DRESDEN. Ein neuer Leitfaden macht Vorgesetzten in Sachsens öffentlichen Dienst Vorgaben zum Umgang mit einer AfD-Mitgliedschaft. Beschäftigten drohen unter Umständen dienstrechtliche Folgen. Anlass könnte die öffentliche Unterstützung der Partei in sozialen Medien sein.

Sächsischen Beamten und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst mit einer AfD-Mitgliedschaft können dienstrechtliche Folgen drohen. Ein Handlungsleitfaden gibt einheitliche Regelungen vor, wenn es einen Verdacht auf Verletzung der Pflicht zur Verfassungstreue gibt, wie ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte. Rund 33.000 Lehrkräfte sind an öffentlichen Schulen im Freistaat beschäftigt.
Innenminister Armin Schuster (CDU) stellte den Handlungsleitfaden bereits vor knapp einem Jahr bei einer Kabinettssitzung vor, Anfang Januar ging er an die Behörden. Ausgenommen ist bisher die Polizei, für die laut Ministerium ein gesonderter Hinweis erarbeitet wird.
Der Leitfaden gilt den Angaben nach für Beamte und Arbeitnehmer bei Ministerien und Landesbehörden. Er macht Vorgesetzten Vorgaben zum Umgang mit einer Mitgliedschaft in Parteien, die der sächsische Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem einstuft.
Eine solche Einstufung gilt seit Dezember 2023 für den Landesverband der AfD. Die Partei wehrt sich dagegen juristisch mit einer Klage am Verwaltungsgericht Dresden, nachdem ein erster Anlauf im Eilverfahren gescheitert war.
Bloße Parteimitgliedschaft gilt nicht als Verstoß
Die bloße Parteimitgliedschaft gilt laut Leitfaden nicht als Verstoß gegen die Verpflichtung zur Verfassungstreue. Vielmehr muss dem Beamten in einem Disziplinarverfahren „planmäßiges werbendes Agieren oder gar Agitieren“ nachgewiesen werden. Anlasspunkte für einen Verdacht können unter anderem eine Wahlkandidatur oder öffentliche Unterstützung der Partei beispielsweise in sozialen Medien sein.
Vorgesetzte dürfen eine Parteimitgliedschaft nicht ohne Anlass erfragen oder recherchieren. Es muss ein konkreter Hinweis von dritter Seite vorliegen. Dabei kann es sich beispielsweise um Pressefotos handeln, die die Beamtin oder den Beamten als Teilnehmer bei einer Demonstration der Partei zeigen.
Für eine Ahndung muss sich aus der Gesamtschau der Pflichtverletzungen und des Persönlichkeitsbildes eine „innere Abkehr von den Fundamentalprinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung“ ergeben. Maßnahmen bis hin zur Entlassung sind in diesem Fall möglich. News4teachers / mit Material der dpa









Mitgliedschaft in einer gesichert rechtsextremen Partei geht also …
Na solange die nichts – zu spät
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsschutz-afd-sachsen-rechtsextremistisch-100.html
https://www.zdfheute.de/politik/deutschland/dornau-afd-ermittlungen-sachsen-100.html
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/afd-abgeordnete-russland-reise-sochi-100.html
https://www.zeit.de/gesellschaft/2025-08/rechtsextremismus-sachsen-neonazis-afd-vorfaelle
https://correctiv.org/faktencheck/2022/10/28/ja-die-afd-sachsen-veroeffentlichte-dieses-bild-ueber-die-traditionelle-frau-auf-instagram/?lang=de
Warum.genau sind die Lehrkräfte NOCH in der Partei?
https://www.volksverpetzer.de/analyse/afd-sachsen-anhalt-migration-luege/
Achja 😛
Danke für die Links. Ich frage mich schon seit langem, wieso sich die demokratischen Parteien nicht trauen, das Verbotsverfahren mal einzuleiten.
Volle Zustimmung.
Diese Rechtsextremen haben nichts zu bieten: keine Zukunftsperspektive, absolut nichts für die eigene Wählerschaft, keine Expertise, keine Ideen jenseits der vorgegebenen aus Moskau, einfach nichts.
Die werden wie schon bei den letzten Prozessen scheitern und wie immer umfallen und von ihrer Wählerschaft fallengelassen, sobald sich die Menschen in Deutschland gegen diesen Schwachsinn erheben.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/protest-gegen-afd-union-100.html
Wie stehen Sie zum Verzicht auf die Einleitung des Verbotsverfahrens?
Genauso wie gegenüber dem Versuch, die Hoffnungslosen und Kaputten von der AfD abgraben zu können, die mehr Gift auf der Zunge tragen, als sie jemals ausspucken können und sich nun jahrelang ein Loch gruben, aus dem sie weder zur Zivilgesellschaft, geschweige (bzw. nur ncoh selten) zum demokratischen Rechtstaat zurückfinden können.
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/harz/afd-stadtrat-wernigerode-uebner-austritt-vorwuerfe-nationalsozialismus-100.html
Ein Verbot wird derzeit von unabhängigen Expert*innen geprüft (https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-afd-gutachten), am Ende wird es (meiner Meinung nach) angestoßen, umgesetzt und die Union wird sich auserbärmlichen, nicht daran teilgenommen haben zu wollen, um möglichst viele Idiot*innen abzugraben – Lügen zu schlucken, um sich nicht mit der Realität auseinandersetzen zu müssen scheint deren Ding…
Weil die in Karlsruhe auf die Schnauze fallen würden. Bis jetzt ist es den Parteien ja noch nicht einmal gelungen, Landesverbände, obwohl sie als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind, verbieten zu lassen bzw. das Verbotsverfahren zu beantragen.
Wie sollte auch etwas gelingen, das auf tönernen Füßen stand?
Wieso stand?
Es wurde Zeit!
Als Enkel eines Verfolgten des Naziregime und Sohn einer Vertriebenen darf es nie wieder in unserem Vater- ( und Mutter- )land ein Regime geben, dass an diese Zeit mit seinen Gedanken anknüpft.
Wehret den Anfängen!
Wir haben als Beamte einen Eid auf unser Grundgesetz abgelegt.
rfalio
Ich glaube, damit locken Sie keinen Hund mehr hinter dem Ofen hervor.
Hier zum Vergleich der “Radikalenerlass” von 1972 im Originaltext:
https://www.1000dokumente.de/Dokumente/Runderlass_zur_Beschäftigung_von_Radikalen_im_öffentlichen_Dienst
Was ziehen Sie aus diesem Vergleich?
Den genannten “Handlungsleitfaden” habe ich im Wortlaut noch nicht gesehen. Der wird sich vermutlich an dem alten Radikalenerlass orientieren, der bekanntlich nicht lange Bestand hatte, auch weil er zu oft die “falschen” Leute traf:
https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/346271/vor-50-jahren-radikalenerlass/
Warum schreiben Sie die “falschen” in Anführungszeichen??
Meinen Sie, die Regierung, welche den Radikalenerlass erließ, bedauerte ihr eigenes Gesetz?
Es gibt bestimmt noch mehr Möglichkeiten, der Partei Auftrieb zu verschaffen. . .
Deren Wahlprogramm, Kompetenz, Korruption, Frauenbild, Menschenbild und Zulunftsperspektiven werden es definitiv nicht ^^
Ich mag es nicht, solange die Partei nicht verboten ist. Der Radikalenerlass der Siebziger steckt mir noch in den Knochen. Haben damals einen sehr beliebten Lehrer verloren, wir Schüler haben auch für den Verbleib demonstriert – hat nichts genützt.
Wie gesagt, klar sein und verbieten.