GEW mahnt drei Bundesländer an: Grundschullehrkräfte finanziell gleichstellen!

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FRANKFURT/MAIN. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) appelliert an die Länder Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland, alle Lehrkräfte an Grundschulen und in der Sekundarstufe I (Sek I) nach A13 (verbeamtete Lehrkräfte) und E13 (angestellte Lehrkräfte) zu bezahlen.

Wann? (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

„Die drei Bundesländer müssen endlich ihrer Verantwortung als öffentliche Arbeitgeber gerecht werden und alle Lehrkräfte an Schulen gleich bezahlen. JA13 für alle Lehrkräfte – jetzt!“, sagte Tiam Breidenich, GEW-Vorstandsmitglied für Frauen-, Gleichstellungs-, Geschlechterpolitik, mit Blick auf den bundesweiten „Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit“. „Alle anderen Bundesländer sind diesen Schritt bereits gegangen. Es ist höchste Zeit, dass der öffentliche Dienst die Entgeltungleichheit und die damit verbundene strukturelle Benachteiligung von Lehrkräftegruppen im Schuldienst beendet.“

Ob Grundschule, Sek I und II oder Förderschule – gut ausgebildete Lehrkräfte leisteten überall einen gesellschaftlich unverzichtbaren Beitrag. Trotzdem würden 32.644 Lehrkräfte an Grund- und Werkreal-/Hauptschulen in Baden-Württemberg, rund 8.300 in Rheinland-Pfalz sowie rund 2.680 Grund- und Hauptschullehrkräfte im Saarland noch immer schlechter bezahlt als Lehrkräfte an allen anderen Schulformen oder in anderen Bundesländern.

„Der öffentliche Dienst hat eine Vorbildfunktion und muss die Entgeltgerechtigkeit endlich umsetzen“, betonte Breidenich. „Grundschullehrkräfte und Lehrkräfte in der Sek I leisten auch in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland gleichwertige Arbeit wie die Lehrkräfte an anderen Schulformen, werden aber schlechter bezahlt. In der Regel nach A12/E12 oder E11 statt A13/E13. Die schlechtere Bezahlung trifft vor allem die Grundschulen und damit insbesondere Frauen, die hier bis zu 90 Prozent der Beschäftigten stellen. Das ist eine mittelbare Diskriminierung der Frauen. Der öffentliche Arbeitgeber verstößt damit gegen das Prinzip ‚Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit‘ – und das im Jahr 2025!“, unterstrich Breidenich.

Das GEW-Vorstandsmitglied verwies in diesem Zusammenhang auf die kommende Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie der Europäischen Union (EU), die bis 2026 in nationales Recht überführt werden müsse. Ziel der Richtlinie sei, Lohndiskriminierung wirksam zu bekämpfen und für mehr Transparenz bei der Bezahlung zu sorgen. Mit der Richtlinie werde der Handlungsdruck größer. „Bund, Länder und Kommunen müssen die Voraussetzungen schaffen, um geschlechterbezogene Entgeltunterschiede im öffentlichen Dienst systematisch zu beseitigen“, sagte Breidenich.

„A13 ist auch eine Frage der Wertschätzung der Lehrkräfte, der Gerechtigkeit und der Zukunftsfähigkeit des Schulsystems in Deutschland“

Auch der Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung betone das Ziel, gleichen Lohn für gleiche Arbeit bis 2030 zu verwirklichen. Die Realität im Schulbereich sehe jedoch anders aus: Drei Bundesländer produzierten eine staatlich verordnete Entgeltlücke. „Wenn es die Regierungen in Bund und Ländern ernst meinen mit Entgeltgleichheit und Transparenz, müssen sie im eigenen Verantwortungsbereich anfangen. Der öffentliche Dienst muss vorleben!“, hob Breidenich hervor. „A13 ist auch eine Frage der Wertschätzung der Lehrkräfte, der Gerechtigkeit und der Zukunftsfähigkeit des Schulsystems in Deutschland.“

Den 4. November haben Gewerkschaften zum „Tag der betrieblichen Entgeltgleichheit“ ausgerufen. Das Datum steht dafür, dass Frauen bis zum Jahresende arbeiten müssen, um das Gleiche im Geldbeutel zu haben, was Männer bereits am 4. November verdient haben. News4teachers 

Hamburg befördert alle Grundschullehrkräfte zu Studienräten (was bedeutet: A13 plus Zulage). GEW: Vorbildlich!

