Schleswig-Holstein: Künftig gleiche Bezahlung für Lehrer an weiterführenden Schulen

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KIEL. Alle neuen Lehrer an den Gemeinschaftsschulen in Schleswig-Holstein sollen künftig ebenso wie ihre Kollegen an den Gymnasien nach der Besoldungsgruppe A13 bezahlt werden. Dies geht aus dem Referentenentwurf des Bildungsministeriums hervor. „Sie tun das Gleiche, und sie bekommen das Gleiche“, sagte Bildungsministerin Britta Ernst (SPD) in Kiel. Die früheren Grund- und Hauptschullehrer sollen nach und nach von A12 zu A13 wechseln können. Unter welchen Voraussetzungen dies geschehen kann, steht noch nicht fest. Nach A12 bekommt ein 30 Jahre alter Lehrer heute ein Brutto-Grundgehalt von 3199,36 Euro, nach A13 wären es 3586,21 Euro.

Der NRW-Finanzminister wird die Brieftasche zücken müssen. Foto: FuFuWolf / flickr (CC BY 2.0)
Neue Lehrer an den Gemeinschaftsschulen sollen in Zukunft genau so viel im Portemonnaie haben wie ihre Kollegen an den Gymnasien. Foto: FuFuWolf / flickr (CC BY 2.0)

Die Ministerin plant zudem, neue Sekundarschullehrer genauso zu besolden wie die Pädagogen an Gemeinschaftsschulen und die bisherigen Realschullehrer. Lehrer mit zwei Fächern in Sekundarstufe II sollen wie die heutigen Gymnasiallehrer eingestuft werden und eine Stellenzulage erhalten. Die Besoldung der Grundschullehrer will Ernst nicht von A12 auf A13 anheben, weil bisher kein Land mehr als A12 zahle. Es wäre nicht plausibel zu begründen, weshalb Schleswig-Holstein dies als einziges Land jetzt anders regeln sollte, sagte Ernst. Gleichwohl wolle sie mit ihren Kollegen in den anderen Ländern darüber reden, „ob man zu einer anderen Regelung kommt“.

Hintergrund für die geplanten neuen Bestimmungen sind das Auslaufen und der spätere Wegfall der Schulart Regionalschule sowie das neue Lehrerbildungsgesetz, das seit dem 1. August 2014 in Kraft ist und sich an der Struktur aus Grundschule, Gymnasium und Gemeinschaftsschule orientiert. Dies führe dazu, dass Lehrer mit verschiedener Ausbildung an den Gemeinschaftsschulen und Gymnasien die gleichen Aufgaben übernehmen.

Die neue Besoldungsstruktur soll zum 1. Februar 2016 in Kraft treten. Dann werden die ersten Absolventen des neuen Grundschullehramt-Studiums in den Vorbereitungsdienst gehen. Gewerkschaften und Verbände können bis Anfang April ihre Stellungnahmen abgeben. Die Überleitung der Grund- und Hauptschullehrer von A12 zu A13 bewirkt Ernst zufolge Mehrkosten, die im Jahr 2023 rund elf Millionen Euro erreichen werden. Bei den Lehrern mit zwei Sekundarstufe-II-Fächern würden es bis zum Jahr 2051 rund 5,3 Millionen Euro mehr werden. Später kämen jährlich 11,6 Millionen Euro an Beamtenpensionen hinzu.

Die Mehrkosten, die sich insgesamt einmal auf 28 Millionen im Jahr belaufen werden, muss die Bildungsministerin nicht gegenfinanzieren; sie sollen aus dem allgemeinen Landeshaushalt abgedeckt werden. „Die Finanzministerin hat großes Verständnis für die Bedürfnisse der Bildung“, sagte Ernst. dpa

Zum Beitrag: Neue Besoldungspläne in Schleswig-Holstein: GEW kündigt Proteste an

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