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Klare Kante im Schulalltag: Wie ein Hamburger Gymnasium seit Jahren konsequent auf Handyverzicht setzt

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HAMBURG. Während andere Schulen noch über „handyfreie Zonen“ diskutieren, gilt am Goethe-Gymnasium in Hamburg-Lurup schon seit Jahren eine klare Linie: Smartphones sind auf dem gesamten Gelände und während der gesamten Unterrichtszeit tabu. Die Schulgemeinschaft trägt den Kurs mit – und erlebt doch täglich, wie schwierig der Spagat zwischen Schutz, Kontrolle und digitaler Realität geworden ist.

Konsequent (Symbolbild.) Illustration: Shutterstock

Die Regeln sind klar – und zwar schon seit fast sieben Jahren. Während so manch andere Schule immer noch grübelt, wie sie mit Handys auf dem Pausenhof umgehen soll, kennt es am Goethe-Gymnasium in Hamburg-Lurup mittlerweile fast eine gesamte Generation von Schülerinnen und Schülern nur noch so: «Es gibt ein generelles Handyverbot für das ganze Schulgelände und für die gesamte Schulzeit», sagt Schulleiter Frank Scherler. Mitgebrachte Geräte sind auszuschalten, mindestens aber in den Flugmodus zu versetzen.

Ausnahmen nur für Notfälle und Oberstufenschüler

Ausnahmen? Im Grunde nur zwei: Schülerinnen und -schüler der Klassen 11 und 12 dürfen ihr Handy in bestimmten Bereichen der Oberstufe während der Pause und in Freistunden nutzen. Für alle anderen gilt seit 2019: Der Griff zum Handy ist nur in Notfällen erlaubt – und auch nur dann, wenn es mit der Lehrkraft abgesprochen ist. Abgegeben werden müssen die Geräte nicht, vor Arbeiten und Klausuren sollen sie aber im Klassenraum in eine Handygarage am Lehrerpult wandern. «Das wollen wir zum Standard machen», sagt Scherler.

Das von Schrebergärten und meist zweigeschossigen Gebäuden umgebene Goethe-Gymnasium mit seinem parkähnlichen Gelände entspricht damit eher den strengeren Regelungen in Hessen oder Schleswig-Holstein – und weniger den Empfehlungen von Hamburgs Schulsenatorin Ksenija Bekeris (SPD). Denn die hatte am «Tag der Medienkompetenz» Mitte November vergangenen Jahres eine etwas zahmere Handreichung für die 385 staatlichen und 83 privaten Schulen mit ihren fast 271.000 Schülerinnen und Schülern vorgelegt.

Hamburgs Schulsenatorin belässt es bei Empfehlungen

Darin heißt es zwar: keine Smartphones und Smartwatches in Grundschulen. Für weiterführende Schulen lautet die Empfehlung jedoch «handyfreie Zeiten und Zonen – aber keine Verbote». Oder wie Niedersachsens Kultusministerin Julia Willie Hamburg (Grüne) sagte, mit der Bekeris die Empfehlungen gemeinsam vorgelegt hatte: «So wie es früher Raucherecken gab, könnte es Handyzonen geben.»

Für das Goethe-Gymnasium mit seinen rund 800 Schülerinnen und Schülern im weiteren Schatten des Volksparkstadions steht das nicht zur Debatte. Shahin Philipp Morid – der 18-Jährige ist Schülervertreter und geht in die 12. Klasse – sagt: «Das wurde ja von allen mitentschieden, also Eltern haben mitgewirkt, Schüler haben mitgewirkt, Lehrer haben mitgewirkt und die Schulleitung war auch dabei.»

Die Regel schützt auch

Viele Schülerinnen und Schüler merkten auch, «die Regel schützt mich», sagt Schulleiter Scherler. Grundsätzlich sieht das auch Viola Vannoni so – die 14-jährige Achtklässlerin ist aber auch genervt. Denn zwar gebe es in der Pausenhalle einen Bildschirm, auf dem sie sehen könne, ob eine Schulstunde ausfalle. «Aber das hat eine Zeit lang nicht funktioniert. Und wenn man dann auf dem Handy gucken wollte, ob die Lehrer da sind, dann ist die Regel einfach zu streng.»

