Gericht: Nach Geschlechtern getrennter Unterricht ist keine Diskriminierung

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BERLIN. Schüler in Berlin dürfen nach Geschlechtern getrennt unterrichtet werden. Das Verwaltungsgericht Berlin wies einen Antrag von Eltern ab, die in einem separaten Sportunterricht für Jungen und Mädchen eine «nicht gerechtfertigte Diskriminierung» und die Verfestigung von Rollenklischees sahen.

Unterricht für Jungen und Mädchen getrennt? Ist erlaubt, urteilte ein Berliner Richter. Foto: Carlo Schrodt / pixelio
Unterricht für Jungen und Mädchen getrennt? Ist erlaubt, urteilte ein Berliner Richter. Foto: Carlo Schrodt / pixelio

Da es bislang keine einheitliche und unangefochtene Auffassung zur pädagogischen Wertigkeit gebe, sei ein gemeinsames Schulsystem nicht zwingend, heißt es in dem jetzt veröffentlichten Urteil. Dass die Eltern eine andere pädagogische Auffassung hätten, verschaffe ihnen keinen Anspruch darauf, dass sich die Schule dieser Ansicht auch anzuschließen habe.

Die beiden acht und zwölf Jahre alten Töchter der Antragsteller besuchen eine Schule in Berlin-Zehlendorf und werden im Fach Sport zusammen mit anderen Schülerinnen getrennt von den Jungen unterrichtet. dpa

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