
Sie fälschte Hochschulzeugnisse, ihr polizeiliches Führungszeugnis, Krankschreibungen und Gehaltszettel: Eine Frau, die jahrelang in mehreren Bundesländern ohne die entsprechende Qualifikation als Lehrerin gearbeitet hat, ist zu vier Jahren und sechs Monate Haft verurteilt worden. Das Landgericht Heidelberg sprach die geständige 41-Jährige unter anderem des Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig.
Knapp 124.000 Euro an Schaden seien einzuziehen, sagte Richter Markus Krumme. In die Haftstrafe wurde demnach auch eine Bewährungsstrafe für eine frühere Straftat eingerechnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung zeigten sich allerdings in einer ersten Reaktion zufrieden. Staatsanwalt Florian Jost sprach von einem «maßvollen Urteil.»
Angeklagte hält sich Ohren zu während Urteilsverkündung
Die Angeklagte wirkte während der Urteilsbegründung allerdings erschüttert. Die zierliche Frau, die halblangen braunen Haare im Pferdeschwanz, kämpfte immer wieder mit den Tränen und stützte den Kopf in die Hände. Mit den Fingern hielt sie sich zeitweise die Ohren zu, wie auch ihr Anwalt bestätigte.
Der Sitzungssaal war voll, zahlreiche ehemalige Schüler der Frau waren zur Urteilsverkündung gekommen. Als der Richter die Höhe der Haftstrafe verkündete, stöhnten mehrere Zuschauer im Saal entsetzt auf.
Eine ehemalige Schülerin hatte zuvor noch betont, wie «empathisch» ihre ehemalige Mathe- und Chemielehrerin gewesen sei. Sie habe sich viel Mühe gegeben und Themen auf Nachfrage auch immer wieder erklärt, sagte die 19-Jährige. Sie habe einen kompetenten Eindruck auf sie gemacht.
Gehalt in Höhe von mehr als 200.000 Euro erschlichen
Die Frau soll laut Gericht an Privatschulen in Heidelberg und im saarländischen Homburg jahrelang Mathe, Physik und Chemie unterrichtet haben. Demnach hatte sie dafür mehrfach sowohl entsprechende Hochschulzeugnisse gefälscht als auch ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge erstellt.
Allein in Heidelberg soll sie laut Gericht von 2021 bis 2024 einen Bruttolohn in Höhe von fast 200.000 Euro erschlichen haben – in Homburg von Januar bis April 2025 wiederum 11.000 Euro Gehalt.
Die Privatschule in der Region Heidelberg entließ die Frau, nachdem sie laut Gericht monatelang wegen einer angeblichen Krebserkrankung krankgemeldet war und dafür gefälschte Atteste vorgelegt hatte. Wie Richter Krumme ausführte, hatte die Frau in dem Zuge zudem immer wieder Schicksalsschläge erfunden, darunter die Lüge, dass ihr Bruder gestorben sei.
Kredit mit gefälschten Gehaltsabrechnungen beantragt
Die Angeklagte zog nach der Entlassung laut Gericht ins Saarland und arbeitete dort ab Januar 2025 an einer Privatschule in Homburg. Wenige Monate später, im April, wurde ihre fehlende Qualifikation entdeckt, und ihr wurde fristlos gekündigt.
Aufgeflogen war die Frau laut Anklage, als sie im Oktober 2024 ein Darlehen in Höhe von 25.000 Euro bei einer Bank beantragt hatte – mit gefälschten Gehaltsnachweisen. Ihr Gehalt war demnach als zu hoch angegeben.
Die Bank erstattete Anzeige gegen die damals 40-Jährige, die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen ein. In den Gehaltsnachweisen war eine Privatschule als Arbeitgeber angegeben. In einem ähnlichen Fall soll sie laut Gericht erfolgreich ein Darlehen erlangt haben.
Unfall wird der 41-Jährigen zum Verhängnis
Ein Verkehrsunfall wurde ihr demnach schließlich zum Verhängnis: Als sie diesen bei der Polizei anzeigen wollte, wurde die Betrügerin im September 2025 festgenommen. Gegen sie lag bereits ein Haftbefehl vor.
Die Frau war bereits 2021 in Rheinland-Pfalz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden – die nun in die Haftstrafe eingerechnet wurde. Sie hatte sich mit gefälschten Universitätsabschlüssen den Zugang zum Referendariat erschlichen. Zudem wurde sie 2023 wegen Rezeptfälschung zu einer weiteren Bewährungsstrafe verurteilt.
«Ich empfinde extreme Scham», hatte die 41-Jährige beim Prozessauftakt am Montag vergangener Woche gesagt. Die Frau erzählte mit leiser und teilweise gebrochener Stimme, sie habe eine liebevolle Kindheit im rheinland-pfälzischen Landstuhl gehabt. Ihre Eltern seien beide Lehrer gewesen.
Sie sei auch im Gymnasium Klassenbeste gewesen, habe ihr Abitur mit einem Schnitt von 1,3 abgelegt. Ihre Eltern hätten sich zu dem Zeitpunkt allerdings schon sehr auf ihren Bruder konzentriert, bei dem eine Veränderung im Gehirn gefunden worden sei.