Was passiert eigentlich bei Verstößen gegen die Regeln? Auch da sind die Vorgaben klar. Dann wird dem Übeltäter «das Handy abgenommen, es in der Schule sicher aufbewahrt und bis einschließlich Jahrgang zehn kann es erst am Folgetag von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden», sagt Scherler. Nur Oberstufenschüler dürften am Folgetag selbst vorbeikommen.

Manche Eltern regen sich auf, wenn das Handy weg ist

Scherler gibt zu, dass es ziemlich streng sei, die Eltern antanzen zu lassen. «Aber unsere Erfahrung ist: Wenn die Konsequenz zu milde ist, dann gibt es zu viele Regelüberschreitungen.» Er erlebe aber auch, dass Handys durchaus zwei, drei Tage länger in der Schule blieben, weil Eltern meinen, dass eine etwas verlängerte handylose Zeit ihrem Kind nicht schade. «Genauso kommt es aber vor, dass Eltern uns die Tür einrennen und sagen, das dürfen Sie nicht, geben Sie das Handy raus!»

Doch, das darf die Schule, meint Rechtsprofessor Felix Wirth Hanschmann von der Bucerius Law School. «Eine Wegnahme im Rahmen einer Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahme ist insbesondere möglich, wenn eine Schule entsprechende Nutzungsvorgaben in der Schul- bzw. Hausordnung geregelt hat», sagt der Fachmann für Verwaltungsrecht. Er verweist etwa auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin, wonach ein Handy auch für drei Tage – und übers Wochenende – einbehalten werden könne.

Von einem Handy-Mitnahmeverbot an Schulen rät der Jurist ab

«Daraus wird man sicherlich keine allgemeingültige „Drei-Tage-Regel“ folgern können, wohl aber, dass ein Einbehalten auch länger als nur bis zum Unterrichtsschluss möglich ist», sagt Hanschmann. Rechtlich problematisch wäre jedoch, schon das Mitbringen von Handys in die Schule zu verbieten. Das sei ein Grundrechtseingriff.

Ebenfalls abraten würde der Rechtsprofessor vom Einziehen des Handys als allgemeine Ordnungsmaßnahme. Denn zwischen dem Fehlverhalten eines Schülers und der gewählten Sanktion müsse ein Zusammenhang bestehen, damit die erzieherische Wirkung einer Maßnahme tatsächlich eintreten könne, sagt Hanschmann. Nur dann bestehe die Chance, dass «der Schüler sein Fehlverhalten einsieht und sich zukünftig anders verhält». Es handele sich eben nicht um Strafmaßnahmen.

Pro Tag werden ein bis zwei Handys einkassiert

Natürlich wisse er, sagt Schulleiter Scherler, dass gegen die Regeln immer wieder verstoßen werde. Schließlich landeten im Schnitt pro Tag ein bis zwei Handys auf seinem Schreibtisch. «Ich gehe davon aus, dass fast alle Schüler irgendwie im Laufe des Tages mal auf ihr Handy gucken», sagt er – und erhält nicht nur von Shahin Philipp und Viola, sondern auch von der 16-jährigen Schülervertreterin Leonie Bollmann und dem zwölfjährigen Siebtklässler Philip Steder ein klares «Ja».

Schulleiter Scherler treibt aber noch etwas anderes um: die Social-Media-Zeit der Jugendlichen außerhalb der Schule und die Folgen des täglichen Konsums. Denn der Befund ist erschreckend, wie er sagt. Der jüngsten «Schulbus-Studie» zum Risikoverhalten unter Jugendlichen im Alter von 14 bis 17 Jahren zufolge zeigen an seiner Schule 38 Prozent der Mädchen ein problematisches Medienverhalten, beim Essverhalten seien es sogar 48 Prozent. In ganz Hamburg liegen die Zahlen bei 33 Prozent beziehungsweise 49 Prozent. «Und der Zusammenhang zwischen Social Media und Essstörungen ist ja nun genau einer, der immer wieder diskutiert wird», sagt Scherler. Jungen sind demnach weniger betroffen als Mädchen.

Zu viel Social Media – Aber kein Verbot

Viola will trotzdem keine Einschränkungen – etwa ein Social-Media-Verbot für Jugendliche unter 16 Jahren, wie es Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) verlangt und am Wochenende auch auf der Tagesordnung des CDU-Bundesparteitags in Stuttgart steht. Kanzler Friedrich Merz und Bundesdigitalminister Karsten Wildberger (beide CDU) stehen dem Ansinnen bereits wohlwollend gegenüber und auch die Bundes-SPD hat schon ein Papier mit deutlichen Social-Media-Einschränkungen vorgelegt.

