Datenschützer: Vorsicht bei Zeugnis-Aktionen im Handel

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STUTTGART. Tolle Rabatte für viele Einser und Zweier im Zeugnis? Wenn Schüler aus ihren guten Noten bei den diversen Zeugnis-Aktionen des Einzelhandels Profit schlagen wollen, ist aus Sicht des Datenschutzes Vorsicht geboten. Trotz aller Freude über die guten Noten und die vielerorts eingeräumten Rabatte, dürfe der Datenschutz nicht aus den Augen verloren werden, warnte der Landesbeauftragte Jörg Klingbeil in Stuttgart.

So dürften die Unternehmen die Zeugnisse zum Nachweis der Noten weder kopieren noch einscannen – zumal es sich «um höchstsensible personenbezogene Daten handelt und hierfür datenschutzrechtlich keine Erforderlichkeit besteht». Auch benötigten Schüler unter 14 Jahren für die Teilnahme an diesen Aktionen stets die Einwilligung ihrer Eltern. Zulässig sei allein das Notieren von Vor- und Nachname des Schülers sowie der Anzahl an Einsen und Zweien. dpa

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