Angeklagte berichtete von Depression und Essstörung
Anschließend habe sie unter anderem Mathe und Chemie auf Lehramt studiert, sei aber durch die erste Matheklausur gefallen – und habe sich dadurch nutzlos gefühlt. Jahrelang habe sie sich weiter um einen Studienabschluss bemüht, sei aber depressiv gewesen und habe eine Essstörung gehabt.
Sie habe ihre Antidepressiva immer höher dosiert, um auch ihre Schlafprobleme zu behandeln. Letztlich habe sie das Studium abgebrochen. Alle ihre Familienmitglieder seien Lehrer gewesen. Sie habe sich selbst unter Druck gesetzt, auch als Lehrerin zu arbeiten.
Richter Krumme sprach von «einem Lügengebäude», das sich die Frau über ihr gesamtes Erwachsenenleben aufgebaut habe. Die Länge der Strafe lasse ihr allerdings immer noch die Perspektive, nach der Haft «in ein von Lügen befreites, unbeschwertes und vor allem straffreies Leben zu starten». Dafür sei es nicht zu spät. News4teachers / Von Stefanie Järkel, dpa
Notorische Hochstaplerin: Falsche Lehrerin arbeitet jahrelang an Schulen – U-Haft










Da werden Vergewaltigungen sehr viel milder bestraft.
Eben, das Urteil ist unverhältnismäßig.
Wirklich? Das eine hat mit dem anderen aber nichts zu tun….
Ja, es ist lediglich ein Vergleich der Konsequenzen zweier Straftaten, die zum Glück nichts miteinander zu tun haben.
Ich finde es absolut verhältnismäßig für die Dinge, und den Zeitraum in dem die Frau alles, gefälscht hat, was ihr vor die Finger gekommen ist.
Es geht hier immerhin um mehrere schwerwiegende Delikte:
Fälschung eines Hochschulzeugnisses, eines Führungszeugnisses, von Gehaltsnachweisen und offenbar auch von ärztlichen Attesten. Außerdem war die Dame bereits vorbestraft. Da finde ich das Urteil absolut angemessen.
Sie braucht natürlich Hilfe, damit sie nach der Haft ein Leben ohne Betrug und Fälschungen führen kann. Dafür wünsche ich ihr das Allerbeste!
Weiterhin Fälschung eines polizeilichen Führungszeugnisses!
Ich bin auch der Meinung, dass Vergewaltigungen härter bestraft werden sollten!
Hier handelt es sich aber um diverse Taten über Jahre und womöglich Jahrzehnte hinweg. Die Frau hat ja im Grunde chronisch alles gefälscht, was man nur fälschen konnte und das selbst bei Dingen, die nicht mal existenznotwendig für sie waren. Das was hier alles gefälscht wurde, da müsste man sich eigentlich schon fragen, ob das hier vll. pathologischer Natur sein könnte.
Ha, das freut mich für sie, dass es anstatt 10 dann doch “nur” 4,5 Jahre wurden. Weiter freut mich der Brief der ehemaligen Schülerin, sowas tröstet sicherlich etwas.
Und was wäre gewesen, wenn Sie in Ihrem „Beruf“ eine absolute Dilletantin gewesen wäre? Hätten Sie dann auch so gejubelt?
War sie aber offensichtlich nicht.
Es ist doch sehr interessant, dass sie lediglich bei einer Bank auffliegt, ihre jahrelange Arbeit aber weder von Vorgesetzten, Kolleg*innen , Eltern und SuS angezweifelt wurde.
Das sagt über den Beruf trotzdem nichts aus, da es das sogar schon bei Ärzten, Piloten usw. gab.
Das einzige, was wir uns auf die Nase schreiben können, dass der Job wohl doch teilweise noch hoch angesehen in der Gesellschaft ist, weil solche Betrüger sich in der Regel ausschließlich prestigeträchtige Berufe aussuchen.
Nein, über den Beruf sagt es nichts aus, dafür aber umso mehr über die pädagogisch – sowie fachlichen Leistungen der Frau. Ich hatte nicht den Eindruck, dass es ihr um Prestige ging.
Was hat denn die Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft für Sie für eine Bedeutung? Das gleiche gilt für die der Verteidigung. Dass diese strafrechtlichen Beurteilungen meilenweit von einander entfernt liegen, ist Teil der Prozessdramaturgie.
Ebenso gehört es zum Geschäft, dass das Gericht eine Strafe im mittleren Bereich zwischen den beiden genannten Extremen, die durch das gesetzliche Strafmaß (von … bis) eingeschränkt wird, liegt.
Hinzu kommt die bewährte Praxis, dass die Strafvollzugsbehörde die Haftzeit bei entsprechender Führung mindestens um ein Drittel verkürzen kann, also unter Auflagen die Zeit im geschlossenen Vollzug nach 2,5 bis 3 Jahren endet.
Dass in Deutschland Delikte an Menschen (körperliche und seelische Unversehrtheit) niedriger bestraft werden als Delikte gegen Sach-/Vermögenswerte, hat eine lange Tradition. Ob sich daran zukünftig etwas nennenswert ändern könnte, sehe ich nicht. Das gleiche gilt für den unsäglichen Straftatbestand des Mordes in Folge der Rechtsetzung während der NS-Zeit.