Auch wenn Viola keine strengeren Regeln haben möchte, räumt die 14-Jährige dennoch ein: «Wir sind alle generell viel zu viel auf Social Media.» Da nehme sie sich selbst nicht aus. «Es ist auch eine Ablenkung beim Lernen.» Und zwar so sehr, «dass ich das Handy ausschalten muss, weil ich sonst die ganze Zeit wieder auf diese Apps gehe».

Die 16-jährige Leonie glaubt, dass ihr Eintritt in die Tiktok-Welt mit 13 Jahren zu früh war. Auch sie sei viel zu viel auf Social Media unterwegs. Sie setzt auf Prävention etwa mit Blick auf Fake News oder Verschwörungstheorien, aber auch auf Sanktionen. «Man muss das auf jeden Fall irgendwie einschränken, vor allem in den jüngeren Jahrgängen.»

In den Sommerferien bis zu neun Stunden am Handy

Der Studie zufolge waren die Jugendlichen nach dem Unterricht im Schnitt mehr als vier Stunden pro Tag im Internet. In den Sommerferien rauschten die Werte dann in Einzelfällen auf bis zu neun Stunden pro Tag nach oben, wie Schülersprecher Shahin Philipp mit Blick auf eine Auswertung von Nutzungsdaten der Goethe-Gymnasium-Schüler sagt. Verteufeln will er das nicht. «Das ist ja eigentlich auch etwas Gutes, dass man ein Handy hat, wo man auch mal spielen kann, wenn man mal nicht weiß, was man mit sich anfangen soll.»

Schulleiter Frank Scherler hält ein generelles Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre für sinnvoll. Für Ältere sollte es ein abgestuftes System geben. Er macht sich aber nichts vor: «Jedes Verbot zieht kreative Lösungen nach sich, wie man dieses Verbot umgehen kann. Das ist ein Naturgesetz.» Deshalb sollte Schule zugleich den Medienkonsum und vor allem die Inhalte immer wieder thematisieren. Im Übrigen seien Smartphones ja auch tolle Geräte, deren Vielzahl an Möglichkeiten Erwachsene permanent nutzten. «Da können wir den Jugendlichen doch nicht erzählen: “Erst, wenn ihr 16 seid, dürft ihr das erste Mal Social Media ausprobieren”.»

Freunde bleiben im Gedächtnis, Medieninhalte nicht

Für Philip ist die Handyzeit nicht so relevant. Denn seine Eltern haben dem 12-Jährigen klare Vorgaben gemacht – sowohl bei den Apps als auch bei der Nutzungsdauer. Außerdem stelle ihm sein Vater jeden Monat dieselbe Frage: «Was war in den vergangenen Wochen das Beste für Dich? Woran kannst Du Dich erinnern?» Und dann stellten beide jedes Mal fest: Medien gehörten nicht dazu. Im Gedächtnis blieb dagegen, «wenn man mit Freunden etwas Lustiges gemacht hat», wie Philip sagt. News4teachers / Von Markus Klemm, dpa

Im Wortlaut

Schulleiter Frank Scherler hat auf der Homepage des Goethe-Gymnasiums folgenden lesenswerten Text (unter der Überschrift: «Die dpa im Haus – was ist da los?») zum Interesse von Medien am Thema Handyverbot und zum Umgang damit in seiner Schule veröffentlicht: 

Freitag, den 13. Februar 2026: Wie gehen Schulen mit dem Thema Handy um? Heute fand ein einstündiges Interview mit Herrn Klemm von der dpa und vier Schüler:innen aus den Jg. 7, 8, 11 und 12 und mir statt. Unsere schulische Handyregelung, die wir im Jahr 2019 gemeinsam mit Eltern und Schüler:innen entwickelten, findet neuerdings viel Beachtung. Erst kürzlich ist der NDR für einen Filmbeitrag bei uns gewesen.

