KÖLN. Im Schadenersatz-Prozess zwischen einem früheren Förderschüler und dem Land Nordrhein-Westfalen will das Land die Entscheidung des Gerichts akzeptieren. «Wir werden nicht in Berufung gehen», sagte ein Sprecher der zuständigen Kölner Bezirksregierung auf Anfrage.
Damit dürfte das Urteil des Kölner Landgerichts von Mitte Juli rechtskräftig werden, wonach der junge Mann Anspruch auf Entschädigung hat. Er war jahrelang zu Unrecht auf eine Förderschule für geistige Behinderung geschickt worden. Laut Urteil hat das Land seine Amtspflichten verletzt, weil es den Förderbedarf nicht regelmäßig überprüft hatte.
Damit hafte das Land für die fehlerhafte Beschulung des heute 21-Jährigen, entschied das Gericht. Wie hoch die Entschädigung ausfallen wird, ist noch unklar. Dazu wollte die Kammer eine weitere Beweisaufnahme durchführen, wenn das Grundurteil rechtskräftig ist. Unter anderem solle festgestellt werden, welche konkreten psychischen Folgen der Besuch der falschen Schule für den Kläger hatte, hieß es bei der Urteilsverkündung im Juli.
Der junge Mann hatte Schadenersatz und Schmerzensgeld in Höhe von insgesamt rund 60.000 Euro gefordert. Durch den erzwungenen Besuch der Förderschule für geistige Entwicklung seien ihm Chancen verbaut worden – unter anderem die Möglichkeit, früher seinen Hauptschulabschluss zu machen und mit 16 Jahren eine Ausbildung zu beginnen. Später hatte er den Hauptschulabschluss auf einem Berufskolleg nachgeholt – als einer der Klassenbesten. dpa