Start Praxis Hochstaplerin: Viereinhalb Jahre Haftstrafe für falsche Mathe- und Chemie-Lehrerin

Hochstaplerin: Viereinhalb Jahre Haftstrafe für falsche Mathe- und Chemie-Lehrerin

134
Anzeige

HEIDELBERG. Sie studierte, schaffte aber keinen Abschluss: Trotzdem unterrichtete sie dank falscher Zeugnisse an Privatschulen. Eine 41-Jährige ist dafür verurteilt worden. Eine ehemalige Schülerin hatte sie zuvor als gute Lehrerin beschrieben. 

Das Gericht hat entschieden (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

Sie fälschte Hochschulzeugnisse, ihr polizeiliches Führungszeugnis, Krankschreibungen und Gehaltszettel: Eine Frau, die jahrelang in mehreren Bundesländern ohne die entsprechende Qualifikation als Lehrerin gearbeitet hat, ist zu vier Jahren und sechs Monate Haft verurteilt worden. Das Landgericht Heidelberg sprach die geständige 41-Jährige unter anderem des Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig.

Knapp 124.000 Euro an Schaden seien einzuziehen, sagte Richter Markus Krumme. In die Haftstrafe wurde demnach auch eine Bewährungsstrafe für eine frühere Straftat eingerechnet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Staatsanwaltschaft und Verteidigung zeigten sich allerdings in einer ersten Reaktion zufrieden. Staatsanwalt Florian Jost sprach von einem «maßvollen Urteil.»

Anzeige

Angeklagte hält sich Ohren zu während Urteilsverkündung

Die Angeklagte wirkte während der Urteilsbegründung allerdings erschüttert. Die zierliche Frau, die halblangen braunen Haare im Pferdeschwanz, kämpfte immer wieder mit den Tränen und stützte den Kopf in die Hände. Mit den Fingern hielt sie sich zeitweise die Ohren zu, wie auch ihr Anwalt bestätigte.

Der Sitzungssaal war voll, zahlreiche ehemalige Schüler der Frau waren zur Urteilsverkündung gekommen. Als der Richter die Höhe der Haftstrafe verkündete, stöhnten mehrere Zuschauer im Saal entsetzt auf.

Eine ehemalige Schülerin hatte zuvor noch betont, wie «empathisch» ihre ehemalige Mathe- und Chemielehrerin gewesen sei. Sie habe sich viel Mühe gegeben und Themen auf Nachfrage auch immer wieder erklärt, sagte die 19-Jährige. Sie habe einen kompetenten Eindruck auf sie gemacht.

Gehalt in Höhe von mehr als 200.000 Euro erschlichen

Die Frau soll laut Gericht an Privatschulen in Heidelberg und im saarländischen Homburg jahrelang Mathe, Physik und Chemie unterrichtet haben. Demnach hatte sie dafür mehrfach sowohl entsprechende Hochschulzeugnisse gefälscht als auch ein polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge erstellt.

Allein in Heidelberg soll sie laut Gericht von 2021 bis 2024 einen Bruttolohn in Höhe von fast 200.000 Euro erschlichen haben – in Homburg von Januar bis April 2025 wiederum 11.000 Euro Gehalt.

Die Privatschule in der Region Heidelberg entließ die Frau, nachdem sie laut Gericht monatelang wegen einer angeblichen Krebserkrankung krankgemeldet war und dafür gefälschte Atteste vorgelegt hatte. Wie Richter Krumme ausführte, hatte die Frau in dem Zuge zudem immer wieder Schicksalsschläge erfunden, darunter die Lüge, dass ihr Bruder gestorben sei.

Kredit mit gefälschten Gehaltsabrechnungen beantragt

Die Angeklagte zog nach der Entlassung laut Gericht ins Saarland und arbeitete dort ab Januar 2025 an einer Privatschule in Homburg. Wenige Monate später, im April, wurde ihre fehlende Qualifikation entdeckt, und ihr wurde fristlos gekündigt.

Aufgeflogen war die Frau laut Anklage, als sie im Oktober 2024 ein Darlehen in Höhe von 25.000 Euro bei einer Bank beantragt hatte – mit gefälschten Gehaltsnachweisen. Ihr Gehalt war demnach als zu hoch angegeben.

Die Bank erstattete Anzeige gegen die damals 40-Jährige, die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen ein. In den Gehaltsnachweisen war eine Privatschule als Arbeitgeber angegeben. In einem ähnlichen Fall soll sie laut Gericht erfolgreich ein Darlehen erlangt haben.

Unfall wird der 41-Jährigen zum Verhängnis

Ein Verkehrsunfall wurde ihr demnach schließlich zum Verhängnis: Als sie diesen bei der Polizei anzeigen wollte, wurde die Betrügerin im September 2025 festgenommen. Gegen sie lag bereits ein Haftbefehl vor.

Die Frau war bereits 2021 in Rheinland-Pfalz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden – die nun in die Haftstrafe eingerechnet wurde. Sie hatte sich mit gefälschten Universitätsabschlüssen den Zugang zum Referendariat erschlichen. Zudem wurde sie 2023 wegen Rezeptfälschung zu einer weiteren Bewährungsstrafe verurteilt.

«Ich empfinde extreme Scham», hatte die 41-Jährige beim Prozessauftakt am Montag vergangener Woche gesagt. Die Frau erzählte mit leiser und teilweise gebrochener Stimme, sie habe eine liebevolle Kindheit im rheinland-pfälzischen Landstuhl gehabt. Ihre Eltern seien beide Lehrer gewesen.

Sie sei auch im Gymnasium Klassenbeste gewesen, habe ihr Abitur mit einem Schnitt von 1,3 abgelegt. Ihre Eltern hätten sich zu dem Zeitpunkt allerdings schon sehr auf ihren Bruder konzentriert, bei dem eine Veränderung im Gehirn gefunden worden sei.