Der Weg, auf dem unsere Handyregelung entstanden ist, ist ein Beispiel für gelebte Demokratie in Schule. Über die Klassensprecher:innen wurden alle Schüler:innen der Schule in den Prozess eingebunden. Uns ist es 2019 wie heute wichtig, dass es vielfältige Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten innerhalb der Schule gibt. Es hat für uns Bedeutung, dass wir euch Schüler:innen auch weiterhin in echte Entscheidungen einbeziehen.

“Was können wir als Schule tun, um euch auf dem Weg zu einer selbstbestimmten und reflektieren Nutzung des Handys zu begleiten?”

Das Interview ist für mich eine gute Gelegenheit, um mit den SuS ins Gespräch zu kommen. Wie groß ist die Akzeptanz unserer Handy-Regelung unter den SuS tatsächlich ist und wie viel und welche Handynutzung findet im Schatten unserer Regelung statt? Wann ist eine Nutzung sinnvoll, wann ist sie für den Lernerfolg in der Schule hinderlich?
Was können wir als Schule tun, um euch auf dem Weg zu einer selbstbestimmten und reflektieren Nutzung des Handys zu begleiten?

Aktuell sind besonders die Gefahren der sozialen Medien und Videoplattformen wie TikTok, Instagram, YouTube oder Facebook im Blick. Das EU-Parlament hat sich im November 2025 mit deutlicher Mehrheit für einen verbesserten Schutz von Minderjährigen im Internet ausgesprochen. Die Gefahren für die körperliche und geistige Gesundheit von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum sind mittlerweile klar benannt und nachgewiesen. Eine Empfehlung ist, dass bestimmte Anwendungen erst ab 16 Jahren genutzt werden dürfen. Australien hat im Dezember 2025 ein entsprechendes Social-Media-Verbot für Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr eingeführt.

Ich finde es daher genau richtig, dass sich unsere Schulgemeinschaft ehrlich und selbstkritisch mit der Handyregelung und mit der Art der Nutzung auseinandersetzt.

Smartphone-Regeln: „So wie es früher Raucherecken gab, könnte es Handyzonen geben“

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Fridolin
1 Monat zuvor

Schüler der 11. und 12. Klassen dürfen zu bestimmten Zeiten in bestimmten Zonen ihr Handy benutzen = also doch kein konsequenter Handyverzicht.

Salpeter
1 Monat zuvor
Antwortet  Fridolin

Und sie dürfen benutzt werden, wenn es mit dem Lehrer abgesprochen ist. Ich vermute hier auch Rechercheaufgaben im Unterricht, wie ich es schon gemacht habe.

Ulla
1 Monat zuvor
Antwortet  Salpeter

Recherche mit privaten Geräten? Woher weiß ich, dass die Schüler wirklich recherchieren und nicht Minecraft spielen?
Wir geben den Kindern schon in der Grundschule schulinterne Tablets zum Arbeiten.

HarneEinrichson
1 Monat zuvor
Antwortet  Ulla

Dazu müssen diese Geräte erstmal in entsprechenden Umfang vorhanden sein und dann auch noch funktionieren

S.B.
1 Monat zuvor

Wenn die Eltern die Entscheidung mittragen, ist es in Ordnung. Das Ganze klingt nach außen erfolgversprechend. Wie es bei genauerem Hingucken tatsächlich ist, bleibt wohl verborgen.

Oldfashion
1 Monat zuvor
Antwortet  S.B.

Wenn die Eltern die Entscheidung nicht mittragen, Kind woanders anmelden!

Stine
1 Monat zuvor

Hamburg in diesen Tagen. Radwege total vereist und glatt, Busverkehr streikt, auf den Straßen lauter genervte Autofahrer im Stau. Ich bitte das Kind, mir kurz zu sagen, dass es sicher angekommen ist… Ich stell mir vor, dass auch alle wieder ins Schulbüro laufen, um den Eltern ausrichten zu wollen, dass hitzefrei ist und sie gleich nach Hause gehen sollen und ob denn jemand zu Hause ist (diesen Sommer auch passiert)… das Problem liegt eher darin, dass nichts mehr konsequent durchgesetzt wird. Bei uns kommt das Handy eben um 8 Uhr lautlos weg und wird erst nach Schulschluss wieder genutzt… klappt erstaunlich gut.

