
Das Landgericht Ingolstadt hat einen Mann nach schweren Angriffen auf Personal in der Kita seines Sohnes auf Bewährung unter Auflagen auf freiem Fuß gesetzt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der heute 31-Jährige aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig ist. Es ordnete eine Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses an, setzte die Vollstreckung dieser Anordnung aber zur Bewährung aus, wie ein Gerichtssprecher erläuterte.
Ambulante Therapie und Medikamente
In der Bewährungszeit von vier Jahren muss der Mann demnach eine ambulante Therapie absolvieren und sich mit geeigneten Medikamenten versorgen lassen. Dem Mann wurde gefährliche Körperverletzung zur Last gelegt. Nach Einschätzung eines Sachverständigen geht bei korrekter Medikation aber keine Gefahr von dem Mann aus.
Der Mann soll im vergangenen Sommer mehrere Beschäftigte im Kindergarten seines Sohnes in Neuburg an der Donau brutal angegriffen und verletzt haben. Er soll die Opfer brutal geschlagen und teils auch getreten haben. Teils sollen sie Faustschläge ins Gesicht erhalten haben. Zudem soll der Mann nach den am Boden liegenden Pädagogen getreten haben. Sie mussten ärztlich behandelt werden.
Anlass der Gewalttat soll gewesen sein, dass der Vater nicht einverstanden war, wie die Erzieher nach einer Auseinandersetzung seines Sohnes mit einem anderen Kind reagiert hatten.
Der Mann wurde festgenommen und in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht. Die Tat löste eine Debatte über Konflikte zwischen Kita-Personal und Eltern aus (News4teachers berichtete). Diese gebe es immer wieder, wenn es um den Umgang zwischen oder mit den Kindern gehe, erläuterte damals die Gewerkschaft Verdi. Es sei jedoch entscheidend, wie diese Fälle gelöst würden. News4teachers / mit Material der dpa
Brutaler Angriff nach Streit in Kita: Vater schlägt Kita-Personal krankenhausreif








“Zudem soll der Mann nach den am Boden liegenden Pädagogen getreten haben.”
Da hilft dann wohl nur Notwehr… muss man aber rechtzeitig tun, bevor man am Boden liegt.
Sie sollten Psychater werden, Sie haben es echt drauf! ^^
Die strafrechtliche Schuldunfähigkeit führt natürlich dazu, dass von dem Täter auch zivilrechtlich nichts an Schmerzensgeld, Rente o.ä. zu holen ist (§ 827 BGB), mal abgesehen von dessen mutmaßlich ohnehin bestehender Vermögens- und Einkommenslosigkeit. Da den Geschädigten auch die Zusage einer lebenslangen Alimentierung durch den Arbeitgeber fehlt, ist ihnen besonders zu wünschen, keine dauerhaften Schäden davongetragen zu haben.
Wie üblich der freundliche Tipp: Raus aus dieser ehemals schönen Tätigkeit.
Wäre es nicht ein wenig nachhaltiger, eben hier Veränderung zu fordern, DASS Betroffene versorgt sind?
Aber keine Kita-Mitarbeiter*innen mehr, bis es keine psychischen Erkrankungen mehr gibt, ist wahrscheinlich auch ein (seltsamer) Plan…
“Wäre es nicht ein wenig nachhaltiger, eben hier Veränderung zu fordern, DASS Betroffene versorgt sind?”
Aber wenn nun “Raus aus dieser ehemals schönen Tätigkeit” die einzige Möglichkeit ist, “Veränderung zu fordern”, und zwar effektiv und in einer Sprache, die der Arbeitgeber auch versteht? Dann macht der Tipp “Raus hier!” doch durchaus Sinn! Und zwar mehr, als lediglich “Veränderung zu fordern”, ohne irgendwelche Konsequenzen anzudrohen oder umzusetzen… Abstimmung mit den Füßen wirkt halt am besten. Oder überhaupt als einziges.
Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen tun mir leid, ebenso die Kinder, die das Geschehen eventuell ansehen mussten.
Es muss zutiefst beunruhigend zu sein, davon abzuhängen, ob der Mann seine Medikamente nimmt – oder eben nicht.
Alles Gute den Beteiligten!
“Es muss zutiefst beunruhigend zu sein, davon abzuhängen, ob der Mann seine Medikamente nimmt – oder eben nicht.”
Jaja, die nächsten Gespräche werden garantiert unter ähnlichen Umständen ablaufen… (augenroll)
Rollen Sie ruhig weiter mit den Augen und denken Sie darüber nach, wie es der Familie ergehen wird, wenn dieser Mann vielleicht zu Hause ausrastet und Frau und Kinder krankenhausreif prügelt, weil ihm etwas nicht passt…
Dass sich jemand, der sich so verhält, nicht psychisch gesund sein kann, sollte doch klar sein.
Dennoch geht für mein Empfinden hier Täterschutz vor den Schutz möglicher Opfer.
Wer stellt sicher, dass er bspw. seine Medikamente regelmäßig nimmt? Was kann er noch machen, bis er irgendwann “untergebracht” (weggesperrt) wird?
“Dennoch geht für mein Empfinden hier Täterschutz vor den Schutz möglicher Opfer.”
Na zum Glück entschied das Gericht anders und droht mit Unterbringung, wenn der Mann seinen Auflagen nicht nachkommt. 😛
“Wer stellt sicher, dass er bspw. seine Medikamente regelmäßig nimmt? Was kann er noch machen, bis er irgendwann “untergebracht” (weggesperrt) wird?”
[Politikwitz hier einfügen]
“Na zum Glück entschied das Gericht anders und droht mit Unterbringung, wenn der Mann seinen Auflagen nicht nachkommt. ”
Lieber Rainer,
Im Bekanntenkreis hatten wir einen Jugendlichen mit Schizophrenie, der in eigener Wohnung im Haus der Großeltern gelebt hat.
