Schule ortet verbotene Handys mit Peilsender – Ärger vom Ministerium

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PREETZ. Spickzettel? Längst überholt – mit Handys und Smartphones lässt sich bei Prüfungen besser schummeln. Eine Schule im schleswig-holsteinischen Preetz wollte dem Treiben jetzt mit technischer Hilfe ein Ende bereiten – sie wurde vom dortigen Bildungsministerium ausgebremst.

Pfuschen ist so leicht geworden - dank Smartphones. Foto: shareski / Flickr (CC BY-NC 2.0)
Pfuschen ist so leicht geworden – dank Smartphones. Foto: shareski / Flickr (CC BY-NC 2.0)

Ein Vorstoß des Friedrich-Schiller-Gymnasiums in Preetz, Handyschummlern das Handwerk zu legen, hat für Riesenwirbel gesorgt. Nach Medienberichten ertönt dort ein Alarmton, wenn während einer Klassenarbeit trotz Verbots ein Handy eingeschaltet ist. Dagegen habe das Bildungsministerium rechtliche Bedenken und wolle eine juristische Expertise einholen, sagte ein Ministeriumssprecher. Die Piraten haben eine Kleine Anfrage «zur Verwendung von Peilsendern an Schulen» im Landtag gestartet. Die Direktorin des Preetzer Gymnasiums wollte wegen der ungeklärten Rechtslage zu dem Detektoreinsatz nichts sagen.

Das Kieler Bildungsministerium befürchtet einen möglichen Eingriff in Persönlichkeitsrechte der Schüler. «Das wäre sicherlich der Fall, wenn einzelne Schüler anhand ihres eingeschalteten Handys durch die technische Überwachung geortet werden könnten. Wir müssen also zunächst einmal prüfen, was da eigentlich stattfinden soll», sagte Pressesprecher Thomas Schunk. Die Schule will mit der Überwachung verhindern, dass Schüler bei Prüfungen und Klausuren trotz Verbots internetfähige Mobiltelefone zum Schummeln nutzen.

Erfunden wurde der Handy-Melder mit dem Namen «Paul» 2008 von Schülern und Lehrern der Waldorfschule Uhlandshöhe in Stuttgart. Das Gerät reagiert mit einem Piepton auf die Strahlung, die von eingeschalteten Mobiltelefonen ausgeht. Eine Ortung von Handys sei damit nicht möglich, heißt es auf der Internetseite des Projekts, über das die Schule das Gerät inzwischen bundesweit zum Kauf anbietet. Mit ihrer Erfindung hätten die jungen Konstrukteure ihre Mitschüler zur Einhaltung des strikten Handyverbots an ihrer Schule bewegen wollen, heißt es auf der Internetseite.

Schleswig-Holsteins Datenschutzbeauftragter Thilo Weichert hat keine Bedenken gegen den Einsatz des Handy-Melders. «Solange keine persönlichen Daten erfasst werden und die Schüler auf die Kontrolle hingewiesen werden, sehe ich keine datenschutzrechtlichen Probleme», sagte Weichert. Die Schule müsse schließlich eine Möglichkeit haben, elektronische Schummelei zu unterbinden.

Schulleiter wegen Störsender verwarnt

In Österreich wurde im vergangenen Jahr ein Schulleiter von der Fernmeldebehörde verwarnt, weil er einen Störsender im Internet gekauft und während der schriftlichen Matura-Prüfung neben der Toilette sichtbar aufgestellt hatte. Im Umkreis von rund 15 Metern war laut „Wiener Zeitung“  dadurch kein Empfang mehr möglich. Das Telekommunikationsgesetz besagt allerdings, dass Störsender nur von Behörden verwendet werden dürfen, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten (etwa in Gefängnissen). Auch in Deutschland dürfen solche Geräte nicht frei verwendet werden.

Er habe dem zunehmenden Pfuschen mit Handys Einhalt gebieten wollen, so begründete der Schulleiter seinerzeit die Aktion. „Seit es Smartphones gibt, ist die Recherche im Internet sehr einfach. In Latein zu Beispiel habe ich mit zwei Suchbegriffen schon eine Trefferquote von 99 Prozent. In Mathematik ist es schwieriger, hier werden die Angaben oft abfotografiert”, sagte er. Die Mobiltelefone einfach einsammeln? Klappt nicht, weiß der Direktor aus Erfahrung. „Die kommen mit zwei Handys, geben das von der Oma ab und behalten sich ihr Smartphone.” Um es dann bei einem Gang zur Toilette zur Informationsbeschaffung zu nutzen.

Nach der jüngsten JIM-Studie („Jugend, Information, Multimedia“) verfügen mittlerweile 47 Prozent der Jugendlichen über ein Smartphone, also ein Internet-fähiges Handy.

News4teachers / mit Material von dpa

(23.1.2013)

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