassungen der Besoldung notwendig seien, bleibe abzuwarten.
Im Januar 2023 reichte der dbb eine weitere Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Dieses soll prüfen, ob die aktuellen Besoldungsregelungen für Beamtinnen und Beamte im Norden mit der Verfassung vereinbar sind. Durch Streichungen unterer Besoldungsgruppen seien mit einer im vorigen Jahr vollzogenen Reform die höheren Gruppen dichter an die Mindestbesoldung gerückt, was als Abwertung empfunden werde, erklärte der Landesvorsitzende Kai Tellkamp damals.
Zudem kritisierte er eine Schieflage, die durch den Fokus auf familienbezogene Leistungen entstanden sei. Das Bundesverfassungsgericht solle klären, ob das Land mit dieser Praxis, bei der die Besoldungshöhe teils vom Einkommen des Partners abhänge, gegen das Leistungsprinzip der Verfassung verstoße. Es bleibe abzuwarten, ob das Gericht die Beschwerden gemeinsam behandelt. News4teachers / mit Material der dpa
“Angriff auf das Fürsorgeverhältnis” – schon wieder: Jetzt sollen Lehrkräfte keine Beamten mehr sein
Was mich unabhängig von dem Ausgang des Prozesses einfach fassungslos macht: Die Klage wurde 2008 eingereicht und 17 Jahre später ist noch ein endgültiges Urteil gefallen. Das darf einfach nicht sein.
Selber Ablagekorb wie die Amtsarztladung.
Da wird einfach so lange auf Zeit gespielt, bis die Leute versterben. Das sind Mafia Methoden. Einfach nur noch erbärmlich, was der sog. Rechtsstaat sich da leistet. Pfui Teufel, zum fremdschämen!
Wenn etwas nachgezahlt würde, bekämen es die Erben. Und das mit Zinsen. Rein finanzielle Gründe gibt es so also nicht.
Wir brauchen ein echtes 13. Monatsgehalt, wenn schon kein Bonus bei rumspringt.
Da bekommen Leute wie Schnucki tausende Kröten oben drauf und haben schon 3 Tage Homeoffice von der Terrasse, dem Wohnzimmer, Arbeitszimmer oder Kinderzimmer aus.
Vo daher 4 Tage Woche und 13. Monatsgehalt.
Wer bietet mehr?! Ich fordere für Erzieherinnen und Lehrkräfte die 2 Tages-Woche und ein 14. Gehalt! Und: mehr Storys wie es Petras Schnucki in der freien Wirtschaft so geht!
Vergessen Sie`s …
Warum setzten Sie sich nicht einfach zur Ruhe oder orientieren sich um, wenn Schnucki oder Hasi (Sind die personenidentisch?) das Geld säckeweise nach Hause schleppt, schleppen, wenn Ihnen das alles so zuwider ist.
Kohle ist da wohl nicht das Problem.
P.S.; Das wollte ich Ihnen schon immer einmal schreiben. Wenn mich meine Frau Hasi oder Schnucki nennen würde, wäre das für mich ein Scheidungsgrund. Aber wenn er so viel mehr als Sie verdient, ist eine Scheidung natürlich teuer.
Ich fordere mehr Schnuckis! More Schnuckis for everybody! Schnuckis für den Weltfrieden. Make Schnuckis, not war!
Ist “Schnucki” eine ethymologische Ableitung von Heidschnucken ?
Nee. Eine tierische Population in der Senne, wo sie in friedlicher Koexistenz mit Panzergrenadieren und Panzerbesatzungen ihr Dasein fristet. Für die einen sorgen Schäfer und ihre Hütehunde, für die anderen Unteroffiziere mit und ohne Portepee sowie Offiziere. So werden alle in Bewegung gehalten.
und: (natürlich!) Massagen am Arbeitsplatz.
Aus der Masse stechen diese Ersten Klagen hervor: 2004 hat ein damals 54 jähriger aus Brandenburg schon gegen die Unteralimentation geklagt, 2023 ebenfalls eine Beschwerde wegen der Verfahrensdauer eingelegt – die zurückgewiesen wurde , weil nicht zutreffend. Das Verfahren läuft aber weiter….
Mittlerweile macht sich die oberste Instanz der Hüter von Recht und Ordnung nur noch lächerlich. Wenn die Frage von Recht so gestaltet ist, dass man über 20 Jahre später immer noch keine Klarheit hat……..