Schrieb ich bereits, dass ich die Forderung unverhältnismäßig empfinde.
Weiter hoffe ich dann mal für die “Kollegin”, dass die Haftzeit verkürzt werden wird.
Nein, die StA fordert eine Haftstrafe im oberen Bereich des Strafrahmens, da sie davon ausgehen muss, dass das gericht im Strafmaß darunter bleibt.
Wie weit die Haftzeit reduziert werden kann, hängt doch von der Inhaftierten ab.
Auch wenn Sie Kollegin in Gänsefüßchen setzen, das ist sie gerichtlich festgestellt eben nicht. Ihrer Logik folgend müssten Bankräuber vermutlich auch Kollegen der Bankangestellten sein.
Ihre letzte Bemerkung ist zwar sehr lustig, aber sie folgt weder meiner Logik noch schafft sie einen Vergleich.
Wie Sie selbst schon geschrieben, eine Analogie ist kein Vergleich.
Ok, inwiefern hat sie das Kollegium denn bestohlen?
Jetzt wird’s schräg. Was eine Analogie ist, kann man nachlesen.
Btw Sie kennen den Unterschied zwischen Raub und Diebstahl?
Ich glaube, dass sie in den viereinhalb Jahren Haft ihren Mitinsassinnen Mathematik, Physik und Chemie beibringen und diese damit sehr bereichern wird.
Und ich wünsche ihr, dass sie nach der Haft ein geordnetes und lügenfreies Leben aufbauen wird.
Und ich hoffe, dass sie eine wirklich gute Psychotherapie während der Haftzeit oder eine anderweitige Seelsorge bekommt, die ihr hilft, ihre psychischen Probleme zu überwinden.
Das mit dem Fälschen und Betrügen scheint Teil des psychischen Problems zu sein. So, als wenn sie diese Möglichkeit beherrscht und nicht lassen kann. Es hätte doch den Seiten – und Quereinstieg als Möglichkeit gegeben.
Sowohl bei Quer- als auch Seiteneinstieg benötigt man ein korrektes Prüfungszeugnis von der Uni/Hochschule. Das lag aber nicht vor.
“…ist zu vier Jahren und sechs Monate Haft verurteilt worden.”
“Die Frau war bereits 2021 in Rheinland-Pfalz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden – die nun in die Haftstrafe eingerechnet wurde.”
Immer wieder ärgerlich bei juristischen Sachverhalten solche Patzer zu lesen.
Wenn die noch zur Bewährung ausstehende Freiheitsstrafe in die Haftzeit eingerechnet wurde, dann wurde Sie auch nicht zu 4,5 Jahren verurteilt.
Wie andere Medien korrekt berichten, wurde sie zu vier Jahren verurteilt. Die Bewährung für die zuvor verhängte Freiheitsstrafe wurde zudem aufgehoben.
Was hier offenbar einige nicht verstehen, Amtsanmaßung“ und „Betrug“ sind Straftaten…….und müssen sanktioniert werden.
Ich habe in den letzten 10 Jahren auch zahlreiche Studenten beschäftigt, die ich für hochkompetent gehalten habe, die ich in die Klassen stellen konnte und die haben geilen Unterricht gemacht, die gar kein Ref hätten machen müssen……
ABER, wenn die zulässig wäre, dann muss man darüber nachdenken, ob irgendein Ausbildungsberuf noch sinnvoll ist oder ob es reicht, Talent zu haben…..
Ich persönlich möchte von Ärzten behandelt werden, die dies auch grundständig gelernt haben, ebenso mein KFZ-Mechaniker, meine Friseurin, mein Zahnarzt, mein Dachdecker, usw.
Ich finde, man könnte daraus eine spannende Diskussion machen:
Mein Vater hat die Wohnung einer Bekannten tapeziert, weil sie körperlich eingeschränkt ist, obwohl er weder ausgebildete Raumausstatter noch Maler/Lackierer sind. Sollte er dafür Geld annehmen?
Eine Freundin macht total kreative Motivtorten, ist aber keine Konditorin. Sie kann mir für den Geburtstag eine solche Torte backen und ich bezahle sie natürlich dafür.
Ein Bekannter ist zwar kein ausgebildeter Fotograf, fotografiert aber gerne und hat tolles Equipment. Sollte ich ihn dennoch bezahlen, wenn er extra zur Hochzeit meines Sohnes kommt, um dort Fotos zu machen?
Und was ist mit der Künstlerin, die zwar keine Keramiker ist, aber großartig töpfern kann und Fortbildungen dazu an der VHS anbietet?
Würden Sie in all diesen Fällen argumentieren, dass die Personen nicht die formalen Qualifikationen haben und mit ihrem Handeln die Ausbildungsberufe entwerten?
Die hier genannte Hochstaplerin hatte nicht die benötigten formalen Qualifikationen und Abschlüsse, hat sich also eine Stelle “erschlichen”, aber offenbar hat sie gute Arbeit gemacht und wurde für ihre Leistung bezahlt.
