DÜSSELDORF. Zum Start des neuen Schuljahres gibt die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), Bettina Gayk, Schulen und Schulträgern deutliche Hinweise zum Einsatz von iPads. Das Problem: Die Geräte des US-Konzerns Apple sind weit verbreitet im Unterricht – ihre datenschutzkonforme Nutzung allerdings nur über Hürden möglich.

„Schulen und Schulträger, die iPads einsetzen wollen, sind damit faktisch nicht in der Lage, die Kontrolle über die Verarbeitung der Daten von Schüler*innen und Lehrkräften zu gewährleisten, wenn sie die iCloud uneingeschränkt nutzen“, betont Gayk. Hintergrund: Vertragsunterlagen und Datenschutzrichtlinien von Apple legen nahe, dass Nutzungsdaten aus den Geräten über die iCloud auch in die USA übermittelt werden – und dort zur Produktentwicklung genutzt werden. Eine Praxis, die Schulen rechtlich untersagt ist: Sie dürfen personenbezogene Daten nicht für Unternehmenszwecke weitergeben.
Darüber hinaus gebe es Hinweise, dass Daten auch in weitere Drittländer ohne angemessenes Datenschutzniveau übertragen werden. „Das Problem besteht darin, dass die Schulen aufgrund der vertraglichen Regelungen, die sich Apple derzeit noch vorbehält, ihrer eigenen Verantwortung zum Schutz der Daten der Schüler*innen und Lehrkräfte nicht gerecht werden können,“ erläutert Gayk.
Technisch mögliche Auswege – aber mit Hürden
Ganz ohne iCloud gehe es zwar, doch auch das sei kompliziert. Laut LDI lässt sich die Übermittlung personenbezogener Daten in die USA „weitestgehend verhindern“, wenn iPads ohne iCloud-Funktionen eingerichtet werden. Dann aber fehlt das automatische Backup, sodass Schulen zusätzliche Lösungen implementieren müssen. Alternativ bleiben ansonsten nur sehr aufwändige Lösungen, um die Schuldaten zu schützen. Dazu muss mit pseudonymen Accounts und verschlüsselten Inhaltsdaten gearbeitet werden, auf die Apple keinen Zugriff hat.
Gayk empfiehlt den Einsatz datenschutzfreundlicherer Anwendungen, etwa alternativer Cloud-Systeme. „Die Datenschutzkonferenz hat Kriterien für Souveräne Clouds aufgestellt, die bei der Auswahl eines geeigneten Cloud-Anbieters herangezogen werden können“, erklärt sie. Alternativ bleibe nur der Einsatz pseudonymer Accounts und verschlüsselter Inhaltsdaten – technisch aufwendig, aber rechtlich notwendig.Immerhin: Apple habe in Gesprächen zugesagt, künftig neue Vertragswerke vorzulegen. Gayk: „Insofern hoffe ich, dass auch die iCloud-Nutzung bald möglich sein wird.“ Bis dahin aber gelten hohe Hürden für Schulen, die iPads einsetzen.
Datenschutzproblem über Schulen hinaus
Die Datenschutzbeauftragte weist darauf hin, dass die Problematik nicht nur Bildungseinrichtungen betrifft. „Die geschilderten Probleme haben im Übrigen nicht nur Schulen, sondern die gesamte Verwaltung, die Geräte oder Programme nutzt, bei denen die Anbieter für eigene Zwecke auf Nutzungsdaten zugreifen wollen.“ Die öffentliche Hand dürfe personenbezogene Nutzungsdaten nicht an Unternehmen weitergeben – weder im Bildungsbereich noch anderswo.
Auch in der Fachwelt sorgt die Warnung für Resonanz. Christopher Lück, IT-Sicherheitsberater beim Beratungsunternehmen Viama, macht deutlich: iPads könnten zwar wertvolle Werkzeuge sein, doch dürfe dies nicht zulasten des Datenschutzes gehen. Die uneingeschränkte Nutzung der iCloud sei aus seiner Sicht schlicht nicht schulgeeignet, da sie eine Übermittlung sensibler Daten in Drittländer und deren Nutzung zu kommerziellen Zwecken ermögliche.
Für Schulen bedeute das, betont er auf Linkedin, dass ihre Verantwortung weit über die Anschaffung von Geräten hinausreiche. Wer personenbezogene Daten von Kindern und Lehrkräften verwalte, müsse Lösungen einsetzen, die rechtlich tragfähig und technisch souverän seien – auch wenn diese zunächst umständlicher erscheinen. „Digitale Bildung braucht mehr als Geräte“, so Lück. „Sie braucht Souveränität – und klare Grenzen für kommerzielle Plattformen.“ News4teachers
Wer weitere Details sucht, findet ab Seite 48 des aktuellen Tätigkeitsberichts der LDI NRW eine ausführliche Darstellung der Problematik: Tätigkeitsbericht 2025 der LDI NRW









Dann gebt den Schulen ausgebildete Informatiker, die sich um solche Dinge kümmern. An allen mir bekannten Schulen ist die IT an Lehrkräfte ausgelagert, die meist wie die Mutter zum Kinde an ihre Aufgabe gekommen sind und in Überstunden irgendwie schauen, wie sie mehrere 100 Tablets überhaupt verwaltet bekommen.
