ERFURT. Immer mehr Lehrkräfte sehen sich durch hohe Arbeitsbelastung und gesundheitliche Beschwerden an ihren Grenzen. In Thüringen verschärft eine Änderung der Arbeitszeitverordnung die Situation insbesondere für ältere Beschäftigte: Viele müssen seit Beginn des Schuljahres wieder mehr unterrichten. Gleichzeitig gibt es im Freistaat neue rechtliche Möglichkeiten, auf Überlastung zu reagieren. Eine seit August geltende Dienstvereinbarung verpflichtet Schulen, entsprechende Anzeigen systematisch zu bearbeiten und nach Entlastungsmöglichkeiten zu suchen. Darauf weist die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hin.

Wie können Lehrkräfte reagieren, wenn die Anforderungen ihres Berufs dauerhaft ihre gesundheitlichen Möglichkeiten übersteigen? Mit dieser Frage beschäftigt sich die Juristin Janina Janka-Riek von der Landesrechtsstelle der GEW Thüringen. In einem Beitrag mit dem Titel „Überlastet? Was Beamt:innen tun können“ erläutert sie die beamtenrechtlichen Möglichkeiten für Beschäftigte, die ihre Arbeitsbelastung nicht mehr bewältigen können. Im Mittelpunkt stehen eine neue Dienstvereinbarung zum Umgang mit Überlastungsanzeigen, die Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung und die Regelungen zur eingeschränkten Dienstfähigkeit bis hin zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand.
Ausgangspunkt sind Befunde zur gesundheitlichen Situation der Lehrkräfte. Janka-Riek verweist auf das repräsentative Deutsche Schulbarometer der Robert Bosch Stiftung. „Mehr als jede dritte Lehrkraft (36 %) fühlt sich mehrmals pro Woche müde, gestresst und abgeschlagen“, zitiert sie aus der Untersuchung. „Jede zehnte Lehrkraft (12 %) ist sogar täglich erschöpft.“ Knapp ein Drittel der Lehrkräfte weist der Studie zufolge ein potenzielles gesundheitliches Risiko auf.
Für Thüringer Lehrkräfte kommt eine zusätzliche Belastung hinzu. Mit der Änderung der Lehrerarbeitszeitverordnung wurde die Altersgrenze für die Gewährung von Abminderungsstunden von 55 auf 60 Jahre angehoben. „Da keine Übergangsregelung geschaffen wurde, müssen viele Kolleg:innen nun wieder mindestens zwei Pflichtstunden mehr erteilen. Daraus resultieren Verunsicherung, Frustration und die Sorge, der kommenden Arbeitsbelastung nicht mehr standzuhalten“, schreibt Janka-Riek.
Überlastungsanzeigen: Schulen müssen reagieren
Eine Möglichkeit, auf solche Belastungen zu reagieren, besteht in der sogenannten Überlastungsanzeige. In Thüringen ist ihr Umgang seit dem 1. August 2026 durch eine neue Dienstvereinbarung geregelt. Sie trägt den Titel „Zum Umgang mit Überlastungsanzeigen des Landespersonals an Schulen“ und gilt sowohl für verbeamtete als auch für tarifbeschäftigte Lehrkräfte.
„Ziel ist, die Überlastungen früh zu erkennen, schriftlich festzuhalten und förderliche Maßnahmen zur Entlastung einzuleiten“, erläutert die GEW-Juristin. Nach Paragraf 2 der Dienstvereinbarung haben die Beschäftigten ausdrücklich das Recht und die Pflicht, eine Arbeitsüberlastung anzuzeigen.
Janka-Riek unterstreicht den unterstützenden Charakter des Instruments: „Überlastungsanzeigen sind demzufolge als Unterstützungsbitten aufzufassen. Wenn die Überlastung auf die persönliche Situation zurückzuführen ist, sollte im Rahmen des Gesundheitsmanagements unterstützt werden.“
Die Anzeige muss in Textform über ein vorgesehenes Formblatt bei der Schulleitung eingereicht werden. Diese muss den Eingang bestätigen und, sofern keine unmittelbare Abhilfe möglich ist, mit der betroffenen Person Entlastungsmaßnahmen besprechen. Auf Wunsch können Vertreter des Personalrats, die Gleichstellungsbeauftragte oder die Schwerbehindertenvertretung an dem Gespräch teilnehmen.
„Zeitnah sollten dann konkrete Maßnahmen der Entlastung vereinbart werden und schnellstmöglich unter Beachtung der Beteiligungsrechte der Interessenvertretungen verwirklicht werden“, schreibt Janka-Riek. Sechs Wochen nach Beginn der Maßnahmen soll überprüft werden, ob die Entlastung Wirkung zeigt. Kann die Schulleitung die Arbeitsbedingungen nicht selbst verändern, muss sie die Überlastungsanzeige an das zuständige Staatliche Schulamt weiterleiten. Dort soll innerhalb eines Monats ein Lösungsansatz entwickelt werden.
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Wer eine Überlastungsanzeige stellen will, muss seine Arbeitszeit dokumentieren. Die LehrZeit-App macht das leicht möglich.

