
Damit weniger Unterricht ausfällt, stehen Lehrer in Sachsen-Anhalt eine Stunde pro Woche länger vor der Klasse – seit Anfang des Schuljahres hat das Land dafür etwa 6,5 Millionen Euro ausgegeben. Bislang habe das Landesschulamt rund 133.600 auszahlbare Vorgriffsstunden erfasst und zur Auszahlung gebucht, teilte das Bildungsministerium in Magdeburg auf Nachfrage mit. Derzeit liege der Bearbeitungszeitraum bei etwa drei Monaten. Mit Stand 10. Juni waren den Angaben zufolge für Mai 2024 genau 58, für April weitere 1116, für März 9944, für Februar 13.733 und für Januar 20.105 Vorgriffstunden gebucht.
Die Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Eva Gerth, sagte, das sei immer noch eine Katastrophe, wenn man bedenke, dass in der entsprechenden Verordnung von monatlichen Auszahlungen die Rede sei, zeitnah. «Das erhöht nicht das Vertrauen in die Landesregierung», so Gerth. «Es ärgert immer noch.» Kritik an den verzögerten Auszahlungen gab es seit Beginn der Maßnahme.
Besserung im neuen Schuljahr?
Tatsächlich wurde ein erstes zentrales Erfassungstool vom Ministerium für Bildung als Übergangslösung selbst entwickelt. Es wird seit Januar 2024 eingesetzt. «Dieses Tool bietet aber nur eingeschränkte Funktionalitäten und Anbindungen an andere Systeme», so das Ministerium. «Daher ist im kommenden Schuljahr eine Übernahme durch das Bildungsmanagementsystem LSA vorgesehen, das dann auch weitere Funktionen zur Unterrichtsplanung, Unterrichtserfassung sowie Personalsteuerung bereitstellen und auf diese Weise alle Beteiligten entlasten soll.»
Es stehe auch in Aussicht, dass virtuelle «Buchungsroboter» die bisher mit großem Zeitaufwand im Landesschulamt laufenden Buchungen zur Auszahlung im Bezügeverfahren übernehmen würden, hieß es aus dem Ministerium weiter.
Jeder zweite Lehrer nimmt das Geld
Für das aktuelle Schuljahr 2023/2024 hätten sich die bisher zur Auszahlung gebuchten Vorgriffstunden auf 6189 Menschen verteilt. «Damit lassen sich mehr als die Hälfte der von der Vorgriffstundenverpflichtung betroffenen Lehrkräfte die Vorgriffstunden auszahlen», sagte ein Sprecher. Die zweite Möglichkeit ist, die Stunden auf einem Arbeitszeitkonto anzusammeln und ab dem Schuljahr 2033/34 abzubauen.
Von der Regelung sind Lehrkräfte ab 62 und befristet angestellte Lehrkräfte ausgenommen. Laut des Bildungsministeriums kommt durch die eine Stunde pro Lehrer und Woche alles in allem ein Volumen zusammen, das 500 Vollzeitkräften entspricht. Für Grundschullehrkräfte bedeutet die Regelung 28 statt bislang 27 Unterrichtsstunden, für Sekundarschul- und Gymnasiallehrkräfte 26 statt 25 Unterrichtsstunden pro Woche. News4teachers / mit Material der dpa
Bildungsministerium bekommt es (vorerst) nicht hin, Lehrern die Mehrarbeit auszuzahlen









Ich bin gespannt, ob sich die Landesregierung in 10 Jahren noch daran erinnert und wie lang die reguläre Stundenzahl dann ist.
Einfach mal schauen, wie Berlin das gemacht hat mit der “temporären” Erhöhung der Stundenzahl für Lehrer – “temporär” von 2003 bis heute – einzige Änderung in der Zeit: die Vergünstigungen (Arbeitszeitkonto) wurden 2014 ersatzlos gestrichen. 🙂
Die Polizei kann ein Lied auf ihre Überstunden singen. Aber bei den Lehrkräften wird es bestimmt anders 😉
Tut sie nicht.
Unsere Vorgriffsstunden haben wir im guten Glauben abgeleistet und dann … verschenkt.
Hessen hat das Modell der Vorgriffsstunde bereits im Jahr 2008 (!!) abgehakt, nachdem eben diese 10 Jahre durchgelaufen war.
Tja, nach 20/30/40 Jahren wiederholt sich irgendwie alles. Und das Rad wird neu erfunden…
Und die angesparten Stunden? Wurden die wirklich vom Deputat dann abgezogen ?
Ja, wer das Deputat (= -1 Std.) gewählt hat, bekam die Stunde zurück, wer das Geld wollte, das Geld (auf 2x / versteuert), wer ein halbes Jahr früher, als regulär in Pension wollte, konnte auch das wählen < da musste man allerdings 10 Jahre "voll" haben!
NRW hat nach Abschaffung der Vorgriffsstunde einfach für alle GS-LK die Stunden auf 28 erhöht, nun aber ohne finanziellen oder Zeitausgleich.
…mit der hessischen V- Stunde hatten wir 29 Stunden!!!!! 28 hatten wir vorher schon!!!
In NRW beträgt das Unterichtsdeputat für Lehrkräfte an Gesamtschulen 25,5 Unterrichtstunden, genau wie an Gymnasien.
https://www.gew.de/beamte/arbeitszeit-und-unterrichtszeit
GS=Grundschule. Ist hier die übliche Abkürzung.
“Die zweite Möglichkeit ist, die Stunden auf einem Arbeitszeitkonto anzusammeln und ab dem Schuljahr 2033/34 abzubauen.
Von der Regelung sind Lehrkräfte ab 62 und befristet angestellte Lehrkräfte ausgenommen.”
