Lehrer wird vom Verfassungsschutz beobachtet – Klage eingereicht

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DÜSSELDORF. Obwohl ein Lehrer erfolgreich gegen sein Berufsverbot in Baden-Württemberg und Hessen geklagt hat, wird er weiter vom Verfassungsschutz beobachtet. Dagegen zieht der Pädagoge nun vor das Verwaltungsgericht Köln. Das berichtet die Nachrichtenseite „taz.de“.

Trotz Aufhebung des Berufsverbots durch das Gericht geht Beobachtung durch Verfassungsschutz weiter; Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)
Trotz Aufhebung des Berufsverbots durch das Gericht geht Beobachtung durch Verfassungsschutz weiter; Foto: dierk schaefer / flickr (CC BY 2.0)

Mit Prozessen und Klagen kennt sich Michael Czaszkóczy mittlerweile aus. Nachdem der Deutsch-, Geschichts- und Kunstlehrer sein Studium abgeschlossen hatte, weigerte sich das baden-württembergische Kultusministerium den Realschullehrer in den Staatsdienst zu übernehmen, wie „Spiegel Online“ berichtet. Laut dem Artikel hatte das Land Zweifel an der Verfassungstreue des Lehrers, weil er seit seiner Studienzeit in der linksgerichteten Antifaschistischen Initiative Heidelberg Mitglied ist. Das Land legte ihm nahe, sich von der Initiative zu distanzieren, die wegen ihrer „antikapitalistischen Rhetorik seit langem vom Verfassungsschutz beobachtet“ wird, heißt es in dem Bericht weiter. Czaszkóczy weigerte sich, dies zu tun. Dem Nachrichtenmagazin sagte er, dass er „Gewalt gegenüber Menschen oder  Sachen“ ablehne. Er gab an, dass er den Kindern ein Lehrer sein wolle, der morgens noch in den Spiegel schauen könne und deswegen bei seinen Überzeugungen bleibe.

Das im Jahr 2004 verhängte Berufsverbot für Czaszkóczy in Baden-Württemberg sorgt immer wieder für Schlagzeilen. Daraufhin bewarb sich der Pädagoge in Hessen um eine Lehrerstelle. Laut „Spiegel Online“ wurde seine Bewerbung auch in diesem Bundesland abgelehnt. Czaszkóczy klagte daraufhin und bekam 2007 vor dem Verwaltungsgericht Mannheim und später auch vor dem Darmstädter Gericht Recht, und durfte schließlich an einer Schule in Eberbach (Rhein-Neckar-Kreis) als Lehrer arbeiten. Darüber hinaus musste das Land Baden-Württemberg dem Lehrer rund 33.000 Euro Schadensersatz zahlen, und damit rund ein Drittel der von Czaszkóczy geforderten 110.000 Euro, heißt es weiter.

„Spiegel Online“ zufolge machte der Lehrer ein gutes Staatsexamen, wurde von Kollegen gelobt. Auch an der fachlichen Eignung  gebe es keine Zweifel. Czaszkóczy gab an, dass seine politische Haltung für seinen Beruf als Lehrer noch nie eine Rolle gespielt habe, das berichtet „taz.de“.

Beobachtung durch Verfassungsschutz – Daten werden nicht gelöscht

Trotz der Aufhebung des Berufsverbots wird der Lehrer „taz.de“ zufolge weiter vom Verfassungsschutz beobachtet. Dies ist laut Czaszkóczy „eine vehemente Beeinträchtigung“ seines Lebens. Es sei nicht schön, mit dem Gefühl zu leben, dass Spitzel auf einen angesetzt seien und Telefonate abgehört werden könnten, so der Realschullehrer. Czaszkóczy durfte dem Artikel zufolge – auf Antrag – einen Teil der beim Bundesamt für Verfassungsschutz über ihn gespeicherten Informationen einsehen. Dort sind unter anderem Demonstrationen auflistet, an denen der Lehrer teilgenommen hat. Der Nachrichtenseite „taz.de“ zufolge ist dort auch eine Kundgebung der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) in Karlsruhe aus dem Jahr 2006 vermerkt, die sich für Czaszkóczy einsetzte. Weil sich das Bundesamt für Verfassungsschutz weigert, diese Einträge zu löschen, zieht Czaszkóczy nun erneut vor Gericht.

Der Pädagoge wird bei seinem Prozess von einer Gruppe unterstützt, die auch Teile der Klageerwiderung seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz im Internet veröffentlicht hat. Dort ist – laut „taz-„Artikel – zu lesen, dass die Gerichtsentscheidung zu Czaszkóczys Verfassungstreue für den Verfassungsschutz keine Rolle spiele. Darüber hinaus hätten dem Verwaltungsgerichtshof nicht alle Erkenntnisse vorgelegen, die dem Bundesamt für Verfassungsschutzes vorliegen, heißt es in dem Artikel weiter. Sonst wäre die Entscheidung des Gerichts eventuell anders ausgefallen. Czaszkóczy zufolge „hänge das Damoklesschwert eines Berufsverbots immer noch über ihm“,  – trotz der Aufhebung des Verbots durch das Gericht.  (kö)

(29.7.2012)

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