Start Recht Handlungsleitfaden zu AfD-Mitgliedschaft: Lehrkräften droht Disziplinarverfahren, wenn…

Handlungsleitfaden zu AfD-Mitgliedschaft: Lehrkräften droht Disziplinarverfahren, wenn…

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DRESDEN. Ein neuer Leitfaden macht Vorgesetzten in Sachsens öffentlichen Dienst Vorgaben zum Umgang mit einer AfD-Mitgliedschaft. Beschäftigten drohen unter Umständen dienstrechtliche Folgen. Anlass könnte die öffentliche Unterstützung der Partei in sozialen Medien sein.

Der Verfassungsschutz führt den sächsischen AfD-Landesverband als “gesichert rechtsextremistisch”. (Symbolfoto.) Foto: Shutterstock

Sächsischen Beamten und Mitarbeitern im öffentlichen Dienst mit einer AfD-Mitgliedschaft können dienstrechtliche Folgen drohen. Ein Handlungsleitfaden gibt einheitliche Regelungen vor, wenn es einen Verdacht auf Verletzung der Pflicht zur Verfassungstreue gibt, wie ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte. Rund 33.000 Lehrkräfte sind an öffentlichen Schulen im Freistaat beschäftigt.

Innenminister Armin Schuster (CDU) stellte den Handlungsleitfaden bereits vor knapp einem Jahr bei einer Kabinettssitzung vor, Anfang Januar ging er an die Behörden. Ausgenommen ist bisher die Polizei, für die laut Ministerium ein gesonderter Hinweis erarbeitet wird.

Der Leitfaden gilt den Angaben nach für Beamte und Arbeitnehmer bei Ministerien und Landesbehörden. Er macht Vorgesetzten Vorgaben zum Umgang mit einer Mitgliedschaft in Parteien, die der sächsische Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem einstuft.

Eine solche Einstufung gilt seit Dezember 2023 für den Landesverband der AfD. Die Partei wehrt sich dagegen juristisch mit einer Klage am Verwaltungsgericht Dresden, nachdem ein erster Anlauf im Eilverfahren gescheitert war.

Bloße Parteimitgliedschaft gilt nicht als Verstoß

Die bloße Parteimitgliedschaft gilt laut Leitfaden nicht als Verstoß gegen die Verpflichtung zur Verfassungstreue. Vielmehr muss dem Beamten in einem Disziplinarverfahren „planmäßiges werbendes Agieren oder gar Agitieren“ nachgewiesen werden. Anlasspunkte für einen Verdacht können unter anderem eine Wahlkandidatur oder öffentliche Unterstützung der Partei beispielsweise in sozialen Medien sein.

Vorgesetzte dürfen eine Parteimitgliedschaft nicht ohne Anlass erfragen oder recherchieren. Es muss ein konkreter Hinweis von dritter Seite vorliegen. Dabei kann es sich beispielsweise um Pressefotos handeln, die die Beamtin oder den Beamten als Teilnehmer bei einer Demonstration der Partei zeigen.

Für eine Ahndung muss sich aus der Gesamtschau der Pflichtverletzungen und des Persönlichkeitsbildes eine „innere Abkehr von den Fundamentalprinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung“ ergeben. Maßnahmen bis hin zur Entlassung sind in diesem Fall möglich. News4teachers / mit Material der dpa

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Unfassbar
16 Tage zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Danke für die Links. Ich frage mich schon seit langem, wieso sich die demokratischen Parteien nicht trauen, das Verbotsverfahren mal einzuleiten.

Rainer Zufall
16 Tage zuvor
Antwortet  Unfassbar

Volle Zustimmung.
Diese Rechtsextremen haben nichts zu bieten: keine Zukunftsperspektive, absolut nichts für die eigene Wählerschaft, keine Expertise, keine Ideen jenseits der vorgegebenen aus Moskau, einfach nichts.

Die werden wie schon bei den letzten Prozessen scheitern und wie immer umfallen und von ihrer Wählerschaft fallengelassen, sobald sich die Menschen in Deutschland gegen diesen Schwachsinn erheben.
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/protest-gegen-afd-union-100.html

unfassbar
13 Tage zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Wie stehen Sie zum Verzicht auf die Einleitung des Verbotsverfahrens?