Spannend ist dabei, dass sie nicht im staatlichen Schulsystem tätig war. Prinzipiell könnte eine Privatschule doch bspw. auch einen Handwerker mit viel Praxiserfahrung bezahlen, damit dieser Werken unterrichtet. So lange man über seine Qualifikation informiert ist und er das gut macht, wäre das doch in Ordnung.
Bei uns unterrichten Lehrkräfte oft auch fachfremd ein anderes Fach, um mehr Zeit in den eigenen Klassen zu haben. Wenn ich also bspw. in der 5. Klasse Gesellschaftslehre unterrichte, ohne das Fach studiert zu haben, sollte man mich dann für die Stunden nicht bezahlen?
Die Hilfe beim Tapezieren, beim Tortebacken, beim Fotografieren sind Gefälligkeitsarbeiten, die sie sicherlich nicht bezahlen (dürfen) (Stichwort Schwarzarbeit).
Hierbei ist es ja auch so, dass diese Menschen ja auch erst gar nicht vorgeben, jemand zu sein, die gar nicht sind. Ihr Vater gibt nicht Malergeselle zu sein, die Freundlin gibt nicht Konditorin zu sein und der Bekannte gibt nicht vor Fotograf zu sein…..
Die vorgebliche Lehrerin hat sich aber als grundständig ausgebildete Lehrerin ausgegeben und hat deshalb Anstellungen gefunden. Mehr noch, sie hat Zeugnisse gefälscht.
Das ist doch ein Riesenunterschied und gar nicht vergleichbar.
Boah, Deutsch heute ganz schlimm…..
Es ist die Urkundenfälschung, die das Strafmaß maßgeblich beeinflusst.
Interessanterweise betonen hier im Regelfall die Beamt*innen ihre hoheitlichen aufgaben, sehen jetzt aber im Missbrauch dieser hoheitlichen Insignien (Urkunden, Bescheinigungen etc.) einen minderschweren Rechtsverstoß. Ein bemerkenswerter Widerspruch in sich.
Könnte damit zusammenhängen, dass Urkundenfälschung nur ein kleiner Teil der sog. hoheitlichen Aufgaben sind.
Weiter gestehe ich, dass ich selbst im Abi noch gespickt und fremde Hilfe in Anspruch genommen habe – danach hat aber niemand bei meiner Vereidigung gefragt.
Sie setzen das Spicken im Abi mit einer erfundenen und betrügerischen Vita gleich?
Dann finden Sie es bestimmt auch nicht so schlimm, wenn bei Doktorarbeiten gemogelt, abgeschrieben wird oder sie gleich in Auftrag gegeben wird…..
Nö, gleichsetzen tun allein Sie das. Interessant auch, dass Sie meine Abi mit einer Doktorarbeit vergleichen.
Nö, Sie brachten das auf…..Ich fragte nur, ob Sie es schlimm fänden…..
Und noch mal Nö, ich setze das bestimmt nicht gleich, denn Sie waren es, die Urkundenfälschung in einem Atemzug mit dem Spicken im Abi nannten…..
Eine Assoziation ist beiweitem kein Vergleich – noch weniger, wenn sie in einem extra Absatz erfolgt.
Dann erklären Sie doch, warum Sie die „Assoziation“ Spicken im Abi einen Absatz später schrieben?
Erhellen Sie mich…..
Warum wohl? Weil ich mich daran erinnert habe. Deswegen müssen Sie daraus doch bitte keinen Vergleich konstruieren.
Immer noch keine Antwort! Wollen Sie nicht oder können Sie nicht?
Wenn eine Antwort nicht so ausfällt, wie Sie es sich wünschen, dann ignorieren Sie diese ? Gruselig.
Also, der abgeurteilte Betrug der Lehrerin erinnerte Sie an das Spicken bei einer Abiklausur…..aha….
Doch, ich kann mit Antworten jeglicher Art wirklich gut umgehen, auch und gerade dann, wenn Sie nicht meiner Haltung entsprechen……Ich werde in der Regel auch nicht überheblich und abschätzig…..so wie Sie es hier immer wieder hübsch zeigen…..
Sicher funktionieren Ihre Synapsen anders als meine, umso erfreulicher ist doch, dass Sie jetzt meine Assoziation nicht weiter zu einem gewagten Vergleich hochstilisieren und dabei stets unterheblich und so wertschätzend bleiben.
Synapsen funktionieren alle gleich, da unterscheiden Sie und @Fräulein Rottenmeier nicht. Welche Synapsen wie und mit welchen anderen verknüpft sind, das ist das Unterscheidungsmerkmal.
Verknüpfung i s t (!) eine Funktion bzw. Korinthenkackerei Ihr Beitrag.
Q.e.d.
Oder die Antwort gar nicht auf die Frage Bezug nimmt.
Fragende, die gar keine Frage gestellt haben wollen, aber dennoch auf eine bestimmte Antwort pochen, überfordern mich: Ende Gelände.
Fragende, die keine Frage gestellt haben?
Ja, ich bin mir sicher, dass ich auf ganz anderen neuronalen Autobahnen und Landstraßen unterwegs bin…..