Angeklagte berichtete von Depression und Essstörung

Anschließend habe sie unter anderem Mathe und Chemie auf Lehramt studiert, sei aber durch die erste Matheklausur gefallen – und habe sich dadurch nutzlos gefühlt. Jahrelang habe sie sich weiter um einen Studienabschluss bemüht, sei aber depressiv gewesen und habe eine Essstörung gehabt.

Sie habe ihre Antidepressiva immer höher dosiert, um auch ihre Schlafprobleme zu behandeln. Letztlich habe sie das Studium abgebrochen. Alle ihre Familienmitglieder seien Lehrer gewesen. Sie habe sich selbst unter Druck gesetzt, auch als Lehrerin zu arbeiten.

Richter Krumme sprach von «einem Lügengebäude», das sich die Frau über ihr gesamtes Erwachsenenleben aufgebaut habe. Die Länge der Strafe lasse ihr allerdings immer noch die Perspektive, nach der Haft «in ein von Lügen befreites, unbeschwertes und vor allem straffreies Leben zu starten». Dafür sei es nicht zu spät. News4teachers / Von Stefanie Järkel, dpa

Notorische Hochstaplerin: Falsche Lehrerin arbeitet jahrelang an Schulen – U-Haft

Anzeige

Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

134 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
Gelbe Tulpe
6 Tage zuvor

Da werden Vergewaltigungen sehr viel milder bestraft.

unverzagte
6 Tage zuvor
Antwortet  Gelbe Tulpe

Eben, das Urteil ist unverhältnismäßig.

Fräulein Rottenmeier
5 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Wirklich? Das eine hat mit dem anderen aber nichts zu tun….

unverzagte
5 Tage zuvor

Ja, es ist lediglich ein Vergleich der Konsequenzen zweier Straftaten, die zum Glück nichts miteinander zu tun haben.

Heinz
5 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Ich finde es absolut verhältnismäßig für die Dinge, und den Zeitraum in dem die Frau alles, gefälscht hat, was ihr vor die Finger gekommen ist.

princeps
6 Tage zuvor
Antwortet  Gelbe Tulpe

Es geht hier immerhin um mehrere schwerwiegende Delikte:
Fälschung eines Hochschulzeugnisses, eines Führungszeugnisses, von Gehaltsnachweisen und offenbar auch von ärztlichen Attesten. Außerdem war die Dame bereits vorbestraft. Da finde ich das Urteil absolut angemessen.

Sie braucht natürlich Hilfe, damit sie nach der Haft ein Leben ohne Betrug und Fälschungen führen kann. Dafür wünsche ich ihr das Allerbeste!

Heinz
5 Tage zuvor
Antwortet  princeps

Weiterhin Fälschung eines polizeilichen Führungszeugnisses!

Heinz
5 Tage zuvor
Antwortet  Gelbe Tulpe

Ich bin auch der Meinung, dass Vergewaltigungen härter bestraft werden sollten!

Hier handelt es sich aber um diverse Taten über Jahre und womöglich Jahrzehnte hinweg. Die Frau hat ja im Grunde chronisch alles gefälscht, was man nur fälschen konnte und das selbst bei Dingen, die nicht mal existenznotwendig für sie waren. Das was hier alles gefälscht wurde, da müsste man sich eigentlich schon fragen, ob das hier vll. pathologischer Natur sein könnte.

unverzagte
6 Tage zuvor

Ha, das freut mich für sie, dass es anstatt 10 dann doch “nur” 4,5 Jahre wurden. Weiter freut mich der Brief der ehemaligen Schülerin, sowas tröstet sicherlich etwas.

Fräulein Rottenmeier
5 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Und was wäre gewesen, wenn Sie in Ihrem „Beruf“ eine absolute Dilletantin gewesen wäre? Hätten Sie dann auch so gejubelt?

unverzagte
5 Tage zuvor

War sie aber offensichtlich nicht.

unverzagte
5 Tage zuvor

Es ist doch sehr interessant, dass sie lediglich bei einer Bank auffliegt, ihre jahrelange Arbeit aber weder von Vorgesetzten, Kolleg*innen , Eltern und SuS angezweifelt wurde.

Heinz
5 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Das sagt über den Beruf trotzdem nichts aus, da es das sogar schon bei Ärzten, Piloten usw. gab.

Das einzige, was wir uns auf die Nase schreiben können, dass der Job wohl doch teilweise noch hoch angesehen in der Gesellschaft ist, weil solche Betrüger sich in der Regel ausschließlich prestigeträchtige Berufe aussuchen.

unverzagte
5 Tage zuvor
Antwortet  Heinz

Nein, über den Beruf sagt es nichts aus, dafür aber umso mehr über die pädagogisch – sowie fachlichen Leistungen der Frau. Ich hatte nicht den Eindruck, dass es ihr um Prestige ging.

dickebank
5 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Was hat denn die Strafmaßforderung der Staatsanwaltschaft für Sie für eine Bedeutung? Das gleiche gilt für die der Verteidigung. Dass diese strafrechtlichen Beurteilungen meilenweit von einander entfernt liegen, ist Teil der Prozessdramaturgie.
Ebenso gehört es zum Geschäft, dass das Gericht eine Strafe im mittleren Bereich zwischen den beiden genannten Extremen, die durch das gesetzliche Strafmaß (von … bis) eingeschränkt wird, liegt.
Hinzu kommt die bewährte Praxis, dass die Strafvollzugsbehörde die Haftzeit bei entsprechender Führung mindestens um ein Drittel verkürzen kann, also unter Auflagen die Zeit im geschlossenen Vollzug nach 2,5 bis 3 Jahren endet.

