Rechtswidrige Honorarverträge: Land und Schulen sollen sich Renten-Nachzahlung teilen

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HANNOVER. Niedersachsens Landesregierung will aktuelle Nachzahlungsforderungen der Rentenversicherung wegen rechtswidriger Honorarverträge an Schulen zu Zweidritteln übernehmen. Den Rest sollten die betroffenen Schulen zahlen, teilte Kultusministerin Frauke Heiligenstadt (SPD) mit. Bisher habe es 20 Nachforderungsbescheide im Gesamtbetrag von 1,25 Millionen gegeben. Vorsorglich sei dagegen Klage eingereicht worden.

Zur Zeit werden mehr als 20 000 derartige Verträge geprüft. Am Vortag hatte die Lehrergewerkschaft GEW gefordert, das Land müsse diese Beträge pauschal übernehmen. In einigen Kommunen würden Schulen wegen Forderungen und Säumniszuschlägen von bis zu 75 000 Euro überlegen, ob sie das Nachmittagsangebot fast vollständig abbauen.

Heiligenstadt kündigte zudem an, arbeitsrechtlich bedenkliche Kooperationsverträge an Ganztagsschulen anzupassen. Dabei geht es um die bisherige Praxis von Schulen, beim Land angestellte pädagogische Mitarbeiter am Nachmittag bei Kooperationspartnern Betreuungsaufgaben übernehmen zu lassen. Durch eine Aufstockung der Landesmittel soll der Ganztagsbetrieb an den Schulen auch nach den Sommerferien gesichert werden. Die pädagogischen Mitarbeiter wären weiter tätig, hätten aber kein Arbeitsverhältnis mehr mit den Kooperationspartnern.

Die Mitarbeiter sollten in einem Rundschreiben über die arbeitsrechtlich relevanten Änderungen informiert werden. Befürchtungen von Schulleitern vor weiteren Belastungen seien ungerechtfertigt. «Sie werden keine Mehrbelastung haben.» Angaben zur Höhe der Mittelaufstockung des Landes für die Betreuer machte die Ministerin nicht. dpa

(12.6.2013)

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