Sieg für die Pressefreiheit: Schüler gewinnt gegen Kultusministerium

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MÜNCHEN. Im Streit um eine Schülerzeitung zwischen einem zwölfjährigen Schüler und dem bayrischen Kultusministerium hat jetzt der Schüler recht bekommen. Der Schüler wollte seine selbst gegründete Zeitung „Bazillus“ verteilen, die Schulleiterin und das Kultusministerium hatten es ihm verboten. Den Konflikt entschied jetzt das Bayerische Verwaltungsgericht.

Im richterlichen Beschluss heißt es laut „Münchener Merkur“: Eine freie Schülerzeitung brauche für die Produktion keine Genehmigung der Schulleitung, „damit keine irgendwie geartete Zensur stattfinden kann“. Das Kultusministerium teilte mit, dass die Schule den Beschluss akzeptieren werde.

Wie konnte es zu dieser Eskalation kommen? Der „Münchener Merkur“ erzählt die gesamte Vorgeschichte: Es begann Pfingsten 2011, als der Schüler für die bestehende Schülerzeitung „Virus“ schreiben wollte. Das Problem war, dass diese zu dem Zeitpunkt seit einem Jahr nicht mehr erschienen war. „Ich habe den Betreuungslehrer gefragt, wie das weitergeht“, sagt der Junge laut „Merkur“. Der Lehrer habe auf die Rektorin verwiesen, die verwies zurück auf „Virus“. Es sei nichts geschehen. Der Zwölfjährige habe die Presseproduktion daraufhin selber in die Hand genommen. Die erste Ausgabe seiner Zeitung „Bazillus“ erschien im Juli als freie Schülerzeitung, das heißt, die Schüler bzw. die Eltern waren für den Inhalt der Zeitung verantwortlich.

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BU: Pressefreiheit für Schülerzeitungen heißt: Genehmigungen durch die Schulleitung sind nicht nötig. (Foto:Thomas Hawk/ Flickr CC BY-NC 2.0)Pressefreiheit für Schülerzeitungen heißt: Genehmigungen durch die Schulleitung sind nicht nötig. (Foto:Thomas Hawk/ Flickr CC BY-NC 2.0)

So weit so normal. Dann passiert etwas: Die Schulleiterin schickt den Entwurf der zweiten Ausgabe der Schülerzeitung zurück, nachdem sie Rücksprache mit dem Kultusministerium gehalten hat. Begründung: Es dürfe, laut Gesetz, pro Schule nur eine Schülerzeitung geben. Gegen den Inhalt von „Bazillus“ habe sie nichts.

Dabei waren sich die Juristen im Hause von Kultusminister Ludwig Spaenle (CSU) selbst nicht einig, ob die Formulierung „eine Schülerzeitung“, wie sie im Gesetz steht, als Zahl oder als unbestimmter Artikel zu verstehen ist, berichtet die „Nürnberger Zeitung“. Es setzte sich offenbar die strenge Lesart durch, wonach es an jeder Schule nur eine Zeitung geben dürfe.

Jetzt sagte ein Sprecher des Kultusministeriums laut „Nürnberger Zeitung“: „Wir wollten keine Zensur ausüben.“ Es sei bei der Entscheidung lediglich darum gegangen, ob es sinnvoll sei, dass an einer Schule mehrere Zeitungen erscheinen. Schulleitung und Ministerium fänden es nach wie vor besser, wenn sich die Teams beider Blätter auf eine gemeinsam herausgegebene Zeitung einigen könnten. NINA BRAUN

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