GEW fordert Entschädigung für Betroffene des Radikalenerlasses

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GÖTTINGEN. Vor 40 Jahren, im Frühjahr 1972, wurde der Radikalenerlass in Kraft gesetzt. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat aus diesem Anlass eine Resolution verabschiedet, in der die Rehabilitation und die Entschädigung der Betroffenen gefordert werden.

Der Radikalenerlass und die darauf beruhende Politik der Berufsverbote sei eine falsche Entscheidung gewesen, die eine verhängnisvolle gesellschaftliche Entwicklung in Gang gesetzt habe, heißt es in der vom Hauptvorstand beschlossenen Erklärung. „Die Politik der Berufsverbote richtete sich gegen gesellschaftliche Alternativen zum kapitalistischen Wirtschafts- und Gesellschaftssystem und versuchte, diese zu kriminalisieren. Die Politik der Berufsverbote führte zu einer Gesinnungsschnüffelei, die Millionen Menschen betraf und verbreitete ein Klima der politischen Einschüchterung. Die Politik der Berufsverbote war und ist verfassungswidrig. „Die GEW unterstützt die Forderung, die auf dem Radikalenerlass gründenden Akten dem Verfassungsschutz zu entziehen und sie an das Bundesarchiv weiterzuleiten, um sie den Betroffenen und der Wissenschaft zugänglich zu machen. Die Gewerkschaft fordert die Bundesregierung auf, die sogenannte „Extremismusklausel“ unverzüglich zu streichen. Sie sieht vor, dass nur Antragsteller Bundesfördermitteln aus dem Titel „Maßnahmen für Extremismusprävention“ des Bundesfamilienministeriums bekommen können, die zuvor ein schriftliches Bekenntnis zur „freiheitlich demokratischen Grundordnung“ abgegeben haben.

Die GEW kritisiert, „dass verantwortliche politische Kräfte weiterhin den Eindruck zu vermitteln suchen, die ‚Feinde der Demokratie‘ stünden links. In diesem Zusammenhang diente die Berufsverbotepolitik schon immer der Blindheit auf dem rechten Auge“. Ihre eigenen Unvereinbarkeitsbeschlüsse von 1973 hat die Gewerkschaft bereits 1989 gestrichen – trotzdem bittet sie nun „die davon Betroffenen um Entschuldigung“.

Der Radikalenerlass hatte in den 70er Jahren 2.200 Disziplinarverfahren, mindestens 1.100 Ablehnungen von Bewerbern sowie 265 Entlassungen aus dem öffentlichen Dienst zur Folge.

Zum Bericht: „Schüler Union: Lehrer sollen Parteimitgliedschaft offenlegen“

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