Sächsischer Lehrerverband zum neuen Schulgesetz: viele unerfüllte Forderungen der Lehrerinnen und Lehrer – aber immerhin stabile Strukturen

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DRESDEN. Der Sächsische Lehrerverband hat die Verabschiedung des neuen Schulgesetzes für den Freistaat durch den Landtag mit einer Pressemitteilung kommentiert. Darin heißt es: „Auch das neue Schulgesetz für den Freistaat Sachsen setzt auf Stetigkeit in den vorhandenen Schulstrukturen. Diese stabilen Schulstrukturen sind die Grundlage einer ständigen Qualitätsentwicklung des Unterrichtsprozesses und nicht ohne Grund ist das erfolgreiche sächsische Schulsystem längst zum Qualitätssymbol und zum Vorbild für andere Länder geworden. Wenn an dem erfolgreichen Schulsystem Umgestaltungen vorgenommen werden, dann sollte bei jeder Änderung entscheidend sein, dass die Schülerinnen und Schüler diejenigen sind, die davon profitieren.

Sachsen gibt sich ein neues Schulgesetz – und Kultusministerin Kurth möchte die Belastung für die Schüler durch Unterricht reduzieren

Die beabsichtigten Anpassungen mit dem Ziel des Erhalts von Schulstandorten im ländlichen Raum lässt eine klare Setzung von Prioritäten erkennen. Das fördert die künftige Entwicklung des Freistaates in der Fläche. Insbesondere die Möglichkeit von einzügigen Oberschulen und die Lockerung bei der Mindestschülerzahl von Grundschulklassen (außerhalb von Ober- und Mittelzentren) werden dem Ziel des Erhalts wohnortnaher Schulen gerecht. Allerdings sind diese Maßnahmen noch kein Garant zur Verhinderung künftiger Schulschließungen, v. a. weil Ausnahmeregelungen nur in wenigen Fällen auch in Mittelzentren und bislang nicht in Oberzentren geltend gemacht werden können.

Die Umsetzung von Inklusion und Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit Augenmaß wertet der Sächsische Lehrerverband grundsätzlich positiv. Für ein erfolgreiches Gelingen müssen aber die notwendigen Rahmenbedingungen tatsächlich, langfristig und rechtssicher geschaffen werden und gerade hier sieht der SLV noch große Herausforderungen.

‚Der Sächsische Lehrerverband wird den Inklusionsprozess weiterhin sehr aufmerksam und kritisch begleiten. Dabei werden wir den Fokus nicht nur auf die zusätzlichen Belastungen der Lehrerinnen und Lehrer richten. Auch darf der Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler ohne sonderpädagogischen Förderbedarf durch inklusiven Unterricht nicht zur Disposition gestellt werden‘, sagt Jens Weichelt, Landesvorsitzender des Sächsischen Lehrerverbandes.

Schulsozialarbeit ist in zahlreichen Bildungseinrichtungen ein fester und unentbehrlicher Bestandteil des Schulalltags. Dass nun für alle Schularten Schulsozialarbeit zur Verfügung stehen soll, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Der SLV wertet es zudem als sehr positiv, dass ab dem Schuljahr 2018/2019 je ein Schulsozialarbeiter pro Oberschule bereitgestellt werden soll.

Vor dem Hintergrund, dass in Sachsen Lehrkräfte nicht verbeamtet werden, hatte der Sächsische Lehrerverband eine tarifvertragliche Regelung des Stundenmaßes für Lehrkräfte gefordert. Im Schulgesetz wird nun das Kultusministerium ermächtigt, „durch Rechtsverordnung die Anzahl der wöchentlichen Pflichtstunden der verbeamteten Lehrer zu regeln“ – praktisch eine einseitige Arbeitgeber-Verordnung zur Arbeitszeit der tarifbeschäftigten Lehrkräfte.

In vielen weiteren Punkten bleibt das Schulgesetz ebenfalls unter den Erwartungen des Sächsischen Lehrerverbandes. Der SLV hatte insbesondere eine Senkung der Klassenobergrenzen gefordert, die Festlegung von Gruppen- und Kursobergrenzen sowie klare rechtssichere Rahmenbedingungen für die Integration von Schülern und Schülerinnen mit Migrationshintergrund.

 

Es war ein langer Diskussionsprozess bis zu einem geänderten Schulgesetz. Er wurde öffentlich und transparent geführt. Auf den Foren der Kultusministerin gab es kontroverse und polarisierende Diskussionen. Auch der Sächsische Lehrerverband hatte 23 Punkte mit Änderungsbedarfen aus der Sicht von Lehrerinnen und Lehrern in die politische Debatte eingebracht, von denen nicht alle erfüllt wurden – das Resultat eines pluralistischen Diskussionsprozesses. Wir haben aber auch klar formuliert, wo wir Bewährtes beibehalten wollen, so z. B. ein leistungsgerechtes Schulsystem und den Erhalt von Förderschulen.

‚Die sächsischen Lehrerinnen und Lehrer hatten insbesondere bei Klassengrößen und der Ermöglichung tariflicher Regelungen ihrer Arbeitszeit höhere Erwartungen an das neue Schulgesetz. Die Stetigkeit in den Schulstrukturen, einschließlich des Erhalts unserer Förderschulen, sowie die Stärkung von Schulstandorten im ländlichen Raum sind von hoher Bedeutung für die weitere Unterrichtsentwicklung. Schulstrukturreformen verbieten sich nicht zuletzt angesichts des akuten Personalnotstandes im Freistaat‘, resümiert Jens Weichelt.“

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