Fehlender Schulunterricht kann das Kindeswohl gefährden

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HAMM. Zum Kindeswohl, für den die Eltern verantwortlich sind, gehört der regelmäßige Schulbesuch. Kommen die Eltern dem nicht nach, kann ihnen mindestens teilweise das Sorgerecht entzogen werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (Az.: II-4 UFH 1/14, 4 UFH 1/14) entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein mitteilt.

In dem verhandelten Fall wurde bei einem sechsjährigen Jungen eine Hochbegabung festgestellt. Aufgrund dieser Hochbegabung wurde er von einer Integrationskraft betreut. Die Unterstützung durch den Integrationshelfer endete im zweiten Schuljahr aufgrund von Konflikten zwischen der Mutter und dem Institut, das den Integrationshelfer gestellt hatte.

In der Folgezeit hatte der Junge weiterhin massive Probleme in der Schule: Er gefährdete sich und andere, war unkonzentriert, unruhig und vergesslich. Er ging nicht mehr regelmäßig zur Schule. Hilfe lehnte die Mutter ab, die das alleinige Sorgerecht hatte.

Das Gericht stellte eine Kindeswohlgefährdung fest, da der Junge nicht zur Schule gehe. Die Richter entzogen der Mutter das Sorgerecht für die Bereiche Schulangelegenheiten und Gesundheitsfürsorge. Außerdem entzogen sie ihr das Aufenthaltsbestimmungsrecht, um das Kind eventuell stationär unterbringen zu lassen. In einem Hauptsacheverfahren wollen die Richter nun klären, ob der Mutter das Sorgerecht in diesen Bereichen dauerhaft und unter Umständen für weitere Bereiche entzogen werden sollte. dpa

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