Realist
1 Monat zuvor
Antwortet  Stine

Gut, dass es vor Erfindung des Handys kein Glatteis und kein Hitzefrei gab… Chaos und Anarchie hätten sich ausgebreitet!

potschemutschka
1 Monat zuvor
Antwortet  Realist

🙂

Oldfashion
1 Monat zuvor
Antwortet  Stine

Ist ja auch der Regelfall – alles vereist, evtl. sogar dunkel….

Als Kind habe ich den Weg zur Schule ohne die Kontrolle meiner Eltern hingekriegt – bei jedem Wetter.

Wir sind gemeinsam – nicht einsam mit Bildschirm vor der Nase (und unaufnerksam im Straßenverkehr!) zur Schule gegangen und haben uns in Notfällen (damit ist nicht gemeint “Handy vergessen”) aus der Patsche geholfen.

447
1 Monat zuvor

Gibt es zu der Aussage des Juristen weitere Quellen, insbesondere feststehende URTEILE, falls die Eltern dagegen aufmucken?

Ist also die Kombination “Einbehalten” plus “dem Schüler NICHT rausgeben, sondern den Eltern” auch dann abgesichert, wenn die Eltern es anders wollen?

Eventuell auch für andere Bundesländer möglich?

S.B.
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Das Problem besteht vor allem darin, dass Kinder für ihre Eltern permanent erreichbar zu sein haben. Dazu kommt die ständige Überwachung durch Tracking-Programme. Genau solche Eltern machen der Schule das Leben schwer.

HarneEinrichson
1 Monat zuvor
Antwortet  S.B.

Nicht nur der Schule, auch ihren Kindern

Meiomei
1 Monat zuvor
Antwortet  S.B.

Dann sollte den Eltern klar gemacht werden,
– dass die Kinder im Notfall über das Sekretariat erreichbar ist.
– wenn das Kind in der Schule ist, muss es nicht getrackt werden.
– ein Smartphone aus und einschalten kann.

Wenn die Eltern so schlimm sind, kann ich dann davon ausgehen, dass sie den Unterricht abhören.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  S.B.

Meine Erfahrung ist (vielleicht schulformbedingt) das Gegenteil.

Würden die meisten “unserer” Eltern ihre Kinder mal durchtracken wären die wenigstens öfter im Unterricht und weniger an Verasselungsoasen, wo sie durch den dort aufgeschnappten Lebens- und Konsumstil gerne mal ganz nach unten durchrutschen.

“Tracken” setzt allerdings natürlich auch voraus, dass ich mich überhaupt interessiere.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Ich habe kurz gesucht – SO eindeutig wurde das eine Urteil nicht rezipiert. (Extreme Kurzfassung: Der Schüler war währenddessen eh von der Schule geflogen, daher nix ‘rückwirkend urteilbar’, das war die erste Hälfte des Urteils. Zweite Hälft: Joa, Schule durfte das, da permanente Erreichbarkeit kein Grundrecht ist…wie interagiert jetzt 1. und 2. Hälfte im Konfliktfall?)

Darum ja meine Frage.

Einer
1 Monat zuvor

Diese Regelung finde ich gut und bin überzeugt, dass der Unterricht ruhiger und konzentrierter abläuft.
Genau überzeugt bin ich auch davon, dass die Lehrer jede Woche oder sogar Stunde daran erinnern müssen und diese Regel durchsetzen müssen. Es ist bestimmt kein Selbstläufer und es wird immer Schüler geben die eine Alternative erdacht haben.

Genauso überzeugt bin ich davon, dass die Abnahme des Handys bis zum nächsten Tag nicht so durchgeführt wird. Ist halt rechtlich nicht durchzusetzen und wird daher mit Sicherheit nicht gemacht. Dabei spielt es auch keine Rolle ob die Eltern einer solchen Regelung zugestimmt haben oder nicht. Das ist definitv illegal. Ließt sich aber sehr stark.

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Einer

Nö, ist eben nicht “definitiv illegal”, einfach Urteilstext lesen.

Nur – in bester Schland-Tradition- eben auch nicht definitiv legal, so ein richtiges Arbeitsbeschaffungsurteil für Anwälte wieder mal.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor

“Dann wird dem Übeltäter «das Handy abgenommen, es in der Schule sicher aufbewahrt und bis einschließlich Jahrgang zehn kann es erst am Folgetag von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.”
Cool! 😀

Wer haftet in dieser Zeit?