Dass in Deutschland Delikte an Menschen (körperliche und seelische Unversehrtheit) niedriger bestraft werden als Delikte gegen Sach-/Vermögenswerte, hat eine lange Tradition. Ob sich daran zukünftig etwas nennenswert ändern könnte, sehe ich nicht. Das gleiche gilt für den unsäglichen Straftatbestand des Mordes in Folge der Rechtsetzung während der NS-Zeit.

unverzagte
5 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Schrieb ich bereits, dass ich die Forderung unverhältnismäßig empfinde.
Weiter hoffe ich dann mal für die “Kollegin”, dass die Haftzeit verkürzt werden wird.

dickebank
5 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Nein, die StA fordert eine Haftstrafe im oberen Bereich des Strafrahmens, da sie davon ausgehen muss, dass das gericht im Strafmaß darunter bleibt.
Wie weit die Haftzeit reduziert werden kann, hängt doch von der Inhaftierten ab.
Auch wenn Sie Kollegin in Gänsefüßchen setzen, das ist sie gerichtlich festgestellt eben nicht. Ihrer Logik folgend müssten Bankräuber vermutlich auch Kollegen der Bankangestellten sein.

unverzagte
5 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Ihre letzte Bemerkung ist zwar sehr lustig, aber sie folgt weder meiner Logik noch schafft sie einen Vergleich.

dickebank
5 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Wie Sie selbst schon geschrieben, eine Analogie ist kein Vergleich.

Unverzagte
4 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Ok, inwiefern hat sie das Kollegium denn bestohlen?

dickebank
4 Tage zuvor
Antwortet  Unverzagte

Jetzt wird’s schräg. Was eine Analogie ist, kann man nachlesen.

dickebank
4 Tage zuvor
Antwortet  Unverzagte

Btw Sie kennen den Unterschied zwischen Raub und Diebstahl?

TaMu
6 Tage zuvor

Ich glaube, dass sie in den viereinhalb Jahren Haft ihren Mitinsassinnen Mathematik, Physik und Chemie beibringen und diese damit sehr bereichern wird.
Und ich wünsche ihr, dass sie nach der Haft ein geordnetes und lügenfreies Leben aufbauen wird.
Und ich hoffe, dass sie eine wirklich gute Psychotherapie während der Haftzeit oder eine anderweitige Seelsorge bekommt, die ihr hilft, ihre psychischen Probleme zu überwinden.

Indra Rupp
5 Tage zuvor
Antwortet  TaMu

Das mit dem Fälschen und Betrügen scheint Teil des psychischen Problems zu sein. So, als wenn sie diese Möglichkeit beherrscht und nicht lassen kann. Es hätte doch den Seiten – und Quereinstieg als Möglichkeit gegeben.

Ragnar Danneskjoeld
5 Tage zuvor
Antwortet  Indra Rupp

Sowohl bei Quer- als auch Seiteneinstieg benötigt man ein korrektes Prüfungszeugnis von der Uni/Hochschule. Das lag aber nicht vor.

GBS-Mensch
5 Tage zuvor

“…ist zu vier Jahren und sechs Monate Haft verurteilt worden.”

“Die Frau war bereits 2021 in Rheinland-Pfalz zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden – die nun in die Haftstrafe eingerechnet wurde.”

Immer wieder ärgerlich bei juristischen Sachverhalten solche Patzer zu lesen.

Wenn die noch zur Bewährung ausstehende Freiheitsstrafe in die Haftzeit eingerechnet wurde, dann wurde Sie auch nicht zu 4,5 Jahren verurteilt.
Wie andere Medien korrekt berichten, wurde sie zu vier Jahren verurteilt. Die Bewährung für die zuvor verhängte Freiheitsstrafe wurde zudem aufgehoben.

Fräulein Rottenmeier
5 Tage zuvor

Was hier offenbar einige nicht verstehen, Amtsanmaßung“ und „Betrug“ sind Straftaten…….und müssen sanktioniert werden.
Ich habe in den letzten 10 Jahren auch zahlreiche Studenten beschäftigt, die ich für hochkompetent gehalten habe, die ich in die Klassen stellen konnte und die haben geilen Unterricht gemacht, die gar kein Ref hätten machen müssen……
ABER, wenn die zulässig wäre, dann muss man darüber nachdenken, ob irgendein Ausbildungsberuf noch sinnvoll ist oder ob es reicht, Talent zu haben…..
Ich persönlich möchte von Ärzten behandelt werden, die dies auch grundständig gelernt haben, ebenso mein KFZ-Mechaniker, meine Friseurin, mein Zahnarzt, mein Dachdecker, usw.

Sepp
3 Tage zuvor

Ich finde, man könnte daraus eine spannende Diskussion machen:

Mein Vater hat die Wohnung einer Bekannten tapeziert, weil sie körperlich eingeschränkt ist, obwohl er weder ausgebildete Raumausstatter noch Maler/Lackierer sind. Sollte er dafür Geld annehmen?
Eine Freundin macht total kreative Motivtorten, ist aber keine Konditorin. Sie kann mir für den Geburtstag eine solche Torte backen und ich bezahle sie natürlich dafür.
Ein Bekannter ist zwar kein ausgebildeter Fotograf, fotografiert aber gerne und hat tolles Equipment. Sollte ich ihn dennoch bezahlen, wenn er extra zur Hochzeit meines Sohnes kommt, um dort Fotos zu machen?
Und was ist mit der Künstlerin, die zwar keine Keramiker ist, aber großartig töpfern kann und Fortbildungen dazu an der VHS anbietet?

Würden Sie in all diesen Fällen argumentieren, dass die Personen nicht die formalen Qualifikationen haben und mit ihrem Handeln die Ausbildungsberufe entwerten?

Die hier genannte Hochstaplerin hatte nicht die benötigten formalen Qualifikationen und Abschlüsse, hat sich also eine Stelle “erschlichen”, aber offenbar hat sie gute Arbeit gemacht und wurde für ihre Leistung bezahlt.

Spannend ist dabei, dass sie nicht im staatlichen Schulsystem tätig war. Prinzipiell könnte eine Privatschule doch bspw. auch einen Handwerker mit viel Praxiserfahrung bezahlen, damit dieser Werken unterrichtet. So lange man über seine Qualifikation informiert ist und er das gut macht, wäre das doch in Ordnung.

Bei uns unterrichten Lehrkräfte oft auch fachfremd ein anderes Fach, um mehr Zeit in den eigenen Klassen zu haben. Wenn ich also bspw. in der 5. Klasse Gesellschaftslehre unterrichte, ohne das Fach studiert zu haben, sollte man mich dann für die Stunden nicht bezahlen?

