VBE in NRW: Leitlinien für Personalmaßnahmen bei schulorganisatorischen Veränderungen vereinbart

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DÜSSELDORF. „Der VBE begrüßt die zwischen Lehrergewerkschaften, Hauptpersonalräten und Ministerium vereinbarten Leitlinien für Personalmaßnahmen bei schulorganisatorischen Veränderungen“, erklärt Udo Beckmann, Vorsitzender des Verbandes Bildung und Erziehung (VBE) NRW. „Mit der Vereinbarung ist nun die Grundlage dafür geschaffen worden, dass bei Schulschließungen in Nordrhein-Westfalen einheitlich verfahren wird und für mehr Transparenz und Verlässlichkeit für die betroffenen Pädagoginnen und Pädagogen gesorgt ist. Auch die frühzeitige Einbeziehung von Personalrat und Schwerbehindertenvertretung ist dadurch gesichert.“

Der VBE hatte sich nach eigenen Angaben bereits in mehreren Gesprächen und Schreiben an die Schulministerin gewandt und sie aufgefordert, das im Jahre 2011 zwischen VBE, GEW, HPR Hauptschule und Schulministerium vereinbarte Personalkonzept für Hauptschulen auf alle Schulformen auszuweiten. Denn auch diese seien mittlerweile von den Veränderungen in der Schullandschaft betroffen.

„Wir sind sehr froh darüber, dass unsere konkreten Vorschläge zu großen Teilen aufgenommen worden sind“, so Beckmann. „Mit dem vorliegenden Papier ist es nach unserer Auffassung gelungen, mehr Sicherheit für die Beschäftigten zu erreichen. Das von allen Beteiligten getragene Papier gibt einheitliche Eckpunkte vor, in deren Rahmen die Bezirksregierungen und die Personalvertretungen sozialverträgliche Lösungen für die Beschäftigten, bezogen auf die regionale Situation, finden können.“

Zum Bericht: „Auslaufmodell Hauptschule: Und was wird mit den Lehrern?“

 

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