Zu viele Sonderpädagogen? Rechnungshof rügt Wildwuchs

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DÜSSELDORF. Die Quote der Schüler mit sonderpädagogischen Förderbedarf wachse, hat der Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen festgestellt. Angesichts zurückgehender Schülerzahlen sei das auffällig.

Die Diagnose "Förderbedarf" gibt es immer häufiger - vor allem bei Jungen (Symbolfoto; die Abgebildeten sind keine Förderschüler). Foto: Lida Rose / flickr (CC BY-ND 2.0)
Die Diagnose „Förderbedarf“ gibt es immer häufiger – vor allem bei Jungen (Symbolfoto; die Abgebildeten sind keine Förderschüler). Foto: Lida Rose / flickr (CC BY-ND 2.0)

Der Landesrechnungshof (LRH) Nordrhein-Westfalen verlangt mehr Sorgfalt bei der Bewilligung neuer Lehrerstellen für Schüler mit besonderem Förderbedarf. Bei einer Überprüfung der öffentlichen Förderschulen habe er «Mängel und Ungereimtheiten festgestellt», teilte der LRH  in Düsseldorf mit. Bei insgesamt zurückgehenden Schülerzahlen falle auf, dass die Quote der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf deutlich wachse.

Selbst schwer nachvollziehbare, häufig stereotyp formulierte Anträge der Schulen würden in insgesamt nur fünf Prozent aller Fälle abgelehnt. Gleichzeitig falle auf, dass kaum ein Kind in die Regelschule zurückkehre. Dabei habe «ein nicht unerheblicher Teil» der überprüften Lehranstalten die Mindestgröße für Förderschulen nicht einmal erreicht.

Der LRH forderte, die Stellenbedarfsberechnung für den gesamten Inklusionsprozess zu überprüfen. Bevor Quoten für den künftigen Lehrerbedarf festgeschrieben würden, müsse sichergestellt sein, dass die Berechnungsgrundlage zuverlässig ist.

Im Schuljahr 2010/11 gab es an den öffentlichen und privaten Schulen des Landes rund 130 000 Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Das sind 4,7 Prozent aller Schüler in NRW (2001/02: 4,1 Prozent). 41 Prozent von ihnen hatten Lern- und Entwicklungsstörungen.

Für den Unterricht der Förder-Schüler sind erheblich mehr Lehrer nötig. Im Extremfall unterrichtet ein Lehrer nur vier Kinder mit schwersten Behinderungen. Im Haushalt 2011 seien für die Aufgabe rund 17 300 Lehrerstellen geplant worden, berichtete der LRH. Personalausgaben und Zuschüsse für die privaten Förderschulen seien insgesamt mit rund einer Milliarde Euro veranschlagt worden.

Angesichts der Haushaltslage und der 2020 wirksam werdenden Schuldenbremse mahnte der LRH zur Ausgabendisziplin. Es müsse versucht werden, die Mehrkosten für das gemeinsame Lernen behinderter und nicht behinderter Kinder innerhalb des Systems aufzufangen und keine Maßstäbe einzuziehen, die den Geldbedarf erhöhen.

Die Schulexpertin der Grünen-Landtagsfraktion, Sigrid Beer, sagte zu, die Kritikpunkte im Gesetzgebungsverfahren zu beleuchten. «Wir müssen dieses Dilemma auflösen, dass man nur dann Ressourcen für eine sonderpädagogische Förderung erhält, wenn man den Kindern ein Etikett anheftet», teilte die mit. Der rot-grüne Gesetzentwurf sehe stattdessen ein Budget für Förderschwerpunkte vor. dpa

(5.5.2013)

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