Fräulein Rottenmeier
3 Tage zuvor
Antwortet  Sepp

Die Hilfe beim Tapezieren, beim Tortebacken, beim Fotografieren sind Gefälligkeitsarbeiten, die sie sicherlich nicht bezahlen (dürfen) (Stichwort Schwarzarbeit).
Hierbei ist es ja auch so, dass diese Menschen ja auch erst gar nicht vorgeben, jemand zu sein, die gar nicht sind. Ihr Vater gibt nicht Malergeselle zu sein, die Freundlin gibt nicht Konditorin zu sein und der Bekannte gibt nicht vor Fotograf zu sein…..

Die vorgebliche Lehrerin hat sich aber als grundständig ausgebildete Lehrerin ausgegeben und hat deshalb Anstellungen gefunden. Mehr noch, sie hat Zeugnisse gefälscht.

Das ist doch ein Riesenunterschied und gar nicht vergleichbar.

Fräulein Rottenmeier
3 Tage zuvor
Antwortet  Sepp

Boah, Deutsch heute ganz schlimm…..

dickebank
5 Tage zuvor

Es ist die Urkundenfälschung, die das Strafmaß maßgeblich beeinflusst.

Interessanterweise betonen hier im Regelfall die Beamt*innen ihre hoheitlichen aufgaben, sehen jetzt aber im Missbrauch dieser hoheitlichen Insignien (Urkunden, Bescheinigungen etc.) einen minderschweren Rechtsverstoß. Ein bemerkenswerter Widerspruch in sich.

unverzagte
5 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Könnte damit zusammenhängen, dass Urkundenfälschung nur ein kleiner Teil der sog. hoheitlichen Aufgaben sind.

Weiter gestehe ich, dass ich selbst im Abi noch gespickt und fremde Hilfe in Anspruch genommen habe – danach hat aber niemand bei meiner Vereidigung gefragt.

Fräulein Rottenmeier
5 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Sie setzen das Spicken im Abi mit einer erfundenen und betrügerischen Vita gleich?
Dann finden Sie es bestimmt auch nicht so schlimm, wenn bei Doktorarbeiten gemogelt, abgeschrieben wird oder sie gleich in Auftrag gegeben wird…..

unverzagte
5 Tage zuvor

Nö, gleichsetzen tun allein Sie das. Interessant auch, dass Sie meine Abi mit einer Doktorarbeit vergleichen.

Fräulein Rottenmeier
5 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Nö, Sie brachten das auf…..Ich fragte nur, ob Sie es schlimm fänden…..
Und noch mal Nö, ich setze das bestimmt nicht gleich, denn Sie waren es, die Urkundenfälschung in einem Atemzug mit dem Spicken im Abi nannten…..

unverzagte
5 Tage zuvor

Eine Assoziation ist beiweitem kein Vergleich – noch weniger, wenn sie in einem extra Absatz erfolgt.

Fräulein Rottenmeier
5 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Dann erklären Sie doch, warum Sie die „Assoziation“ Spicken im Abi einen Absatz später schrieben?
Erhellen Sie mich…..

Unverzagte
5 Tage zuvor

Warum wohl? Weil ich mich daran erinnert habe. Deswegen müssen Sie daraus doch bitte keinen Vergleich konstruieren.

Fräulein Rottenmeier
4 Tage zuvor
Antwortet  Unverzagte

Immer noch keine Antwort! Wollen Sie nicht oder können Sie nicht?

Unverzagte
4 Tage zuvor

Wenn eine Antwort nicht so ausfällt, wie Sie es sich wünschen, dann ignorieren Sie diese ? Gruselig.

Fräulein Rottenmeier
4 Tage zuvor
Antwortet  Unverzagte

Also, der abgeurteilte Betrug der Lehrerin erinnerte Sie an das Spicken bei einer Abiklausur…..aha….

Doch, ich kann mit Antworten jeglicher Art wirklich gut umgehen, auch und gerade dann, wenn Sie nicht meiner Haltung entsprechen……Ich werde in der Regel auch nicht überheblich und abschätzig…..so wie Sie es hier immer wieder hübsch zeigen…..

unverzagte
4 Tage zuvor

Sicher funktionieren Ihre Synapsen anders als meine, umso erfreulicher ist doch, dass Sie jetzt meine Assoziation nicht weiter zu einem gewagten Vergleich hochstilisieren und dabei stets unterheblich und so wertschätzend bleiben.

dickebank
4 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Synapsen funktionieren alle gleich, da unterscheiden Sie und @Fräulein Rottenmeier nicht. Welche Synapsen wie und mit welchen anderen verknüpft sind, das ist das Unterscheidungsmerkmal.

unverzagte
4 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Verknüpfung i s t (!) eine Funktion bzw. Korinthenkackerei Ihr Beitrag.

Fräulein Rottenmeier
4 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Q.e.d.

dickebank
4 Tage zuvor
Antwortet  Unverzagte

Oder die Antwort gar nicht auf die Frage Bezug nimmt.

unverzagte
4 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Fragende, die gar keine Frage gestellt haben wollen, aber dennoch auf eine bestimmte Antwort pochen, überfordern mich: Ende Gelände.

Fräulein Rottenmeier
4 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Fragende, die keine Frage gestellt haben?

Ja, ich bin mir sicher, dass ich auf ganz anderen neuronalen Autobahnen und Landstraßen unterwegs bin…..

unverzagte
4 Tage zuvor

Prima, gute und vor allem unfallfreie Fahrt Ihnen .

dickebank
4 Tage zuvor

Ist @unverzagte ja auch – aber im Gegensatz zu Ihnen halt zu Fuß. Hinzu kommt, dass Sie sich als Fußgängern entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung bewegt.

unverzagte
4 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

“Wer zur Quelle will, muss gegen den Strom schwimmen”, aber laufen oder fahren Sie gern weiter mit wem auch immer.

dickebank
4 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Bergmännisch ist “fahren” allumfassend und nicht an eine bestimmte Fortbewegungsart oder ein Fortbewegungsmittel gebunden.

dickebank
4 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Tja, wenn der Erfahrungshorizont den Radius Null hat, definieren ihn einige Personen als Standpunkt.

unverzagte
4 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Und noch ein Spruch…hauptsache Sie könnnen hier etwas loswerden.

