Vergleich vor Gericht: Salafist darf nicht mehr unterrichten

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DÜSSELDORF. Im Kündigungsverfahren zwischen einem Elektrotechnik-Lehrer aus Duisburg dem Kontakte zu Al Kaida nachgesagt werden, einigen sich die Parteien auf einen Vergleich.

Ein wegen salafistischer Ansichten fristlos gekündigter Berufsschullehrer aus Duisburg wird nicht in den Schuldienst zurückkehren. Beide Parteien hätten sich im Kündigungsschutzverfahren auf einen Vergleich geeinigt, teilte das Düsseldorfer Arbeitsgericht mit. Zum Inhalt des Vergleichs sei Stillschweigen vereinbart worden. «Die Kündigung hat Bestand», hieß es lediglich aus der Düsseldorfer Bezirksregierung.

Der mutmaßliche Salafist war vom NRW-Verfassungsschutz als islamistischer Prediger eingestuft worden. Er hatte monatelang an einer Berufsschule in Duisburg unterrichtet. Dem Mann werden auch Kontakte zum Terror-Netzwerk Al Kaida und anderen Islamisten nachgesagt. Er sei schon seit 2001 im Visier der Sicherheitsbehörden, hatte der NRW-Verfassungsschutz mitgeteilt. Der entlassene Lehrer gelte als «Protagonist der salafistischen Szene» und gehöre zu den Gründungsmitgliedern des «Islamischen Zentrums Münster».

Eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor der Einstellung von Lehrern gibt es in NRW nicht mehr. Im polizeilichen Führungszeugnis fanden sich keine Einträge, eine Verpflichtungserklärung auf die Werte des Grundgesetzes hatte der Mann unterschrieben. dpa

(27.11.2012)

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