Prima, gute und vor allem unfallfreie Fahrt Ihnen .
Ist @unverzagte ja auch – aber im Gegensatz zu Ihnen halt zu Fuß. Hinzu kommt, dass Sie sich als Fußgängern entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung bewegt.
“Wer zur Quelle will, muss gegen den Strom schwimmen”, aber laufen oder fahren Sie gern weiter mit wem auch immer.
Bergmännisch ist “fahren” allumfassend und nicht an eine bestimmte Fortbewegungsart oder ein Fortbewegungsmittel gebunden.
Tja, wenn der Erfahrungshorizont den Radius Null hat, definieren ihn einige Personen als Standpunkt.
Und noch ein Spruch…hauptsache Sie könnnen hier etwas loswerden.
Genauso, wie eine Analogie kein Vergleich ist?
Birne ist nicht Apfel und umgekehrt.
Das kam von der dickebank und war vermutlich Ironie.
Eben entdeckt, dass eine Analogie sehr wohl eine Art von Vergleich sein kann. Ist aber für hiesige Thematik redundant, da ein mir untergeschobener Vergleich so nie beabsichtigt war. So ist das mit dem Obst – manchmal sieht ein Apfel aus wie eine Birne, bleibt aber nur ein Apfel.
Sein kann aber nicht zwingend sein muss.
Aber Äpfel und Birnen haben ja auch eine Gemeinsamkeit als Kernobst.
Ach, Sie meinen also, dass hiesige Urkundenfälscherei mit meiner Spickerei im Abi Parallelen aufweist ? Stimmt, sind beides Täuschungsversuche allerdings in unterschiedlichem Rahmen.
Nur sind Täuschung und Urkundenfälschung vollkommen unterschiedliche Straftatbestände.
Aber wie bereits mehrfach dargelegt, sind für Sie ja auch Äpfel und Birnen gleich, wenn auch nicht identisch.
Eine Urkundenfälschung wird sicher anders geahndet als ein Täuschungsversuch, dennoch bleibt die Intention gleich. Eine Täuschung bezeichnen Sie auch nicht als richtig, obwohl wer weiß.
Optische Täuschungen sind nicht einmal strafbar.
Urkunde können Enttäuschungungen verursachen, was ebenfalls straffrei bleibt. Die Hochstaplerin hingegen bastelte aus Enttäuschung eine Urkunde und wird bestraft.
Warum fällt mir jetzt bei Anal-ogie zu allererst Gesäß ein
Es hat doch schon sehr kompetent auftretende Ärzte gegeben, die weder den erforderlichen Studienabschluss noch die Approbation vorweisen konnten, da diese Dokumente lediglich Falsifikate gewesen sind. Aber vermutlich wären das für @unverzagte ausreichend kompetente Ärzte, um sie zu behandeln.
Wenn ich an die ganzen Ärztefehler denke, die alle einen Abschluss vorweisen konnten und dennoch nicht unfehlbar waren, dann schon.
Ärztefehler mit Abschluss – ja ne, is klar.
Ernsthaft? Sie glauben an die Unfehlbarkeit der weißen Götter allein aufgrund eines Scheines?
Niemand ist unfehlbar, auch ausgebildete Ärzte nicht. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass ein grundständig ausgebildeter Arzt einen Fehler macht, ist geringer, als ein Mensch, der sich als Arzt ausgibt…..
Nein. Vor allem nicht an die Unfehlbarkeit in Folge von Übermüdung wegen langer Bereitschaftsdienste.
Ich gehe auch davon aus…..wozu dann noch den ganzen Affentanz mit den Zeugnissen, Zertifikaten, Führerscheinen, wenn es nur darum geht, in dem, was man tut nicht der Totalversager (Dilettant) zu sein…..
Und Watt is mit Trauschein?
Tja….Fragen Sie @unverzagte…..
Mit Trauschein hatte, habe und werde ich nichts am Hut haben.
Wer hätte das gedacht? Sorry, aber das ist irgendwie klar…..
Glaskugeln heute wieder im Angebot.
Hat lediglich einen ähnlichen Effekt wie Diskussionen mit @Rainer Zufall.
Das Kompliment gebe ich gern zurück, Kommunikation ist keine Einbahnstrasse.
Wissen Sie, was eine unechte Einbahnstraße ist?
Eine eingebildete Einbahnstrasse ist z.B. eine.
Nun ja ich habe Ihnen doch gar keine fehlende Bildung unterstellt, da im Wort Einbildung doch die Bildung bereits in hohem Maße enthalten ist.
Eine unechte Einbahnstraße ist übrigens keine Einbildung sondern ein Faktum, das durch eine legale Definition festgelegt ist.
Hauptsache sie ist nicht vorgetäuscht oder gar gefälscht.
“Catch me, if you can” 😉
Der Fänger im Roggen. Oder was meinen Sie?
Hat kein Mensch hier behauptet.
Sie sind aber verblüffend nahe dran, indem Sie eine Bedeutung beimessen, ob jemand, der sich als etwas ausgibt, was er de facto nicht ist, gut darin ist oder ein Dilettant.
Und Sie bauen ein wunderschönen Strohmann, in dem Sie hier Ärztefehler bemühen….