Hans Malz
4 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Genauso, wie eine Analogie kein Vergleich ist?

Unverzagte
4 Tage zuvor
Antwortet  Hans Malz

Birne ist nicht Apfel und umgekehrt.

unverzagte
4 Tage zuvor
Antwortet  Hans Malz

Das kam von der dickebank und war vermutlich Ironie.
Eben entdeckt, dass eine Analogie sehr wohl eine Art von Vergleich sein kann. Ist aber für hiesige Thematik redundant, da ein mir untergeschobener Vergleich so nie beabsichtigt war. So ist das mit dem Obst – manchmal sieht ein Apfel aus wie eine Birne, bleibt aber nur ein Apfel.

dickebank
4 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Sein kann aber nicht zwingend sein muss.
Aber Äpfel und Birnen haben ja auch eine Gemeinsamkeit als Kernobst.

unverzagte
4 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Ach, Sie meinen also, dass hiesige Urkundenfälscherei mit meiner Spickerei im Abi Parallelen aufweist ? Stimmt, sind beides Täuschungsversuche allerdings in unterschiedlichem Rahmen.

dickebank
4 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Nur sind Täuschung und Urkundenfälschung vollkommen unterschiedliche Straftatbestände.
Aber wie bereits mehrfach dargelegt, sind für Sie ja auch Äpfel und Birnen gleich, wenn auch nicht identisch.

unverzagte
4 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Eine Urkundenfälschung wird sicher anders geahndet als ein Täuschungsversuch, dennoch bleibt die Intention gleich. Eine Täuschung bezeichnen Sie auch nicht als richtig, obwohl wer weiß.

dickebank
4 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Optische Täuschungen sind nicht einmal strafbar.

unverzagte
3 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Urkunde können Enttäuschungungen verursachen, was ebenfalls straffrei bleibt. Die Hochstaplerin hingegen bastelte aus Enttäuschung eine Urkunde und wird bestraft.

dickebank
4 Tage zuvor
Antwortet  Hans Malz

Warum fällt mir jetzt bei Anal-ogie zu allererst Gesäß ein

dickebank
5 Tage zuvor

Es hat doch schon sehr kompetent auftretende Ärzte gegeben, die weder den erforderlichen Studienabschluss noch die Approbation vorweisen konnten, da diese Dokumente lediglich Falsifikate gewesen sind. Aber vermutlich wären das für @unverzagte ausreichend kompetente Ärzte, um sie zu behandeln.

unverzagte
5 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Wenn ich an die ganzen Ärztefehler denke, die alle einen Abschluss vorweisen konnten und dennoch nicht unfehlbar waren, dann schon.

dickebank
5 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Ärztefehler mit Abschluss – ja ne, is klar.

Unverzagte
4 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Ernsthaft? Sie glauben an die Unfehlbarkeit der weißen Götter allein aufgrund eines Scheines?

Fräulein Rottenmeier
4 Tage zuvor
Antwortet  Unverzagte

Niemand ist unfehlbar, auch ausgebildete Ärzte nicht. Aber die Wahrscheinlichkeit, dass ein grundständig ausgebildeter Arzt einen Fehler macht, ist geringer, als ein Mensch, der sich als Arzt ausgibt…..

dickebank
4 Tage zuvor
Antwortet  Unverzagte

Nein. Vor allem nicht an die Unfehlbarkeit in Folge von Übermüdung wegen langer Bereitschaftsdienste.

Fräulein Rottenmeier
5 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Ich gehe auch davon aus…..wozu dann noch den ganzen Affentanz mit den Zeugnissen, Zertifikaten, Führerscheinen, wenn es nur darum geht, in dem, was man tut nicht der Totalversager (Dilettant) zu sein…..

dickebank
5 Tage zuvor

Und Watt is mit Trauschein?

Fräulein Rottenmeier
4 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Tja….Fragen Sie @unverzagte…..

Unverzagte
4 Tage zuvor

Mit Trauschein hatte, habe und werde ich nichts am Hut haben.

Fräulein Rottenmeier
4 Tage zuvor
Antwortet  Unverzagte

Wer hätte das gedacht? Sorry, aber das ist irgendwie klar…..

Unverzagte
4 Tage zuvor

Glaskugeln heute wieder im Angebot.

dickebank
4 Tage zuvor

Hat lediglich einen ähnlichen Effekt wie Diskussionen mit @Rainer Zufall.

Unverzagte
4 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Das Kompliment gebe ich gern zurück, Kommunikation ist keine Einbahnstrasse.

dickebank
4 Tage zuvor
Antwortet  Unverzagte

Wissen Sie, was eine unechte Einbahnstraße ist?

unverzagte
4 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Eine eingebildete Einbahnstrasse ist z.B. eine.

dickebank
4 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Nun ja ich habe Ihnen doch gar keine fehlende Bildung unterstellt, da im Wort Einbildung doch die Bildung bereits in hohem Maße enthalten ist.

Eine unechte Einbahnstraße ist übrigens keine Einbildung sondern ein Faktum, das durch eine legale Definition festgelegt ist.

unverzagte
4 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Hauptsache sie ist nicht vorgetäuscht oder gar gefälscht.

Hysterican
4 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

“Catch me, if you can” 😉

dickebank
4 Tage zuvor
Antwortet  Hysterican

Der Fänger im Roggen. Oder was meinen Sie?

Unverzagte
5 Tage zuvor

Hat kein Mensch hier behauptet.

Fräulein Rottenmeier
4 Tage zuvor
Antwortet  Unverzagte

Sie sind aber verblüffend nahe dran, indem Sie eine Bedeutung beimessen, ob jemand, der sich als etwas ausgibt, was er de facto nicht ist, gut darin ist oder ein Dilettant.
Und Sie bauen ein wunderschönen Strohmann, in dem Sie hier Ärztefehler bemühen….

