Scharfe Kritik der hessischen Unis an Stärkung der Fachhochschulen

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WIESBADEN. Die geplante Aufwertung der Fachhochschulen in Hessen schmeckt den Unis gar nicht. Im Landtag kritisieren Mitarbeiter und Gewerkschaften auch die «prekären» Arbeitsbedingungen.

Hessens Universitäten haben im Landtag einmütig Front gegen die von der Regierung geplante Stärkung der Fachhochschulen gemacht. Damit werde die Differenzierung im Hochschulsystem «völlig nivelliert», kritisierten die Unis am Donnerstag in einer Anhörung zum neuen Hochschulgesetz, das Wissenschaftsminister Boris Rhein (CDU) eingebracht hat.

Künftig sollen die Fachhochschulen (FHs) nach dem Willen von Schwarz-Grün «Hochschulen für angewandte Wissenschaften» heißen. Forschungsstarke FH-Fachbereiche sollen außerdem ein eigenständiges Promotionsrecht erhalten.

Der neue Name für die FHs sei missverständlich, da auch an den Unis angewandte Wissenschaft betrieben werde, kritisierten die Unis. Die Marburger Universitäts-Präsidentin Katharina Krause sprach von «Stereotypen». Die Frankfurter Unichefin Birgitta Wolff meinte in einer schriftlichen Stellungnahme, die Umbenennung der FH in «Frankfurt University of Applied Sciences» könne zu Verwechslungen mit der Goethe-Universität führen.

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Kein Verständnis haben die Unis auch für ein eigenständiges Promotionsrecht der FHs. Der Deutsche Hochschulverband (DHV), in dem die Professoren organisiert sind, sprach von einem «politischen Dammbruch». Die Forschungsqualifikation müsse zumindest von unabhängiger Stelle überprüft werden, schlugen einige Unis vor.

Beifall für die Aufwertung der FHs kommt dagegen von Hessens Wirtschaft. Das neue «Leitbild» entspreche der tatsächlichen Entwicklung und sei konsequent, meinte die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände. Gemeinsam mit den Handwerkerverbänden begrüßten sie auch, dass für beruflich Qualifizierte der Hochschulzugang erleichtert werden soll. So soll ein Meister künftig studieren können.

Die Personalräte an den Hochschulen und Gewerkschaften wie GEW und Verdi bemängelten, dass das Gesetz zu wenig an den oft kritisierten «prekären» Arbeitsverhältnissen ändere. Für wissenschaftliche Mitarbeiter müsse eine Mindestvertragszeit von drei Jahren und für Hilfskräfte von zwei Jahren gelten.

Die Landesasten-Konferenz der Studenten kritisierte, dass der Einfluss der meist aus der Wirtschaft kommenden Hochschulräte durch das Gesetz gestärkt werde. Der Asta Marburg sprach vom vorläufigen Höhepunkt der «marktliberal-autoritären Umgestaltung» der Hochschulen. Thomas Maier

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2 Kommentare
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GriasDi
8 Jahre zuvor

Warum kein eigenes Promotionsrecht für FH’s?
Guttenberg, Schavan, Koch-Mehrin usw. waren das nicht Promotionen an Unis?
Viele Promotionen in der Medizin sind das Papier nicht wert auf dem sie stehen. Die EU setzt diese (Medizinpromotionen) sogar mit Diplomarbeiten in den Naturwissenschaften gleich.

Siehe auch:
http://www.sueddeutsche.de/karriere/medizinstudium-und-promotion-dr-med-duennbrettbohrer-1.120817

Warum sollten also FH’s kein Promotionsrecht erhalten???

dickebank
8 Jahre zuvor

Es gibt rechtlich gesehen nach Bologna nur Hochschulen. Die Bezeichnungen Universität und Hochschule sowie fachhochschule sind de facto nur Namenszusätze, da ja alle Hochschulen bis zum Master-Abschluss führen können. Alles weitergehende regelt die Promotionsordnung.

Eine Universität ist von der definition her eine Hochschule mit mehreren Fakultäten. Die RWTH in Aachen ist vom rechtlichen her eine Universität. Der „Name „RWTH“ ist aber eine eingetragene und geschützte Marke.

Die Bezeichnung Fachhochschule wird in vielen Fällen weitergenutzt, da diese Einrichtungen unter dem Namen bekannt sind. Viele der ehemaligen Fchhochschulen firmieren heute als Hochschulen für „applied siences“ – aöso Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Ihre Lehre beruht ja auch auf dem Stand der Wissenschaft, während wissenschaftliche Studiengänge entsprechend nach dem Stand von Wissenschaft und Forschung lehren müssen. Ausbildung unterhalb von Hochschulen bilden eben auch nur nach dem Stand der anerkannten Regeln der Technik aus.

Der medizinische Doktorgrad ist de facto eine Besonderheit. Die wissenschaftlichen Leistungen medizinischer Dissertationen entsprechen in vielen Fällen nicht den Anforderungen anderer Fakultäten.