Wer sich reinlesen möchte: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=114363.7080
Auf die Monate verteilt und auf dem Stand des Jahrs eingefroren – so war es in Hessen.
Ab da Unterlagen es als Ausgangsentgelt aber den Tatifsteigerungen der letzten Jahre.
Ausgangslage: 13 × X EUR.
Danach: 12 × (X + X/12) = 13X EUR.
Später: 13X mal (1 + p/100) EUR.
Die Variante mit den 12 gleich hohen Entgelten hat steuerliche Vorteile, die besonders die Steuerlast im November betroffen haben.
Korrekt
Ich habe irgendwie in Erinnerung, dass das Weihnachtsgeld damals nicht gestrichen, sondern anteilig auf die Monate umgelegt wurde?
In Hessen “sollte” das so gewesen sein. War es wohl auch. Finde ich trotzdem nach wie vor einfach nur doof!
Ist so. Aus steuerlichen Gründen ist es sinnvoll, das 13. Monatsentgelt in 12 gleichen Teilen den jeweiligen Monatsentgelten zu zuschlagen. Somit war der Entgeltanstieg, der ja prozentual anfällt, auf Grund des erhöhten Sockelbetrages deutlich höher. Vor allem wurde so das Kassenproblem der öffentlichen AG im November gelöst, da in dem Monat sich die Personalkosten verdoppelt haben.
Steuerlich günstiger ist es auf alle Fälle, das Weihnachtsgeld nicht in einem Betrag zu bekommen, denn da bleibt wegen der Progression kaum was übrig. Aber Vorteile sehen die Beamten offenbar nicht.
Deren Weihnachtsgeld ist ja auch nie sozialversicherungspflichtig gewesen.
Nein, die Zahlung des Weihnachtsgeldes wurde ganz abgeschafft.
In SH, und darum geht es in dem Artikel.
Hier einmal der Link zur Ablehnung der Beschwerde zurersten Klage. Der Kläger war 53, ich hatte mich da vertan.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2023/12/vb20231221_vz000323.html
Immerhin:
“Dies ändert nichts daran, dass dem Grundsatz der zeitnahen Erledigung unter Berücksichtigung des Verfahrenseingangs und der Gesamtdauer der Verfahren hohe Bedeutung zuzumessen ist. Auch ist dem Senat – durchaus schmerzlich (!!!!!!!!!!!!) – bewusst, dass das Warten der betroffenen Klägerinnen und Kläger der Ausgangsverfahren auf eine verbindliche Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit der relevanten Rechtsgrundlagen belastend und, gemessen am Gebot der Gewährung effektiven Rechtsschutzes, rechtfertigungsbedürftig (!!!!!!!!!!!!!!!!!!) ist.”
Sie sollten vielleicht einmal lesen, was Sie verlinken.
Der klagende Richter(!) hat mehrfach die Aussetzung seines Verfahrens bewirkt, weil ihm mehrfach (aus verschiedenen Gründen, einer davon war ein weggefallenes Rechtsschutzbedürfnis) bedeutet wurde, dass das Verfahren nicht zu seinen Gunsten enden werde.
Anscheinend tat er dies um die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in vergleichbaren Fällen abzuwarten, um dann 2019 selbst ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anzustrengen.
Insofern können Sie sich nicht auf die Zeitspanne von 2004 bis jetzt berufen.
Bedingt: Dass das Verfahren geruht hat, weil der Kläger ja der Ansicht war, dass er im Recht ist, wurde ja auch 2015 vom BVG bestätigt. Hätte er es nicht ruhen lassen, könnte er es heute nicht mehr betrieben. Auch trotz der Rechtsmittel, Ruhezeitenusw. spielt ja das folgende Eingeständnis die wichtige Rolle: Das ganze Verffahren ist “rechtfertigungsbedürftig”
Dass er mehrfach die Ruhendstellung des Verfahrens bewirkt hatte (Das Verfahren hatte nicht einfach so geruht), wurde ihm entsprechend vom Bundesverfassungsgericht im Ablehnungsbeschluss zur Last gelegt.
Durch die Feststellung des erstinstanzlichen Gerichts, dass das Rechtschutzbedürfnis weggefallen sei, wenngleich nicht durch Urteil, war sein Prozess faktisch erledigt.