Unverzagte
4 Tage zuvor

Es war die dicke Bank, die Ärzte in den Diskurs brachte oder das Stroh bemühte, wenn Sie so wollen.

dickebank
4 Tage zuvor
Antwortet  Unverzagte

Ärzte ja, aber keine Ärztefehler.
Btw ich hätte auch jeden Handwerksberuf anführen können. Das unberechtigte führen eines Meistertitels wird von den Innungen ebenfalls zur Anzeige gebracht und durch die Iudikative verfolgt

Unverzagte
4 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Das finden hier vermutlich alle sehr sinnig.

Fräulein Rottenmeier
4 Tage zuvor
Antwortet  Unverzagte

Sie auch?

unverzagte
4 Tage zuvor

Was verstehen Sie unter “alle” ?

Stellen Sie bitte Fragen, die Sinn machen und an die Sie sich später auch noch erinnern können, danke .

dickebank
4 Tage zuvor
Antwortet  Unverzagte

Das wäre ein signifikantes Unterscheidungsmerkmal im direkten Vergleich zu Ihnen.

Unverzagte
4 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Ein wahrlich weiterführender Beitrag, vielen Dank.

Hans Malz
4 Tage zuvor
Antwortet  Unverzagte

Ganz genau.

447
5 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Halo & “women are wonderful”-Effekt in Aktion.

dickebank
5 Tage zuvor
Antwortet  447

Mist ist, wenn der Heiligenschein drückt, nachdem er verrutscht ist.

Opossum
5 Tage zuvor

Aus beck-aktuell:

“Der Sitzungssaal war voll, zahlreiche ehemalige Schüler der Frau waren zur Urteilsverkündung gekommen. Als der Richter die Höhe der Haftstrafe verkündete, stöhnten mehrere Zuschauer im Saal entsetzt auf.

Eine ehemalige Schülerin hatte zuvor noch betont, wie ’empathisch’ ihre ehemalige Mathe- und Chemielehrerin gewesen sei. Sie habe sich viel Mühe gegeben und Themen auf Nachfrage auch immer wieder erklärt, sagte die 19-Jährige. Sie habe einen kompetenten Eindruck auf sie gemacht.”

Scheinbar war diese Frau nicht schlecht. Sowieso soll bald KI das Fachwissen vermitteln…

unverzagte
5 Tage zuvor
Antwortet  Opossum

Ganz offensichtlich schient sie einen kompetenten Eindruck sowohl fachlich als auch als Mensch gemacht zu haben. Ob das auch von allen examinierten Kolleg*innen behauptet werden kann, sei mal dahingestellt.

Fräulein Rottenmeier
5 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Aber das darf keine Rolle spielen. Es ist eben keine Kleinigkeit sich eine Vita zusammenzulügen und vorzugeben, Abschlüsse zu haben, die man eben nicht hat, die aber für eine entsprechende berufliche Karriere Voraussetzung sind.

unverzagte
5 Tage zuvor

Wenn das keine Rollen spielen darf für Sie, dann erübrigt sich ja damit auch Ihre Frage danach, wenn sie eine Dilettantin gewesen wäre.

dickebank
5 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Falsche Ärzte (siehe oben).

Fräulein Rottenmeier
5 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

So ist es…..
Es gibt Vorschriften zur Anerkennung von Berufsabschlüssen…..Aus die Maus…..

Fräulein Rottenmeier
5 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Ich habe die Frage gar nicht gestellt (Dilettantin…), Sie warfen selber die Überlegung auf…..
Für mich stellt sich diese Frage erst gar nicht. Ich habe einen Amtseid geleistet, der mich dazu anhält, mich an gültige Gesetze zu halten. Würde ich das nicht tun, sähe ich es als Rechtmäßig an, mich aus dem Amt zu entfernen.

unverzagte
5 Tage zuvor

Zur Erinnerung, ist ja schließlich schon 18 h her…

Fräulein Rottenmeier
18 Stunden zuvor

Antwortet  unverzagte
Und was wäre gewesen, wenn Sie in Ihrem „Beruf“ eine absolute Dilletantin gewesen wäre? Hätten Sie dann auch so gejubelt?

Fräulein Rottenmeier
4 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Ja, die Frage ging an Sie! Die Sie im Übrigen nicht beantwortet haben. Für mich stellt sich die Frage nicht.

Unverzagte
4 Tage zuvor

Zuerst wollen Sie die Frage nicht gestellt haben und dann beklagen Sie sich über keine Antwort…ist mir zu wirr, sorry.

Fräulein Rottenmeier
4 Tage zuvor
Antwortet  Unverzagte

Ja, ist klar…..

unverzagte
3 Tage zuvor

So klar ?

“Und was wäre gewesen, wenn Sie in Ihrem „Beruf“ eine absolute Dilletantin gewesen wäre?”

“Ich habe die Frage gar nicht gestellt (Dilettantin…), Sie warfen selber die Überlegung auf…..”

“Ja, die Frage ging an Sie!”

real_anka
4 Tage zuvor
Antwortet  Unverzagte

Woher kommt denn eigentlich Ihre Sympathie für eine Hochstaplerin mit Abitur aber ohne jedwede Berufsqualifikation?
a) diese Person trickst “das System” aus,
b) Sie selbst sind in ähnliche Lage (also mit Abi, kein Studium. keine Staatsexamina, kein Referendariat, keine Stelle,),
c) sonstiges: …

unverzagte
4 Tage zuvor
Antwortet  real_anka

Danke der Nachfrage: Bewundern ist übertrieben. Beeindruckt bin ich aber schon von Ihren vielen Fähigkeiten.
Abgesehen davon, wurde ich auch schon vom System ausgetrickst, meine Empörung ist diesbezüglich inzwischen übersichtlich.