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vhh
1 Monat zuvor

Die Ironie fällt nicht einmal mehr auf: …Prinzip ‚Gleicher Lohn für gleiche und gleichwertige Arbeit‘ – und das im Jahr 2025!… und die Forderung lautet, ganz selbstverständlich, A13/E13 für alle. Ein verräterischer kleiner Schrägstrich, denn ich habe nicht das Gefühl, ohne ‘besonderes Treueverhältnis’, mit deutlich geringerer Rentenprognose, eine andere Arbeit als meine KuK zu leisten. Auch bei Konferenzen, Abitur und Zusatzjobs finde ich irgendwie keinen Unterschied. Vielleicht sollten die Angestellten einfach mal streiken gegen die eigenen Vertreter und deren rituellen Aufruf zum Warnstreik bei den nächsten Tarifverhandlungen, Streikziel: beachtet und nicht nur benutzt werden.
Aus dieser Forderung nach A13 mal wieder, ausgerechnet im komplett tarifvertraglich geregelten ÖD, einen Kampf gegen Geschlechtsdiskriminierung zu konstruieren ist Unsinn. Ob Friseur oder Friseurin, Grundschullehrerin oder -lehrer, das sind persönliche Berufsentscheidungen, bei der Angleichung waren immer die Ausbildungen und nicht Diskriminierungsbekämpfung das entscheidende, rational begründete Argument. Ich kenne einige Paare, die nach Kind beide ihre Stunden gleich reduziert haben, denn im ÖD zwingt nichts und niemand zu einem Modell 50% Frau/100% Mann, auch zweimal 75% kommt aufs Gleiche.

Simsalabim
1 Monat zuvor
Antwortet  vhh

Dann erklären Sie doch mal, warum es (für Sie?) in Ordnung ist, wenn die Gehaltsunterschiede bei A13 zwischen den Bundesländern einige hundert Euro ausmachen können. Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit?

Und wo in der freien Wirtschaft verdienen Berufe, ja Einzelpersonen, gleich? Das ist das sehr oft Verhandlungssache, wenn es von keinem Tarif geregelt ist. Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?

PS: Angestellte Lehrer streikten kaum, dort, wo sie es konnten. Jetzt sind sie überall zu wenige. Diese Aufrufe richten sich meistens an “die Anderen”, die es machen sollen und man selbst schaut zu.

vhh
27 Tage zuvor
Antwortet  Simsalabim

Auch wenn es niemand mehr liest,
1) habe ich nicht geschrieben, dass es bei A13 in Ordnung wäre, unterschiedlich zu zahlen. Böswilliges Missverstehen ist kein Beitrag.
2) Bei gleichen Tätigkeitsmerkmalen ist das Gehalt in jeder Branche mit Tarifvertrag identisch, sofern die Betriebe dabei sind. Im ÖD ist nahezu jedes Bundesland als AG an den Tarifvertrag gebunden, nebenbei gibt es im ÖD keine Einzelverhandlungen über den Arbeitsvertrag, was soll also diese Anekdote über ‘Verhandlungssache’?
3) Nicht streiken, ist das Vermutung oder Unterstellung oder doch ‘nur so allgemein mal’? An dieses Thema traut sich seit Jahrzehnten niemand heran, ich weiß, dass und wofür ich gestreikt habe: neben Prozenten u.a. für gerechtere Einstufungen untere Lohngruppen, überproportionale Erhöhung ErzieherInnen, Einstufung Sozialpädagogen, Tarifvertrag Azubis, Gleichstellung (A13) Grundschul- und SekI-Lehrkräfte. Dafür gab es dann, ebenfalls u.a., Abstriche beim Weihnachtsgeld, sinkenden Abstand zu den unteren Lohngruppen, steigenden zu A13, exakt Null Chance auf Beförderungsstellen (ja, es gibt auch E14…). Gestreikt habe ich, wie viele andere, trotzdem, alle zwei Jahre. Es geht auch nicht um die ach so streikunwilligen Angestellten, es geht eher darum, dass die reinen Beamtenverbände dieses Thema entdecken, die Angestellten sorgen seit Jahrzehnten dafür, dass es regelmäßig Lohnerhöhungen auch für sie gibt. Selber schuld, dass ihr zu wenige seid? Ganz schön frech, sich einfach zurückzulehnen.

Mika
27 Tage zuvor
Antwortet  vhh

Volle Zustimmung!

real_anka
26 Tage zuvor
Antwortet  Simsalabim

Das ist: whataboutism.

