GEW will Bundes-Tarifvertrag für angestellte Lehrer einklagen

0

BERLIN. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) startet einen neuen Anlauf für einen bundeseinheitlichen Tarifvertrag für die 200.000 angestellten Lehrer. „Mit der Bezahlung nach Gutsherrenart in den verschiedenen Bundesländern muss endlich Schluss sein“, sagte GEW-Vorstandsmitglied Ilse Schaad. 

Ob der Lehrer angestellt oder verbeamtet ist, merkt der Schüler nicht - der Lehrer wohl. Foto: Luis Priboschek
Ob der Lehrer angestellt oder verbeamtet ist, merkt der Schüler nicht – der Lehrer wohl. Foto: News4teachers

Je nach Bundesland und Schulform klaffen bei der Bezahlung der akademisch vollausgebildeten angestellten Lehrkräfte Gehaltsunterschiede zwischen 850 Euro und 1200 Euro monatlich. Die GEW-Tarifexpertin erklärte, dass die Lehrkräfte im Vergleich mit anderen Akademikergruppen im öffentlichen Dienst abgekoppelt seien. „Für alle Beschäftigten mit einem Hochschulabschluss gilt, dass sie mindestens in der Entgeltgruppe (EG) 13 des Tarifvertrages der Länder (TV-L) eingeordnet sind. Große Teile der Lehrkräfte bilden eine Ausnahme: Grund- Hauptschullehrkräfte etwa werden nach niedrigeren Entgeltgruppen bezahlt“, stellte Schaad fest. Sie wies zudem darauf hin, dass die Lehrkräfte in den östlichen Bundesländern in der Regel ein bis zwei Entgeltgruppen schlechter bezahlt würden als in den westlichen. „Die Folgen dieses Bezahlungschaos: Der Lehrerberuf wird unattraktiver, die Konkurrenz zwischen den Bundesländern nimmt zu. Das geht insbesondere zu Lasten der finanziell schwächeren Länder. Gerade vor dem Hintergrund des wachsenden Lehrermangels in der Bundesrepublik sind sie die Verlierer im Wettlauf um die Pädagoginnen und Pädagogen“, betonte Schaad.

Gutachten: Eingruppierungen rechtswidrig

Auftrieb erhält die GEW in ihrer Forderung nach einem bundeseinheitlichen Tarifvertrag durch ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten des Rechtswissenschaftlers Ulrich Battis, nach der die von den einzelnen Ländern per Verwaltungsverordnung festgelegte Eingruppierung der Lehrer der Mitbestimmung der Personalvertretungen unterliegt. Hat es dabei keine Mitbestimmung gegeben, sind danach die Eingruppierungen rechtswidrig. Die GEW werde dieses Recht notfalls vor Gericht durchsetzen, sollten die Bundesländer nicht einsichtig sein.

Anzeige

Battis verwies dabei auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Professorenbesoldung. Das Gericht hatte unter Hinweis auf die lange Ausbildungszeit eine bessere Bezahlung für die Wissenschaftler verlangt, die sich an der Vergütung anderer akademisch ausgebildeter Berufsgruppen orientieren müsse. Nach Aussage von Battis liegt es auf der Hand, dass die Grundsätze dieses Urteils im Prinzip auch auf Lehrkräfte übertragbar seien – auch wenn man über das eine oder andere Kriterium streiten könne.

Tarifgespräche über die Eingruppierung der angestellten Lehrer waren zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und den Gewerkschaften GEW und der dbb-Tarifunion schon 2006 vereinbart worden. Konkrete Ergebnisse gibt es trotz mehrerer Verhandlungsrunden bisher nicht.

Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) hat unlängst die Forderung erhoben, grundsätzlich alle Lehrer zu verbeamten. Das  „Lebensumfeld Schule“ sei ein so enger Kernbereich des menschlichen Miteinanders, dass die dort Tätigen von der Bedeutung Mitarbeitern gleichzustellen seien, die für die innere Sicherheit Deutschlands sorgen. „Wir haben in Deutschland Schulpflicht“, sagte VBE-Chef Udo Beckmann, „daher darf es nicht sein, dass diese Verbindlichkeit auf Bildung durch dem widersprechende Beschäftigungsverhältnisse ausgehöhlt werden kann.“ NINA BRAUN, mit Material der dpa
(20.4.2012)

Zum Bericht: „Angestellte Lehrer fordern: Schluss mit Beamtenprivilegien“

Anzeige


Info bei neuen Kommentaren
Benachrichtige mich bei

0 Kommentare
Inline Feedbacks
View all comments