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KI-Brille im Klassenzimmer: Schüler darf sie trotz Verbots der Schule weitertragen – jetzt fordern die Philologen Konsequenzen

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MÜNCHEN/WIEN. Eine Brille, die unbemerkt filmen, Gespräche aufzeichnen und mithilfe Künstlicher Intelligenz Informationen liefern kann, stellt Schulen vor neue Probleme. Ein Rechtsstreit in Österreich zeigt, wie schwierig es für Lehrkräfte und Schulleitungen werden kann, gegen solche Geräte vorzugehen. Obwohl die Schule die Brille verboten hat und sich Lehrkräfte sowie Mitschüler überwacht fühlen, darf ein Jugendlicher sie weiterhin im Unterricht tragen. Ein Gericht hob seinen Schulausschluss auf, weil ihm keine unerlaubten Aufnahmen nachgewiesen werden konnten. Der Bayerische Philologenverband (bpv) fordert ein grundsätzliches Verbot von KI-Brillen an Schulen.

Corpus Delicti (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock / Alexander Fedosov

„Die Gefahr, unbemerkt gefilmt zu werden, ist nicht neu, hat aber mit der aktuellen technischen Raffinesse eine neue Dimension erreicht. Die smarten Brillen haben zwar offiziell LEDs verbaut, die anzeigen, dass sie aufnehmen. Diese lassen sich aber abkleben oder gar ausbauen“, erklärt der bpv-Vorsitzende Michael Schwägerl. „Das Gefühl, jederzeit aufgenommen werden zu können, sorgt bei Schülern und Lehrkräften gleichermaßen für Unwohlsein. Das hat immense, negative Folgen für das Unterrichtsgeschehen und das Zusammenleben in der Schule. Wir brauchen daher klare, präventive Entscheidungen! Es ist sonst nur eine Frage der Zeit, bis smarte Brillen zu einem Alltagsproblem werden.“

Ausgangspunkt der Debatte ist ein Schüler, der seit Dezember 2025 mit einer Smartbrille des Facebook-Mutterkonzerns Meta zum Unterricht an einem Wiener Gymnasium erscheint. Die äußerlich unauffälligen Geräte verfügen über eine Kamera, ein Mikrofon und KI-Funktionen.

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Wie der österreichische Standard berichtet, löste die Brille an der Schule erhebliche Verunsicherung aus. Lehrkräfte und Mitschülerinnen und Mitschüler befürchteten, ohne ihr Wissen gefilmt oder aufgenommen zu werden. Einige wandten sich schriftlich an die Bildungsdirektion. Andere veränderten nach Angaben der Elternvertretung ihr Verhalten im Unterricht.

Ein Lehrer berichtete der Zeitung, dass er seinen Klassenraum seit Monaten nur noch „mit ungutem Gefühl und mit flauem Magen“ betrete. Die Vorsitzende des Elternvereins, Katharina Stiassny, schilderte, Schülerinnen und Schüler meldeten sich seltener und verzichteten teilweise darauf, vor der Klasse zu sprechen. So hätten mehrere Jugendliche die Möglichkeit ausgeschlagen, ihre Noten durch ein Referat zu verbessern, weil sie befürchteten, dabei gefilmt zu werden.

„Sind wir die, die jetzt immer beweisen müssen, ob etwas vorgetäuscht wurde oder nicht?“

Die Schule reagierte mit einem Verbot von Smartbrillen in ihrer Hausordnung. Der betreffende Schüler hielt sich jedoch nicht daran. Es folgten mehrere Suspendierungen, teilweise für mehrere Wochen. Schließlich wurde der Jugendliche von der Schule ausgeschlossen. Seine Eltern klagten dagegen – und bekamen vor dem österreichischen Bundesverwaltungsgericht recht.

Das Gericht hob den Schulausschluss auf, weil die Schule beziehungsweise die Bildungsdirektion nicht nachweisen konnte, dass der Jugendliche tatsächlich unerlaubte Aufnahmen angefertigt hatte. Die Sorgen der Mitschülerinnen und Mitschüler sowie der Lehrkräfte wurden zwar berücksichtigt. Ein Verhalten, das lediglich Unbehagen auslöse, reiche für einen Schulausschluss jedoch nicht aus. Eine solche Maßnahme dürfe nur „auf Grundlage konkreter, festgestellter Tatsachen“ erfolgen.