Während der Pandemie merkte man auch schon, wie der „Datenschutz“ über allem stand und Schulen (in Deutschland) auf wackelige Notlösungen ausweichen mussten, anstelle funktionierende Systeme aus Übersee zu nutzen. „Zoom“ funktionierte einwandfrei. Als plötzlich zu „Big Blue Button“ gewechselt werden musste, wars erst mal vorbei mit reibungslosen Videokonferenzen.
ich kann die Datenschutzdiskussion nicht mehr hören. Bildet entsprechendes Fachleute aus, schickt sie in die Schulen und macht den Schei***** dann selbst. Lebensweltbezug gehört scheinbar nicht zu den Merkmalen der Stelenausschreibung Datenschutz.
Umgekehrt! Das heißt doch, dass Leute mit Zeit und Expertise an die Schulen sollen, um den Datenschutz zu gewährleisten, und nicht, dass man den Datenschutz aufgibt, weil keine ITler kommen.
In Wahrheit steckt doch hinter der Einlassung: “Auf, Lehrer, kümmere dich um den Datenschutz deiner Schüler, wenn sie mit dem iPad arbeiten!”
Es kommen keine ITler und die Lehrkräfte sollen es mal wieder richten, obwohl sie weder Zeit, noch (in den meisten Fällen) die Expertise dazu haben. Vielleicht schwenken wir doch wieder zu Stift und Papier, da kann nichts schiefgehen.
Und was Sie vergessen haben: Die Lehrer haben auch nicht die Verantwortung dafür, sondern der Schulträger!
Es ist schlicht und ergreifend nicht unser Kram, wenn der Schulträger hier Mist baut.
Die Schulleiter tragen die Verantwortung. Auch wenn sie, wie die EU-Kommission, nicht wirklich wissen, wie die Daten fließen. Der Schulleiter wäre dran, die EU Kommission durfte Experten dafür engagieren
Verantwortlich ist (wie immer) der Schulleiter.
Und wofür gibt’s jetzt Parteibücher?
Die Fachleute müssen aber bezahlt werden und da stehen dann die Kommunen in direkter Konkurrenz zur freien Wirtschaft und dem dort sehr oft üblichen Homeoffice. Finanziell haben die Kommunen dann keine Chance, ganz zu schweigen von den Arbeitsbedingungen.
Die Trump Regierung lässt gerade verlauten, dass sie die Existenz von Menschen zerstören wird, die den ermordeten Rechtsextremisten Kirk kritisieren.
Man kann Probleme bei der Einreise in die USA bekommen, wenn man sich kritisch über den MAGA-Präsidenten geäußert hat.
Insofern ist Datenschutz kein Nice-to-Have, sondern die Schulen schulden es ihren Schülern und Schülerinnen ihre Daten zu schützen.
Es ist ja durchas realistisch, dass Schüler im Rahmen des Englisch-, Politk- oder Philosphieunerrichts über die oben angesprochene Themen schriftlich diskutieren und dass diese Daten in der Cloud landen.
Wer sich heute noch über die Zumutungen des Datenschutzes beschwert, hat den Knall nicht gehört.
Und die oberen Stellen schulden es den Schulen, das dafür ausgebildete und geeignete Personal zur Verfügung zu stellen. Das gilt sowohl für die gesamte Medienverwaltung an jeder einzelnen Schule, als auch für die Entwicklung und Bereitstellung eigener Plattformen. Sich nur hinter dem Datenschutz zu verstecken und Schulen die Vorgaben zu machen, löst das Problem nicht.
PS: Schauen Sie gerne mal in sozialen Medien, was viele Kinder (!), Jugendliche und deren Eltern außerhalb irgendwelcher Clouds so alles teilen, veröffentlichen, kommentieren und posten. Da brauchts keinen Blick des Secret Service in die Cloud, um eine Einreise in die USA zu erschweren.
Was die Schüler außerhalb der Schule so teilen, liegt nicht in unserem Verantwortungsbereich.
Schulen müssen aber Verantwortung für die IT-Infrastruktur übernehmen, die die Schüler nutzen sollen.
Wir sagen ja auch nicht: “Guck mal wie die Schüler außerhalb der Schule krank werden. Da kümmern wir uns als Schule auch nicht mehr um Ungezieferbefall und meldepflichtige, ansteckende Krankheiten.”
Es wäre schön, wenn sich der Datenschutzbeauftragte mal mit denjenigen unterhalten würde, welche die Vorzüge der digitalisierten Schule hinsichtlich der freien Wahl des Arbeitsplatzes (und der Arbeitszeit), der kollaborativen modernen Arbeitsformen und der individuellen KI gestützten Förderung preisen, denn in diesen Bereichen stößt man sehr schnell auf Datenschutzprobleme (oder/und auf Kosten).
Die Bereitstellung einer ordentlichen Lösung ist Aufgabe der Schulträger. Bieten diese eine Lösung an, sollte ich diese auch nutzen können. Man kann von mir nicht erwarten, dass ich mich zum Fachmann für Datenschutz ausbilden lasse. Sprich: Wenn der Schulträger so etwas einführt und implementiert, dann ist er dafür auch verantwortlich und begeht auch den Datenschutzverstoß, solange er mich nicht aufklärt.