Weniger Latein, mehr Sonderpädagogik – NRW will Lehrerausbildung entwickeln

2

DÜSSELDORF. Das Landeskabinett hat die Weiterentwicklung der Lehrerausbildung in Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht und einen Referentenentwurf für eine Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes zur Verbändebeteiligung gebilligt. Als wichtigste Aufgaben nannte Ministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) die Inklusion und den Umgang mit Vielfalt im Klassenzimmer sowie das Lehren und Lernen mit digitalen Medien.

Hat eine Stichproben-Erhebung zum Unterrichtsausfall in Auftrag gegeben: NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne). Foto: Alex Büttner
NRW-Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) will sonderpädagogische Basiskompetenzen für alle zukünftigen Lehrer. Foto: Alex Büttner

Der Referentenentwurf schreibt für alle künftigen Lehrerinnen und Lehrer, unabhängig von der angestrebten Schulform und Schulstufe, sonderpädagogische Basiskompetenzen verbindlich vor. Damit werden neue und erweiterte Anforderungen an den Lehrerberuf umgesetzt, die die Kultusministerkonferenz 2014 für die Bildungs- und Erziehungswissenschaften sowie für die Fachdidaktiken der Unterrichtsfächer beschlossen hatte.

Mit der Weiterentwicklung der Lehrerausbildung werden die Weichen für eine verbindliche Ausbildung aller Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter im Bereich der digitalen Medien gestellt. Ministerin Löhrmann: „Gerade mit Blick auf Inklusion bieten digitale Medien neue Möglichkeiten für die individuelle Förderung.“ Die Landesregierung wird von 2016 bis 2019 über 4,4 Millionen Euro investieren, um die Medienausstattung und Infrastruktur der Zentren für die schulpraktische Lehrerausbildung zu verbessern.

Einen Schwerpunkt legt der Referentenentwurf auf die wachsende Bedeutung des Lehramts an Berufskollegs, das so profiliert werden soll, dass es immer eine berufliche Fachrichtung umfasst. Darüber hinaus wird der Quereinstieg von Fachhochschulabsolventinnen und -absolventen erleichtert. Dies soll dazu beitragen, die Lehrkräfteversorgung im gewerblich-technischen Bereich zu verbessern.

Weitere Eckpunkte des Referentenentwurfs sind:

Anzeige

– Die Praxiselemente innerhalb des Lehramtsstudiums werden nachjustiert. Das bisherige Eignungspraktikum und das bisherige Orientierungspraktikum werden zu einem neuen fünfwöchigen schulischen Praktikum im Bachelorstudium zusammengeführt. Gleichzeitig wird das vierwöchige Berufsfeldpraktikum im Bachelorstudium klarer als außerschulisches Praktikum profiliert.

– Die Anforderungen an den Nachweis fremdsprachlicher Kenntnisse im Studium für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen werden den heutigen Anforderungen, nicht zuletzt auch in anderen Bundesländern, angepasst. In den modernen Fremdsprachen soll auf den Nachweis des Latinums verzichtet werden. In den Fächern Geschichte und Philosophie wird der Nachweis von Kenntnissen auf dem Niveau des Kleinen Latinums erwartet.

– Das Fach „Islamische Religionslehre“ wird als reguläres Fach der Lehrerausbildung eingeführt.

Der Referentenentwurf baut auf den Grundstrukturen des seit 2009 geltenden Lehrerausbildungsgesetzes auf und lässt diese unberührt (gleich lange Bachelor/Masterstudiengänge für alle Lehrämter, frühe Praxisorientierung, Deutsch als Zweitsprache für alle Lehramtsstudierenden). Die Reform des Vorbereitungsdienstes mit dem Element einer benotungsfreien personenorientierten Beratung wird bestätigt. Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate. Das landesweit verbindliche Kerncurriculum für die schulpraktische Ausbildung soll unter dem Gesichtspunkt der Inklusion und des Umgangs mit der Heterogenität der Schülerschaft weiter entwickelt werden.

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

2 Kommentare
Älteste
Neuste Oft bewertet
Inline Feedbacks
View all comments
sofawolf
8 Jahre zuvor

Richtig so!

dickebank
8 Jahre zuvor

Kann schon richtig sein, eintscheidend ist aber Für Norbert Walter-Borjans die tatsache, dass Lehrer A12 und Sonderpädagogen A13 in der Eingangsstufe besoldet werden.