Es war die dicke Bank, die Ärzte in den Diskurs brachte oder das Stroh bemühte, wenn Sie so wollen.
Ärzte ja, aber keine Ärztefehler.
Btw ich hätte auch jeden Handwerksberuf anführen können. Das unberechtigte führen eines Meistertitels wird von den Innungen ebenfalls zur Anzeige gebracht und durch die Iudikative verfolgt
Das finden hier vermutlich alle sehr sinnig.
Sie auch?
Was verstehen Sie unter “alle” ?
Stellen Sie bitte Fragen, die Sinn machen und an die Sie sich später auch noch erinnern können, danke .
Das wäre ein signifikantes Unterscheidungsmerkmal im direkten Vergleich zu Ihnen.
Ein wahrlich weiterführender Beitrag, vielen Dank.
Ganz genau.
Halo & “women are wonderful”-Effekt in Aktion.
Mist ist, wenn der Heiligenschein drückt, nachdem er verrutscht ist.
Aus beck-aktuell:
“Der Sitzungssaal war voll, zahlreiche ehemalige Schüler der Frau waren zur Urteilsverkündung gekommen. Als der Richter die Höhe der Haftstrafe verkündete, stöhnten mehrere Zuschauer im Saal entsetzt auf.
Eine ehemalige Schülerin hatte zuvor noch betont, wie ’empathisch’ ihre ehemalige Mathe- und Chemielehrerin gewesen sei. Sie habe sich viel Mühe gegeben und Themen auf Nachfrage auch immer wieder erklärt, sagte die 19-Jährige. Sie habe einen kompetenten Eindruck auf sie gemacht.”
Scheinbar war diese Frau nicht schlecht. Sowieso soll bald KI das Fachwissen vermitteln…
Ganz offensichtlich schient sie einen kompetenten Eindruck sowohl fachlich als auch als Mensch gemacht zu haben. Ob das auch von allen examinierten Kolleg*innen behauptet werden kann, sei mal dahingestellt.
Aber das darf keine Rolle spielen. Es ist eben keine Kleinigkeit sich eine Vita zusammenzulügen und vorzugeben, Abschlüsse zu haben, die man eben nicht hat, die aber für eine entsprechende berufliche Karriere Voraussetzung sind.
Wenn das keine Rollen spielen darf für Sie, dann erübrigt sich ja damit auch Ihre Frage danach, wenn sie eine Dilettantin gewesen wäre.
Falsche Ärzte (siehe oben).
So ist es…..
Es gibt Vorschriften zur Anerkennung von Berufsabschlüssen…..Aus die Maus…..
Ich habe die Frage gar nicht gestellt (Dilettantin…), Sie warfen selber die Überlegung auf…..
Für mich stellt sich diese Frage erst gar nicht. Ich habe einen Amtseid geleistet, der mich dazu anhält, mich an gültige Gesetze zu halten. Würde ich das nicht tun, sähe ich es als Rechtmäßig an, mich aus dem Amt zu entfernen.
Zur Erinnerung, ist ja schließlich schon 18 h her…
Fräulein Rottenmeier
18 Stunden zuvor
Antwortet unverzagte
Und was wäre gewesen, wenn Sie in Ihrem „Beruf“ eine absolute Dilletantin gewesen wäre? Hätten Sie dann auch so gejubelt?
Ja, die Frage ging an Sie! Die Sie im Übrigen nicht beantwortet haben. Für mich stellt sich die Frage nicht.
Zuerst wollen Sie die Frage nicht gestellt haben und dann beklagen Sie sich über keine Antwort…ist mir zu wirr, sorry.
Ja, ist klar…..
So klar ?
“Und was wäre gewesen, wenn Sie in Ihrem „Beruf“ eine absolute Dilletantin gewesen wäre?”
“Ich habe die Frage gar nicht gestellt (Dilettantin…), Sie warfen selber die Überlegung auf…..”
“Ja, die Frage ging an Sie!”
…
Woher kommt denn eigentlich Ihre Sympathie für eine Hochstaplerin mit Abitur aber ohne jedwede Berufsqualifikation?
a) diese Person trickst “das System” aus,
b) Sie selbst sind in ähnliche Lage (also mit Abi, kein Studium. keine Staatsexamina, kein Referendariat, keine Stelle,),
c) sonstiges: …
Danke der Nachfrage: Bewundern ist übertrieben. Beeindruckt bin ich aber schon von Ihren vielen Fähigkeiten.
Abgesehen davon, wurde ich auch schon vom System ausgetrickst, meine Empörung ist diesbezüglich inzwischen übersichtlich.
Inwiefern sollte ich weiter in einer “ähnlichen Lage” sein ?
Ich bin eine sehr zufriedene Neupensionärin, aber interessantes Bild, das Sie hier von mir zeichnen.
ICH zeichne hier gar nichts Dafür gibt es ja c) sonstiges.
Ach so, b) ist dann also von Ihrem alter ego.
b) ist nur b).
Das kommt einfach nach a).
Mehr ist da nicht. Da ist keine Laienpsychologie im Spiel, muss ich Sie leider enttäuschen.