Korrektur:
Das Gericht hat die Sache dem Bundesverfassungsgericht im Rahmen der konkreten Normenkontrolle vorgelegt. Dabei geht es nicht um die individuellen Rechte des Klägers sondern um die Verfassungsmäßigkeit einer Norm.
Das Bundesverfassungsgericht sagt unterm Strich, dass es geeignetere Fälle gibt, um die Entscheidung zu treffen.
Die Unterbrechungen werden ihm vorgehalten. Weswegen die Beschwede auch abgelehnt wurde. Allerdings mit dem oben hervorgehoben Hinweisen der Richter ja selbst. Wichtig auch: Die Gründe eben, die in den Jahren vorher dazu geführt haben, ihm zu raten, nicht weiter zu klagen, haben sich in Luft aufgelöst.
Ich auch.
Ist das Weihnachtsgeld nicht eh grundsätzlich freiwillig?
https://www.dgb.de/service/ratgeber/weihnachtsgeld/
In den Bereichen, in denen es keine entsprechende Tarifvereinbarung gibt.
In der Klage geht es darum: Nach der Streichung für Beamte hat der dbb (vertreten durch einige Mitglieder) geklagt, dass sie nun ihrer Arbeit entsprechend nicht mehr amtsangemessen Alimentiert werden.
und was ist mit dem Reallohnverlust, ca. 17 % über die letzten paar Jahre?
Wir 3-4%, andere Gewerkschaften holten 12 raus!
Ach Gottchen, jetzt geht wieder das Gejammer über die ach so mickrigen Beamtenbezüge los, bei dem man aber wohlweislich die Netto Variante und die Zuschläge ignoriert. Diese Diskussion kommt eindeutig zur Unzeit.
Dass Beamte durch die Bank unteralimentiert sind ist halt leider nunmal so. Auch wenn du das nicht sehen willst.
Es ist ein absolutes Unding wie hier die Besoldungsgesetzgeber mit uns umspringen und konzertiert die Verfassung brechen nur um auf dem Rücken der Beamten Geld zu sparen.
Aber die könnten doch ohne weiteres auf den beamtenstatus verzichten und als Angestellte die gleiche Arbeit verrichten.
Ach so, keine Option, weil sie ja dann noch beschissener dran wären als mit ihrem derzeitigen Status als Beamte.
Weil die Länder ihre Beamten nicht verfassungsgemäß amtsangemessen bezahlen sollen diese aus dem Beamtendienst ausscheiden?
Was ist denn das für ne verquere Logik?
Es wäre eine logische Alternative.
Und wie springen sie mit den angestellten Lehrern um? Genießen Sie doch Ihre Privilegien.
Im übrigen gilt hier immer noch die Höflichkeitsanrede.
So wie es der Tarifvertrag vorsieht.
Gehälter nach dem Tarifvertrag und amtsangemessene Besoldung sind doch zwei komplett verschiedene paar Schuhe, da sie unterschiedlichen Parametern folgen.
Ich finde ja, dass auch Sie nicht herumjammern sollten, da es ja andere Menschen gibt, die noch schlechter dran sind.
Es sollten sich nur diejenigen beschweren, die wirklich am allerschlechtesten dran sind.
Warum kämpfen Sie denn nicht dafür, dass angestellte Lehrkräfte besser gestellt werden? Sind Sie in der Gewerkschaft? Die GEW hat das ja in ihrem Portfolio.
… und die Paralleltabelle auch nicht.
In SH setzen die sich sehr wohl für angestellte Lehrkräfte ein.
In NRW gibt es die SCHALL, die Schutzgemeinschaft für angestellte Lehrer. Dort potenziell 40.000.
Ich frage jetzt auch, warum gibt es die immer noch nicht bundesweit???
Welche jetzt genau und wo?
Das stimmt, wenn man aber zusammenrechnet, was mehr an Brutto bezahlt wurde, war es wesentlich weniger
Dafür hatte man weniger Steuerabzug.
In NRW wurde es 2004 auf 50%, 2006 dann nochmal auf 30% gesenkt. Das wurde dann seit 2017 in die monatlichen Gehälter umverteilt.
Aber nicht für alle Entgeltgruppen bzw. Besoldungsgruppen. Ausnahmsweise kamen die Tarifbeschäftigten dabei besser weg als die Beamten.
In einigen Bundesländern wurde das so gemacht, in Schleswig-Holstein aber nicht. Da wurde es einfach gestrichen.