Rainer Zufall
8 Tage zuvor
Antwortet  unfassbar

Genauso wie gegenüber dem Versuch, die Hoffnungslosen und Kaputten von der AfD abgraben zu können, die mehr Gift auf der Zunge tragen, als sie jemals ausspucken können und sich nun jahrelang ein Loch gruben, aus dem sie weder zur Zivilgesellschaft, geschweige (bzw. nur ncoh selten) zum demokratischen Rechtstaat zurückfinden können.
https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/magdeburg/harz/afd-stadtrat-wernigerode-uebner-austritt-vorwuerfe-nationalsozialismus-100.html

Ein Verbot wird derzeit von unabhängigen Expert*innen geprüft (https://freiheitsrechte.org/ueber-die-gff/presse/pressemitteilungen-der-gesellschaft-fur-freiheitsrechte/pm-afd-gutachten), am Ende wird es (meiner Meinung nach) angestoßen, umgesetzt und die Union wird sich auserbärmlichen, nicht daran teilgenommen haben zu wollen, um möglichst viele Idiot*innen abzugraben – Lügen zu schlucken, um sich nicht mit der Realität auseinandersetzen zu müssen scheint deren Ding…

dickebank
13 Tage zuvor
Antwortet  Unfassbar

Weil die in Karlsruhe auf die Schnauze fallen würden. Bis jetzt ist es den Parteien ja noch nicht einmal gelungen, Landesverbände, obwohl sie als gesichert rechtsextremistisch eingestuft sind, verbieten zu lassen bzw. das Verbotsverfahren zu beantragen.

Luk
13 Tage zuvor
Antwortet  dickebank

Wie sollte auch etwas gelingen, das auf tönernen Füßen stand?

dickebank
13 Tage zuvor
Antwortet  Luk

Wieso stand?

rfalio
17 Tage zuvor

Es wurde Zeit!
Als Enkel eines Verfolgten des Naziregime und Sohn einer Vertriebenen darf es nie wieder in unserem Vater- ( und Mutter- )land ein Regime geben, dass an diese Zeit mit seinen Gedanken anknüpft.
Wehret den Anfängen!
Wir haben als Beamte einen Eid auf unser Grundgesetz abgelegt.
rfalio

Maximilian Meier
12 Tage zuvor
Antwortet  rfalio

Ich glaube, damit locken Sie keinen Hund mehr hinter dem Ofen hervor.

  1. Weil das, was Sie unterstellen, schlicht von den meisten Menschen nicht so gesehen wird und auch ich habe daran meine Zweifel
  2. Weil viele Menschen, gerade im Osten, eher Parallelen zu anderen deutschen Diktaturen meinen zu erkennen und
OnkelAlbert
16 Tage zuvor

Hier zum Vergleich der “Radikalenerlass” von 1972 im Originaltext:
https://www.1000dokumente.de/Dokumente/Runderlass_zur_Beschäftigung_von_Radikalen_im_öffentlichen_Dienst

Rainer Zufall
16 Tage zuvor
Antwortet  OnkelAlbert

Was ziehen Sie aus diesem Vergleich?

OnkelAlbert
14 Tage zuvor
Antwortet  Rainer Zufall

Den genannten “Handlungsleitfaden” habe ich im Wortlaut noch nicht gesehen. Der wird sich vermutlich an dem alten Radikalenerlass orientieren, der bekanntlich nicht lange Bestand hatte, auch weil er zu oft die “falschen” Leute traf:
https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/346271/vor-50-jahren-radikalenerlass/

Rainer Zufall
14 Tage zuvor
Antwortet  OnkelAlbert

Warum schreiben Sie die “falschen” in Anführungszeichen??
Meinen Sie, die Regierung, welche den Radikalenerlass erließ, bedauerte ihr eigenes Gesetz?

Carsten
16 Tage zuvor

Es gibt bestimmt noch mehr Möglichkeiten, der Partei Auftrieb zu verschaffen. . .

Rainer Zufall
14 Tage zuvor
Antwortet  Carsten

Deren Wahlprogramm, Kompetenz, Korruption, Frauenbild, Menschenbild und Zulunftsperspektiven werden es definitiv nicht ^^

Susanne M.
12 Tage zuvor

Ich mag es nicht, solange die Partei nicht verboten ist. Der Radikalenerlass der Siebziger steckt mir noch in den Knochen. Haben damals einen sehr beliebten Lehrer verloren, wir Schüler haben auch für den Verbleib demonstriert – hat nichts genützt.
Wie gesagt, klar sein und verbieten.