Ihr kläglicher Versuch, mir b) ans Bein zu binden spricht ja wohl für sich selbst…
Und wer sind Sie dann und wenn ja, wieviele?
Wir scheinen gerade zu viel Tagesfreizeit zu haben 🙂
Zieht sich halt jeder den Schuh an, der ihn am meisten drückt.
Ups, hätte schwören können, dass hier eben noch “Bewunderung” anstelle von “Sympathie” stand…sorry. Als unsympathisch ist sie mir aber eigentlich auch nicht. Tatsächlich berührt mich ihre Geschichte und Mitleid regt sich. Und ja, Fälschungen bleiben auch weiterhin falsch.
Es ist absolut bedauerlich, wie jemand trotz wiederholten Schüssen vor den Bug sein Leben und sein Talent so verspielt. Depressionen sollte kein Tabu mehr sein und ein Studienabbruch oder eine vergeigte 2. W fühlt sich beschissen an, ist aber handhabbarer als jahrelanger Betrug. Sie hat immer wieder ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel gesetzt, sodass wahrscheinlich kein Dienstherr, gerade nach der Bewährungsstrafe, ihr eine Chance mehr gibt. Anstatt sich mit ihrem Leistungsgedanken koste es was es wolle auseinander zu setzen. Ich wünsche ihr, dass sie in gute psychologische Betreuung kommt und ihre Probleme aufarbeiten kann.
Überraschend dass es nur der Bank aufgefallen ist.
„Eine ehemalige Schülerin hatte sie zuvor als gute Lehrerin beschrieben. “
Und genau deshalb habe ich nicht viel darauf, wenn Leute, die keine Ahnung haben der Meinung sind, sie könnten Lehrer und ihre Lehrtätigkeit beurteilen.
Eine gute Lehrerin muss auch als gutes Vorbild fungieren. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass eine Lehrerin, durch die diverse Stunden durch eine erfundene Krebsdiagnose ausgefallen sind, niemals eine gute Lehrerin sein kann, egal wie der Unterricht war.
Ehemalige Schülerinnen sind demnach ahnungslos ? Sie wollen noch nie gelogen haben Unterrichtsqualitäten sind für Sie weniger wichtig ? Frage mich gerade, ob Sie mit diesem Maßstab ein “guter Lehrer” sein können…
Setzen Sie hier gerade eine kleine Lüge im Sinne von: “Ich habe die Klassenarbeiten schon rausgegeben”, tatsächlich hat man es aber am Dienstag vergessen und gibt sie jetzt am Donnerstag raus, damit gleich monatelang aufgrund einer erfundenen Krankheit zu fehlen?
Es ist so, dass die Krankheit in der Regel zu Mehrarbeit bei den Kollegen führt und häufig zu Unterrichtsausfall bei den Schülern, nicht zuletzt kommt es zu zusätzlichem Planungsaufwand für die Schulleitung. Sowas ist sicher auch an dieser Schule nicht gerne gesehen und deutlich schlimmer, wie wenn die Schüler mal zwei Tage länger auf ihre KA warten müssen. Man akzeptiert es halt, wenn Leute wirklich krank sind, weil man selbst ist ja auch froh, wenn die Anderen versuchen die eigene Arbeit aufzufangen, wenn man selbst richtig krank wird. Also ich wäre da echt wütend auf die Dame gewesen, wenn ich gewusst hätte, dass sie sich die Krankheit ausgedacht hat, nur um mehr Urlaub zu haben und zwar egal ob ich in dem Kontext Kollege, Schulleitung oder Elternteil gewesen wäre. Sowas geht zu lasten der Kollegen und Schüler! Klar ist Unterrichtsqualität wichtig, aber die existiert ja auch nur, wenn der Unterricht auch stattfindet.
Stimmt, das wäre auch unverhältnismäßig. Bin in diesem Punkt ganz bei Ihnen.
Ich bin mittlerweile nach jahrelanger Lehrtätigkeit in der guten Position, dass ich mir und anderen nichts mehr beweisen muss. Ob jemand anderes von mir denkt, dass ich ein guter Lehrer bin oder nicht, ist mir mittlerweile vollkommen wumpe. Ich muss mit mir selber im reinen sein können, und meinen eigenen Ansprüchen genügen, das reicht.
Und um Ihre Frage zu beantworten, ja ich denke ehemalige Schüler sind nicht in der Lage einen guten Lehrer zu beurteilen. Da spielt dann der Dunning-Kruger Effekt, die Fachwahl usw. eine viel größere Rolle.
Freut mich für Sie, klingt gesund.
Was Beurteilungen von SuS betrifft: Diese können sehr wohl einschätzen, bei wem sie gern lernen und warum. Das finde ich nicht ganz unerheblich.
Ihr Hinweis auf den D.-K. Effekt mag für einige zutreffen, aber viele SuS sind sehr wohl in der Lage, Ihren Leistungsstand zu beurteilen.
Konnten Sie als Schüler nicht auch fähige Lehrende erkennen ?
Das “Problem” daran ist, dass “fähig” schlicht mit der eigenen, rein emotionalen Wahrnehmung und vor allem den EIGENINTERESSEN durcheinander gewürfelt wird.