Inwiefern sollte ich weiter in einer “ähnlichen Lage” sein ?
Ich bin eine sehr zufriedene Neupensionärin, aber interessantes Bild, das Sie hier von mir zeichnen.

real_anka
4 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

ICH zeichne hier gar nichts Dafür gibt es ja c) sonstiges.

unverzagte
4 Tage zuvor
Antwortet  real_anka

Ach so, b) ist dann also von Ihrem alter ego.

real_anka
3 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

b) ist nur b).
Das kommt einfach nach a).
Mehr ist da nicht. Da ist keine Laienpsychologie im Spiel, muss ich Sie leider enttäuschen.
Ihr kläglicher Versuch, mir b) ans Bein zu binden spricht ja wohl für sich selbst…

Unverzagte
3 Tage zuvor
Antwortet  real_anka

Und wer sind Sie dann und wenn ja, wieviele?

real_anka
3 Tage zuvor
Antwortet  Unverzagte

Wir scheinen gerade zu viel Tagesfreizeit zu haben 🙂

dickebank
3 Tage zuvor
Antwortet  real_anka

Zieht sich halt jeder den Schuh an, der ihn am meisten drückt.

unverzagte
4 Tage zuvor
Antwortet  real_anka

Ups, hätte schwören können, dass hier eben noch “Bewunderung” anstelle von “Sympathie” stand…sorry. Als unsympathisch ist sie mir aber eigentlich auch nicht. Tatsächlich berührt mich ihre Geschichte und Mitleid regt sich. Und ja, Fälschungen bleiben auch weiterhin falsch.

S0ph13L31n
5 Tage zuvor

Es ist absolut bedauerlich, wie jemand trotz wiederholten Schüssen vor den Bug sein Leben und sein Talent so verspielt. Depressionen sollte kein Tabu mehr sein und ein Studienabbruch oder eine vergeigte 2. W fühlt sich beschissen an, ist aber handhabbarer als jahrelanger Betrug. Sie hat immer wieder ihre Glaubwürdigkeit aufs Spiel gesetzt, sodass wahrscheinlich kein Dienstherr, gerade nach der Bewährungsstrafe, ihr eine Chance mehr gibt. Anstatt sich mit ihrem Leistungsgedanken koste es was es wolle auseinander zu setzen. Ich wünsche ihr, dass sie in gute psychologische Betreuung kommt und ihre Probleme aufarbeiten kann.
Überraschend dass es nur der Bank aufgefallen ist.

Heinz
5 Tage zuvor

Eine ehemalige Schülerin hatte sie zuvor als gute Lehrerin beschrieben. “

Und genau deshalb habe ich nicht viel darauf, wenn Leute, die keine Ahnung haben der Meinung sind, sie könnten Lehrer und ihre Lehrtätigkeit beurteilen.

Eine gute Lehrerin muss auch als gutes Vorbild fungieren. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass eine Lehrerin, durch die diverse Stunden durch eine erfundene Krebsdiagnose ausgefallen sind, niemals eine gute Lehrerin sein kann, egal wie der Unterricht war.

unverzagte
5 Tage zuvor
Antwortet  Heinz

Ehemalige Schülerinnen sind demnach ahnungslos ? Sie wollen noch nie gelogen haben Unterrichtsqualitäten sind für Sie weniger wichtig ? Frage mich gerade, ob Sie mit diesem Maßstab ein “guter Lehrer” sein können…

Textmarker
4 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Setzen Sie hier gerade eine kleine Lüge im Sinne von: “Ich habe die Klassenarbeiten schon rausgegeben”, tatsächlich hat man es aber am Dienstag vergessen und gibt sie jetzt am Donnerstag raus, damit gleich monatelang aufgrund einer erfundenen Krankheit zu fehlen?
Es ist so, dass die Krankheit in der Regel zu Mehrarbeit bei den Kollegen führt und häufig zu Unterrichtsausfall bei den Schülern, nicht zuletzt kommt es zu zusätzlichem Planungsaufwand für die Schulleitung. Sowas ist sicher auch an dieser Schule nicht gerne gesehen und deutlich schlimmer, wie wenn die Schüler mal zwei Tage länger auf ihre KA warten müssen. Man akzeptiert es halt, wenn Leute wirklich krank sind, weil man selbst ist ja auch froh, wenn die Anderen versuchen die eigene Arbeit aufzufangen, wenn man selbst richtig krank wird. Also ich wäre da echt wütend auf die Dame gewesen, wenn ich gewusst hätte, dass sie sich die Krankheit ausgedacht hat, nur um mehr Urlaub zu haben und zwar egal ob ich in dem Kontext Kollege, Schulleitung oder Elternteil gewesen wäre. Sowas geht zu lasten der Kollegen und Schüler! Klar ist Unterrichtsqualität wichtig, aber die existiert ja auch nur, wenn der Unterricht auch stattfindet.

unverzagte
4 Tage zuvor
Antwortet  Textmarker

Stimmt, das wäre auch unverhältnismäßig. Bin in diesem Punkt ganz bei Ihnen.

Heinz
3 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Ich bin mittlerweile nach jahrelanger Lehrtätigkeit in der guten Position, dass ich mir und anderen nichts mehr beweisen muss. Ob jemand anderes von mir denkt, dass ich ein guter Lehrer bin oder nicht, ist mir mittlerweile vollkommen wumpe. Ich muss mit mir selber im reinen sein können, und meinen eigenen Ansprüchen genügen, das reicht.

Und um Ihre Frage zu beantworten, ja ich denke ehemalige Schüler sind nicht in der Lage einen guten Lehrer zu beurteilen. Da spielt dann der Dunning-Kruger Effekt, die Fachwahl usw. eine viel größere Rolle.

unverzagte
3 Tage zuvor
Antwortet  Heinz

Freut mich für Sie, klingt gesund.

Was Beurteilungen von SuS betrifft: Diese können sehr wohl einschätzen, bei wem sie gern lernen und warum. Das finde ich nicht ganz unerheblich.
Ihr Hinweis auf den D.-K. Effekt mag für einige zutreffen, aber viele SuS sind sehr wohl in der Lage, Ihren Leistungsstand zu beurteilen.

Konnten Sie als Schüler nicht auch fähige Lehrende erkennen ?

