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Erst dem Druck der AfD nachgegeben, dann vor Gericht zurückgezogen: Wie sich das Schulamt im Fall Heckel vor der Verantwortung drückt

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STENDAL. Ein Lehrer kritisiert auf Nachfrage eines Schülers die AfD und erhält dafür eine Abmahnung. Als er sich dagegen vor Gericht wehrt, zieht das Landesschulamt Sachsen-Anhalt die Abmahnung zurück – kurz vor dem Verhandlungstermin. Das Bildungsministerium spricht von einer sachgerechten Entscheidung, die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) dagegen von einer vertanen Chance. Denn nun bleibt ungeklärt, ob die Schulaufsicht überhaupt berechtigt war, gegen den Pädagogen vorzugehen. Der Fall wirft damit erneut die Frage auf, wie viel Rückhalt Lehrkräfte erwarten können, wenn sie im Unterricht zu demokratiefeindlichen Positionen Stellung beziehen.

Max Heckel unterrichtet an einer Sekundarschule in Stendal. Neben seinem Lehrerberuf ist er Musiker und tritt mit seiner Band „Nobody Knows“ in Sachsen-Anhalt auf. Foto: privat

Das Landesschulamt Sachsen-Anhalt hat die Abmahnung gegen den Lehrer Max Heckel zurückgenommen. Damit entfällt die für November vorgesehene Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Magdeburg. Eine gerichtliche Entscheidung darüber, ob die Schulaufsicht den Pädagogen wegen seiner Äußerungen über die AfD abmahnen durfte, wird es in diesem Verfahren nicht geben. Die GEW Sachsen-Anhalt bedauert das ausdrücklich.

„Rechtlich mag die Rücknahme nicht angreifbar sein und vielleicht ist sie auch üblich. Doch gerade in diesem Fall hätten wir uns diese ‚Einsicht‘ nicht gewünscht, sondern ein klärendes gerichtliches Urteil“, erklärt die GEW-Landesvorsitzende Eva Gerth.

Dabei ist der Rückzug der Schulaufsicht keineswegs gleichbedeutend mit einer öffentlichen Korrektur ihrer ursprünglichen Entscheidung. Das Bildungsministerium Sachsen-Anhalt bezeichnet die Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte gegenüber der taz als „konsequent und sachgerecht“. Ein Sprecher verweist darauf, dass Abmahnungen durch Zeitablauf generell an Bedeutung für das Arbeitsverhältnis verlören. Eine feste Frist, nach der eine Abmahnung automatisch entfernt werden müsste, gibt es allerdings nicht. Ob die Rücknahme mit dem bevorstehenden Gerichtstermin zusammenhängt, ließ das Ministerium gegenüber der Zeitung offen.

Damit bleiben Fragen: Warum hat das Landesschulamt die Abmahnung ausgerechnet kurz vor der Verhandlung zurückgenommen? Und warum hat es eine Entscheidung, die es zunächst für gerechtfertigt hielt, nicht vor Gericht verteidigt?

Der Fall reicht zurück in die Zeit nach der Bundestagswahl im Februar 2025. Heckel unterrichtet an der Comenius-Schule in Stendal. Als ein Schüler ihn fragte, ob er die AfD gewählt habe, antwortete er mit Nein und erläuterte seine Gründe. Dabei sprach er unter anderem über die Steuerpolitik der Partei, ihre Positionen zur sogenannten Remigration und Äußerungen des Thüringer AfD-Politikers Björn Höcke zur Inklusion. Nach eigener Darstellung äußerte er dabei auch, wer die AfD wähle, sei entweder sehr reich, frei von Moral oder nicht bei klarem Verstand. Zur Veranschaulichung zeigte er den Schülerinnen und Schülern auch eine Grafik zu den wirtschaftspolitischen Folgen der Steuerpläne verschiedener Parteien.

Nach dem Gespräch beschwerten sich Eltern zweier Schüler bei der Schule. Wer die AfD über den Vorgang informierte, konnten Recherchen von ZDF frontal nicht klären. Der AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund erklärte, Eltern hätten sich an ihn gewandt. Bemerkenswert ist, dass Siegmunds Ehefrau Julia als pädagogische Mitarbeiterin an Heckels Schule arbeitet. Eine Beteiligung seiner Frau an der Weitergabe der Informationen bestritt Siegmund ausdrücklich.