In sozialen Berufen und dann noch ON TOP mit Beurteilungssituationen?
Das fällt doch sogar erwachsenen Menschen schwer…Paradebeispiel: Ich selbst.
Eine meiner Ref-Ausbilderinnen war (vermutlich, reine Spekulation) borderlinerin und auch ansonsten in Bezug auf Männer schwer gestört – ALLERDINGS war Sie andererseits landesweit “anerkannt”, hat an großen, landesweiten Lehrplänen mitgeschrieben, hatte viele Referenzen, Artikel, Vorträge an Unis usw.
Ist diese Person jetzt “fähig”?
Offensichtlich IST diese Person “fähig”!
Denn von Uniprofs bis Landespolitik und Kollegen kann unmöglich jemand alle dauerhaft über eine jahrelange, steile Karriere hinweg so weit täuschen, wenn sich die Person auch dauernd (und spontan) zu Sachfragen äussern muss/kann.
Auch die ReferendarINNEN fanden die ganz nett so weit (gab ja auch immer ein-zwei Noten besser) – bei den paar Heinzelmännchen mit Geschlecht=m sah es dagegen ganz anders aus.
Trotzdem müsste ich bei objektiver Betrachtung sagen: Die Frau war (hochgradig sogar) fähig.
Bei SuS ist es doch das gleiche, nur alles noch mit viel stärkeren Effekten:
Lehrer, die sich einfach nett geben, immer ein offenes Ohr haben und viel moderne Medien benutzen sowie sich mit den SuS auch ausserhalb des Unterrichtes akzeptierend unterhalten = “WOW SO TOLL <3 <3 <3”
Lehrer, die drei mal so viel Wissen vermitteln, aber dann (auch an total subjektiven, lächerlichen Kriterien festgemacht) “uncool” sind, wie etwa
sind dann “SHICE EY 🙁 🙁 :(“.
Im Endeffekt ist es also ganz einfach:
Man kann (wie ich mittlerweile) vollkommen anspruchslosen Pseudounterricht machen (macht halt keine Arbeit, das ist der Vorteil) ausser für echte Freiwillige – und ist trotzdem dann schulweit mit “großem Hurra” überall willkommen. Und co-abhängige Lehrkräfte Marke “Schülerversteher” ÜBERNEHMEN diese kindische, rein aus deren egoistischem Eigeninteresse hergeleitete Schülerdeutung auch noch, finden einen dann auch noch toll! Lächerlich.
Und das ist ja die Richtung, in die es immer mehr geht.
Aber gut…geliefert wie bestellt. Ich mache hier nur meine (jetzt wesentlich erleichterte) Arbeit.
Nein, konnte ich als Schüler nicht. Das konnte ich erst viele Jahre später, als ich im Studium war, erst da habe ich gemerkt, bei wem ich wirklich was gelernt habe und bei wem nicht.
Typisches Beispiel, joa.
Interessant wie immer die Leserkommentare auf welt.de zum Urteil:
https://www.welt.de/vermischtes/article69ca9d7eebee128dc57dfd89/heidelberg-frau-unterrichtet-als-falsche-lehrerin-lange-haftstrafe.html
Tenor der Kommentare: Das Urteil sei unerhört, schließlich waren die Schüler zufrieden mit ihr und es ist in der Schule niemandem aufgefallen…
Meine Meinung:
Man sollte das Lehramtstudium komplett abschaffen. Aus Sicht der Öffentlichkeit nichts wert und beruflich letztlich eine Einbahnstraße…
Och nö, haben Sie für die Anerkennung der anderen studiert ?
Je geringer das Ansehen eines Berufsbildes in der Öffentlichkeit ist, desto leichter lassen sich Verschlechterungen bei den Arbeitsbedingungen und Reallohnsenkungen (d,h, nach Inflation) durchsetzen.
“Faule S…” haben aus Sicht der Öffentlichkeit kein Recht auf eine auskömmliche Pension oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, diese (Neid-)Kampagne findet offensichtlich nicht bei Richtern, Polizisten, Finanzbeamen und Feuerwehrleuten statt.
Stimmt, da ist leider was dran.
Diese vier Gruppen haben etwas, was immer Respekt (ungleich “Beliebtheit”!) in der tumben Masse erzeugt: (Begrenzte Handlungs-) MACHT.
Lehrer haben das nicht und “nerven” durch ihr (machtloses) quackeln im Schulkontext eben auch genau die Leute, die sich an diese “Demütigung” auch dreizig Jahre später noch erinnen und das nicht loslassen können: Die Dummen und die Unfähigen.
Im Vorbereitungsdienst werden einem mathematische Beweistechniken systematisch aberzogen und durch “Heuristiken aus der Lebenswelt der Schüler” ersetzt.
Dass jemand, der diese Gehirnwäsche nicht bekommen hat klarer und damit verständlicher unterrichtet ist nicht überraschend.
Interessanter Hinweis, den ich aber nur auf das Hierarchiegefälle bestätigen kann. Falls Sie eine schülerorientierten Unterricht diskreditieren möchten, habe ich ein etwas anderes Verständnis von Gehirnwäsche.