Fräulein Rottenmeier
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall
Rainer Zufall
1 Monat zuvor

Erstmal vielen Dank für den Link. Ich fand leider nur Informationen zur Rechtmäßigkeit des Einbehaltens von Smartphones, aber nicht zur Haftung 🙁
“Und wenn dann das Einbehalten nur für einen Tag bei der Schülerin oder bei dem Schüler zu keiner Verhaltensänderung führt, darf ich es auch länger einbehalten, sprich über Nacht und – halten Sie sich fest – auch übers Wochenende. Und ich kann die Rückgabe auch verbinden mit einem Elterngespräch.”

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Das Amt an sich. (No joke)

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Das Schulamt haftet? Haben Sie eventuell eine Quelle dazu?

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Lehrkräfte haften nicht für Sachschäden ohne Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für Schäden, die im Rahmen ihrer dienstlichen Tätigkeit verursacht werden, geht grundsätzlich auf den Dienstherrn – also das Land oder den Schulträger – über (Amtshaftung gem. Art. 34 GG i.V.m. § 839 BGB). Dies gilt auch bei leichter Fahrlässigkeit.

–> siehe Paragraphen

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Daher meine Sorge, da(ss) mir die Schulleitung abrät, Smartphones einzubehalten, sofern ich nicht persönlich dafür hafte.

Wenn es an anderen Schulen besser läuft, nützt mir dies nicht direkt, lässt mich aber insgesamt leichter schlafen. 🙂

Danke für die Rückmeldung.

Fischers Fritze
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Wofür?

mama51
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Wer haftet in dieser Zeit?

Solange es nicht die LK sind, wäre mir das völlig egal!

447
1 Monat zuvor
Antwortet  mama51

Das Amt. (No joke)

Ausser ein Beauftragter (z.B. ein Lehrer) würde grob fahrlässig oder vorsätzlich handeln.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  mama51

Meine Sorge ist, dass es am Ende so kommt, wenn bspw. die Schulleitung nicht haftbar gemacht werden will…

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Dazu müsste Ihnen, als im Dienst und dienstlich handelnde Person, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden. “Nachgewiesen”, wohlgemerkt, gerichtsfest! Das ist praktisch unmöglich.

Ihr SL muss auch nicht zahlen – es zahlt ihr Bundesland (im Endeffekt).

Ist z.B. bei Polizisten genau so:
Wenn die bei einer legalen, aber erfolglosen HD besonders gründlich sind oder sein wollen – aber da halt nix zu finden ist…zahlt das Amt.

Würde ein Polizist dabei allerdings nachweislich grob fahrlässig oder gar vorsätzlich handeln (z.B. aus Wut alle Tapeten von den Wänden reissen, obwohl verlangte Gegenstände rausgegeben wurden oder ganz offensichtlich dort nicht versteckt sein können) – wird der dann in Regress genommen vom Dienstherren.

Sonst wären z.B. einzelne Polizisten ja blitzschnell privatinsolvent – oder jede echte HD würde auch unschuldige Bürger finanziell ruinieren.

Das Prinzip ist immer das gleiche: Amt zahlt dafür, was im Dienst passiert, nimmt die Person aber eventuell in Regress.

Oldfashion
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Wir kegen das Ding in den Tresor.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  Oldfashion

Klingt gut. Meine Schule ist da manchmal eher… sagen wir eher prozessorientiert -__-

447
1 Monat zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Keine Sorge, so lange da keine Fahrlässigkeit oder Vorsatz konstruiert und BEWIESEN werden kann…können die Ihnen nix.

Rainer Zufall
1 Monat zuvor
Antwortet  447

Danke

Fischers Fritze
1 Monat zuvor

Man liest auch, pro Tag werden 1-2 Handys einkassiert. Das sind die, die man gefunden hat!

päd.Mitarbeiter
1 Monat zuvor

Ahc, wäre das doch das Gymnasium gewesen, an dem ich gearbeitet habe.
Mir wären tägliche Debatten über Brawl Stars, Fortnite, Minecraft, Sqid game und “warum muss ich das lernen, in Zukunft gugle ich doch eh alles?” erspart gewesen. Ich war übrigens in einem 5. Jahrgang eingesetzt…
Natürlich wäre flächendeckendes Medienkompetenz-Training besser als Verbote. Da bräuchten wir nur 1-2 Zusatzstellen pro Schule…