Irgendwann hat er seine Medikamente nicht mehr genommen, niemand hat das gemerkt, und dann hat er schließlich nachts seine Großeltern im Schlaf getötet. Jetzt ist er “untergebracht”, was vorher ja nicht möglich war.
Es sagt doch einiges aus, dass Sie über sowas lachen können…
Ekelhaft, dieser perfide Täterschutz.
Ja, eine psychische Erkrankung kann u.U. dazu führen, dass die “Reiszschwelle” gehemmt ist, jemand also schneller aggresiv reagiert. Die Person würde dann zum Beispiel emotionaler auf eine Meinungsverschiedenheit reagieren als eine gesunde Person, vielleicht verbal ausfällig werden oder wenn es ganz hart kommt auch im Affekt vielleicht jemanden schubsen.
Ich habe aber noch nie von einer psychischen Erkrankung gehört, die einen grundsätzlich gesetzestreuen, friedfertigen und anständigen Menschen dazu bringt, auf auf dem Boden liegende Menschen einzutreten.
Was ist das für ein Rechtsverständnis, wo ein solches gewaltvolles und menschenverachtendes Verhalten straffrei bleibt, während die Opfer eventuell ein ganzes Leben an den Folgen des Übergriffes leiden müssen?
“Ich habe aber noch nie von einer psychischen Erkrankung gehört…” Wir vermuten, dass Sie keine Psychiaterin sind und auch sonst wenig Ahnung von psychischen Erkrankungen haben. Wir haben schon davon gehört (ohne hier sonderlich kompetent zu sein) – Gerichte auch. Deshalb prüfen sie ja die Schuldfähigkeit eines Angeklagten.
Wir staunen, wie flott manche Menschen für kurzen Prozess plädieren (vermuten aber, dass sie dann doch eine Prüfung der individuellen Umstände gutheißen würden, wenn sie dann selbst mal unter Anklage stünden). Warum allerdings – trotz erwiesener Schulunfänhigkeit – keine Einweisung in eine Psychiatrie erfolgt, können auch wir nicht nachvollziehen.
Herzliche Grüße
Die Redaktion
Weder plädiere ich für kurzen Prozess, noch bemängele ich die meines Erachtens sehr positive Tatsache, dass im deutschen Strafrecht persönliche Umstände mitbedacht werden und Gewicht haben. Ich wundere mich sehr, wie sie darauf kommen, mir dies zu unterstellen und somit geradezu “kurzen Prozess” mit mir machen. 😉 .
Und auch, wenn ich tatsächlich keine Psychaterin bin, habe ich sehr wohl eine gewisse Kompetenz und Lebenserfahrung hinsichtlich psychischer Erkrankungen.
Warum schreiben Sie dann solchen Käse? Herzliche Grüße Die Redaktion
Es kann beispielsweise bei paranoiden Psychosen vorkommen, dass sich der Kranke so bedroht fühlt, dass er ” präventiv ” vorgeht, um sich oder Angehörige zu “beschützen”
Ja, es kann vorkommen, muss aber nicht (ebenso wie bei jedem anderen Mensch). Weil gewalttätiges Verhalten kein Merkmal paranoider Psychosen ist.
Der mit weitem Abstand überwiegende Anteil an Menschen, die an paranoiden Psychosen leiden neigt nicht zu Gewaltausbrüchen.
Wenn ein Mensch mit paranoider Störung gewalttätig wird, liegt die Ursache für seinen Hang zur Gewalt nicht in der Erkrankung.
Wo ist IHR Rechtsverständnis, ein Gerichtsurteil (falsch) nach Ihrer Phantasie auszulegen und darüber herumzuheulen, psychisch Kranke sollten verurteilt werden, als wären sie nicht krank?
Aber wegen mir. Ab mit Ihnen auf die Straße. Fordern Sie lebenslange Haft ohne Bewährung für Autofahrer*innen mit (Rest-)Alkhol im Blut! Was haben diese gewissenlosen quasi-Mörder noch in unserer Öffentlichkeiz zu suchen? Und Hakenkreuze an Schulen? Lebenslang! Antisemitismus, während die Person eine PoC ist? Wahrscheinlich Todesstrafe, wenn die Glück hat XD
Der Vorfall war schlimm, es ist krass, wie Sie diesen Vorfall dazu missbrauchen, nur weil Ihre persönlichen Rachephantasien gegen psychisch Kranke nicht erfüllt wurden..
???
Wie geht es dem Kind des Vaters in seiner Familie? Ist es in Sicherheit? Was hat es bereits erlebt, als der Vater noch keine Medikamente genommen hat? Ist das Jugendamt und eine sozialpädagogische Fachkraft dort mehrmals pro Woche aktiv? Warum wurde dieses Kind und sein Wohlergehen bisher nicht erwähnt?
Wer prüft, ob der Vater die Medikamente täglich so einnimmt, wie diese verordnet wurden? Hat er dafür einen Pflegedienst, der die Medikamente verabreicht und darauf achtet, dass diese geschluckt werden?
Wie geht es den zusammengeschlagenen Opfern aus der Kita? Haben sie bleibende körperliche und/ oder psychische Schäden? Bekommen sie finanzielle Unterstützung beispielsweise für möglicherweise notwendig gewordenen Zahnersatz? Was passiert mit ihnen, falls sie nach diesem brutalen Überfall nicht mehr in ihrem Beruf arbeiten könnten und finanzielle Einbußen hätten?
Fragen über Fragen.
Die Antworten auf diese interessanten Fragen würden mich auch sehr interessieren. Aber ich fürchte, dass es die nicht geben wird (zumindest nicht öffentlich).