Offensichtlich kein Sex mit Schüler (wie von ihm behauptet): Lehrerin freigesprochen 

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NEUBRANDENBURG. Mehr als 20 Mal einvernehmlichen Sex wirft ein zum fraglichen Zeitpunkt noch minderjähriger Häftling einer ehemaligen JVA-Lehrerin vor. Vor Gericht strauchelt er. Die Anklage zieht den Stecker.

Das Gericht hat entschieden. Illustration: Shutterstock

Der Freispruch einer ehemaligen Lehrerin der Justizvollzugsanstalt (JVA) Neustrelitz in Mecklenburg-Vorpommern, der Sex mit einem jugendlichen Häftling vorgeworfen wurde, ist rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft zog ihre Berufung am zweiten Verhandlungstag eines Berufungsprozesses am Landgericht Neubrandenburg zurück. Ein Sprecher des Gerichts verwies auf die schwierige Beweislage. Es sei im Wesentlichen auf die Aussagen des im vermeintlichen Tatzeitraum 17-jährigen Häftlings als Hauptbelastungszeugen angekommen.

Das Amtsgericht Waren hatte die heute 43-Jährige 2024 vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eines Schutzbefohlenen freigesprochen. Schon damals waren Zweifel an der Aussage des jungen Mannes ausschlaggebend. Im damaligen Urteil war aber auch von teils grenzwertigem und unangemessenem Verhalten der Pädagogin die Rede. Den vorgeworfenen einvernehmlichen Sex sah es aber nicht als erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft hatte 14 Monate auf Bewährung beantragt und nach dem Freispruch Berufung eingelegt.

Pädagogin bestritt Vorwürfe – Zweifel an Zeugenaussage

Zum Auftakt des Berufungsprozesses vergangene Woche hatte der Mann, der aktuell wieder in der JVA inhaftiert ist, ungehalten reagiert, als ihn die Vorsitzende Richterin mit Widersprüchen in seinen Aussagen konfrontierte. Teils gerieten beide lautstark aneinander. Die Richterin wollte von ihm Details und genaue Zeitpunkte des Sex wissen, der nach seiner Aussage mehr als 20 Mal stattgefunden haben soll. Die Beantwortung fiel ihm sichtbar schwer.

Die Pädagogin bestritt die Vorwürfe. Sie habe sich in ihrer kurzen Zeit in der JVA unbeliebt gemacht, nicht nur bei den Häftlingen, etwa weil sie bei dem Zeugen für eine Haftraumdurchsuchung gesorgt hatte. Gefangene seien «nicht blöd» und wüssten, wie man einen Lehrer loswerde. Die Angeklagte war noch in ihrer Probezeit gekündigt worden. Die Sex-Vorwürfe gegen sie seien erst danach erhoben worden. News4teachers / mit Material der dpa

Prozess: Lehrerin, die im Justizvollzug arbeitete, bestreitet Sex mit jugendlichem Häftling

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