Die AfD brachte schließlich eine Dienstaufsichtsbeschwerde auf den Weg; nach Recherchen von ZDF frontal hatte sich Siegmund dabei persönlich eingeschaltet. Das Landesschulamt sprach daraufhin eine Abmahnung aus, weil Heckel nach dessen Auffassung im Unterricht nicht hinreichend zwischen Tatsachen und persönlichen Bewertungen unterschieden habe. Der Lehrer wies den Vorwurf zurück und erhob Klage vor dem Arbeitsgericht Magdeburg.

„Die AfD hat den ursprünglich berechtigten Terminus ,Neutralität‘ vollkommen pervertiert. Sie will damit die Abwesenheit von Kritik an der AfD erreichen. Und das ist grundsätzlich falsch“

Heckel hatte seine Haltung auch öffentlich verteidigt. In einem Interview mit dem ZEITmagazin erklärte er, die Verpflichtung von Lehrkräften zur Verfassungstreue dürfe nicht mit einem vermeintlichen Gebot verwechselt werden, demokratiefeindliche Positionen unkommentiert stehen zu lassen. Mit Blick auf die AfD sagte er: „Vor ihr zu warnen, ist kein Nice-to-have, sondern unsere Pflicht.“

Er kritisierte insbesondere den politischen Gebrauch des Neutralitätsbegriffs. „Die AfD hat den ursprünglich berechtigten Terminus ,Neutralität‘ vollkommen pervertiert. Sie will damit die Abwesenheit von Kritik an der AfD erreichen. Und das ist grundsätzlich falsch.“

Heckel wollte deshalb nicht nur die Abmahnung aus seiner Personalakte entfernen lassen, sondern eine gerichtliche Entscheidung über ihre Rechtmäßigkeit erreichen. Nach einem Bericht der taz hatte das Landesschulamt bereits zuvor angeboten, die Abmahnung im Rahmen eines Vergleichs zu streichen. Heckel lehnte das Angebot ab, weil er auf eine gerichtliche Klärung setzte. Mit der nun erfolgten einseitigen Rücknahme entfällt diese Möglichkeit in dem anhängigen Verfahren.

Genau darin sieht die GEW das Problem. „Ein Urteil hätte möglicherweise für alle Klarheit schaffen können: darüber, was Lehrkräfte sagen dürfen und wann sie eingreifen müssen – etwa bei rassistischen oder menschenfeindlichen Äußerungen. Es hätte auch geklärt, was es mit der von der AfD eingeforderten vermeintlichen Neutralität tatsächlich auf sich hat. Schade, dass diese Chance auf Klarheit vertan wurde“, erklärt Gerth. News4teachers 

„Ich werde jetzt einen Präzedenzfall dafür schaffen, dass Lehrer sich im Unterricht gegen Rechtsextremismus positionieren dürfen“

 

 

 

 

 

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5 Kommentare
xxx
5 Stunden zuvor

Das Land wollte wohl unbedingt wegen der unabsehbaren Konsequenzen in anderen Fällen einen Prozess mit einem völlig ungewissen richterlichen Urteil vermeiden.

Lera
2 Stunden zuvor
Antwortet  xxx

Schulämter wollen Urteile ganz grundsätzlich vermeiden, das würde ja Regeln transparent und nachvollziehbar machen… Wo kämen wir da hin? Die tradierte „Arbeit“ basiert auf Ausführungsbestimmungen, deren Ringbuch gewordene Sperrigkeit in Wahrheit kaum jemand versteht. Hören-Sagen, Amtsflurgespräche und wohl gehütete Mythen, die von Leitung zu Leitung weitergegeben werden sind die Folge. Und diese Praxis dauert schon ein paar Jährchen. Da will sich wirklich niemand erwischen lassen.

Xxx
2 Stunden zuvor
Antwortet  Lera

Aus demselben Grund verzögert sich die echte Arbeitszeiterfassung auch so sehr.

mama51
3 Stunden zuvor

Es zeigt sich deutlich „die Feigheit“ vor dem vermeintlichen Feinde…“Bloß nicht
-unangenehm- auffallen!“
Damit wurde die „Fürsorgepflicht“ (?hä?) des AG in Teilen ad Absurdum geführt 🙁

Schotti
3 Minuten zuvor

Im Artikel steht, dass das Landesschulamt die Abmahnung zuerst für gerechtfertigt hielt. Das stimmt so nicht, denn der jetzige Rückzug zeigt ja eindeutig, dass man sich von Anfang an darüber bewusst war, rechtswidrig zu handeln. Man hatte lediglich darauf spekuliert, mit dieser Entscheidung irgendwie durchzukommen.