Äh, wenn eine Lehrkraft im Jahr 2024 sechzig Jahre alt geworden ist, muss sie die Vorgriffstunde leisten, richtig? Angenommen, sie hält bis zum Ende durch und geht mit Erreichen der Regelaltersgrenze in Pension, also mit 67 Jahren, das wäre 2031 – wann baut sie dann die geleisteten* Vorgriffstunden ab?
*(mindestens zwei Schuljahre lang, bis sie 2026 zweiundsechzig wird)
NRW hat diese Vorgriffsstunden etwa um 2000 herum eingeführt und auch später zurückgegeben bei gleichzeitiger Deputaterhöhung.
Ein Problem mit den Vorgriffsstunden, was gerne unerwähnt bleibt, ist die spätere Stundenreduzierung. Wenn man Pech hat, bewirkt die Stundenrudierung nicht, dass man früher nach Hause kann, sondern dass man eine Springstunde erhält, die dann als Vertretungsstunden/Bereitschaftsdienst verwendet werden muss. Die Teilzeitlehrkräfte finden sicherlich noch paar andere Nachteile.
Ansonsten: Was passiert mit den angesammelt Stunden, wann man das Bundesland, die Bezirksregierung wechselt? Oder gar den Job wechselt?
Die Frage kann ich beantworten. Ich musste die Vorgriffsstunde in NRW leisten. Habe dann einige Jahre in einem anderen Bundeslang gearbeitet. Als ich dann wieder zurück bin nach NRW , wurde mir gesagt, dass ich nun keinen Anspruch mehr auf die Stundenreduzierung hätte. Ich hätte mir das Geld ja vor dem Wechsel auszahlen lassen können. Es war aber damals nie die Rede davon, dass man sich das Geld auszahlen lassen kann und es wurde natürlich auch nicht darauf hingewiesen. So kann man seine Beamten auch verarschen. Ähnlich erging es mir mit der Sonderzahlung und dem freien Tag für 25 Dienstjahre. Da sich beide Bundesländer nicht einig waren, wer dafür zuständig/ verantwortlich ist, habe ich beides gar nicht bekommen. Dann wundern sich die Leute, dass man/ frau keine Lust mehr auf den Job hat.
“Tatsächlich wurde ein erstes zentrales Erfassungstool vom Ministerium für Bildung als Übergangslösung selbst entwickelt.”
Eigenentwicklungen sind immer ein Erfolgsgarant. Es gibt eine Reihe von guten Beispielen, dass sowas eigentlich immer funktioniert, da die Experten der Ministerien nur mit Topleuten aus der Informatik zusammenarbeiten.
Heute mehr arbeiten und in 10 Jahren dafür kassieren.
Dafür fehlte mir der Glaube ans System Kultusministerium.
In 10 Jahren regiert ein anderer Kultusminister, vermutlich im blauen Hemd mit rotem Pfeil und hat andere Pläne und Ideen für die Volksschule.
Zu der Vorgriffsstunde kommen natürlich noch die regulären Mehrarbeitsstunden für Vertretung obendrauf. Manche Kollegen haben incl. der Vorgriffsstunde über 100 Plusstunden im Schuljahr. In welchem Job gibt es denn so etwas, ohne, dass der Betriebsrat direkt bei der Geschäftsleitung anklopft oder selbst die Geschäftsleitung auf die Einhaltung der Arbeitszeit pocht. Ich mache deswegen grundsätzlich keine Vertretung mehr, so lange es diese Vorgriffsstunde gibt.
Kennen die 50% den Spruch mit dem Spatz in der Hand nicht? Irre.
Besser die Stumme im Bett, als die Taube auf dem Dach.
Auch wenn’s das Finanzamt freut, ich gäbe nichts auf Zukunftsträume.
Für das gesamte Schuljahr wurden meinen Kollegen (Grundschule) und mir noch keine einzige Vorgriffstunde bezahlt.
In den Nachbarschulen ebenfalls nicht.
Befreundete Kollegen in der Altmark und Magdeburg haben auch noch keinen Cent erhalten. Es müssen Unterlagen immer wieder geschickt werden, obwohl alles ordnungsgemäß und rechtzeitig eingereicht wurde.
Die Schulleitung kann einem nur leid tun. Das Ministerium scheint völlig unorganisiert und ist wohl nicht ganz so ehrlich.
Bei uns an der Schule haben die Leute tatsächlich das Geld erhalten. Allerdings muss man höllisch aufpassen. Eine Kollegin hat die Vorgriffsstunde ausgezahlt bekommen, obwohl sie angegeben hat, dass sie ansparen möchte. Eine Einsicht über die bislang geleisteten Vorgriffsstunden gibt es zur Zeit auch nicht. Laut meiner Schulleitung soll das aber “irgendwann” möglich sein. Das System ist schon sehr fehleranfällig und ich möchte wenigstens kontrollieren können, ob mein Dienstherr richtig abrechnet, so schade es auch ist.
Mmh, wenn der AG das Gehalt für die Stunden nicht auszahlt, sollte man vielleicht mal rechtlich prüfen lassen, ob man dann diese Stunden weiter erteilen muss. Wäre ja mal ein guter Auftrag für eine Lehrervertretung, die diesen Namen auch verdient.
Lieber gleich mehr verdienen und tageweise ins homeoffice gehen, bevor man sich das für das mittlerweile schmale Gehalt in Inflationszahlen antut.
Gen Z, Lehramt, ich bin doch nicht blöd
Es zeigt sich: 50% der Lehrkräfte haben noch nicht dazugelernt.
Zeit für den Dienstherren, die Daumenschrauben (respektive: “Giftzähne”) noch ein Stücken anzuziehen (respektive: “reinzurammen”).
Ich würde auch das Geld nehmen. Wer weiß, ob ich in 10 Jahren noch lebe.