Schlaubi
1 Monat zuvor

Ich bin in dieser Frage uneins: Bei uns ist das Grundschulstudium ein Jahr kürzer als das Gymnasiallehramtsstudium. Damit können die Lehrkräfte für die Grundschule ein Jahr länger Bezüge an den Staat zahlen und erhalten damit ein höhere Rente. Ich kenne den finanziellen Unterschied nicht.
Ist das “fair”? Da die Geschlechterquote am Gymnasium sicherlich nicht ausgeglichen ist, handelt es sich dann bei meinem Punkt auch um eine “mittelbare Diskriminierung”?
Gleichzeitig sehe ich den wertvollen Dienst, welche die Lehrkräfte in den Grundschulen leisten und bin für eine angemessene Bezahlung. Das Thema trifft dann aber auch auf Erziehende zu, was in einem anderen Beitrag schon diskutiert wird.

antonialt686@gmail.com
1 Monat zuvor

Grundschule Hessen Klassenarbeit darf nicht rausgegeben werden, da Lehrerin nicht mehrfach neue erstellen will. Wir reden von Grundrechenarten
Berufliches Gymnasium
Jede Arbeit neu erstellen, da die Schüler die Arbeiten austauschen und von jedem Termin mindestens drei Versionen
So viel zur Gleichstellung

Mika
27 Tage zuvor

„ bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern den Eltern Einblick in die Unterrichtsarbeit der Schule geben und sie über die Leistungen der Schülerinnen und Schüler unterrichten.“

Das besagt Par. 32(1) der VGOSV Hessen, der sich auf schriftliche Arbeiten bezieht. Sie können Einsicht nehmen. Wo ist da jetzt das Problem?

antonialt686@gmail.com
1 Monat zuvor

Übrigens verfügen einige Berufsschullehrer über einen Abschluss an der Universität und wären nicht der PH
Bei der Polizei wird da definitiv unterschiedlich bezahlt, aber hier will man jetzt den Sozialismus

BH
1 Monat zuvor

Ganz einfach: Aufwertung der Lehrkräfte von Grund- und Hauptschule auf A13 und jene mit Universitätabschluss auf A14.

dickebank
1 Monat zuvor
Antwortet  BH

Sie glauben auch, dass GS-Lehrkräfte ihr Diplom von der Baumschule haben.
Ein Hochschulabschluss ist ein Hochschulabschluss, egal ob er an einer Hochschule oder einer Universität erworben worden ist.
Btw die RWTH ist eine Uni.

SuMA
1 Monat zuvor
Antwortet  BH

Ich bin Rektorin einer Grundschule in NRW – mit Universitätsabschluss und großer Verantwortung für meine Schule, mein Kollegium und die Kinder. Die Aufwertung der Lehrkräfte auf A13 ist ein richtiger und überfälliger Schritt. Doch während Lehrkräfte nun mit A13 bezahlt werden, wurden die Bezüge der Schulleitungen nicht angepasst. Damit verschwindet der Unterschied zwischen Leitung und Lehrkraft – bei deutlich höherer Verantwortung. Schulentwicklung, Personalführung, Krisenmanagement – all das bleibt an den Schulleitungen hängen, ohne entsprechende Anerkennung. Ist Schulleitung also bald wieder ein Ehrenamt? Wer gute Schulen will, muss auch gute und gerecht bezahlte Schulleitungen wollen.

Fräulein Rottenmeier
27 Tage zuvor
Antwortet  SuMA

Aber, aber…..Ministerin Feller war da doch eindeutig: Keine Erhöhung Richtung A15 wegst Klammer NRW-Kassen und ebenfalls keine Erhöhung der SL-Entlastung wegst Lehrkräftemangel…..

real_anka
26 Tage zuvor
Antwortet  BH

Noch einfacher: für Angestellte das gleiche Netto wie die treuen Bamten*!

SaJo
1 Monat zuvor

Und was ist mit den Fachlehrern in BW? Wir leisten auch die gleiche Arbeit und werden nach maximal A11 besoldet und das bei einer Wochenstunde mehr als unserer Kollegen. Auch sind viele Fachlehrer als Klassenlehrer oder Fachschaftsleiter eingesetzt.

Realist
1 Monat zuvor

“”Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland””

Denkbar schlechter Zeitpunkt für solche Forderungen.

B-W braucht das Geld für die darbende Autoindustrie, das Saarland für die notleidende Stahlindustrie und R-P … keine Ahnung, vielleicht für die Feste zum “Weinkönig des Jahres”?