Eine Besonderheit des Falls: Der Schüler leidet nach Angaben des Kurier unter einer Aufmerksamkeitsstörung. Seine Eltern legten eine ärztliche Bestätigung vor, wonach das Tragen der konkreten Brille für ihn im Schulalltag notwendig sei. Eine abschließende interdisziplinäre fachärztliche Überprüfung dieser Notwendigkeit erfolgte nach Darstellung des bpv nicht.

Das Gericht entschied allerdings nur über den Schulausschluss, nicht über die grundsätzliche Zulässigkeit von Smartbrillen im Unterricht.

Wie schwierig die Situation ist, verdeutlicht Elternvertreterin Stiassny. „Wie soll die Schule überhaupt Beweise vorlegen?“, fragte sie gegenüber dem Standard. „Die Schule hat kein Recht, Handys oder Brillen zu kontrollieren.“

Zwar sollen Kontrollleuchten an den Smartbrillen von Meta anzeigen, wenn Aufnahmen angefertigt werden. Diese sind jedoch vergleichsweise klein und können nach Angaben von Kritikern leicht übersehen, abgedeckt oder technisch entfernt werden. Ob tatsächlich gefilmt wird, lässt sich deshalb von außen nicht zuverlässig feststellen.

Der Datenschutzexperte Thomas Lohninger von der österreichischen Organisation epicenter.works sieht das Problem ohnehin nicht allein in möglichen Aufnahmen. Schon die Anwesenheit einer Kamera könne das Verhalten der Menschen verändern, selbst wenn diese gar nicht eingeschaltet sei. Gerade an sensiblen Orten wie Schulen sei das problematisch. Er fordert deshalb ein Verbot solcher Geräte in besonders geschützten Bereichen.

Hinzu kommen mögliche Täuschungsversuche bei Prüfungen. Smartbrillen können mithilfe Künstlicher Intelligenz Informationen bereitstellen, ohne dass die Nutzung für Außenstehende unmittelbar erkennbar sein muss. Der österreichische Lehrer und KI-Experte Bernhard Gmeiner warnte gegenüber dem Standard, dass damit auch Präsenzprüfungen zunehmend schwieriger zu kontrollieren seien. Bereits heute müssten Lehrkräfte darauf achten, dass Schülerinnen und Schüler keine Smartphones, Smartwatches oder versteckten Kopfhörer verwendeten.

Gmeiner befürchtet, dass sich dadurch auch das Verhältnis zwischen Lehrkräften und Lernenden verändert. „Sind wir die, die jetzt immer beweisen müssen, ob etwas vorgetäuscht wurde oder nicht?“, fragte er.

„Schule muss ein sicherer Ort für alle sein — dafür brauchen wir die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen!“

Inzwischen beschäftigt der Fall die österreichische Politik. Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) lässt prüfen, wie ein grundsätzliches Verwendungsverbot für Smartbrillen und ähnliche Geräte an Schulen rechtlich und organisatorisch umgesetzt werden könnte.

Das Ministerium teilt die Bedenken der Schule: Ohne Mitwirkung der betroffenen Schüler lasse sich eine unerlaubte Aufnahme kaum nachweisen. Ein wirksamer Schutz der Persönlichkeitsrechte anderer Beteiligter sei deshalb nicht gewährleistet.

Die Bildungsdirektion hat deshalb eine außerordentliche Revision gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erhoben. Wird diese zugelassen, muss sich der österreichische Verwaltungsgerichtshof mit dem Fall befassen.

Nach Angaben des Bildungsministeriums handelt es sich zudem nicht um ein isoliertes Problem. Mehrere Datenschutzbeauftragte im Bildungsbereich hätten bereits auf den bedenklichen Einsatz von Smartbrillen hingewiesen. Auch über Täuschungsversuche mit solchen Geräten sowie mit versteckten In-Ear-Kopfhörern werde aus Schulen berichtet. Lehrkräfte sollen deshalb künftig einen wirksamen rechtlichen Handlungsrahmen erhalten, um unerlaubte Aufnahmen und Schummelversuche unterbinden zu können.

Auch die Vergleichbarkeit schulischer Leistungen sieht der bpv gefährdet: Ob Schülerinnen und Schüler während einer Prüfung KI-Funktionen ihrer Brille nutzen, sei kaum nachweisbar.

Schwägerl fordert deshalb, nicht erst auf konkrete Vorfälle zu warten: „Die negativen Folgen entstehen, ob aufgenommen wird oder nicht. Solche smarten Brillen haben in Schulen grundsätzlich nichts verloren. Schule muss ein sicherer Ort für alle sein — dafür brauchen wir die nötigen rechtlichen Rahmenbedingungen!“ News4teachers

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