447
2 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Das “Problem” daran ist, dass “fähig” schlicht mit der eigenen, rein emotionalen Wahrnehmung und vor allem den EIGENINTERESSEN durcheinander gewürfelt wird.

In sozialen Berufen und dann noch ON TOP mit Beurteilungssituationen?
Das fällt doch sogar erwachsenen Menschen schwer…Paradebeispiel: Ich selbst.

Eine meiner Ref-Ausbilderinnen war (vermutlich, reine Spekulation) borderlinerin und auch ansonsten in Bezug auf Männer schwer gestört – ALLERDINGS war Sie andererseits landesweit “anerkannt”, hat an großen, landesweiten Lehrplänen mitgeschrieben, hatte viele Referenzen, Artikel, Vorträge an Unis usw.

Ist diese Person jetzt “fähig”?
Offensichtlich IST diese Person “fähig”!

Denn von Uniprofs bis Landespolitik und Kollegen kann unmöglich jemand alle dauerhaft über eine jahrelange, steile Karriere hinweg so weit täuschen, wenn sich die Person auch dauernd (und spontan) zu Sachfragen äussern muss/kann.
Auch die ReferendarINNEN fanden die ganz nett so weit (gab ja auch immer ein-zwei Noten besser) – bei den paar Heinzelmännchen mit Geschlecht=m sah es dagegen ganz anders aus.

Trotzdem müsste ich bei objektiver Betrachtung sagen: Die Frau war (hochgradig sogar) fähig.

Bei SuS ist es doch das gleiche, nur alles noch mit viel stärkeren Effekten:
Lehrer, die sich einfach nett geben, immer ein offenes Ohr haben und viel moderne Medien benutzen sowie sich mit den SuS auch ausserhalb des Unterrichtes akzeptierend unterhalten = “WOW SO TOLL <3 <3 <3”

Lehrer, die drei mal so viel Wissen vermitteln, aber dann (auch an total subjektiven, lächerlichen Kriterien festgemacht) “uncool” sind, wie etwa

  • Kleidungsstil nicht erkennbar/deutbar für SuS
  • keine aktuellen popkulturellen Referenzen kennen
  • SuS offen sagen, wenn diese sich schlechte Angewohnheiten zulegen
  • nicht Gefälligkeitsnoten geben

sind dann “SHICE EY 🙁 🙁 :(“.

Im Endeffekt ist es also ganz einfach:
Man kann (wie ich mittlerweile) vollkommen anspruchslosen Pseudounterricht machen (macht halt keine Arbeit, das ist der Vorteil) ausser für echte Freiwillige – und ist trotzdem dann schulweit mit “großem Hurra” überall willkommen. Und co-abhängige Lehrkräfte Marke “Schülerversteher” ÜBERNEHMEN diese kindische, rein aus deren egoistischem Eigeninteresse hergeleitete Schülerdeutung auch noch, finden einen dann auch noch toll! Lächerlich.
Und das ist ja die Richtung, in die es immer mehr geht.

Aber gut…geliefert wie bestellt. Ich mache hier nur meine (jetzt wesentlich erleichterte) Arbeit.

Heinz
2 Tage zuvor
Antwortet  unverzagte

Nein, konnte ich als Schüler nicht. Das konnte ich erst viele Jahre später, als ich im Studium war, erst da habe ich gemerkt, bei wem ich wirklich was gelernt habe und bei wem nicht.

447
4 Tage zuvor
Antwortet  Heinz

Typisches Beispiel, joa.

Realist
4 Tage zuvor

Interessant wie immer die Leserkommentare auf welt.de zum Urteil:
https://www.welt.de/vermischtes/article69ca9d7eebee128dc57dfd89/heidelberg-frau-unterrichtet-als-falsche-lehrerin-lange-haftstrafe.html

Tenor der Kommentare: Das Urteil sei unerhört, schließlich waren die Schüler zufrieden mit ihr und es ist in der Schule niemandem aufgefallen…

Meine Meinung:
Man sollte das Lehramtstudium komplett abschaffen. Aus Sicht der Öffentlichkeit nichts wert und beruflich letztlich eine Einbahnstraße…

Unverzagte
4 Tage zuvor
Antwortet  Realist

Och nö, haben Sie für die Anerkennung der anderen studiert ?

Realist
4 Tage zuvor
Antwortet  Unverzagte

Je geringer das Ansehen eines Berufsbildes in der Öffentlichkeit ist, desto leichter lassen sich Verschlechterungen bei den Arbeitsbedingungen und Reallohnsenkungen (d,h, nach Inflation) durchsetzen.

“Faule S…” haben aus Sicht der Öffentlichkeit kein Recht auf eine auskömmliche Pension oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, diese (Neid-)Kampagne findet offensichtlich nicht bei Richtern, Polizisten, Finanzbeamen und Feuerwehrleuten statt.

unverzagte
4 Tage zuvor
Antwortet  Realist

Stimmt, da ist leider was dran.

447
2 Tage zuvor
Antwortet  Realist

Diese vier Gruppen haben etwas, was immer Respekt (ungleich “Beliebtheit”!) in der tumben Masse erzeugt: (Begrenzte Handlungs-) MACHT.

Lehrer haben das nicht und “nerven” durch ihr (machtloses) quackeln im Schulkontext eben auch genau die Leute, die sich an diese “Demütigung” auch dreizig Jahre später noch erinnen und das nicht loslassen können: Die Dummen und die Unfähigen.

SpieltkeineRolle
4 Tage zuvor

Im Vorbereitungsdienst werden einem mathematische Beweistechniken systematisch aberzogen und durch “Heuristiken aus der Lebenswelt der Schüler” ersetzt.
Dass jemand, der diese Gehirnwäsche nicht bekommen hat klarer und damit verständlicher unterrichtet ist nicht überraschend.

unverzagte
4 Tage zuvor
Antwortet  SpieltkeineRolle

Interessanter Hinweis, den ich aber nur auf das Hierarchiegefälle bestätigen kann. Falls Sie eine schülerorientierten Unterricht diskreditieren möchten, habe ich ein etwas anderes Verständnis von Gehirnwäsche.