Auf jeden Fall müssen IG Metall-Tarifverttäge quersubventioniert werden, da kann doch nicht so ein Lehrerlein daherkommen und Forderung stellen…

Martina
1 Monat zuvor

Leider ist es für mich, als in Berlin arbeitende, angestellte Grundschullehrkraft, noch immer so, dass ich nach E10 (Stufe 5) bezahlt werde. Ich bin 1990 mit meinem vierjährigen Fachschulstudium fertig geworden, dass ich in der ehemaligen DDR 1986 begonnen habe. Ich bin LUK- Lehrerin. Meine einjährige Qualifizierungsmaßnahme und die zusätzlich erlangte
Mathe- Lehrbefähigung, die dazu dienen sollten, höhergruppiert zu werden (lt. Senatsverwaltung), haben leider bis heute zu keiner Anerkennung geführt, was ich sehr traurig und enttäuschend finde. Ich wurde Jahr für Jahr hingehalten! Beschämend, nach 35,5 Jahren im Schuldienst!…und ich bin kein Einzelfall!

Mika
1 Monat zuvor
Antwortet  Martina

Was ist ein LUK-Lehrer?

Martina
29 Tage zuvor
Antwortet  Mika

Mika: LUK=Lehrer für die unteren Klassen, damals 1-4. Diese Lehrkräfte haben in der DDR auch nachmittags im Hort und in den Ferien gearbeitet. Gibt es so ja heute nicht mehr. Ich unterrichte an einer Grundschule in Berlin Deutsch, Mathematik, Kunst, Musik, Sachunterricht (bis 4) in den Klassenstufen 1-6.

Mika
29 Tage zuvor
Antwortet  Martina

Danke für die Info. Dann haben Sie am IfL Ihre Ausbildung gemacht?

Martina
28 Tage zuvor
Antwortet  Mika

Ja, genau.

NarGarzhvog
1 Monat zuvor

Ich habe im Kopf, dass Studien zur Arbeitszeit eine höhere Belastung bei Gymnasiallehrern festgestellt haben. Das Studium ist ebenfalls in vielen Fächern anspruchsvoller und im Schnitt länger. Es gibt also schon auch Argumente für einen Lohnabstand.

Alex
1 Monat zuvor
Antwortet  NarGarzhvog

Masterabschluss ist Masterabschluss, da muss auch gleich bezahlt werden. Ob da was fachlich anspruchsvoller ist, interessiert nicht. Ob jemand länger studiert als andere, ist ebenfalls nicht relevant. Gleicher Abschluss, gleiche Einstufung. Schade, dass diese wenigen Bundesländer damit immer noch durchkommen, dies zu ignorieren.

Mika
1 Monat zuvor
Antwortet  Alex

„Masterabschluss ist Masterabschluss, da muss auch gleich bezahlt werden.“

Wie, und das im Kapitalismus? Wo doch der Markt alles regeln soll, wollen Sie jetzt durchsetzen, dass nach Abschluss bezahlt wird? Facharbeiter alle dasselbe Gehalt, Masterabsolventen alle dasselbe, Bachelors auch? Ey, das ist krass! Aber ja, warum nicht.

Simsalabim
1 Monat zuvor

Wann fordert die GEW auch gleichen Lohn bzw. Gehalt für alle Lehrer bundesweit? Gilt da gleicher Lohn für gleiche Arbeit nicht? Warum? Weil es in München teurer ist als in Mölln? Aber die Gehaltsunterschiede bestehen ja nicht je nach Lebenshaltungskosten vor Ort, sondern einfach nur je nach Bundesland. In Bayern gibt es auch ländliche Regionen, in Schleswig-Holstein auch Großstädte. Damit können diese Unterschiede nicht gerechtfertigt werden, denn sie haben damit gar nichts zu tun!

Mika
1 Monat zuvor
Antwortet  Simsalabim

Und warum dann nicht gleichen Nettolohn für Angestellte und Beamte, wenn diese dieselbe Arbeit machen? Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!

real_anka
26 Tage zuvor
Antwortet  Mika

In NRW: Die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen verankert das Recht auf gleiche Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit in Artikel 24 Absatz 2, der besagt: „Für gleiche Tätigkeit und gleiche Leistung besteht ein Anspruch auf gleichen Lohn.“
Wie schön, dass Beamte* Bezüge und Angestellte ein Gehalt und keinen Lohn erhaltern.
Und schon muss nicht mehr gleich bezahlt werden.
Elegant, oder?

Lachnummer
28 Tage zuvor

Grundschule muss doch nichts können. Da kann ein 10 Klässler mit Nerven und kreativer Hampellei locker bestehen. Die müssen noch nicht mal mehr als zwei Sätze korrigieren.

Lera
26 Tage zuvor
Antwortet  Lachnummer

Sehr passender Nickname immerhin.

AvL
26 Tage zuvor
Antwortet  Lachnummer

Nomen est Omen

mississippi
26 Tage zuvor
Antwortet  Lachnummer

Na, dann bewerben Sie sich doch dort!