Vorbild NRW: Jetzt klagen auch in Niedersachsen die Beamten auf höhere Bezüge

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Aktueller Bericht zu den Verhandlungsergebnissen hier.

DÜSSELDORF/HANNOVER. Showdown in Düsseldorf: Dort standen gestern abend nach einem Bericht der „Rheinischen Post“ die letzte Verhandlungsrunde über eine Erhöhung der Bezüge von Lehrern und anderer höherer Beamter an, nachdem die Landesregierung mit ihren geplanten Reallohnkürzungen ab A11 vor dem Verfassungsgerichtshof gescheitert war. Das Ergebnis soll heute vormittag verkündet werden. Das Modell macht offenbar Schule: Auch in Niedersachsen wollen die Beamten auf höhere Bezüge klagen – und zwar gleich vor dem Bundesverfassungsgericht.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe - hier ein Foto von 1989 mit dem späteren Bundespräsidenten Roman Herzog (4. v. l.) - muss nun über die Beamtenbesoldung in Niedersachsen entscheiden. Foto: Bundesarchiv / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe – hier ein Foto von 1989 mit dem späteren Bundespräsidenten Roman Herzog (4. v. l.) – muss nun über die Beamtenbesoldung in Niedersachsen entscheiden. Foto: Bundesarchiv / Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0)

Laut „Rheinischer Post“ zeichnete sich bei den Verhandlungen zwischen rot-grüner Landesregierung  und Gewerkschaften in Düsseldorf am späten Abend noch keine Einigung ab. Die Gespräche, die um 17 Uhr begannen, zogen bis nach Mitternacht hin. Ein offenbar bei vorherigen Runden diskutiertes Modell sah eine Erhöhung der Bezüge für 2013 und 2014 um jeweils zwei Prozent vor, die allerdings zeitversetzt und deshalb nur zum geringen Teil rückwirkend gewährt werden sollte – was allerdings auf wenig Gegenliebe bei Gewerkschaftsvertretern gestoßen sein soll. Der Beamtenbund hatte sich vorher mit der Forderung positioniert, die Erhöhung der Angestelltengehälter von insgesamt 5,6 Prozent 1:1 auf alle Beamten zu übertragen.

Auch die Bezüge der niedersächsischen Beamten kommen nun auf den höchstrichterlichen Prüfstand  – das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe muss entscheiden, ob die Besoldung zu niedrig ist. Der Grund: Das Verwaltungsgericht in Braunschweig ist nach einer Klage eines Beamten der Ansicht, dass die Besoldung im Jahr 2005 verfassungswidrig war (Az.: 7A219/12). Mit dem Beschluss wendet sich das Gericht nun in wenigen Wochen an Karlsruhe, wie Verwaltungsrichter Erich Müller-Fritzsche sagte. Denn nur die Verfassungsrichter dürfen entscheiden, ob das Land sein Besoldungsgesetz ändern muss.

Die Bezüge der Beamten seien im Vergleich zu anderen Gehältern über die Jahre zu langsam gestiegen, meint das Verwaltungsgericht in Braunschweig. Es ist bereits der zweite Anlauf in Karlsruhe. Nach einem ersten Beschluss hatte das Verfassungsgericht die Verwaltungsrichter um eine genauere Begründung gebeten. Laut Müller-Fritzsche ist es wahrscheinlich, dass ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts auf spätere Jahre übertragen werden kann. Es wird erst in mehreren Jahren erwartet. Über die Klage berichteten zunächst die „Braunschweiger Zeitung“ und der „Weser-Kurier“.

Im niedersächsischen Finanzministerium gibt man sich gelassen. Minister Peter-Jürgen Schneider (SPD) ist laut eines Sprechers überzeugt, dass die Klage abgewiesen wird. Das Besoldungsgesetz sei verfassungskonform. Außerdem sollte nicht nur die Höhe der Bezüge von Beamten, sondern auch die besondere Sicherheit ihrer Arbeitsplätze und die gute Versorgung im Alter betrachtet werden. Der Chef des Niedersächsischen Beamtenbunds, Friedhelm Schäfer, hofft hingegen, dass die Verfassungsrichter das Besoldungsgesetz kippen. „Die Chancen sehe ich nicht so schlecht.“ Das Verwaltungsgericht in Braunschweig habe bei einer mündlichen Verhandlung im April festgestellt, dass sich die Beamtenbezüge zwischen 1983 und 2005 etwa 15 Prozent schlechter entwickelt haben als andere Gehälter.

Mit einer rückwirkenden Aufstockung der Bezüge rechnet Schäfer aber nicht. Allerdings sei vorstellbar, dass Karlsruhe die Landesregierung auffordert, den verfassungswidrigen Zustand zukünftig zu beenden.Bekommen die Beamten Recht, will Schäfer bei Verhandlungen nicht auf den 15 Prozent beharren: „Eine politische Lösung ist sicher auch darunter möglich.“ News4teachers / mit Material der dpa

Zum Bericht: dbb: 5,6 Prozent mehr für Lehrer und andere Spitzenbeamte in NRW – rückwirkend

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