Gericht: Keine Unterrichts-Befreiung am Welthumanistentag

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BERLIN. Der Welthumanistentag am 21. Juni wird in Berlin nicht unterrichtsfrei. Mit dem Beschluss wurde der Antrag eines Schülers abgelehnt, wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mitteilte. Der junge Berliner war an dem Tag nicht zum Unterricht gekommen und hatte dafür ein unentschuldigtes Fehlen auf dem Zeugnis kassiert. Er wollte vor Gericht erreichen, dass der 21. Juni als unterrichtsfreier Feiertag anerkannt wird. Bereits in erster Instanz war der junge Mann mit seiner Klage gescheitert.

Welthumanistentag? Für das Gericht kein Grund, von der Schule fernzubleiben. Foto: Florentine / pixelio.de
Welthumanistentag? Für das Gericht kein Grund, von der Schule fernzubleiben. Foto: Florentine / pixelio.de

Die zweite Gerichtsinstanz ließ den Antrag auf Berufung gegen das erste Urteil nicht zu. Der Kläger habe nicht dargelegt, dass der verfassungsrechtlich verbürgte Gleichheitsgrundsatz verletzt sei, hieß es zur Begründung (Beschluss vom 10. Juli 2013 – OVG 3 N 61.13).

Der Welthumanistentag geht laut Wikipedia zurück auf eine Tradition von Organisationen nichtreligiöser Menschen in den Vereinigten Staaten und knüpft an das astronomische Ereignis der Sommersonnenwende an. Als Feiertag solle er dazu dienen, das Bewusstsein für die Bedeutung von humanistischen Ideen und Überzeugungen in der Öffentlichkeit zu verbessern, für sie zu werben und in Gemeinschaft zu feiern. dpa

 

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