
Gut sieben Jahre lang lebte ein Mädchen im Sauerland mutmaßlich versteckt und vollkommen abgeschottet von der Außenwelt – nun beginnt am Mittwoch (7. Januar) der Strafprozess gegen die Mutter und die Großeltern des Kindes am Landgericht Siegen. Das Mädchen war acht Jahre alt, als Polizeibeamte im September 2022 das unscheinbare Haus der Großeltern stürmten und es aus der Isolation befreiten.
Fast sein ganzes Leben lang soll das Kind in dem Haus im sauerländischen Attendorn festgehalten worden sein. Es hat in all den Jahren wohl nie mit anderen Kindern gespielt, ist kein einziges Mal über eine Wiese oder durch einen Wald gelaufen.
Ein drastischer Fall und ein schwerwiegender Vorwurf
Die eigene Mutter soll ihre Tochter laut Anklage seit Sommer 2015 in dem Haus eingesperrt haben. Die Großeltern hätten das gedeckt. Die Motivation sowohl für das Handeln der Mutter als auch das der Großeltern ist bislang unklar geblieben.
In dem Fall in Nordrhein-Westfalen, der bundesweit schockierte, wird der Mutter unter anderem Freiheitsberaubung, Misshandlung von Schutzbefohlenen und Körperverletzung vorgeworfen. Die Großeltern des Mädchens sitzen wegen Beihilfe auf der Anklagebank.
Entwicklungsrückstände nach enormen Entbehrungen
Das Kind durfte den Ermittlungen zufolge das Haus niemals verlassen. Ein normales Leben war ihm verwehrt – dabei gelten gerade die ersten Lebensjahre als prägend. Mit acht Jahren soll es noch keine Grundschule von innen gesehen haben, nie mit Gleichaltrigen zusammen gewesen, niemals von einem Arzt untersucht worden sein. Das Mädchen soll erhebliche Entwicklungsrückstände erlitten haben, teilte das Landgericht Siegen im Herbst bei der Zulassung der Anklage mit.
Dem Mädchen soll zunächst das Treppensteigen schwergefallen sein, die körperlichen Beeinträchtigungen hätten sich nach und nach gebessert, hieß es seitens der Staatsanwaltschaft Siegen Monate nach der Befreiung. Das Kind war Ermittlern zufolge ordentlich gekleidet, als Polizeibeamte es aus dem Haus in der 25.000 Einwohner-Stadt im Kreis Olpe holten. Es soll über Kenntnisse im Lesen und Schreiben verfügt haben, nicht unterernährt gewesen sein, Hinweise auf körperliche Gewalt oder sexuellen Missbrauch gab es nicht.
Wie geht es dem Mädchen heute?
Ein gerichtlich bestellter Ergänzungspfleger, der das Kindeswohl schützen soll, hatte bestimmt, dass das Mädchen in dem Prozess nicht aussagen wird. Eine Vernehmung war als zu belastend, ein Zugang zum Kind als schwierig eingestuft worden.
Auch aktuell gibt es kaum Informationen. Die Sprecherin des Landgerichts Siegen, Franziska Heerwig, sagte auf Anfrage, das Mädchen sei inzwischen zwölf Jahre alt. Wo es lebe und betreut werde, wie es ihm geht, all das bleibt offen.
Vom Kreis Olpe heißt es, man könne keine Auskünfte zu den Lebensumständen des Kindes geben. «Dies geschieht, um das Mädchen und seine Rechte zu schützen», erläutert eine Sprecherin. Nach früheren Berichten war das Mädchen in eine Pflegefamilie gekommen.
Die Großmutter ist 80, der Großvater 83 Jahre alt. Keine der drei Angeklagten befindet sich in Untersuchungshaft. Ob sie sich zu den Vorwürfen äußerten, ist nicht bekannt. Der Vater sei im Verfahren vernommen worden, mehr könne man dazu nicht mitteilen, sagt Oberstaatsanwalt Patrick Baron von Grotthuss.
Der getrennt lebende Vater soll ein Umgangsrecht verlangt haben, was ihm die Mutter verweigert habe, hieß es früher. Sie habe vorgetäuscht, mit dem Kind nach Italien ausgewandert zu sein, sie hatte sich im Sommer 2015 aus Attendorn abgemeldet. Tatsächlich soll sie mit ihrer Tochter aber die ganze Zeit über verborgen in dem Einfamilienhaus gelebt haben, in dem nach außen nichts auf ein Kind hindeutete – keine Spielsachen, keine Fensterbildchen.
Wie konnte das Schicksal des Kindes so lange unbemerkt bleiben?
Das Jugendamt soll seit 2020 anonyme Hinweise auf das Kind bekommen haben. Doch erst im Sommer 2022 – als sich dort ein Ehepaar meldete – fragte die Behörde in Italien nach, ob Mutter und Tochter dort wirklich lebten. Die Antwort vom 12. September 2022: Die beiden haben nie in Italien gewohnt. Am 23. September 2022 kam es dann zur Hausdurchsuchung. Zweimal zuvor war der Polizei von den Großeltern der Zutritt verweigert worden. Dann kamen die Beamten mit richterlichem Beschluss – und fanden das Kind.
Verfahren gegen eine Jugendamtsmitarbeiterin anhängig
Oberstaatsanwalt von Grotthuss berichtet, ein Verfahren gegen die damalige Jugendamtsmitarbeiterin wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung und Körperverletzung im Amt laufe weiter. Die bisherigen Ermittlungen hätten keinen hinreichenden Tatverdacht ergeben. Es könne aber sein, dass der Prozess gegen Mutter und Großeltern nun neue Erkenntnisse bringe. Das Landgericht hat insgesamt zehn Verhandlungstermine festgesetzt – ein Urteil könnte womöglich am 19. Februar verkündet werden. News4teachers / Von Yuriko Wahl-Immel, dpa
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