Wie viele Stunden fließen tatsächlich in Unterricht, Korrekturen, Konferenzen und Elterngespräche? Die meisten Lehrkräfte können diese Frage kaum beantworten. Die hessische Grundschullehrerin Stephanie Horing wollte sich damit nicht länger abfinden – und entwickelte gemeinsam mit ihrem Mann, einem IT-Profi, eine Arbeitszeiterfassung, die den Schulalltag abbildet. Zusammen mit der GEW Hessen entstand daraus LehrZeit.
Nun wird die App in Partnerschaft mit 4teachers und News4teachers allen Lehrkräften angeboten: für vier Euro im Monat, mit besonders günstigen Tarifen für Gruppen und ganze Schulen. Aktuell erfassen schon mehr als 7.000 Nutzerinnen und Nutzer ihre Arbeitszeit mit der Anwendung.
Teilzeit oder begrenzte Dienstfähigkeit – ein erheblicher finanzieller Unterschied
Wer seine Arbeitsbelastung reduzieren möchte, kann in Thüringen unter bestimmten Voraussetzungen bis auf die Hälfte der regulären Arbeitszeit in Teilzeit gehen. Aus familiären Gründen ist auch eine stärkere Reduzierung möglich. Allerdings sinkt damit die Besoldung – mit möglichen Folgen für die spätere Pension.
Anders sieht es aus, wenn eine Lehrkraft aus gesundheitlichen Gründen nur noch eingeschränkt arbeiten kann. Wer mindestens die Hälfte seiner Dienstpflichten erfüllen kann, kommt für eine sogenannte begrenzte Dienstfähigkeit infrage. „Bei begrenzter Dienstfähigkeit gibt es zusätzlich einen Zuschlag zur gekürzten Besoldung. Dadurch sind Beamt:innen finanziell in der Regel bessergestellt als bei einer freiwilligen Teilzeitbeschäftigung“, erläutert GEW-Juristin Janina Janka-Riek.
Ihr Rechenbeispiel: Eine Lehrkraft mit 5.000 Euro Vollzeitbesoldung erhält bei 60 Prozent freiwilliger Teilzeit noch 3.000 Euro. Bei begrenzter Dienstfähigkeit wären es einschließlich Zuschlag dagegen 4.000 Euro. Allerdings erhöht dieser Zuschlag nicht die spätere Pension.
Wann eine Lehrkraft vorzeitig in den Ruhestand versetzt werden kann
Ist eine Lehrkraft dauerhaft nicht mehr dienstfähig, kommt eine vorzeitige Pensionierung infrage. Das kann auch gelten, wenn sie innerhalb von sechs Monaten krankheitsbedingt mehr als drei Monate ausgefallen ist und keine Aussicht auf vollständige Genesung besteht. Ob eine Dienstunfähigkeit vorliegt, kann amtsärztlich überprüft werden.
Eine Pensionierung ist allerdings nicht zwangsläufig die Folge. Zunächst muss geprüft werden, ob eine andere Verwendung im Schuldienst beziehungsweise in der Verwaltung möglich ist. Auch eine geringerwertige Tätigkeit kommt dafür infrage. Unabhängig von gesundheitlichen Einschränkungen können Thüringer Beamte ab 62 Jahren einen vorzeitigen Ruhestand beantragen.
Die GEW sieht insbesondere in der neuen Dienstvereinbarung zur Überlastungsanzeige eine Chance, gesundheitliche Gefährdungen frühzeitig aufzugreifen. Janka-Riek bezeichnet sie als „ein effektives Instrument, hier Abhilfe zu schaffen“.
Allerdings stößt das Verfahren dort an Grenzen, wo die Belastung durch politische Vorgaben entsteht. Gerade ältere Thüringer Lehrkräfte können ihre Überlastung nun zwar auf einem geregelten Weg anzeigen. Die zusätzlichen Unterrichtsstunden, die viele von ihnen seit diesem Schuljahr leisten müssen, werden dadurch aber nicht automatisch wieder gestrichen. News4teachers
Hier geht es zum vollständigen Beitrag der GEW Thüringen.










Erschöpfung und Stress betreffen heutzutage viele Berufsgruppen, nicht nur Lehrkräfte. Allerdings genießen Lehrer durch ihren Beamtenstatus eine finanzielle und berufliche Absicherung, von der Beschäftigte in der freien Wirtschaft oft nur träumen können. Während andere Arbeitnehmer bei Überlastung oder Ausfallzeiten um ihren Arbeitsplatz bangen müssen, schützt die Verbeamtung vor dem Jobverlust. Zudem profitiert die Lehrerschaft von einer extrem starken Lobby, eine Rückendeckung, die vielen hart arbeitenden Angestellten im Alltag schlicht fehlt.
Danke. Genau so. Lassen Sie uns mal warten, bis es losgeht
Kein Streikrecht, und die Knechtschaft der PKV.
3 – 2 – 1
Feuer frei
4 Tage Woche bei vollem Lohnausgleich, wie woanders, würde rasch helfen. Mehr Homeofficetage integrieren, Digitalunterricht und mehr Urlaubstage. Gleitzeit wie an mancher Schule würde auch Druck rausnehmen!!
ja hoffentlich, wann wird es endlich besser???